Startgenehmigung vom Bürgermeister

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DerKlotz74

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#1
Hallo Leute,

habe schon viel gesucht... Möchte in meinem Ort und umliegenden Gemeinden "Wildfliegen". Starten möglichst von öffentlichen Strassen.

Hat jemand da ein Vordruck, den ich benutzen kann und ihn den Bürgermeistern vor zu legen?

Danke und Gruß
Heiko
 

Rangarid

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#2
Äh also erstma auf Straßen starten ist ja total unsinnig...Was wen da Autos kommen, sollen die dann auf dich warten?

Ansonsten brauchst du keine Genehmigung vom Bürgermeister sondern vom Grundstücksbesitzer.
 

DerKlotz74

Erfahrener Benutzer
#3
Ok, war zu unpräzise.

Ich fliege Kopter und damit ist eine Start-/Landebahn ja eh überflüssig.

Ich würde von ganz wenig befahrenen Straßen oder Feldwegen starten, ab von der Zivilisation.

Aber gutes Thema "Grundstücksbesitzer". Die Würde ja wohl gleich aussehen wie beim BM. Hat denn dafür jemand ein Vordruck? Ist doch besser was schriftliches zu haben.

Heiko
 

eisbaer77

Erfahrener Benutzer
#4
Ich glaube am besten ist es, wenn man mal zum Bürgermeister geht und sich und sein Fluggerät vorstellt und erklärt wies funktioniert, wenn man noch seinen Schein von der Versicherung mitbringt, ist die "Hemmschwelle" einen Zettel zu unterschreiben schon geringer.
Zur Erlaubnis selbst reicht wohl ein einfacher Text wie z.b. Hiermit erlaube ich Herrn XY mein (das) Grundstück in der Gemarkung XY zu Betreten um dort sein Modellfluggerät unter Beachtung der geltenden Luftfahrtbestimmungen und auf eigene Verantwortung zu benutzen. Datum, Unterschrift, fertig.

Mal eine Frage nebenbei, wie siehts eigentlich aus, wenn ich auf einer Öffentlichen, wenig befahrenen Straße (Dorfstraße oder geteerter Feldweg), die nicht einer Privatperson gehört (die ich fragen könnte), von meinem Autodach oder der Ladefläche eines Pick Up's aus Starte und lande, brauch ich dann auch eine Erlaubnis?
 
#5
Da das Thema in schöner Regelmäßigkeit wiederholt wird, hier mal der Thread vom letzten Sommer ;). Da gings zwar nicht um den Bürgermeister, sondern den Bauern, war aber ansonsten das gleiche Thema.

Gruß Jörg
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#6
Eben nicht, das ist ein großer Unterschied
Hier geht es darum, eine Starterlaubnis auf Öffentlichen Straßen zu bekommen.
Die Frage ist dabei, ist die Strasse ein allgemeingut, und das Starten so erlaubt, oder ist das Gemeindeeigentum, und die Gemeinde (egal ob 3 Seelen Ort oder 5 Millionen Stadt) eine Starterlaubnis gewähren
 

silberkorn

Erfahrener Benutzer
#7
Meiner Auffassung nach braucht man, wenn man unter 5 kg Abfluggewicht bleibt und von öffentlichem Grund startet keine extra Genehmigung. Solange am fraglichen Ort Modellfliegen nicht verboten ist.
 
#8
Ich sehe da keinen großen Unterschied, eine Unterschrift vom Bauern oder vom Bürgermeister zu bekommen. Der Bauer ist aufgrund seiner Erfahrung sehr misstrauisch und wird daher nie was unterschreiben, wenn er nicht einen eigenen Vorteil darin sieht. Der Bürgermeister ist Teil der Politik bzw. der Verwaltungsbürokratie und wird sich genau deswegen nicht nachweisbar festlegen, noch dazu mit seiner eigenen Unterschrift. Er wird eher die Zuständigkeit verneinen und dich weiter schicken. Eine Unterschrift wirst du also von beiden nur mit vorgehaltener Waffe erzwingen können ;).

