Sendeleistung BNA - Vfg 43 / 2012

Status
Nicht offen für weitere Antworten.

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#21
Es wird beiden eben nur nachgesagt, messen wäre mal schön
Die Effektive Reichweitenerhöhung kann demnach nicht aus der Verstärkung kommen, die Reichweite müsste geringer sein, und rein aus dem Polarisationsvorteil sollte es auch nicht kommen
 

Dan

Erfahrener Benutzer
#22
In der Praxis scheitert die Reichweitenerhöhung der normalen Stock Antennen im Gegensatz zur CL/SPW Combo vermutlich an der exakten Ausrichtung, sprich beide Antennen senkrecht, spätestens in einer Kurve ist das nicht mehr gegeben, da ist wohl die CL/SPW Combo unschlagbar.

Die 1.2dbi sind wohl von PeteR gemessen, ob die Stock nun 2-3dbi haben oder nicht, weiß ich nicht, selbst wenn sie 10dbi hätten, funktionieren tun sie schlechter als CL/SPW, das wissen wir wohl alle, zumindest bei 5.8.
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#23
Hallo

muerzi wo steht das mit den Antennen?
Wir sollten weg gehen vom Hörensagen, und genaue Infos sammeln.
Das stimmt. Der Prüfstandard (EN 300 440 für Videosender) kennt nur "integrated" oder "dedicated" Antennen. Eine "dedicated" Antenne ist fester Bestandteil des Gerätes, eine "integrated" Antenne sowieso. Die Antenne gehört in jedem Fall mit zum Prüfumfang und darf nicht getauscht werden. Der Prüfbericht wird sonst ungültig.

Gruss
Frank
 

Heling

Erfahrener Benutzer
#24
Hallo



Das stimmt. Der Prüfstandard (EN 300 440 für Videosender) kennt nur "integrated" oder "dedicated" Antennen. Eine "dedicated" Antenne ist fester Bestandteil des Gerätes, eine "integrated" Antenne sowieso. Die Antenne gehört in jedem Fall mit zum Prüfumfang und darf nicht getauscht werden. Der Prüfbericht wird sonst ungültig.

Gruss
Frank
Stimmt. Aus diesem Grund haben z.B. PMR-Geräte mit CE immer eine festmontierte Antenne.
 

Tobsen87

Erfahrener Benutzer
#25
Bei manchen Sendern steht auch in Kleingedruckten drauf =>sendeleistung 14 dB +-1dB<= was im unkehrschluss heist das manche 20mW haben und andere sogar über 30mW.
 

Altix

Erfahrener Benutzer
#26
...Die Antenne gehört in jedem Fall mit zum Prüfumfang und darf nicht getauscht werden. Der Prüfbericht wird sonst ungültig...
Nochmal im Klartext für so Begriffsstutzige wie mich:

Ein 25mW Nano Stinger mit CE (mal unterstellt, die Konformitätserklärung von infrontech ist auch korrekt) darf nur und ausschließlich mit dem mitgelieferten Stabantenne betrieben werden. Ein Betrieb mit einer selbst gebogenen Kleeblattantenne oder mit einer lasergesinterten Version ist nicht zulässig. Dabei hat dieser Umstand nichts mit der mW-Frage zu tun, sondern ausschließlich mit der Frage, dass ein Videosender ausschließlich in der Form betrieben werden darf, der der Konformitätserklärung (und damit ja auch dem Prüfbericht) zu Grunde liegt. Ist das so korrekt?

