sub250g vs >250g Drohnen und Klassifizierung

Hvnter

Well-known member
#1
Hallo zusammen,

ich freue mich sehr über eine kurze Einordnung meines Laienverständnis zur Drohnenverordnung und der Klassifizierung von FPV-Eigenbauten:)

sub250g
-Klasse C0
-Betrieb in allen A Kategorien möglich
-Versicherung erforderlich
-Kenntnisnachweis nicht erforderlich
-Registrierung & Kennzeichnung erforderlich
-keine weiteren techn. Sicherheitseinrichtungen (Höhenlimiter, Return to home erforderlich)

>250g
-Klasse C3 oder C4
-Betrieb in Kategorie A3
-Versicherung, Kenntnisnachweis sowie Kennzeichnung erforderlich
-für mich grad unklar: Höhenlimiter, Return to home und elektronische Signatur auch für Eigenbauten?


persönliches Fazit: Alles unter 250g halten und keinen Stress machen?

Danke Euch und VG
 

KM|fpv

creator & mentor
Mitarbeiter
#3
persönliches Fazit: Alles unter 250g halten und keinen Stress machen?
Egal was deine Copter wiegen: keinen Stress machen!

Das Problem, welches die Behörden haben, liege bei dem Verständnis "Was ist das überhaupt?".
Daher verlangen die sowas, wie eine elektronische Signatur. Damit meinen die tatsächlich eine Kennung, die Flugzeuge aussenden, um sich identifizieren zu lassen. Flugzeuge ohne Kennung werden von der Bundeswehr begleitet, sowie diese auf dem Radar sicher werden. Jetzt steht eher die Frage im Raum "ab welcher Größe erscheinen unsere Copter auf dem Radar.".
Klar kannst du mittlerweile jeden Copter mit GPS ausstatten, und dementsprechend RTH verwirklichen und auch die Höhe (visuell: im OSD blinkt die Höhe dann) eingrenzen.
 
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deadcat

aim for the bushes
Mitarbeiter
#7
Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 Artikel 2 hat gesagt.:
Anwendungsbereich
(1) Kapitel II dieser Verordnung gilt für folgende Erzeugnisse:
a)UAS, die nach den Vorschriften und Bedingungen für den UAS-Betrieb in der „offenen“ Kategorie nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 bestimmt sind, ausgenommen privat hergestellte UAS, und die entsprechend den in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 genannten fünf UAS-Klassen [...]
Quelle
Das bedeutet zunächst mal, dass die ganzen C0/1/2/3/4-Klassifizierungen und deren Auflagen, sowie deren Regeln, für selbstgebaute Flugmodelle aller Art nicht anzuwenden sind, wobei es bei den Regeln für den Betrieb natürlich Überschneidungen geben kann.
Die ganzen technischen Anforderungen wie Höhenbegrenzung, Geo-Fencing, etc. sind damit für Eigenbauten aber natürlich irrelevant.

Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 Anhang Teil A UAS.OPEN.020 hat gesagt.:
Der UAS-Betrieb in Unterkategorie A1 muss allen folgenden Bedingungen genügen: [...]
(5)Der UAS-Betrieb muss mit einem unbemannten Luftfahrzeug durchgeführt werden,
a) das im Falle eines privat hergestellten UAS eine MTOM, einschließlich Nutzlast, von weniger als 250 g und eine Betriebshöchstgeschwindigkeit von unter 19 m/s hat, [...]
Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 Anhang Teil A UAS.OPEN.040 hat gesagt.:
Der UAS-Betrieb in Unterkategorie A3 muss allen folgenden Bedingungen genügen: [...]
(4) Der UAS-Betrieb muss mit einem unbemannten Luftfahrzeug durchgeführt werden,
a) das im Falle eines privat hergestellten UAS eine MTOM, einschließlich Nutzlast, von weniger als 25 kg hat, [...]
Quelle
Heißt konkret: Jeder selbstgebaute Copter, der schneller als 19 m/s (68 km/h) fliegen kann, ist unabhängig vom Abfluggewicht in Kategorie A3 zu betreiben.

Die Kategorie A2 sieht keine Eigenbauten vor, da sie an die C2-Kategorisierung und die damit verbundenen technischen Limitationen geknüpft ist (s. UAS.OPEN.030).


