Hallo,
ich habe eine private Haftpflicht beim BGV. Dabei sind Flugmodelle ohne Motor bis 5 kg eingeschlossen. Die Aufstockung auf "Exklusiv" beinhaltet dann Flugmodelle bis 5 kg motorisiert. Gesamtpreis 116€, allerdings habe ich da noch andere Leistungen sowie Berufshaftpflicht, Partner, Familie etc. Somit relativiert sich der Preis wieder.
Ich habe um eine Bestätigung der Haftpflicht für das Fliegen auf Modellflugplätzen gebeten. HAbe ich schriftlich bekommen, außerdem der Hinweis, dass es Pflicht ist, für Flugmodelle eine Haftpflicht abzuschließen (Ordnungswidrigkeit!). Danach habe ich noch nachgehakt. Hier nun der Abschließende Schriftverkehr:
Meine Anfrage:
... vielen Dank für Ihr Schreiben vom xx.xx.2012 bzgl. Einschluss meiner Flugmodelle in der privaten Haftpflichtversicherung. Ich habe noch einige Fragen hierzu:
- Sehe ich es richtig, dass ich mit meiner Privat-Haftpflicht den gesetzlichen Vorschriften für motorisierte Flugmodelle bis 5 kg entspreche, sodass keine zusätzliche Haftpflichtversicherung (wie zBsp. bei KFZ) nötig werden?
- Ich möchte auf Modellflugplätzen sowie auf der "grünen Wiese" fliegen.
- Ich möchte FPV fliegen, d.h. mit einer Kamera und einer Monitorbrille, in welcher das Bild der Kamera ständig übertragen wird, natürlich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Gibt es hierzu irgendwelche besonderen Regelungen seitens meiner privaten Haftpflichtversicherung?
Unter: J Allgemeine Vertragsbedingungen 22. d
heißt es:
"Ziff. 6.2 AHB findet keine Anwendung für die Risiken, die der Versicherungspflicht
unterliegen."
Bedeutet dies, dass für Flugmodelle keine Beschränkung der Versicherungsleistung erfolgt?
Und hier die Antwort: