Modellflug mit Kamera in Österreich vorerst verboten?

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Mosquito

Erfahrener Benutzer
Es gibt aber scheinbar bei gutwilligster Betrachtung für die Freizeitpiloten ein klitzekleines Lichtlein am Ende des Tunnels ... http://forum.mikrokopter.de/topic-post504403.html#post504403 ... Vorsicht, dass ist eine Aussage vom AeroClub und daher nicht amtlich!

Aber vielleicht ... eventuell ... unter Umständen ... und wenn Ostern und Pfingsten auf einen Tag fallen, dann ...
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
Erklär das nicht mir, sondern deinen Landsmännern von der AC ;)
Anhang anzeigen 83526
Die dort verwendete Höhe ist AFAIK definiert als Höhe über dem Startpunkt. Ist ja witzig am Hang. Wenn man immer nur unter sich fliegt, kann das Modell so schwer sein, wie es will, denn man hätte negative Bewegungsenergie (max. 0 beim Start) und bleibt auch immer unter den 30m. :)

So Gesetze (auch in D) sind irgendwie immer völlig an den Realitäten vorbei...
 

DerCamperHB

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Leider ohne Aussage
Gehen ja nur auf die Spielzeuge ein, damit dürfte die AR Drone gemeint sein, und von Professionellen Gewerblichen
Die Frage wie es mit Aufnahmen bei Privater Nutzung ausschaut ist nicht drauf eingegangen worden.
 

Rheinperchten

Erfahrener Benutzer
Ich mache es mal kurz. Sollte es nicht möglich sein mit nem RC-Flieger ( egal ob RC-Segler, RC-Flächenmodell, RC-Paragleiter usw ) die tolle Landschaft Österreichs zu filmen ,- privat, dann wird ab sofort anderswo Urlaub gemacht. Und das nach 40 Jahren Ö. Sowas dummes habe ich lange nicht erlebt. Und da behautet der Aeroclub doch tatsächlich mit dummen Bemerkungen noch das man in Ö ne bessere Lösung als in D erreicht hat und froh sein kann dass man sich nicht an die Vorgabe aus D angelehnt hat. Da kann ich nur lachen bei der derzeitigen Lage in Ö. Das Einzige was die mehr können ist Modelle bis 25 Kg ohne Bewilligung zu fliegen,- toll. Das kann ich hier auch mit Erlaubniss. Es geht nur um Kohle und Klüngel,- wie immer. Kontrolle von Windrädern, Kontrolle von Seilbahnen und Überlandleitungen können nun mit Koptern gemacht werden. Früher brauchte mal einen richtigen Heli. Nun sehen die Firmen ihre Felle wegschwimmen und intervenieren in entsprechenden Kreisen. Wobei obendrein staatliche Stellen die Kohle riechen. Was die datenrechtliche Seite angeht ist doch im argen dass man mit anderen erlaubten Mitteln auch Luftaufnahmen machen kann. Scheiß drauf. ich rufe bei denen morgen an denn ich will Urlaub planen.
Auf die Angelegenheit wegen "Flugmodell" geht der garnicht ein,- angeblich gibts doch da nochmal ne Unterscheidung und Flugmodelle fallen NICHT unter UAV Klasse 1 und 2. Hier weiß echt die eine Hand nicht was die Andere tut....
 

73bm73

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Immerhin ersparst du dir bei uns (Ö) die doofe L/S-Lösung. So kann man auch legal ohne zweiten Modellpiloten fliegen gehen. Es genügt zum Beispiel auch schon sechsjähriges Kind.
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
würde hier auch, es sagt ja keiner wie alt der Lehrer sein muss, die Bedingung ist nur, das das Modell geflogen werden kann.
Wird dann zwar etwas dem Widersprechen, das das Kind dann Verantwortlich ist, aber Wirkliche Vorgabe konnte ich bisher nicht erlesen, und Kleinkinder beherschen Modelle manchmal besser als Erwachsene
 