Im Übrigen sehe ich das genauso wie silberkorn, laut LuftVG §25 (1) ist diese Genehmigung des Grundstückseigentümers oder Berechtigten nur für erlaubnispflichtige Flüge notwendig, nicht jedoch für erlaubnisfreien Modellflug.

Gruß Jörg
 

kopterflo

Erfahrener Benutzer
#9
Meiner Auffassung nach braucht man, wenn man unter 5 kg Abfluggewicht bleibt und von öffentlichem Grund startet keine extra Genehmigung. Solange am fraglichen Ort Modellfliegen nicht verboten ist.
Also ich kann jetzt nur von meinem Erlebnis berichten. In unserer Gemeinde ist das Modellfliegen grundsätzlich nicht verboten/untersagt worden aber es hatte sich mal einer über unsere Wildfliegerei beschwert. Bin dann mal zum Bürgermeister hin und der hat mir einen Kontakt zu einem Rechtsanwalt der Gemeinde vermittelt und da wurde das Thema mal behandelt.

Es ist halt so, dass Wildfliegen in Deutschland nicht grundsätzlich verboten ist aber eine Erlaubnis erforderlich ist um starten zu dürfen bzw. den Grund und Boden für diesen Zweck nutzen zu dürfen und da ist es egal ob öffentlich oder nicht. Da es zu Problemen führen kann wenn die Gemeinde eine Genehmigung für eine einzelne Person oder Gruppe ausstellt wird das hier nicht gemacht. Selbst ein Verein in der Gemeinde hat keine schriftliche Genehmigung für eine Aufstiegserlaubnis und das obwohl der Platz innerhalb einer Kontrollzone liegt. Der Verein ist zwar eingetragen aber mehr gibt es da nicht. Klingt total verrückt ist aber jetzt alles so. Wenn jetzt einer ein Problem mit deiner Aktivität hat kann die Gemeinde natürlich das verbieten und wenn sie das nicht tut müsste der das Problem mit dem Modellfliegen hat vor Gericht ziehen. Ob es da bereits einen Fall gab der vor Gericht landete weiß ich und auch andere nicht.

Was schriftliches gibt es bei uns nur für gewerbliche Flüge und Privat wird es auf öffentlichen Grund nur geduldet. Wenn es keiner übertreibt ist alles kein Problem. Wir fliegen hier viel und überall aber immer mit dem nötigen Respekt gegenüber unseren Mitmenschen und bis jetzt sind alle mit unseren Aktivitäten im Bereich des Modellbaus sehr zufrieden und erfreuen sich unsere Anwesenheit.

Der entscheidende Satz lautet: Es reicht zur Starterlaubnis ein freies Feld und eine Erlaubnis des Grundbesitzers!

Auch bei öffentlichen Geländen, da es da auch einen Grundbesitzers gibt und das ist jetzt nicht unbedingt das Volk. ;)

§ 25

(1) Luftfahrzeuge dürfen außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze nur starten und landen, wenn der Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigte zugestimmt und die Luftfahrtbehörde eine Erlaubnis erteilt hat. Für Starts und Landungen von nicht motorgetriebenen Luftsportgeräten tritt an die Stelle der Erlaubnis der Luftfahrtbehörde die Erlaubnis des Beauftragten nach § 31c; dieser hat die Zustimmung der Luftfahrtbehörde einzuholen, wenn das Außenlandegelände weniger als 5 Kilometer von einem Flugplatz entfernt ist. Luftfahrzeuge dürfen außerdem auf Flugplätzen
1.
außerhalb der in der Flugplatzgenehmigung festgelegten Start- oder Landebahnen oder
2.
außerhalb der Betriebsstunden des Flugplatzes oder
3.
innerhalb von Betriebsbeschränkungszeiten für den Flugplatz
nur starten und landen, wenn der Flugplatzunternehmer zugestimmt und die Genehmigungsbehörde eine Erlaubnis erteilt hat. Die Erlaubnis nach Satz 1, 2 oder 3 kann allgemein oder im Einzelfall erteilt, mit Auflagen verbunden und befristet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn
1.
der Ort der Landung infolge der Eigenschaften des Luftfahrzeugs nicht vorausbestimmbar ist oder
2.
die Landung aus Gründen der Sicherheit oder zur Hilfeleistung bei einer Gefahr für Leib oder Leben einer Person erforderlich ist. Das Gleiche gilt für den Wiederstart nach einer solchen Landung mit Ausnahme des Wiederstarts nach einer Notlandung.
In diesem Falle ist die Besatzung des Luftfahrzeugs verpflichtet, dem Berechtigten über Namen und Wohnsitz des Halters, des Luftfahrzeugführers sowie des Versicherers Auskunft zu geben; bei einem unbemannten Luftfahrzeug ist sein Halter zu entsprechender Auskunft verpflichtet. Nach Erteilung der Auskunft darf der Berechtigte den Abflug oder die Abbeförderung des Luftfahrzeugs nicht verhindern.
(3) Der Berechtigte kann Ersatz des ihm durch den Start oder die Landung entstandenen Schadens nach den sinngemäß anzuwendenden §§ 33 bis 43 beanspruchen.
 
