Also laut Aussage des mir zuständigen Amts für diese Sachen hatte ich mal folgende Infos erhalten (ist aber in BAyern):
1. AE nötig
2. gewerbliche Versicherung nötig
3. Gewerbeanmeldung nötig
Grund:
Wenn das Video auf einer Website veröffentlicht wird, dient dies zur BEWERBUNG der Website, und das ist dann gewerblich.
Selbst wenn es eine geschlossene Veranstaltung oder auf einem befriedetem Gelände (Privatgelände mit geschlossener Umzäunung) wäre sind diese Sachen nötig, da es sich eben um eine BEWERBUNG handelt.
1. AE nötig
2. gewerbliche Versicherung nötig
3. Gewerbeanmeldung nötig
Grund:
Wenn das Video auf einer Website veröffentlicht wird, dient dies zur BEWERBUNG der Website, und das ist dann gewerblich.
Selbst wenn es eine geschlossene Veranstaltung oder auf einem befriedetem Gelände (Privatgelände mit geschlossener Umzäunung) wäre sind diese Sachen nötig, da es sich eben um eine BEWERBUNG handelt.