Rheinperchten

Erfahrener Benutzer
Naja,- da ich eh selten alleine fliege sondern im Normalfall mit gleichgesinnten Leuten ist das kein Problem. Das L/S System ist auch Auslegungssache hier. Es ist nicht unbedingt notwendig ne 2. Steuerung über L/S zu haben. Eine 2. Person muss nur jederzeit in der Lage sein die Steuerung zu übernehmen,- Ich muss jedoch zugeben dass man hier schon min 14 alt sein muss und es auch die Versicherung ankommt. Aber mal ehrlich,- es wäre ne Schande die Landschaft in Ö nicht mehr filmen zu dürfen mit dem Möglichkeiten die man hat. Erinnert mich immer wieder an mein Lieblingsvideo von der Steiermark von nem Phantom gemacht.
Trotzdem ist aber in Ö das FPV-Fliegen erlaubt,- also grundsätzlich ist es nicht verboten ne Cam an Bord zu haben. dann ist es Auslegungssache " zum Zwecke des Fluges selber...." denn filmen tu ich ja nur nebenbei wie ein Paragleiter usw
 

73bm73

Erfahrener Benutzer
@ ChamperHB: ok, dann eben meine Frau... die hat keine Ahnung wo man die Steuerung überhaupt einschaltet. Aber für Ö genügt es. Und die Verantwortung liegt bei mir! Ich finde diese Lösung einfach die Bessere weil ich kaum einen zweiten Piloten einfach so zur Hand habe.

@Reinprechtchen: nimmst du auch nen Piloten mit in den Urlaub? (Deutschlandurlaub meine ich, weil in Ö brauchst den nicht.)

Außerdem, niemand kann/darf mich daran hindern, einfach meine Videocam zu schnappen und Felder, Häuser, Autos, Berge oder Menschen zu filmen. Schon gar nicht im Urlaub. Weder auf "Augenniveau" noch von einem Hügel herunter. Und deshalb würde eine Anklage gegen dich aufgrund eines nichtgewerblichen Privatvideos aus der "Copterperspektive" (im schlimmsten Fall) vor Gericht niemals standhalten.
Also: cool bleiben!

Ein altes Bienensprichwort sagt: Wer lang fragt, geht weit irr'.
Nich alles was nicht eindeutig geregelt ist, ist automatisch ein Problem. Schon gar nicht in Ö!
 
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Rheinperchten

Erfahrener Benutzer
Das mit dem Alter hat versicherungstechnische Hintergründe. Finde ich auch seltsam denn warum sollten jüngere Kinder nicht im RC tätig sein.....
@73bm73,- ja ich mache immer mit Familie Urlaub.....
UND DAS HIER.....
Außerdem, niemand kann/darf mich daran hindern, einfach meine Videocam zu schnappen und Felder, Häuser, Autos, Berge oder Menschen zu filmen. Schon gar nicht im Urlaub. Weder auf "Augenniveau" noch von einem Hügel herunter. Und deshalb würde eine Anklage gegen dich aufgrund eines nichtgewerblichen Privatvideos aus der "Copterperspektive" (im schlimmsten Fall) vor Gericht niemals standhalten.
Also: cool bleiben!
.....ist genau ein Punkt den ich sofort mit unterschreibe und auf den ich immer wieder hinaus wollt !!!!
JEDOCH,- ich brauche nicht zu erwähnen dass man im Zweifelsfall extreme Strafen in Ö fürchten muss. Und für mich wäre ein Prozess mit Gerichtsstand in Ö auch nicht mehr unter Urlaub zu verbuchen...
 
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73bm73

Erfahrener Benutzer
JEDOCH,- ich brauche nicht zu erwähnen dass man im Zweifelsfall extreme Strafen in Ö fürchten muss. Und für mich wäre ein Prozess mit Gerichtsstand in Ö auch nicht mehr unter Urlaub zu verbuchen...
Wie kommst du darauf?
Ich gehe sogar so weit zu sagen, dass unsere Bevölkerung und die Exekutive das wesentlich entspannter sieht als in DE.
 
Für mich ist die Absicht hinter der neuen Gesetzesformulierung klar und eindeutig: Man wollte eine rechtliche Handhabe gegen die rasant steigende Anzahl von Kamerakoptern haben, die immer häufiger überall und oft ohne jede Rücksichtnahme eingesetzt werden (dank Phantom und Co. :(). Den Modellflug selbst wollte man dabei nicht einschränken, sicher auch dank der Lobbyarbeit des Aeroclub, daher die clevere Formulierung "ausschließlich zum Zwecke des Fluges selbst". Ob diese rechtliche Handhabe nun auch in der Praxis so durchgesetzt wird, hängt sicher wesentlich vom weiteren Benehmen der Kopterpiloten ab. Fühlt sich jemand durch Kopterfilmer belästigt, kann er leicht dagegen vorgehen. Verhalten sich die Kopterfilmer vernünftig und stören niemanden, wird sicher auch keiner die Gesetzeskeule rausholen. Ein "Recht" auf Kopterfilmerei gibt es jedenfalls nicht mehr (gabs vor dem Gesetz ja auch nicht).