Zuletzt bearbeitet:

DerKlotz74

Erfahrener Benutzer
#10
Man, vielen Dank für eure Beiträge.

Ich werde nochmal zum BM.
Letztes Jahr hab ich das Thema bei ihm grob angerissen und er hatte schon Zustimmung signalisiert. Allerdings war er sich dann doch zu unsicher. Sollte erst mal beim Ordungsamt vorstellig werden.

Nebenbei... Irgendwo im Netz habe ich letztes Jahr einen Beitrag gefunden der sinngemäß so ging...

Wenn die Starterlaubnis von einem Landwirt vorliegt, der sein Feld in einem Feldweg zur Verfügung stellt, der allerdings nur für landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben ist, dann kann ich ebenfalls hier hinein fahren.
Kann das jemand bestätigen?
 

RCCopter

Coptertestingenieur
#11
Ich werde nochmal zum BM.
Letztes Jahr hab ich das Thema bei ihm grob angerissen und er hatte schon Zustimmung signalisiert. Allerdings war er sich dann doch zu unsicher. Sollte erst mal beim Ordungsamt vorstellig werden.
Was erhoffst du dir von der Fragerei?

Wenn die Starterlaubnis von einem Landwirt vorliegt, der sein Feld in einem Feldweg zur Verfügung stellt, der allerdings nur für landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben ist, dann kann ich ebenfalls hier hinein fahren.
"Das Befahren des Weges muss im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung stehen."
Quelle: http://www.ulmer.de/Freie-Fahrt-bei-Landwirtschaftlicher-Verkehr-frei,QUlEPTEwNTU3Jk1JRD0zMjEw.html
 
Zuletzt bearbeitet:

DerKlotz74

Erfahrener Benutzer
#12
Ums Übertreiben gehts mir nicht. Es geht mir um Versicherungsschutz. Ich fliege bald mit einem Hexa, der über 4kg wiegt. Was nützt mir eine Versicherung, die nicht zahlt, weil ein relevanter Punkt von mir nicht erfüllt wurde?
 

comicflyer

Ich mach' alles kaputt...
#13
Also ich kann jetzt nur von meinem Erlebnis berichten. In unserer Gemeinde ist das Modellfliegen grundsätzlich nicht verboten/untersagt worden aber es hatte sich mal einer über unsere Wildfliegerei beschwert. Bin dann mal zum Bürgermeister hin und der hat mir einen Kontakt zu einem Rechtsanwalt der Gemeinde vermittelt und da wurde das Thema mal behandelt.

