Versicherung

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Nicht offen für weitere Antworten.

dima-os

Erfahrener Benutzer
Hey Jungs
Mein neffe hat gestern sein quadrocopter und fremdes auto geschrotet
schaden am auto 1960- euro
schei... frontscheibe & panoramadach kaputt
ob jetzt seine haftpflichtversicherung das zahlt ? ja der ist erst 12 :)

hir noch ein bild :)
 

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G

Gelöschtes Mitglied 1973

Gast
"haftpflichtversicherung"

NEIN. deswegen braucht man ja eine modellflugversicherung.
 
Das läßt sich ohne Kenntnis der Versicherungsbedingungen nicht beurteilen.
Schick sie mir doch - dann kann ich mehr sagen.

generell...............
zu "seine Versicherung":
er ist wohl im Rahmen der üblichen Pakete (FEuer, Sturm, Einbruch etc) im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung in der Poöizze der Eltern - bis 18 bzw solange er bei diesen wohnt - mitversicherte Person.
Strafrechtlich ist er nicht deliktsfähig, wohl aber zivilrechtlich haftbar, auch über den Umweg der Aufsichtsvernachlässigung durch seine Eltern, die aus diesem Titel selbst haften.
----> haftungsmäßig sehe ich keine Probleme, soferne ihm das Modellfliegen erlaubt war.
Deckung: dazu bitte die konkreten Bedingungen schicken.
kritisch ist, ob MOTOR-Modellfliegen mitversichert oder ausgeschlossen ist.
wie schwer ist das Modell? FPV ? Wie weit war die Entfernung zwischen Sender und Absturzstelle ? Wo ist geflogen worden - Privatgrund, verbautes Gebiet, Skizze ?
Laß ev per Pin von dir hören !
alfred
 

okke dillen

Erfahrener Benutzer
Hey Jungs
Mein neffe hat gestern sein quadrocopter und fremdes auto geschrotet
schaden am auto 1960- euro
schei... frontscheibe & panoramadach kaputt
ob jetzt seine haftpflichtversicherung das zahlt ? ja der ist erst 12 :)

hir noch ein bild :)
wenn er bei Dir Lehrer-Schüler geflogen ist und Du eine modellflugversichering hast, ist er bei Dir normalerweise mitversichert ;)
ich weiß aber nicht, was neuerererere vers.abschlüsse so für stilblüten treiben...

und wenn das auto nicht auf dem ausgewiesenen parkplatz geparkt war, bleibt der fahrzeughalter sogar auf seinen kosten sitzen. aber auch wieder nur, wenn das ein modellflugplatz war! usw...

@werner: unsere vereinsversicherung schließt fpv mit ein, unter den üblichen (vernünftigen) bedingungen, wie ich letzt gehört habe, komm doch einfach am wochenende aufn platz, da hab ich vorhin noch ne offene "status-quo-sitzung" einberufen, wo wir todo- und checklisten durchgehen wollen. wobei "offen" heißt: offen für alle, die sich irgendwie einbringen wollen. ich poste es gleich noch im vereinsforum ;)
 
Warum soll man auf seinem PKW-Schaden sitzenbleiben ?
Bitte erklär mir das !

Meiner Meinung nach haftet ein Modellflieger nach dem Verursachungsprinzip.Er haftet allerdings nicht, wenn zwischen Schädiger und Geschädigten ein Vertragsverhältnis besteht, das die wechselseitige Haftung (unter Vereinskollegen) ausschließt. Diese Haftungfreizeichnung ist nach der Judikatur streng zu handhaben und darf nicht nur in den Vereinsstatuten enthalten sein.
Fremden Pkw Besitzern ist - mM nach - auf jeden Fall zu haften, zumal sie nicht mit Flugfehlern und Abstürzen (Mitverschulden ?) primär rechnen müssen. Hat der PKW Lenker allerdings erkann, dass eine Beschädigung seines Fahrzeuges erfolgen könnte, hat er sein Fahrzeug aus dem Gefahrenbereich zu entfernen. Tut er dies nicht, verantwortet erein entsprechendes Mitverschulden am Schaden.