Nicht dass ich da falsch verstanden werde. Es geht mir nicht um die Sinnhaftigkeit dieser Regelungen (zumal angesichts der Tatsache, dass der Gesetzgeber einer dynamischen Entwicklung in der Technik immer beliebig weit hinterherhinkt). Ich für meinen Teil werde auch garantiert nicht mit diesen Gummiknüppeln durch die Gegend fliegen. Mir geht es ausschließlich darum, wie genau die aktuellen gesetzlichen Regelungen zu Thema aussehen. Was jeder Einzelne daraus macht, oder glaubt verantworten zu können, ist dessen Sache und interessiert mich nicht.
 

muerzi

Erfahrener Benutzer
#27
Hallo



Das stimmt. Der Prüfstandard (EN 300 440 für Videosender) kennt nur "integrated" oder "dedicated" Antennen. Eine "dedicated" Antenne ist fester Bestandteil des Gerätes, eine "integrated" Antenne sowieso. Die Antenne gehört in jedem Fall mit zum Prüfumfang und darf nicht getauscht werden. Der Prüfbericht wird sonst ungültig.

Gruss
Frank
Super.

Womit also auch bewiesen wäre das CL/SPW (nachträglich gekauft) nicht erlaubt sind.

Somit sollte sich das so an die geltende rechte haltende forum also davon distanzieren wie von den 200mW Sendern...
 

Heling

Erfahrener Benutzer
#28
Bei den chinesischen CL/SPW ist immerhin ein CE-Zeichen drauf (Chinese Export) :eek:)
 

Rangarid

Erfahrener Benutzer
#29
Genauso gilt aber auch, dass du dir als Privatpersonen Sender bauen darfst, die den Richtlinien entsprechen, die dann nicht zertifiziert werden müssen.

Wenn du also als Privatperson ein zertifiziertes Modul nimmst und daraus deinen Sender baust und der andere Geräte in dem Netz nicht stört dann kannst du den verwenden. Dort kannst du dann auch deine Antennen draufmachen die du selbst gebaut hast.

Gehen wir also weiter davon aus, dass wir einen zertifizierten Sender kaufen, privat die Antenne anpassen, dann sollte man ihn nutzen können.

Das gilt natürlich nur, wenn das Konstrukt später nicht weitergegeben oder verkauft wird. Wenn das also für Selbstbau Sender gilt warum nicht auch für gekaufte?
 

Dan

Erfahrener Benutzer
#30
Im Prinzip hast Du Recht. Ist genau wie die Fernsteuerungen, die CE gilt nicht nur für den eigentlichen Sender an sich, sondern für die Anlage in der Gesammtheit, sprich die CE Prüfstelle hat den Sender mit Antenne so geprüft und die Plakette erteilt.

Mit dem Wechsel auf eine CL/SPW Combo verringert sich die Abstrahlleistung des Senders, also eigentlich zu Gunsten des Gesetzgebers, jedoch weiß ich nicht, ob die Gesetzgebung für FPV zertifiziertes Equipment vorschreibt (also alles muss ein CE haben) oder ob ich einen Eigenbausender ohne CE mit maximal 25mW Abstrahlleistung legal einsetzen darf?

Wenn ich das darf, wäre es schön, dann tanzt mir aber sicherlich eine andere Behörde auf dem Kopf rum....

Also, ganzes Foxtechequipment wäre illegal, auch wenn Sendeleistung passt.

Viel Arbeit für die Moderatoren im Forenbasar, alle Umbauanleitungen für legalen Frequenzbereich, 4-Fach Diversity und Selbstbau-Empfängermodul für die Dominator müssen aus dem Forum gelöscht werden, wenn man hier so gesetzeskonform sein möchte, wie man es immer selbst betont.





Nochmal im Klartext für so Begriffsstutzige wie mich:

Ein 25mW Nano Stinger mit CE (mal unterstellt, die Konformitätserklärung von infrontech ist auch korrekt) darf nur und ausschließlich mit dem mitgelieferten Stabantenne betrieben werden. Ein Betrieb mit einer selbst gebogenen Kleeblattantenne oder mit einer lasergesinterten Version ist nicht zulässig. Dabei hat dieser Umstand nichts mit der mW-Frage zu tun, sondern ausschließlich mit der Frage, dass ein Videosender ausschließlich in der Form betrieben werden darf, der der Konformitätserklärung (und damit ja auch dem Prüfbericht) zu Grunde liegt. Ist das so korrekt?