Es ist halt so, dass Wildfliegen in Deutschland nicht grundsätzlich verboten ist aber eine Erlaubnis erforderlich ist um starten zu dürfen bzw. den Grund und Boden für diesen Zweck nutzen zu dürfen und da ist es egal ob öffentlich oder nicht. Da es zu Problemen führen kann wenn die Gemeinde eine Genehmigung für eine einzelne Person oder Gruppe ausstellt wird das hier nicht gemacht. Selbst ein Verein in der Gemeinde hat keine schriftliche Genehmigung für eine Aufstiegserlaubnis und das obwohl der Platz innerhalb einer Kontrollzone liegt. Der Verein ist zwar eingetragen aber mehr gibt es da nicht. Klingt total verrückt ist aber jetzt alles so. Wenn jetzt einer ein Problem mit deiner Aktivität hat kann die Gemeinde natürlich das verbieten und wenn sie das nicht tut müsste der das Problem mit dem Modellfliegen hat vor Gericht ziehen. Ob es da bereits einen Fall gab der vor Gericht landete weiß ich und auch andere nicht.

Was schriftliches gibt es bei uns nur für gewerbliche Flüge und Privat wird es auf öffentlichen Grund nur geduldet. Wenn es keiner übertreibt ist alles kein Problem. Wir fliegen hier viel und überall aber immer mit dem nötigen Respekt gegenüber unseren Mitmenschen und bis jetzt sind alle mit unseren Aktivitäten im Bereich des Modellbaus sehr zufrieden und erfreuen sich unsere Anwesenheit.

Der entscheidende Satz lautet: Es reicht zur Starterlaubnis ein freies Feld und eine Erlaubnis des Grundbesitzers!

Auch bei öffentlichen Geländen, da es da auch einen Grundbesitzers gibt und das ist jetzt nicht unbedingt das Volk. ;)
§ 25

(1) Luftfahrzeuge dürfen außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze nur starten und landen, wenn der Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigte zugestimmt und die Luftfahrtbehörde eine Erlaubnis erteilt hat.
Man braucht für den erlaubnisfreien Modellflug ja auch eine Erlaubnis der Luftfahrtbehörde. Nur die Erlaubnis vom Grundstücksbesitzer reicht da gar nicht.

Mann - Mann - Mann... - merkt ihr noch was <kopfschüttel>

CU Eddy
 

schiwo1

Erfahrener Benutzer
#14
Zum Thema die Fakten:
http://www.rc-network.de/magazin/artikel_02/art_02-0001/art_02-0001-00.html
Wenn unter 5kg, brauche ich KEINE Aufstiegserlaubnis einer Luftfahrtbehoerde, egal wo ich fliege.
Privatgrundstueck: Genehmigung des Eigentuemers zum betreten zum Zwecke des Modellflugs erforderlich.
Oeffentlicher Grund: KEINE Genehmigung zum betreten erforderlich (sofern nicht explizit untersagt)
Modellfliegen über offentlichen Grund: kommt darauf an. Beispiel:
1. ich will in einem Stadtpark fliegen, wo sich andere Menschen aufhalten -> Anfrage bei der Stadtverwaltung erforderlich
2. ich will von einem entlegenen oeffentlichen Feldweg starten: keine Probleme, solange ich nicht mit dem Auto in gesperrte Wege fahre und das betreten per Fuss untersagt ist.
Regelungen fuer FPV Copter (nicht kommerzielle Nutzung)dito wie fuer Modellflugzeuge unter 5kg. Zusaetzlich die Bedingungen der jeweiligen Versicherung (Spotter, LS)
Gruss Stephan
 

funfex

Erfahrener Benutzer
#15
Zum Thema die Fakten:
http://www.rc-network.de/magazin/artikel_02/art_02-0001/art_02-0001-00.html
Wenn unter 5kg, brauche ich KEINE Aufstiegserlaubnis einer Luftfahrtbehoerde, egal wo ich fliege.
Nix da mit "selektiven Fakten".

Mach das mal im Endanflugbereich eines Flughafen. Da wird Dir dann ganz schnell klar gemacht,
was eine Kontrollzone ist und die Floskel "1,5 km Abstand zu Flugplätzen" bedeutet.

Die Kunst ist, zitierte Texte auch KOMPLETT zu lesen und zu verstehen, da steht das auch drin.

Das Thema kommt immer wieder in den Foren.....
 
Zuletzt bearbeitet:
#16
ich würde nicht fragen... sondern fliegne... wer zu viel fragt wird nur auf widerstand treffen! hatte noch nie Probleme irgendwo zu fliegen! Hatte mal nen bauern der mich gebeten hatte nicht auf den wiesen rum zu laufen(gras nieder trampeln) aber das fliegen an sich hat ihn nicht gestört war ein kurzes freundliches gespräch und fertig

auf öffentlichem gelände hatte ich noch nie probleme. hatte nur ein mal nen Passanten der sich beschwerte aber da muss man rstmal nix drauf geben... die haben da nix zu vermelden...

in aller regel reagieren aber alle eher offen und freundlich
 

schiwo1

Erfahrener Benutzer
#17
Nix da mit "selektiven Fakten".
....
Die Kunst ist, zitierte Texte auch KOMPLETT zu lesen und zu verstehen, da steht das auch drin.
Den Ball gebe ich an dich zurück - in dem von mir verlinkten Artikel steht zu diesem Thema wirklich alles drin :)
Und nochmals: bei <5kg braucht man keine Aufstiegserlaubnis - vorausgesetzt dass man nicht in einem gesperrten Luftraum fliegen will (und bevor jetzt wieder ein Oberschlauer seinen Zeigefinger hebt: das gilt nicht nur für den Bereich um Flughäfen, sondern auch für Flüge im kontrollierten Luftraum -> siehe der Artikel)

Zum Thema zurück: Auf einem öffentlichen Gelände gilt der gesunde Menschenverstand - fliege ich wo Passanten rumlaufen, Kinder spielen, etc (Park, Naherholungsgebiet, Sportstätten, etc) würde ich mich schon bei der Stadverwaltung erkundigen.
Auf einem abgelegenen Feldweg interessiert das kein Schwein.
 

rc-jochen

Erfahrener Benutzer
#18
Mann Mann Mann, um einen Beitrag weiter oben zu zitieren!!!!!!

" §25
(1) Luftfahrzeuge dürfen außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze nur starten und landen, wenn der Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigte zugestimmt"

Solange wir/ Du Modellflug als Hobby zur Freizeitgestaltung und nicht gewerblich machst, hast du/ haben wir kein

!!!!!!!!!!!!! LUFTFAHRZEUG !!!!!!!!!!!

und eine Erlaubnis der Luftfahrtbehörde benötigen wir Hobby-Modellflieger nur über 5kG!!!!

Unabhängig davon gelten für alle die Spielregeln innerhalb/ außerhalb der Flugzonen.
 
Zuletzt bearbeitet:
#19
Doch, Flugmodelle sind eine Unterkategorie der "Luftfahrzeuge", siehe Definition in §1 LuftVG. Wie fliegen also auch "Luftfahrzeuge". Aber wie Comicflyer oben mit seinem dick hervorgehobenen "und" gezeigt hat, gilt der §25 nur für erlaubnispflichtige Luftfahrzeuge und damit nicht für uns. Es ist aber trotzdem nie verkehrt, bei der Wahl seines Flugfeldes den gesunden Menschenverstand zu benutzen und nicht nur auf sein Recht zu pochen.

Gruß Jörg
 

Tomster

Erfahrener Benutzer
#20
Wenn du von einem Feld oder Feldweg startest, dir der Kopter abhaut und einen Schaden verursacht den du nicht grobfahrlässig zu verschulden hast, dann wird die Versicherung zahlen müssen, auch wenn du keine Genehmigung vom Bauern hast.

Es sei denn, die Versicherung kann nachweisen, dass der Unfall mit der Genehmigung des Grundbesitzers nicht passiert wäre.
Ich rede hier von einem Feld oder einem Wald, aber nicht von der Einkaufsstraße ;)

Wenn du z.B. einen Unfall mit deinem PKW in einer nur für Anlieger freigegeben Straße verursachst, dort aber eigentlich nix zu suchen hast, dann zahlt deine Versicherung auch den Schaden.

Bis dahin
Tom
 
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FPV1

Banggood

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