Juristische Aspekte - gewerbliche Luftbilder

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Mosquito

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#41
Perfekter kann man es nicht ausdrücken!

Dafür darfst du aber auch 100 m hoch in der Kontrollzone fliegen, wenn du eine Luftverkehrsfreigabe von der Flugsicherung hast, die man mit einer entsprechenden AE recht unkompliziert bekommt. Der "freie" Flieger hingegen muß da theoretisch am Boden bleiben (Untergrenze der Kontrollzone = GND!).
 
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schneipe

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#42
Deutschland.......Da soll noch einer durchblicken. Na mal sehen wann ich in den genuß komme, in einer solchen Kontrollzone zu fliegen. Glaub muss mir mal die Karten mit den Zonen für Baden Württemberg besorgen...
 
#43
Perfekter kann man es nicht ausdrücken!

Dafür darfst du aber auch 100 m hoch in der Kontrollzone fliegen, wenn du eine Luftverkehrsfreigabe von der Flugsicherung hast, die man mit einer entsprechenden AE recht unkompliziert bekommt. Der "freie" Flieger hingegen muß da theoretisch am Boden bleiben (Untergrenze der Kontrollzone = GND!).
Wo steht das denn?
 
#44
Die für uns relevanten Gesetze bzgl. Luftrecht sind LuftVG, LuftVO und LuftVZO, da steht alles drin. Einfach mal danach gugeln, runterladen und in Ruhe lesen. Da steht zwar ne Menge drin, was nur für bemannte Luftfahrt von Belang ist (Zulassungen, Kennzeichnung usw.), aber andere Gesetze speziell für Modellflieger oder auch UAVs gibt es nicht.

PS: Manche RPs sollten sich diese Gesetze auch mal wieder durchlesen, zumindest wenn man das liest, was schneipe von seinem RP gesagt bekommen hat ;).
 

GerdS

Erfahrener Benutzer
#45
Na mal sehen wann ich in den genuß komme, in einer solchen Kontrollzone zu fliegen. Glaub muss mir mal die Karten mit den Zonen für Baden Württemberg besorgen...
Das kann schneller gehen als Du denkst :D
Bei mir ging das auf der AERO in Friedrichshafen auch völlig unerwartet, von heute auf morgen, 200m neben der Startbahn des Flughafens Friedrichshafen auf dem Messegelände, siehe Avatarfoto (natürlich genehmigt mit Aufstiegserlaubnis).

Gruß Gerd
 
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Buma

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#46
Hallo
Wenn du eine Freigabe der DFS hast darfst du im kontrollierten Luftraum fliegen.

von schneipe
Na mal sehen wann ich in den genuß komme, in einer solchen Kontrollzone zu fliegen. Glaub muss mir mal die Karten mit den Zonen für Baden Württemberg besorgen...
Das könnte unangenehme Folgen haben.
besonders wenn du in eine sogenannte Yankee Area ( hat nichts mit den Amis zu tun ) fliegst und wenn du dann noch eine Cam oder FPV an Board hast wünsche ich dir viel Spaß

Gruß friedhelm
 
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#48
Da steht, dass du mit ner AE auch in Flugzone D bis 100m fliegen darfst? Ich frage so blöd, weil ich befürchte, dass ich den Post nicht korrekt verstanden habe.
 
#49
Die AE alleine berechtigt dich natürlich nicht dazu, so war das sicher auch nicht gemeint. Du brauchst die Freigabe vom Tower bzw. der DFS, denn die kontrollieren ja den "kontrollierten Luftraum".

Die Zone D hat übrigens nichts mit den in dem Video genannten 1,5km Verbotszone um den Flughafen zu tun. Zone D (Kontrollzone bis zum Boden) ist meist viel weitläufiger, im Bereich Berlin umfasst sie fast das gesamte Stadtgebiet.
 
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Yups

Erfahrener Benutzer
#50
Da steht, dass du mit ner AE auch in Flugzone D bis 100m fliegen darfst? Ich frage so blöd, weil ich befürchte, dass ich den Post nicht korrekt verstanden habe.
Das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, bzw. nicht ohne vorhergehende Einverständnis der Flugaufsicht.

Ich hatte letztens so einen Fall. Beim zuständigen Tower angerufen: "Da sie ja sicherlich eine Aufstiegsgenehmigung haben (AE) können wir nichts dagegen sagen".

Welche Zone das war weiss ich allerdings gerade nicht mehr, Abstand von min. 1600m zur Startbahn.

Hier kann man sich die Lufträume als Google Earth Overlay herunterladen:
http://www.skyfool.de/luftraeume/
 
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#51
Ich habe hier bereits einen üblen Spießrutenlauf hinter mir.
Gerade weil es immer nur halbwahrheiten gibt, hatte ich mir die Mühe gemacht und mich durchgefragt und mir entsprechende Infos beschafft.