Nicht dass ich da falsch verstanden werde. Es geht mir nicht um die Sinnhaftigkeit dieser Regelungen (zumal angesichts der Tatsache, dass der Gesetzgeber einer dynamischen Entwicklung in der Technik immer beliebig weit hinterherhinkt). Ich für meinen Teil werde auch garantiert nicht mit diesen Gummiknüppeln durch die Gegend fliegen. Mir geht es ausschließlich darum, wie genau die aktuellen gesetzlichen Regelungen zu Thema aussehen. Was jeder Einzelne daraus macht, oder glaubt verantworten zu können, ist dessen Sache und interessiert mich nicht.
 

muerzi

Erfahrener Benutzer
#31
Mit dem Empfänger ist das ein anderes Thema. Egal was der empfängt und mit welcher antenne. Der sendet ja nicht.


Sent from my iPhone using Tapatalk 2
 

etnie

Erfahrener Benutzer
#32
Super.

Womit also auch bewiesen wäre das CL/SPW (nachträglich gekauft) nicht erlaubt sind.

Somit sollte sich das so an die geltende rechte haltende forum also davon distanzieren wie von den 200mW Sendern...
Find ich dann auch interessant dafür das alle Threads mit >25mW Sendern sofort editiert werden. Wenn schon illegales editieren dann richtig!!
 

muerzi

Erfahrener Benutzer
#33
Genauso gilt aber auch, dass du dir als Privatpersonen Sender bauen darfst, die den Richtlinien entsprechen, die dann nicht zertifiziert werden müssen.

Wenn du also als Privatperson ein zertifiziertes Modul nimmst und daraus deinen Sender baust und der andere Geräte in dem Netz nicht stört dann kannst du den verwenden. Dort kannst du dann auch deine Antennen draufmachen die du selbst gebaut hast.

Gehen wir also weiter davon aus, dass wir einen zertifizierten Sender kaufen, privat die Antenne anpassen, dann sollte man ihn nutzen können.
Ein Funkamateur darf das, der 0815-Private nicht weil er für nicht garantieren kann, der Private darf nur einen geprüften betreiben.

Zeig mal nen Link für so ein Modul.
Das einzige mir bekannt ist der TBS Greenhorn.

Wenn du ne abnahme machst als Privater, dann schon, oder die bist HAM, dann auch ohne abnahme.
 
Zuletzt bearbeitet:

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#34
Hallo Michael,
Nochmal im Klartext für so Begriffsstutzige wie mich:

Ein 25mW Nano Stinger mit CE (mal unterstellt, die Konformitätserklärung von infrontech ist auch korrekt) darf nur und ausschließlich mit dem mitgelieferten Stabantenne betrieben werden. Ein Betrieb mit einer selbst gebogenen Kleeblattantenne oder mit einer lasergesinterten Version ist nicht zulässig. Dabei hat dieser Umstand nichts mit der mW-Frage zu tun, sondern ausschließlich mit der Frage, dass ein Videosender ausschließlich in der Form betrieben werden darf, der der Konformitätserklärung (und damit ja auch dem Prüfbericht) zu Grunde liegt. Ist das so korrekt?

