Juristische Aspekte - gewerbliche Luftbilder

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#61
Eigentlich simpel in BY: Allgemeine AE bis FL100.Polizei vertändigen bei Flügen innerhelb von Ortschaften, Einverständniserklärung des Grundstücksinhabers. Ab D(HX) Anmeldung beim Tower insbesondere CTR.Eine Datenschutzverpflichtung mitzuführen , gerade bei Beschwerden, im idealfall eine Verfahrensbeschreibung wie mit Privatsphärensensitiven Inhalten umgegangen wird (Kennzeichren, Gesichter, Straßennamen etc) ist nicht blöde.Das ist jetzt noch für unter 5 Kg. Drüber wirds spaßig.
Flugversicherung und Gewerbeversicherung(HP) etc. ist natürlich Pflicht.
Ich sperre sorar meine Arbeits/Landezone mit Trassierband ab - auch damit ich nicht vollgequatscht werde und keine fremden Nasen ihren Rüssel in den Monitor stecken.
 

Peter Pan

Phantomisiert
#62
Rechtsberatung hier?

Ich will mal freundlich und gänzlich unaufgeregt darauf hinweisen, dass man auch in solche Forenbeiträgen vorsichtig sein muss, was man schreibt, auch auf evtl. Websites, wenn man selbst gewerblich fliegt. Als Anregung dazu mal ein Link zu einer Kanzlei, die sich damit auskennt, ein ähnlich gelagerter Fall:

Unerlaubte Rechtsberatung im Selbsthilfeforum - Betreiber haftet
Der Betreiber einer Selbsthilfe-Website für Filesharing-Opfer wurde vor einigen Monaten in einem einstweiligen Verfügungsverfahren vom Landgericht Berlin zur Entfernung von Beiträgen auf seiner Webseite verurteilt. Das Gericht hatte diese Tipps als unerlaubte Rechtsberatung qualifiziert (LG Berlin, Beschluss vom 25.04.2013, Az. 103 O 60/13). Der Betreiber legte gegen diese Entscheidung Widerspruch ein. Das LG Berlin bestätigte
Link: hier klicken

Rechtsberatung durch Betroffene ist auch hier in diesem Forum m.E. nicht zulässig. Vorsicht also mit diversen Formulierungen hier. (Mal abgesehen davon, dass hier teilweise recht abenteuerliche "Tipps" verteilt werden, deren Urheber garantiert nicht die Verantwortung dafür übernehmen könnten wenn es zum Fall des Falles kommt...)


Merke:
Es ist zunächst überhaupt nichts dagegen einzuwenden, wenn rechtliche Themen öffentlich kontrovers diskutiert werden. Problematisch wird es aber immer dann, wenn ein Nutzer eine Frage stellt, die sich erkennbar auf einen Sachverhalt bezieht, von dem er persönlich betroffen ist. Darüber Auskunft erteilen darf dann nur jemand, der die Erlaubnis besitzt rechtsberatend tätig zu werden. Alles andere ist unerlaubte Rechtsberatung (Zitat aus o.g. Kanzlei, siehe Link).
Grüße
PP
 
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#63
Ja , stimmt leider.
Der eigene Gang zum Anwalt und zur Genehmigung bleibt einem nicht erspart.

Schönes Zitat , aber ohne den zugehörigen Sachverhalt in dem auch auf die Monierten Passagen beispielhaft dargestellt sind - insbesondere mit auf Paragraphen eingegangen und diese ausgelegt werden leider eine Drohkulisse mit quasi Bumerangeffekt. Ich will Dich da jetzt nicht doof anpflaumen - nur müsste ich jetzt das nganze Az durcharbeiten.Bei Abmahnerei hab ich schon viel mist gesehen, wie wahr.

Mein tipp ist immer : 1. Anruf: Anwalt.

Solltest Du mich oder den Ganzen Thread gemeint haben wäre es schön wenn Du das Audführst .

Trotzdem Dank der Erinnerung und Ermahnung.
Traurig, das hier in D, aber immer noch besser als wo anders - da muss man nur mal zu unseren Nachbarn rübergucken..deswegen wird dort auch viel schwarz geflogen..
 