alfred


alfred
 
Zuletzt bearbeitet:

dima-os

Erfahrener Benutzer
Danke für eure schnellen Antworten!
Mein Neffe ist alleine losgezogen und wollte den Quadrocoper eigentlich auf dem Spielplatz fliegen lassen... xD
Es war kein FPV Modell und der Copter wog 1,1 kg..Ich weiß auch nur, dass er bei seinen Eltern mitversichert ist.
Zwischen Sender und Absturzstelle war ca. 30 m
 
ok! soweit so gut!

ich kann aber ohne Vorliegen der Bedingungen der elterlichen Privathaftpflichtversicherung NICHT sagen, ob die Versicherung deckt oder nicht. WEIL: es gibt PH-Versicherungen, die Modellflug MIT MOTOR nicht decken uns solche, die ihn decken !
Das schau bitte nach in den Vers. Bedingungen !! Kann aber in den PH-versich-Bed ausgeschlossen sein und in den weiteren BESONDEREN BEDINGUNGEN (je nach Produktname) geändert sein, sodass doch Deckung besteht.

Kompliziert, nicht wahr ?

Toi toi toi
alfred
 
Zuletzt bearbeitet:

Seip

Erfahrener Benutzer
Ich habe noch gar nichts sondern nur mit meinem Markler Telefoniert-diesem habe ich sehr genau geschildert um was es geht.Das er überhaupt nur 3 Versicherungen gefunden hat aber die anderen Klauseln drinn hatten (wie zugelassene Flugplätze ect) was ja hier nicht der Fall ist.
Makler sagt solange das Fliegen auf zugelassene Plätzen nich extra ausgewiesen drin steht ist das Wildfliegen mit drin.Kann dir aber gerne das kleingedruckte schicken sobald ich es habe.

Wie kann man den einen Knirps mit 12 alleine los schicken?? Das ist es ja wo der Gesunde Menschenverstand aussetzt hätte ja auch ein Schädelbasisbruch geben können....
 
Schick mir dann das Kleingedruckte!

Wo Menschen sind, wird es Schäden geben !

Zum Alter von 12 Jahren: seh ich versicherungsmäßig kein Problem, aber mit der Haftungsbegründung "Argument Aufsichtsvernachlässigung " würde ich vorsichtig sein---> ist die Ursache "durch Motormodell" von der Deckung ausgeschlossen, ist automatisch auch die theoretische Hilfskonstruktion "Aufsichtsvernachlässigung" von der Deckung ausgeschlossen, weil eben der Schaden durch ein Motormodell herbeigeführt wurde. Hier würde ich zwar mit der Vers. diskutieren ,aber eine kulanzweise Lösung nach Androhung einer Deckungsklage (!!!) anstreben.
Alles geht, wenn mans richtig macht !
lg
alfred
 
zu Beitrag gelöschtes Mitglied:

Du hast völlig Recht: Eltern haften für ihre Kinder, aber....

Was ist, wenn die Eltern in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht, dem Sprößling ausdrücklich die Inbetriebnahme ohne ihre Anwesenheit verboten haben. Dann sind sie ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen....

wenn diese Variante nicht vorliegt:
die (elterliche)Haftpfl-Versicherung DECKT diese Schäden nicht, wenn der Schaden durch ein nicht gedecktes (GRUND-)Ereignis verursacht wurde. Jedoch... probieren kann man es immer...sie oben.Kulanz erwirken !!!

lg
alfred
 
Zuletzt bearbeitet:

Seip

Erfahrener Benutzer
Ja schick ich dir dann gerne da das ganze ab 1.6 läuft kann es noch bissel dauern, wie gesagt nur mit dem Makler Telefoniert -
Deswegen nutze ich auch den Makler auch wenn es über Internet günstiger ist so habe ich im Schadenfall immer jemand der das ganze Schreibt und auch weis wie man es schreibt.

@Bird of Pray habe 3 davon von 9 -15 vieleicht einfach mal auf die Finger klopfen - ich habe gemerkt wo die Kippen gefehlt haben ;-))
@dima-os so würde ich es auch sagen :))
 
Nein, nein ! Noch ist es nicht soweit.
Bevor ihr weitertut, schaut einmal in die Bedingungen, um zu wissen was gedeckt und was nicht ist -- oder laßt schauen ( durch Experten oder Anwalt, ev. Makler).
Dann erst macht ihr wahrheitsgemäß die Schadenmeldung an die Versicherung...

lg
alfred
 
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