Versicherung

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Einherjer

CA Aktivierer
Da wird nichts handfestes rauskommen - hatten die Diskussion im RC-Heli Forum zu Genüge - das Ende vom Lied war, dass man sich am besten nicht auf "fachfremde" Versicherer verlassen sollte ...
 

Seip

Erfahrener Benutzer
Da wird nichts handfestes rauskommen - hatten die Diskussion im RC-Heli Forum zu Genüge - das Ende vom Lied war, dass man sich am besten nicht auf "fachfremde" Versicherer verlassen sollte ...
Du meinst das es nur die zwei Versicherungen gibt ? Wer mir ja eigentlich egal aber so habe ich alles bei einem und brauch mich um nichts zu kümmern (Schadensberichte oder sonstiges) Anrufe und der gute kommt raus und weiss was zu schreiben ist *gg*
 

Einherjer

CA Aktivierer
Kannst du ja machen aber bisher waren die "anderweitig" Versicherten immer die Dummen :/:
 

ntmf

Erfahrener Benutzer
Hm, das würde ich so allgemein nicht sagen. Hier in DE ist man z.B. mit normalen Segelfliegern bis 5kg mit einer normalen privaten Haftpflichtversicherung die unmotorisierte Flugmodelle mit versichert sicherlich besser gestellt, da diese nicht die ganzen Ausschlüsse hat, die die Spezialversicherungen haben.

Was hier noch überhaupt nicht gesagt wurde ist die Empfehlung einer Rechtsschutzversicherung. Eigentlich bin ich kein Freund dieser Versicherungen, da aber Versicherungen Gewinne erzielen wollen werden sie häufig versuchen Schäden nicht oder nur zum Teil zu zahlen - da macht es manchmal Sinn einen Anwalt zur Seite zu haben.

Kannst du ja machen aber bisher waren die "anderweitig" Versicherten immer die Dummen :/:
 

zara

verbastelprofi
Hm, das würde ich so allgemein nicht sagen. Hier in DE ist man z.B. mit normalen Segelfliegern bis 5kg mit einer normalen privaten Haftpflichtversicherung die unmotorisierte Flugmodelle mit versichert sicherlich besser gestellt, da diese nicht die ganzen Ausschlüsse hat, die die Spezialversicherungen haben.
Hmm, ich bin mir nicht so ganz sicher welche Ausschlüsse du meinst?? Ich bin bei der DMO und da ist eigentlich nichts ausser Flugbetrieb in den USA ausgeschlossen. Versicherungsschutz besteht bei der DMO weltweit nicht nur für Flugmodelle, sondern auch bei RC Autos und Booten. Natürlich gibt es im Schadensfall Ärger, wenn ich mich nicht an die gesetzlichen Auflagen gehalten habe, und dies ursächlich für den Schadensfall war. Aber das ist bei einer Privathaftpflicht sicher nicht anders.

Wo Du jedoch bei einer Privathaftpflicht sehr genau aufpassen musst, ist das bei den allermeisten Versicherern nur Modelle versichert sind, "für die keine Versicherungspflicht besteht". Seit 2005 besteht jedoch für alle Flugmodelle unabhängig vom Gewicht oder Antriebsart eine allgemeine Versicherungspflicht, daher gibt es kaum noch Privathaftpflichtversicherungen bei denen nach genauer Vertragsdurchsicht überhaupt ein ordentlicher Versicherungsschutz für Flugmodelle besteht - auch wenn es im ersten Moment so aussehen mag und dir das von deinem Makler so gesagt wird.

Ich würde auf jeden Fall einen Versicherungsnachweis beantragen, aus dem hervorgeht das Deine Flugmodelle versichert sind. Du bist sowieso gesetzlich verpflichtet solch einen Nachweis beim Flugbetrieb (auch beim Wildfliegen) mitzuführen.

Was hier noch überhaupt nicht gesagt wurde ist die Empfehlung einer Rechtsschutzversicherung. Eigentlich bin ich kein Freund dieser Versicherungen, da aber Versicherungen Gewinne erzielen wollen werden sie häufig versuchen Schäden nicht oder nur zum Teil zu zahlen - da macht es manchmal Sinn einen Anwalt zur Seite zu haben.
Ich persönlich würde lieber 40 EUR im Jahr für eine "ordentliche" Modellflugversicherung ausgeben, und sicherstellen das ich mich an die gesetzlichen Bestimmungen halte und sicher und umsichtig fliege, als das vielfache für eine Rechtschutzversicherung auszugeben, die genauso wie alle anderen Versicherungen bemüht ist sich leistungsfrei zu halten. Hast Du schon mal die seitenlangen Ausschlusskriterien einer gängigen Rechtsschutzversicherung durchgelesen?
 