In Deutschland war die Lage 2009 ähnlich. Es gab ebenfalls den Versuch, jede Kamera am Modell genehmigungspflichtig zu machen. Das wurde jedoch unter anderem durch Intervention von DMFV und DAeC in letzter Minute verhindert. Ich könnte mir aber vorstellen, dass deutsche Behörden jetzt neidisch auf Österreich schauen und bei nächster Gelegenheit auch gern in D die Definition des Modellflugs in "ausschließlich zum Zwecke des Fluges selbst" ändern würden.

Gruß Jörg
 

mrelement

Neuer Benutzer
Ein weiteres Problem, das ich bisher hier noch nicht gelesen habe ist die Anforderung der Redundanz. Ich komme gerade von dem Vortrag der WKO, wo erwähnt wurde, dass praktisch alles in doppelter Ausführung vorhanden sein muss (die Stromversorgung stellt da das geringste Übel dar, trotz des zusätzlichen Gewichts). Ein Herr (ich mache jetzt absichtlich keine Werbung für ihn) hatte im Anschluss eine Lösung mit 2 DJI Wookong-M gezeigt, die sogar bei Stromausfall (Details darüber sind mir nicht bekannt) weiterhin funktionieren sollen. Das Problem dabei: der Herr hat anscheinend ein Patent darauf. Mir ist ausser Gemini kein weiteres System bekannt, dass diese Anforderungen erfüllen würde. Können hier vielleicht noch andere etwas dazu sagen, wie man diese Anforderung erfüllen soll?

Zum Vortrag: Der "Vortrag" von Dynamic Perception gleichte einer 10 minuten langen Werbung und war auch, meiner Meinung nach, mehr als unangebracht, denn Infos gab es von deren Seite keine!
 

Mosquito

Erfahrener Benutzer
... Außerdem, niemand kann/darf mich daran hindern, einfach meine Videocam zu schnappen und Felder, Häuser, Autos, Berge oder Menschen zu filmen. Schon gar nicht im Urlaub. Weder auf "Augenniveau" noch von einem Hügel herunter. Und deshalb würde eine Anklage gegen dich aufgrund eines nichtgewerblichen Privatvideos aus der "Copterperspektive" (im schlimmsten Fall) vor Gericht niemals standhalten.
Also: cool bleiben! ...
Die Anklagegrundlage wäre dabei auch nicht das privat gemachte Video, sondern der Betrieb eines nichtzugelassenen Luftfahrzeugs im östereichischem Luftraum! Durch das Video wurde dein genehmigungsfreies Flugmodell nämlich zum zulassungspflichtigen Luftfahrzeug.

Aber hoffen wir mal, dass die oben verlinkte Aussage des Aero-Clubs auch Einzug in die Rechtssprechung findet und dann ist ja fast alles gut.
 

Rheinperchten

Erfahrener Benutzer
@73bm73,- Du weißt dass diese Aussage nur teilweise richtig ist und es ganz schnell auch umgekehrt laufen kann. Ich bin nicht nur als Touri in Ö,- habe genug dort erlebt und kennengelernt. Selbst meine Freunde in Ö schütteln immer wieder den Kopf. Letztlich sollte man lieber nicht vorsätzlich und gutmütig gegen Gesetze in einem fremden Land verstoßen. Und über die gesalzenen Strafen in Ö (wenns dann wirklich so kommt) brauchen wir nicht wirklich reden oder ???
Ich wills nicht drauf ankommen lassen. Der Fernsehbericht hat doch gezeigt dass es unausgegoren ist und letztlich nur drumrum geredet wird. Alleine die Vergleiche mit dem "richtigen" Flugverkehr und dessen Bedingungen die selbt teilweise die "richtigen" Flieger nicht erfüllen ist schon doof. Es geht um Kohle und Klüngel,- mehr nicht. Sollte es in D verboten werden mit Cam zu fliegen, dann ist klar dass die Sache sofort vor Gericht landet.
 

schmiernippel

Erfahrener Benutzer
Ich glaube, so lange es keinen Präzedenzfall bezüglich privater Copteraufnahmen gegeben hat wird man nach dem jetzigen Gesetz nie genau wissen was man darf und was nicht ! Tolles neues LfG.... traurig eigentlich....

MfG
 
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