Was für ein Link?
@wowbagger: Lies dir bitte mal den Thread durch und reiß nicht einzelne Threads/Aussagen aus dem Zusammenhang.
Ich habe den ganzen Thread gelesen und bin eben verwirrt und frage daher bei den
für mich unverständlichen Sachen nach.
Vielleicht noch einmal langsam:
Dass gewerblich hergestellte und in der EU gewerblich oder privat verkaufte Geräte eine Prüfung durchlaufen und CE haben müssen, ist klar. Auch klar ist, dass bei solchen Fällen durch Zusammensetzen von Modulen das Gesamtgerät einzeln geprüft und mit CE versehen werden muss.
Mir und den meisten Privatanwendern geht es aber weniger um die Herstellung und Verkauf von Geräten, sondern Herstellung und private Nutzung von Geräten.
1. Laut dem Schreiben der BNA (Zitat von Rangarid) müssen selbst gebaute Geräte keine Prüfung durchlaufen und CE bekommen. Man muss nur sicher stellen, dass keine Störungen passieren. 100% sicher kann man noch nicht einmal mit einem geprüften Gerät sein, aber es ist natürlich richtig, dass der Privatanwender nicht prüfen kann, ob sein Gerät stört. Man ist also im Graubereich, weil man sich zwar nach bestem Wissen und Gewissen an die Regeln hält, aber es nicht wirklich prüfen kann. Eine Prüfpflicht besteht jedoch nicht.
Ist das soweit richtig?
2. Es wurde mehrfach geschrieben, dass man Geräte nur mit der zugehörigen Antenne nutzen darf, da sich nur darauf die Prüfung bezog. Was ist nun mit solchen Modulen? Gilt die CE dann nur für keine Antenne, wobei Sender sich ohne Antenne im Betrieb sowieso selber zerstören? Oder ist es hier wieder der Graubereich, weil man ja selber ein neues Gerät zusammengestellt hat, daher die CE nicht mehr gültig ist, man aber nicht prüfen muss, sich nur an die Regeln halten muss, was man nicht selber prüfen kann.
3. Ab wann ist ein Gerät im privaten Bereich ein "Selbstbaugerät"? Finde ich schon schwierig zu beurteilen. Man stellt ja sowieso immer mehrere Geräte zusammen und betreibt nie eines absolut einzeln.