Zuletzt bearbeitet:

Einherjer

CA Aktivierer
Hmm, ich bin mir nicht so ganz sicher welche Ausschlüsse du meinst?? Ich bin bei der DMO und da ist eigentlich nichts ausser Flugbetrieb in den USA ausgeschlossen. Versicherungsschutz besteht bei der DMO weltweit nicht nur für Flugmodelle, sondern auch bei RC Autos und Booten. Natürlich gibt es im Schadensfall Ärger, wenn ich mich nicht an die gesetzlichen Auflagen gehalten habe, und dies ursächlich für den Schadensfall war. Aber das ist bei einer Privathaftpflicht sicher nicht anders.

Wo Du jedoch bei einer Privathaftpflicht sehr genau aufpassen musst, ist das bei den allermeisten Versicherern nur Modelle versichert sind, "für die keine Versicherungspflicht besteht". Seit 2005 besteht jedoch für alle Flugmodelle unabhängig vom Gewicht oder Antriebsart eine allgemeine Versicherungspflicht, daher gibt es kaum noch Privathaftpflichtversicherungen bei denen nach genauer Vertragsdurchsicht überhaupt ein ordentlicher Versicherungsschutz für Flugmodelle besteht - auch wenn es im ersten Moment so aussehen mag und dir das von deinem Makler so gesagt wird.

Ich würde auf jeden Fall einen Versicherungsnachweis beantragen, aus dem hervorgeht das Deine Flugmodelle versichert sind. Du bist sowieso gesetzlich verpflichtet solch einen Nachweis beim Flugbetrieb (auch beim Wildfliegen) mitzuführen.



Ich persönlich würde lieber 40 EUR im Jahr für eine "ordentliche" Modellflugversicherung ausgeben, und sicherstellen das ich mich an die gesetzlichen Bestimmungen halte und sicher und umsichtig fliege, als das vielfache für eine Rechtschutzversicherung auszugeben, die genauso wie alle anderen Versicherungen bemüht ist sich leistungsfrei zu halten. Hast Du schon mal die seitenlangen Ausschlusskriterien einer gängigen Rechtsschutzversicherung durchgelesen?
Würde ich so unterschreiben ;)
 

Nothosaurus

Erfahrener Benutzer
Hallo,

hab gestern meine Privathaftpflicht mal angeschrieben. (BGV) Da gibts ein Normalpaket für Flieger ohne Motor und ein teureres, bei dem Flieger mit Motor drin sind (beide bis 5kg). Jetzt hab ich mal angefragt, ob ich eine Versicherungsbestätigung bekommen kann, die man ja bei Modellfluggelände vorzeigen muss. Nächste Anfrage wird dann wegen Fliegen auf der grünen Wiese sein. Ich melde mich, wenn die Antwort da ist.

Joshie
 
Also auf die "Privatversicherung" alleine würde ich nicht setzen: da ist vieles drinnen, das den Schein eines bestehenden Versichungsschutzes erweckt, im Schadenfall gibts sicher Probleme, weil niemand beim Abschluß der Versicherung die Ausschlußklauseln gelesen oder beachtet hat. Mitgedeckt sind zwar oft viele Risken, die den Versicherer erfahrungsgemäß nichts oder wenig kosten ! (ZB Deckung von Schäden von aufgebrochenen Schwimmbadgarderobekästen), aber in Wirklichkeit ist sie für unsein "Nullprodukt.
Für unser Hobby brauchen wir einen Versicherer, der "spezialisiert" ist.
Ob Versicherungsschutz besteht, kann man nur im Einzelfall an Hand der Vers-Bedingungen, sagen. Zur Prüfung muß man diese genau studieren !

Sehr wesentlich ist, ob die Versicherung örtlich auf den Modellflugplatz (und seine Umgebung) eingeschränkt ist - und damit der Versicherer seine Deckung örtlich eingeschränkt hat - oder ob die "Aufstiegsbescheinigung" nur den Zweck haben soll, Flurschäden auszuschließen, sollte der Grundeigentümer beim Benützen derWiese geschädigt worden sein, weil er die Benützung gestattet hat.

