Das läßt sich ohne Kenntnis der Versicherungsbedingungen nicht beurteilen.
Schick sie mir doch - dann kann ich mehr sagen.
generell...............
zu "seine Versicherung":
er ist wohl im Rahmen der üblichen Pakete (FEuer, Sturm, Einbruch etc) im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung in der Poöizze der Eltern - bis 18 bzw solange er bei diesen wohnt - mitversicherte Person.
Strafrechtlich ist er nicht deliktsfähig, wohl aber zivilrechtlich haftbar, auch über den Umweg der Aufsichtsvernachlässigung durch seine Eltern, die aus diesem Titel selbst haften.
----> haftungsmäßig sehe ich keine Probleme, soferne ihm das Modellfliegen erlaubt war.
Deckung: dazu bitte die konkreten Bedingungen schicken.
kritisch ist, ob MOTOR-Modellfliegen mitversichert oder ausgeschlossen ist.
wie schwer ist das Modell? FPV ? Wie weit war die Entfernung zwischen Sender und Absturzstelle ? Wo ist geflogen worden - Privatgrund, verbautes Gebiet, Skizze ?
Laß ev per Pin von dir hören !
alfred