Allerdings gilt derzeit noch eine Übergangsregelung (Durchführungsverordnung (EU) 2019/947, Artikel 22, verlängert durch Durchführungsverordnung (EU) 2022/425, Artikel 1), die noch bis Ende 2023 den Betrieb von Flugmodellen <500g in der Kategorie A1 ermöglicht.

Dabei gelten für die Kategorien A1 und A3 weiterhin noch folgende Auflagen (s. UAS.OPEN.020/040):

A1
  • Max. Flughöhe 120m, aber nicht außerhalb der Sichtweite
  • Überflug von unbeteiligten Personen erlaubt, wenn nicht zu vermeiden (Menschenansammlungen verboten)
  • Kenntnisnachweis <250g nicht zwingend notwendig

A3
  • Max. Flughöhe 120m, aber nicht außerhalb der Sichtweite
  • Min. 150m horizontaler Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten
  • Min. 30m horizontaler Abstand zu unbeteiligten Personen oder Äquivalent der Flughöhe, falls >30m oder Abstand, den das UAS in 2s zurücklegt (bspw. 56m bei 100km/h), falls >30m bzw. falls größer als Flughöhe

Für FPV noch wichtig:
  • Registrierung beim LBA und Anbringung der eID ist Pflicht, sobald eine Kamera verbaut ist
  • FPV gemäß EU-Verordnung (UAS.OPEN.060) unabhängig vom Abfluggewicht nur mit Spotter und innerhalb dessen Sichtweite (kein Hilfsmittel wie Fernglas erlaubt, Spotter muss neben dem Piloten stehen)

Und jetzt noch das große ABER:
Es gibt eine Ausnahmeregelung auf nationaler Ebene (Durchführungsverordnung (EU) 2019/947, Artikel 16) für den Betrieb im Verbandsrahmen und "Verbandsrahmen" ist dabei so definiert, dass für alle Mitglieder von Modellflugverbänden, die eine entsprechende Betriebserlaubnis beantragt und erteilt bekommen haben (DMFV und MFSD), etwas andere, teils lockere Regeln gelten.

Voraussetzung dafür ist, dass man eben Mitglied in einem der jeweiligen Verbände ist und v.a. auch deren zugehörigen Kenntnisnachweis erwirbt, um im Verbandsrahmen nach den sog. Standardisierten Regeln für Flugmodelle fliegen zu können.

Besonders relevante Unterschiede zu den EU-Regeln:

  • FPV bis 30m Flughöhe ohne Spotter erlaubt (keine Gewichtsbegrenzung), allerdings weiterhin nur innerhalb der eigenen Sichtweite. Long Range FPV ist damit weiterhin explizit verboten
  • 150m horizontaler Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten (s.o.) erst ab 2kg Abfluggewicht statt für alle A3-Flugmodelle

Andere Regeln wie Abstände zu unbeteiligten Personen (die leicht verändert), Autobahnen, Krankenhäusern, etc. (s. § 21h LuftVO) gelten natürlich trotzdem. Auch die Registrierung beim LBA und die Anbringung der eID ist für alle Copter mit Kamera weiterhin Pflicht.

Alles Weitere und die o.g. Regeln im Volltext gibt es auf der Seite des MFSD: https://www.mfsd.de/flugbetrieb-im-verbandsrahmen-des-mfsd/strff-inhalt/


Unter'm Strich bleibt das, was @KM|fpv schon schrieb: Keinen Stress machen.

Das ist so ein riesiger Regelwust, dass da kaum jemand so wirklich durchblickt und die zuständigen Behörden, die das theoretisch kontrollieren würden, schon gar nicht. Dass die o.g. Übergangsregelungen noch bis Ende 2023 gelten, war ursprünglich überhaupt nicht geplant, sondern liegt eigentlich nur daran, dass die das Bürokratiemonster rund um die Klassifizierung (C0 bis C6) noch nicht gebändigt haben. Wenn du mal irgendwo kontrolliert werden solltest, weil irgendein "besorgter Bürger" die Polizei alarmiert hat, macht sich irgendeine Form von Kenntnisnachweis aber sicherlich gut, um initial etwas Eindruck zu schinden und nicht direkt "der Irre mit der Drohne ohne Ahnung" zu sein.

Also, falls noch nicht geschehen, einfach einem Verband beitreten und deren Kenntnisnachweis machen. Dafür gibt's dann zwei schöne Scheckkarten – Kenntnisnachweis und Mitgliedsausweis – wobei letzterer gleichzeitig als Versicherungsnachweis für die (in der Mitgliedschaft inkludierte und gesetzlich vorgeschriebene) Modellflughaftpflicht gilt.

Außerdem natürlich die Registrierung beim LBA und Anbringung der eID. Denn falls du mal mit Polizei, o.Ä. in Kontakt kommen solltest, fragen die danach so mit als erstes. Ist ja quasi das Kennzeichen für Drohnen, weshalb die das eigentlich immer auf dem Schirm haben. Die ganzen Rechenübungen zu Mindestabständen kann man sich in der Praxis aber schenken. Solange man nicht offensichtlich irgendwen gefährdet oder innerhalb eindeutiger Flugverbotszonen fliegt, kräht da kein Hahn nach.
 

Jo_Nopp

knowitnothing
#8
es hatte doch jemand einen ausführlichen Beitrag zur Gesetzeslage mit Text erstellt und immer aktuell gehalten, oder war das im "alten" Forum? :rolleyes:
 

Hvnter

Well-known member
#11
Danke Euch.
Welcher Verband ist der „beste“ für FPV?
Gibt da ja doch so einige…
d.h.: FPV auch sub900g Eigenbau ohne Spotter möglich, sofern u30m Flughöhe?
 
Zuletzt bearbeitet:

deadcat

aim for the bushes
Mitarbeiter
#12
Welcher Verband ist der „beste“ für FPV?
Gibt da ja doch so einige…
Es gibt exakt zwei: MFSD und DMFV.
Hinsichtlich FPV (und auch sonst) sind die Regeln in etwa identisch, wobei es vom DMFV soweit ich weiß bislang nur Zusammenfassungen/Übersichtsgrafiken und keinen Volltext gibt. Möglicherweise unterscheiden die sich also minimal, aber aktuell würde ich davon nicht ausgehen und falls es Unterschiede gibt, sind die auch eher nicht signifikant.
Der Jahresbeitrag des MFSD ist etwas geringer und soweit ich das als Laie beurteilen kann, unterscheiden sich die Versicherungen v.a. insofern, dass beim DMFV ein etwas umfassenderer Rechtsschutz inkludiert ist, beim MFSD hingegen ist dafür auch schon im Basistarif der nebengewerbliche Einsatz mitversichert und die Deckungssumme etwas höher. Insgesamt sind sich beide Verbände aber auch da sehr ähnlich.

Wenn man nicht tiefer in der Materie drinsteckt und sich damit beschäftigt (oder überhaupt dafür interessiert), welcher Verband sich wann in der Vergangenheit für welche Gruppe von Modellfliegern besonders eingesetzt hat oder auch nicht, dann ist das von außen betrachtet ein bisschen so ein "Judäische Volksfront vs Volksfront von Judäa"-Ding.

d.h.: FPV auch sub900g Eigenbau ohne Spotter möglich, sofern u30m Flughöhe?
Ja und zwar unabhängig davon, ob du beim DMFV oder MFSD bist. Aber vergiss den ganzen Kram mit den 900g und allem anderen, was für die Kategorisierung in die C0- bis C6-Klassen relevant ist. Für Eigenbauten spielt das keine Rolle und als Verbandsmitglied sind die Regeln ja sowieso nochmal etwas anders.

Wenn du jetzt dem DMFV/MFSD beitrittst, gibt es für dich bei Coptern dann effektiv nur noch folgende Kategorien:
  • Unter 2kg Abfluggewicht
  • Über 2kg Abfluggewicht (max. 12kg)
Mit beiden kannst du FPV ohne Spotter fliegen, solange du unter 30m bleibst. Mit beiden sollst du einen Mindestabstand von 25m zu unbeteiligten Personen einhalten (über 2kg ggf. mehr, s. Richtlinien). Für beide gelten natürlich die gängigen Flugverbotszonen gemäß LuftVO.