Ich habe hier das Problem, dass hier sich eine Militärische Zone D(HX) und eine zivile Zone F(HX) schneiden.
Außerdem haben wir hier das Problem, dass das Bundesamt für Verkehr und Luftfahrt eine AE voraussetzt, sobald eine Kamera an den Copter gehangen wird - unabhängig davon, ob die Aufnahmen für Privat oder Gewerbe sind.
Für die Flugzone F ist es relativ einfach. Da kann ich beim zivilen Flughafen anrufen und fragen , ob die Zone offen ist.
Bei der militärischen Zone ist es weitaus komplizierter. Der FSO hat mir hier eine Email-Adresse gegeben, wo ich mich hinwenden kann, wenn ich eine Genehmigung brauche. Allerdings unter der Prämisse, dass dies nicht jede Woche vorkommt, sonst würden sie erwägen das abzulehnen. Außerdem muss die Anfrage 24Std vorher erfolgen mit Angabe von Ort und Zeit.
 

Mosquito

Erfahrener Benutzer
#52
@Atholon: Also bitte jetzt mal ganz ehrlich, was ist an dem Post mißverständlich?

Ein kleines Beispiel (rein hypotetisch!): Die Stadt Frankfurt/Main liegt komplett unterhalb der Kontrollzone von FRAPORT. Ich beantrage beim RP Darmstadt die Erlaubnis den Messeturm aus der Luft in 100 m Höhe zu fotografieren; selbstverständlich mit den ganzen Sicherungsmaßnahmen. Würde nun der RP die AE tatsächlich ausstellen (sowas von unwahrscheinlich), würde ich noch zusätzlich eine Luftverkehrskontrollfreigabe von der für Frankfurt zuständigen Flugsicherung - in dem Fall die DFS in Langen - benötigen!

Fazit: Kontrollierter Luftraum: AE + Luftverkehrskontrollfreigabe; unkontrollierter Luftraum nur AE!

Zu den (HX)-Betriebszeiten (egal ob zivil od. militärisch): Gehe einfach mal zum nächstgelegenen Flugplatz/Landplatz, dann fragst du in der Kantine, ob ein Flugleiter da ist und mal kurz Zeit hat. Dem spendierst du für 2,50 nen Kaffee und bittest ihn mal einen kurzen Blick in die AIP, die NfL und das VFR-Bulletin zu werfen und schon weist du ganz genau wie die Aktivzeiten dieser Beschränkungsgebiete sind und die Telefon-Nr. der Ansprechpartner!
 
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Yups

Erfahrener Benutzer
#53
Ich denke es war ursprünglich ein wenig anders gemeint:

Ohne AE: Nur unkontrollierter Luftraum. Mit AE: Kontrollierter Luftraum mit Freigabe möglich.
 

Mosquito

Erfahrener Benutzer
#55
Bin doch ganz lieb ...

Hab dir oben noch einen kleinen Tipp reingeschrieben!
 
#59
Nein, in §31 (2) 16. f) LuftVG gehts um die Aufstiegsgenehmigung für erlaubnispflichtige Flugmodelle. Eine Erlaubnis (Aufstiegsgenehmigung) benötigen nach LuftVO §16 (1) Pkt. 1. Flugmodelle mit mehr als 5kg.

Die hier im Thread meist genannte Aufstiegsgenehmigung bezieht sich auf "gewerbliche" Flüge, also z.B. Kopter, die nicht zum Zweck des Sports und der Freizeitgestaltung, also nicht als Flugmodell betrieben werden. Das sind dann sonstige Luftfahrtgeräte im Sinne von § 1 Absatz 2 Nummer 11 des LuftVG. Diese benötigen ebenfalls eine Erlaubnis (Aufstiegsgenehmigung), geregelt in LuftVO §16 (1) Pkt. 7.

Verkehrszulassungspflichtige Flugmodelle sind nach LuftVZO §1 (1) 8. Modelle mit > 25kg Startmasse. §31 LuftVG regelt in Pkt. 1., dass die Länder diese Erlaubnis erteilen.
 

Mosquito

Erfahrener Benutzer
#60
Ich denke es war ursprünglich ein wenig anders gemeint:

Ohne AE: Nur unkontrollierter Luftraum. Mit AE: Kontrollierter Luftraum mit Freigabe möglich.
Nee Yups, es war schon so gemeint wie ich es geschrieben habe, weil wir von einem Flug sprachen, der eine AE voraussetzt.

Zum Flug in einer Kontrollzone brauchst du als "freier" Flieger auch keine AE, wenn die Flugsicherung nicht darauf besteht und dir eine Flugverkehrskontrollfreigabe erteilt.
 
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