Wie gesagt - zu Allem muß man den genauen Text der Vertragsunterlagen haben, damit man eine Aussage machen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
zum Thema Rechtschutzversicherung:

ich bin mir garnicht sicher, ob eine übliche REchtschutzversicherung einen Leistungsfall aus der Modellflugversicherung decken würde.

Was deckt eine RS-Versicherung in der Regel? Strafverteidigung bei Personenschäden und AKTIvforderungen bei erlittenem Schaden, also wenn ich einen Schaden zugefügt erhalten habe.
HIER muß jeder selbst entscheiden, ob ihm hier die Prämienkosten im Jahr im Verhältnis zu den Kosten eines Copter-Total-Schadens den Aufwand wert sind. Bei Personenschäden sind die Anspruchsverfolgungskosten ohnehin Teil des zu ersetzenden Schadens !
Also zür strafrechtlichen Verteidigung zu empfehlen, aber andererseits werden Bagatellfälle von den Gerichten mit Strafverfügung oder im Wege der Diversion abgehandelt (kein großer Schwurgerichtsprozess!!!!), sodass ich nur empfehlen kann, sollte es wirklich zu einer Verhandlung kommen, "reuig und schuldeinsichtig" zu sein, um ein gelindes Urteil zu bekommen, weil den Erfolg der Tat auch ein Anwalt nicht ungeschehen machen kann.
Also nachdenken, ob eine eigene RS_Versicherung sich lohnt oder ob mandieses Risiko selbst tragen kann (jedem Autofahrer würde ich wegen des größeren Risikos eine RS-Versicherung hingegen anraten !!!)
 

Andi

Erfahrener Benutzer
Hallo,

hab gestern meine Privathaftpflicht mal angeschrieben. (BGV) Da gibts ein Normalpaket für Flieger ohne Motor und ein teureres, bei dem Flieger mit Motor drin sind (beide bis 5kg). Jetzt hab ich mal angefragt, ob ich eine Versicherungsbestätigung bekommen kann, die man ja bei Modellfluggelände vorzeigen muss. Nächste Anfrage wird dann wegen Fliegen auf der grünen Wiese sein. Ich melde mich, wenn die Antwort da ist.

Joshie
Das Thema wurde bei uns auch schon heftig Diskutiert und letzt endlich sieht es wohl so aus das Privathaftpflicht vergessen kannst. Die wissen oft ja selber nicht was wie ect. da seit 2005 noch versichert haben ,bis da an die richtig Stelle kommst , und die Aussagen der meisten Makler kannste eh in die Tonne klopfen.
Was mich aber am meisten wundert , da wird oft wegen den paar Euros für die Versicherung gegnausert und jedes Jahr aber zig Scheine in Flugmaterial gesteckt.

Andi
 

Nothosaurus

Erfahrener Benutzer
Hallo Andi,

glaub mir, billig war die Aufstockung meiner Privathaftpflicht wirklich nicht. Ich will jetzt eben nur mal abklären, was wirklich mit dem Versicherungsschutz für Flugmodelle bis 5 kg motorisiert beim BGV gemeint ist.
Ansonsten kann auch ich nur jedem raten, sich vernünftig abzusichern. Gerade bei Personenschäden kann ganz schnell was zusammenkommen.

Grüße

Joshie
 
Zuletzt bearbeitet:
Leider nur ohne Motor, was für FPV-Flieger eher nicht zutrifft:
Versichungsdetails hat gesagt.:
  • Besitz und Verwendung von ferngesteuerten Landfahrzeug- und Wasserfahrzeugmodellen
  • Flugmodelle, unbemannte Ballone und Flugdrachen, jeweils ohne Motor und unter 5 kg Fluggewicht
  • Besitz und Verwendung von ferngesteuerten Modellfahrzeugen unter 5 kg Fluggewicht
Grüße
Chris
 

Ralf38

Erfahrener Benutzer
Moin.

Also beim HDI habe ich meine KFZ und Privathaftpflichtversichrung als Bundle.
Das ganze über einen großen Makler abgeschlossen, was meine KFZ Versicherung incl. der Privathaftplicht noch billiger werden ließ,also ohne Php.
Meine Frage zum Thema Versicherung und Modellflug, hat den Makler gleich vergiß es, sagen lassen.Dem war die Gesetzesänderung vor einigen Jahren geläufig.Er hat beim HDI nochmals angerufen deswegen,zwecks Antriebe,Wildflug usw. und riet mir beim DMO zu bleiben, da besser und preiswerter.
Vor allem spezialisiert sollte eine Modellflugversicherung sein,war seine Meinung,alles andere würde im Schadensfall nur Probleme bereiten,weil der Versicherer versucht sich daraus zu winden.

mfg Ralf.
 