Ab 2kg müssen dann auch die 150m Abstand zu Wohn-/Industrie-/Erholungsgebieten eingehalten werden und ab 2kg brauchst du auch zwingend den Kenntnisnachweis deines jeweiligen Verbandes, um nach diesen Regeln fliegen zu dürfen. Wenn du nur Modelle <2kg hast, schadet der aber natürlich auch nicht - allein schon, um mit diesen Regeln besser vertraut zu sein.
 

deadcat

aim for the bushes
Mitarbeiter
#14
@LSG
Falls du den DAeC meinst: Der MFSD gehört zum DAeC und es gibt auch keine Möglichkeit Einzelmitglied im DAeC zu werden bzw. der DAeC verweist zu diesem Zweck auf den MFSD.
Ansonsten wäre mir kein weiterer Modellflugverband mit entsprechender Betriebserlaubnis für die o.g. Regelung bekannt.
 

Dr.Coolgood

Well-known member
#16
Ich bin Einzelmitglied im Hessischen Luftsportbund und damit - nach meinem Verständnis - auch im DAeC.
Diese (Sonder?) Regelung ist allerdings abhängig vom Bundesland.
 
#17
Mir stellt sich gerade noch die folgende Frage:
Den Kenntnis Nachweis vom Verband, ist das gleichbedeutend mit dem "kleinen Drohnenführerschein/ online Training (wie auch immer)" den man online beim LBA machen kann? Und wenn ich im Verband Mitglied bin brauche ich den dann nicht mehr ab 250g+ sondern erst ab 2kg+?
Oder sind das zwei völlig verschiedene Dinge und ich brauche das LBA-online-Training immer ab 250g und den Kenntnis Nachweis erst ab 2kg?

Sorry wenn die Frage etwas doof ist, aber bei den ganzen Vorschriften und Gesetzen schwirrt mir grade echt der Kopfo_O
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#19
Den Kenntnis Nachweis vom Verband, ist das gleichbedeutend mit dem "kleinen Drohnenführerschein/ online Training (wie auch immer)" den man online beim LBA machen kann?
Nein, das sind 2 völlig verschiedene Sachen.
Es gibt drei Regelwerke und entsprechend drei Nachweise, jeweils für das eine Regelwerk.

Der Kenntnisnachweis des DMFV ist nur für Mitglieder des DMFV und belegt die Kenntnis über die Verbandsregeln des DMFV und wird unter bestimmten Bedingungen benötigt, wenn man nach den Regeln des DMFV in D fliegen möchte.
Der Schulungsnachweis des MFSD ist nur für Mitglieder des MFSD und angeschlossener Verbände und belegt die Schulung der Verbandsregeln des MFSD und wird für >2kg und >120m Höhe benötigt, wenn man nach den Regeln des MFSD in D fliegen möchte.
Die Fernpilotenlizenz A1/A3 des LBA ist für alle und belegt die Kenntnis der UAV-Regeln der EU und wird für >250g benötigt, wenn man nach den Regeln der EU in der EU fliegen möchte.

Die drei Regelwerke sind völlig unabhängig voneinander und man muss sich jeweils entscheiden, nach welchen regeln man fliegen möchte und daraus ergibt sich dann, welchen Nachweis man wann braucht.

Und wenn ich im Verband Mitglied bin brauche ich den dann nicht mehr ab 250g+ sondern erst ab 2kg+?
Das ist korrekt, wenn Du in D nach den Verbandsregeln fliegen möchtest. Bist Du im Ausland, gelten die Verbandsregeln nicht.

Der Kenntnissnachweis ist auf jeden Fall Pflicht.
...
Ohne das gar kein fliegen, ohne das nimmt dich auch kein Verein auf. Sollte letzteres anders sein, wird wohl der Kurs dort gemacht, oder der Verein gehört verboten!
Dreimal absoluter Humbug.
 

KM|fpv

creator & mentor
Mitarbeiter
#20
Du vergisst zu erwähnen, dass du nicht nur nach den Vereinsregeln fliegst, sondern auch nur in deren Bereichen!
Das ganze bezieht sich dann auf die Privatgelände der Vereine (daher ist die Gründung eines Vereins in meinem Bekanntenkreis gescheitert), nicht auf das Bundesgebiet! Sonst könnte jeder einen Verein gründen und sagen "hey, du darfst fliegen was und wo du willst, wenn du unseren 3 Fragen Test geschafft hast und deine 30 EUR Mitgliedsbeitrag entrichtet hast."
Also kein "Humbug".

Das LBA/EASA Zertifikat berechtigt zum führen eines UAV im gesamten Bundesgebiet (außer dort, wo es gesetzlich verboten ist!) und darfst dich auch im europäischen Ausland dort bewegen, wo dies zulässig ist.
 
FPV1

Banggood

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