Also ich kann jetzt nur von meinem Erlebnis berichten. In unserer Gemeinde ist das Modellfliegen grundsätzlich nicht verboten/untersagt worden aber es hatte sich mal einer über unsere Wildfliegerei beschwert. Bin dann mal zum Bürgermeister hin und der hat mir einen Kontakt zu einem Rechtsanwalt der Gemeinde vermittelt und da wurde das Thema mal behandelt.
Es ist halt so, dass Wildfliegen in Deutschland nicht grundsätzlich verboten ist aber eine Erlaubnis erforderlich ist um starten zu dürfen bzw. den Grund und Boden für diesen Zweck nutzen zu dürfen und da ist es egal ob öffentlich oder nicht. Da es zu Problemen führen kann wenn die Gemeinde eine Genehmigung für eine einzelne Person oder Gruppe ausstellt wird das hier nicht gemacht. Selbst ein Verein in der Gemeinde hat keine schriftliche Genehmigung für eine Aufstiegserlaubnis und das obwohl der Platz innerhalb einer Kontrollzone liegt. Der Verein ist zwar eingetragen aber mehr gibt es da nicht. Klingt total verrückt ist aber jetzt alles so. Wenn jetzt einer ein Problem mit deiner Aktivität hat kann die Gemeinde natürlich das verbieten und wenn sie das nicht tut müsste der das Problem mit dem Modellfliegen hat vor Gericht ziehen. Ob es da bereits einen Fall gab der vor Gericht landete weiß ich und auch andere nicht.
Was schriftliches gibt es bei uns nur für gewerbliche Flüge und Privat wird es auf öffentlichen Grund nur geduldet. Wenn es keiner übertreibt ist alles kein Problem. Wir fliegen hier viel und überall aber immer mit dem nötigen Respekt gegenüber unseren Mitmenschen und bis jetzt sind alle mit unseren Aktivitäten im Bereich des Modellbaus sehr zufrieden und erfreuen sich unsere Anwesenheit.
Der entscheidende Satz lautet: Es reicht zur Starterlaubnis ein freies Feld und eine Erlaubnis des Grundbesitzers!
Auch bei öffentlichen Geländen, da es da auch einen Grundbesitzers gibt und das ist jetzt nicht unbedingt das Volk.
§ 25
(1) Luftfahrzeuge dürfen außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze nur starten und landen, wenn der Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigte zugestimmt und die Luftfahrtbehörde eine Erlaubnis erteilt hat.