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Peter Pan

Phantomisiert
#64
Schönes Zitat , aber ohne den zugehörigen Sachverhalt in dem auch auf die Monierten Passagen beispielhaft dargestellt sind - insbesondere mit auf Paragraphen eingegangen und diese ausgelegt werden leider eine Drohkulisse mit quasi Bumerangeffekt.
Sorry, aber das erschließt sich mir nicht. Mein freundlicher Hinweis dient der Vermeidung von Schaden und nicht der Erzeugung von "Drohkulissen".
PP
 

Smartphone

Erfahrener Benutzer
#65
Die Polizei muß NICHT verständigt werden innerhalb einer Ortschaft ...... soweit bekannt .


Aber mal was anderes . Wenn jetzt einer meint , er fliget Manntragned umher , also mit UL usw , dann ist zu beachten ,daß man grundsätzlich (!) eine Mindestflughöhe von 600m über Grund einhalten muß ... laut §6 Abs 3 LuftVO ..... Leider gibt es genügend , die das wohl als Kavaliersdelikt sehen . Es muß also beim Luftamt für relevante Befliegung für jedes Kaff eine dezidierte Genehmigung eingeholt werden .....
 
#68
Steht bei mir auch in der Allgemeinen Aufstiegserlaubnis für Bayern unter III Auflagen , Punkt 2:
Bei Flügen innerhalb geschlossener Ortschaft ist die Polizei zu verständigen und im Zweifelsfall müssen die sogar absperren!
Ebenso steht drin das Arbeits und Landezone abzugrenzen sind.(Punkt 6)

Mich beim Tower zu melden und die Freigabe des Luftraums einzuholen wude mir ebenfalls dankend angerechnet.FL 100 , tatsächlich genutzt 60 m hin oder her.D (HX) mit eingelagert aber mich nicht betreffend ED-R an selbem Tower, also aller warscheinlichkeit nach trotzdem noch n wenig CTR im sinne von da hat trotzdem noch jemand ein Auge drauf.

Mir ist nunmal wohler wenn der tower bescheid weis und im idealfall der Luftraum freigegeben ist VFR/IFR free to all.

Ebenso lese ich den NOTAM/VFR Bulletin für mein Gebiet.

Melden macht frei !

Für die Einzelauftiegserlaubnisse(?holla was für ein Plural)? ist das nicht übertragbar, da steht bei mir in jeder geltungsberichsbedingt ein wenig was anderes drin, dennoch sind die Auflagen in den Punkten inhaltlich ebenfalls identisch.
 
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#69
@Pan: Ich wollte Dich nicht anpampen und der Hinweis ist richtig und wichtig.dennoch muss das ganze aus dem Sachverhalt heraus genuer auf paralellen und auch anwendbarkeit geprüft werden.Ohne das Aktenzeichen gelesen zu haben - oder zumindest hier eine Auszug aus dem Sachverhalt welcher verdeutlicht wie die monierten Passagen / Hinweise / Tips geartet waren - ist schlecht bewertbar wie weit das hier auch zutrifft.

Passt scho !Nochmals: Dank der Erinnerung.Prinzipiell hast Du Recht !
 
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#70
Aber mal was anderes . Wenn jetzt einer meint , er fliget Manntragned umher , also mit UL usw , dann ist zu beachten ,daß man grundsätzlich (!) eine Mindestflughöhe von 600m über Grund einhalten muß ... laut §6 Abs 3 LuftVO ..... Leider gibt es genügend , die das wohl als Kavaliersdelikt sehen . Es muß also beim Luftamt für relevante Befliegung für jedes Kaff eine dezidierte Genehmigung eingeholt werden .....
Jup! so in etwa.
Viele Fotografieren von Tragschraubern aus quasi schwarz in haarsträubendem Tiefflug.
Manntragend ist aber n ganz anderes Thema.
Ebenso hab ich schon Profis mit schweineteuren Coptern gesehen (so 20-30k-Dingern) die im freundlichen Gespräch gemeint haben die interessiere das nicht - hat sich ja noch nie einer beschwert..

So viel zum thema Risikoübernahme und Haftung mit privatem Vermögen..oh Mann..

Traurig aber wahr.
Andererseits schön für mich: ich machs Legal und ordentlich und hab meine Ruhe und n freien Kopf, keinen Stress.

= Genuss = unbezahlbar.
 
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chichi

Erfahrener Benutzer
#71
Halbwissen führt schnell mal zu einer Rechtsberatung. Wer gelesenes juristisches Wissen anreichert mit der eigenen Meinung sollte das so auch kennzeichnen. Ich bin überrascht, was hier zum Teil geschrieben steht.
 
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FPV1

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