Nicht dass ich da falsch verstanden werde. Es geht mir nicht um die Sinnhaftigkeit dieser Regelungen (zumal angesichts der Tatsache, dass der Gesetzgeber einer dynamischen Entwicklung in der Technik immer beliebig weit hinterherhinkt). Ich für meinen Teil werde auch garantiert nicht mit diesen Gummiknüppeln durch die Gegend fliegen. Mir geht es ausschließlich darum, wie genau die aktuellen gesetzlichen Regelungen zu Thema aussehen. Was jeder Einzelne daraus macht, oder glaubt verantworten zu können, ist dessen Sache und interessiert mich nicht.
Ich will dir mal eine ausführliche Antwort geben. Was ich hier schreibe, ist meine persönliche, allerdings auf einem professionellen Hintergrund begründete Ansicht. Die BnetzA mag in einigen Punkten anderer Ansicht sein, sollte sie dann aber gut begründen können.
Im Gegensatz zu früher ist der Betrieb von Funkanalagen in D mittlerweile sehr liberal geregelt. Der grösste Teil der in Betrieb befindlichen Funkanalgen arbeitet im lizenzfreien Bereich. Früher gab es sowas nicht. Da hat es selbst bei minimalsten Änderungen an einer Funkanlage Ärger gegeben. Z.B. ein anderer Knopf am Lautstärkeregler eines CB-Funk-Geräts. Kein Witz, ist mir passiert.
Für praktisch alle Funkanlagen im Betrieb von Privatleuten unterliegen der R&TTE Direktive. Diese Direktive (in D das FTEG) stellt sog. „grundlegende Anforderungen“ an den Betrieb von Funkanlagen (neben anderen Anlagentypen). Wir reden hier von der Anforderung der effizienten Nutzung des Spektrums (Artikel 3.2).
Die Direktive bietet für Funkanlagen 3 Möglichkeiten, auf denen sich die Vermutung der Konformität (das ist kein Witz, das steht da) basieren lässt. Eine davon ist die Einhaltung der Anforderungen harmonisierter Standards gemäss Annex 3 der Direktive. Im Falle von FPV-Video-Equipment ist das die EN 300440. Sind die Anforderungen des Standards erfüllt, gilt in diesem Punkt die Konformitätsvermutung und alles ist in Butter. Der Hersteller stellt eine DOC aus und folgt den sonstigen Forderungen der R&TTE und Annex3 und verantwortet die Konformität seines Produktes. Allerdings darf man hinterher nicht mehr an dem Zeug rumfummeln, sonst erlischt die Gültigkeit der Prüfung und somit die Konformitätsvermutung. Wird das Produkt durch den Kunden verändert, wird der Hersteller und das Prüflabor jegliche Verantwortung ablehnen.
Wird an dem ursprünglich konformen Produkt etwas verändert, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass die Konformität zur Anforderung der effizienten Nutzung des Spektrums verloren geht, nur ist das der in der Verantwortung, der die Veränderung vorgenommen hat. Im Zweifelsfall muss er nachweisen, dass die Anforderungen (in diesem Fall alle) der R&TTE erfüllt sind. Das geht z.B. durch eine neue Prüfung, die er sogar selber durchführen kann. Nur werden wohl die Wenigsten in der Lage sein, so einen CE-Test durchzuführen. Lässt man das durch ein Labor machen, erfordert das eine gut gefüllte Hobbykasse. Im Zweifelsfall führt die BnetzA diese Prüfung durch, da ist es aber auch nicht billiger. Es gibt noch andere Wege, die sind aber noch teurer.
Das Ganze gilt übrigens sowohl für Sender als auch für Empfänger. Empfänger ist etwas billiger, da dort weniger getestet wird.
Langer Rede kurzer Sinn: Wer dran rumfummelt, muss es selber verantworten und im Falle einer Überprüfung der Nachweise der Konformität erbringen.
Sollte es zu einer Überprüfung durch die BnetzA kommen und man einen Sender oder Empfänger, der z.B. nicht mit der originalen Antenne betrieben wird, liegt es im Ermessen des Beamten, ob zu vermuten ist, dass diese Änderung die Konformitätsvermutung gefährdet. Er könnte zu dem Schluss kommen, dass es egal ist, muss er aber nicht. Im Zweifelsfall kann er immer auf einer messtechnischen Überprüfung bestehen, obwohl er sich dann ggf. die Frage nach der Verhältnissmässigkeit stellen lassen muss.
Bevor jetzt hier wieder Einige Morgenluft bezüglich Eigenimporten wittern. Dafür gelten diese ganzen Überlegungen nicht, da diese in anderen Gesetzen und Verfügungen geregelt sind.
Der Bereich Eigenbau ist zumindest für mich nicht so ganz klar. Ich würde es aber so interpretieren, dass es zumindest grundsätzlich möglich ist. Ich hab mich mit dem Thema nicht so genau beschäftigt, da ich in diesem Bereich privat garnicht und beruflich mit Versuchsfunkgenehmigungen arbeite und sich mir das Problem somit nicht stellt.
Michael, um deine Frage zu beantworten: Nach den Buchstaben des Gesetzes ist die Antwort ein glassklares: Jein. Man sollte sich allerdings der möglichen Konsequenzen bewusst sein.
Deutlich einfacher wäre es, wenn die Hersteller direkt halbwegs gescheite Antennen liefern würden.

