Können wir uns erstmal darauf einigen, das wir Grundsätzlich über den Bereich 150-750m Sprechen (gerundet) wo wir dann nur von Einsatzhelikopter, kleinen Privatmaschienen, Ultraleicht und Drachenfliegern sprechen, oder übersehen wir alle immer noch Bereiche wo es zu Überschneidungen mit dem Großmaschienen kommt
Die Unterteilung 150-750 m macht pauschal keinen Sinn. Auch nur der Bezug auf "Großmaschinen ist nicht sinnvoll. Es gibt nicht nur "kleine" Privatmaschinen.
Wenn Du mit den 750 m auf die generelle Obergrenze von Luftraum G (2500 ft) bzw. auf die Untergrenze von Luftraum E ansprichst, dann kann diese lokal und speziell um Flughäfen abweichen und bis auf 1000 ft oder ~300 m abgesenkt sein. Hier die "Nähe" zu Flughäfen nicht unterschätzen. Das können gut mal 50 km sein...
Seit 2014 gibt es sogar die s.g. RMZ (Radio Mandatory Zones), die im Luftraum G und u.a. um unkontrollierte Flughäfen liegen.
Generell bin ich der Meinung, dass es wenig Sinn macht die Problematik auf diese Weise anzugehen.
Offensichtlich aus den Beiträgen wird, dass eine ganze Menge Leute die dieses Hobby betreiben sich mit den Regeln des Luftverkehrs nicht auskennen.
Ich finde, jeder sollte erstmal das Recht haben das zu machen, was er möchte, ohne sich unnötig in Gesetzestexte und Vorschriften einlesen zu müssen. Bisher hat das ja auch wunderbar funktioniert und, wie hier schon dargestellt wurde, ohne bekannte Zwischenfälle. Die derzeitige Gesetzeslage gibt hierfür den passenden Rahmen, indem gefordert wird, dass der Flug auf Sichtweite einzuschränken ist.
Tatsächlich ist es so, dass die derzeitige technische Entwicklung den Gesetzgeber dazu zwingt Maßnahmen zu ergreifen, die wie so oft mit einem viel zu großen Hammer bearbeitet werden. Darum wird es kein drumherum geben. Und ob die Obergrenze nun bei 100, 150 oder 750 m liegt ist irrelevant. Für alle Höhenbereiche gibt es Gefahren und Konfliktpotenzial, abhängig davon, wo ich mich befinde. Welcher 0815 Pilot weiß denn schon, wo welcher Luftraum sich befindet und wer wo fliegen darf? Und wer weiß, was bei den Plänen von Amazon und Co zukünftig in diesem Höhenband los ist? Also wird der Gesetzgeber die niedrigste Höhe wählen, in der Konfliktpotenzial besteht und das sind nunmal 100 m oder sogar darunter...
Den 0815 Piloten, solche die Races oder Proximity fliegen und den lokalen Modellflugverein interessiert das wenig.
Ärgerlich für alle Profis ist nur die Registrierungspflicht, die solche Spezialisten haftbar machen soll, die sich bei Conrad einen Copter kaufen und mit dem auf der Autobahn eine Bruchlandung hinlegen.
Viel interessanter ist die Frage, wie man die Ausnahmen zu der Regel schafft. Für ambitionierte Piloten und Entwickler, die wirklich auf Strecke gehen wollen muss die Möglichkeit geschaffen werden sich unter Einhaltung der Regeln in den VFR-Lufträumen zu bewegen. In Deutschland gehen diese bis FL100 (~3000 m).
Hier geht kein Weg am Nachweis einer entsprechenden Befähigung vorbei. Und man bekommt im Rahmen einer Ausbildung erklärt, wie die Luftraumstruktur ist, was ich darf und was ich nicht darf und wie man z.B. ein NOTAM bei der DFS anmeldet (auch eine Frage hier im Threat).
Beim Gleitschirmfliegen hat man das übrigens ähnlich gelöst und hier macht sich der DHV effektiv als Verband für die Rechte der Gleitschirmflieger stark: Anfänger mit einem s.g. eingeschränkten Luftfahrerschein müssen keine Prüfung im Bereich Luftrecht ablegen mit der Einschränkung immer in Sichtweite zum Abflughang zu bleiben. Für den uneingeschränkten Luftfahrtschein ist dann eine Prüfung fällig, die es einem ermöglicht auf Strecke zu gehen.
Ich finde das ein sehr passendes Beispiel mit ähnlichen Gefährdungen und Pflichten.