Zum Beitrag von Seip und Ralf38:
In den Allgemeinen Privathaftpflichtbedingungen ist der Motormodellflug ausgeschlossen, dann aber mit dem "Freizeitpaket" - hier völlig ohne Bedingungen bzw. Obliegenheiten - wieder eingeschlossen.
Das wundert ! Haben sich die HDI- Leute mit dem Risikokreis Modellflug überhaupt näher beschäftigt ?
Wo ist Wildfliegen konkret definiert und eingeschlossen ?
Wenn der HDI schriftlich bestätigt, dass keine weiteren Bedingungen und Obliegenheiten zu beachten sind, wäre es gut, weil du dann zu deiner Sicherheit etwas in der Hand hast ! Dann gelten nur die allg.Bedingungen unter Abänderung (= Einschluß) des Motormodellflugrisikos, sodass hier für den Versicherer genug Möglichkeit besteht das Risiko FPV-Flug als NICHT EINGESCHLOSSEN im Schadenfall zu definieren !
Zum Verständnis:
ER schließt Besitz und Verwendung von Motormodellflugzeugen ein und kann davon ausgehen, dass diese im SICHTFLUG mittels Fernsteuerung betrieben werden. Da er nicht weiß, dass das Modell im "Instrumentenflug" gesteuert wird, könnte er argumentieren, dass FPV-Equipment und Betrieb "unsicherer" ist und eine Gefahrenerhöhung für ihn darstellt, die er nicht wußte und nicht decken will.
Nach dem stufenweisen Aufbau der Bedingungswerte (Allg.Haftpflichtbed., dann Privathaftpflicht, dann besondere Einschlüsse und Bed.) ist Art 1. der Privathaftpflichtbedingungen zu beachten: versichert sind die "Gefahren des täglichen Lebens", also das was ein Durchschnittsbürger "anstellen" kann, z. B Unfall beim Grillen etc. . Hier könnte der Versicherer ansetzen und sagen, dass FPV-Flug nicht alltäglich ist, er nur den nackten Motormodellflug als Freizeitsport definiert und versichern wollte und alles andere - wegen Abreißen der Funkverbindung - für ihn eine ungedeckte Gefahrenerhöhung darstellt.
Das ist das Problem !!!!!
Wenn Du eine Bestätigung über Wildfliegen hast schicke sie mir bitte per mail.

Gruß
alfred
 
Zuletzt bearbeitet:

Nothosaurus

Erfahrener Benutzer
Hallo,

schaut mal beim DMFV unter den Versicherungen nach. Dort kann man die Bedingungen runterladen. Und siehe da: Der Versicherer ist: HDI

Die scheinen also Ahnung zu haben?! Oder???

Joshie

PS: Ich will jetzt aber nicht für eine Versicherung werben. Bei DMO sind zum Beispiel automatisch Platzfliegen, Wildfliegen (bis 5kg motorisiert) und FPV mitversichert. Wird dort jedenfall so gelistet. Scheint mir persönlich also am sichersten zu sein.
Ich warte trotzdem jetzt mal ab, was meine Privathaftpflicht so schreibt und dann "schau mer mol!"

Grüße

Joshie
 

Andy.Oldy

Erfahrener Benutzer
Hallo Leute,

ich habe heute meine unterlagen von dmo bekommen (ging recht schnell)

nun kann ich mit einen sichereren gefühl fliegen gehen

aber letztendlich muss es jeder selber entscheiden.
jeder sollte wissen was passieren kann (nicht jeder hat ja auch ne haftpflicht oder rechtsschutz)

es soll nachher nur niemand sagen das habe ich nicht gewusst ;-)


nun noch mal ne andere frage

wie sieht es eigentlich mit fluggenehmigungen aus?
habt ihr schon mal welche von öffentlichen ämtern bekommen?
oder ist es zwecklos diese anzuschreiben?

gibt es da ein formblatt was man den eigentümer zum unterschreiben vorlegen kann?
wenn ich im wald fliegen will, wen muss ich da um geneemigung bitten?
wen beim fliegen auf öffentlichen plätzen?

hier ist gerade so eine schöne großbaustelle da würde ich gerne sonntags mal fliegen gehen
wen fragt man da? die stadt? den bauherren?

gruss
andy
 
Status
Nicht offen für weitere Antworten.
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