Gruss
Frank
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#35
Frank und zu deinem Letzten Satz kommen wir wieder zu der Ausgangsfrage
Wie schaut es mit IRC Sendern aus, die in Verbindung mit den IRC Cl/SPW Antennen betrieben werden, die entgegen einiger Aussagen einen sehr guten Job machen
Wie soll man jetzt herausfinden, ob IRC da eine Nachprüfung der eigenen Sender beantragt hat, oder ob die Antennen als Tunningteil ohne ABE anzusehen ist.
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#36
Frank und zu deinem Letzten Satz kommen wir wieder zu der Ausgangsfrage
Wie schaut es mit IRC Sendern aus, die in Verbindung mit den IRC Cl/SPW Antennen betrieben werden, die entgegen einiger Aussagen einen sehr guten Job machen
Wie soll man jetzt herausfinden, ob IRC da eine Nachprüfung der eigenen Sender beantragt hat, oder ob die Antennen als Tunningteil ohne ABE anzusehen ist.
Dazu müsste man mal den Testbericht sehen, so es einen gibt.
Wenn der die Qualität wie die DOC von IRC hat, will ich den aber wohl lieber nicht sehen.

Gruss
Frank
 
Zuletzt bearbeitet:

Alf77

Neuer Benutzer
#37
Hab mir gerade einen Account angelegt nur um zu Fragen ob das euer ernst ist!

Diskutiert ihr gerade echt darüber ob man für einen 25mW Sender eine Lizenz benötigt?

Diese Leistungsbeschränkungen sind für Großstädte ausgelegt wo jeder Kreuz und Quer sendet, keinen, wirklich KEINEN interresiert es ob man auf irgendeiner Wiese für 30 Minuten mit 25mW oder 200mW einen Sender betreibt!
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#38
Nein Alf nicht Lizenz, wie weit die Sender ihre Betriebserlaubnis behalten, wenn man die Antenne wechselt, dabei die Effektive Abstrallleistung sogar wissentlich verringert um effektive Reichweite zu erhöhen

Dann benötigt man keine Lizenzen für Sondersender
 

Alf77

Neuer Benutzer
#39
Stellen sich hier manche vor das die Polizei kommt und euch verfaftet weil ein Videosender kein CE Zeichen oder nicht zugelassene Antenne hat?

Dass ist doch Verrückt, wir reden hier von >25mW<.
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#40
Hab mir gerade einen Account angelegt nur um zu Fragen ob das euer ernst ist!

Diskutiert ihr gerade echt darüber ob man für einen 25mW Sender eine Lizenz benötigt?

Diese Leistungsbeschränkungen sind für Großstädte ausgelegt wo jeder Kreuz und Quer sendet, keinen, wirklich KEINEN interresiert es ob man auf irgendeiner Wiese für 30 Minuten mit 25mW oder 200mW einen Sender betreibt!
Ein ganz kurzer und brutaler Realitätsabgleich:
FPV ist im Bereich 433 MHz, 1.2 GHz, 1.3 GHz,2.4GHz und 5.8 GHz anderen Benutzern dieser Bänder mittlerweile unangenehm aufgefallen.
Es ist keine Frage, ob sondern nur noch wann da einem der Kragen platzt.
Und da stehen Bereiche wie Automotive und Industrial Automation hinter.
Das würde ich jetzt nicht gerade als "Keinen" bezeichnen.

Gruss
Frank
 
Status
Nicht offen für weitere Antworten.
FPV1

Banggood

Oben Unten