Sehr geehrte Frau Rosenbach-Huth,
ich habe mal die ein oder andere Frage was den Betrieb eines Modelbau Fluggerätes angeht.
Bisher war ich der Auffassung das ich als Privat Person, die keine gewerbliche Nutzung betreibt
KEINE Austiegserlaubniss benötige. Nachdem ich mir jetzt auf Ihrem Internetauftritt (
http://www.lbm.rlp.de/Aufgaben/Luftverkehr/Drohnen-UAS) alles einmal durchgelesen habe bin ich mir nicht mehr ganz sicher, da ich
- unter meinem Multicopter(Hexacopter) eine kleine Kamera + Gimbal (Stabilisierung der Aufnahme) anbringen möchte, um damit privat das filmen zu erlernen (fliegen tue ich Modelfluggeräte seit fast 6 Jahren).
- dies würde ich allein deshalb gern, da ich mir vorstellen könnte mit einem guten Bekannten (renommierter Fotograf hier in Trier) evt. zu einem
späteren Zeitpunkt dies auch Gewerblich zu tun. (was allerdings noch dauern würde, da nunmal der Erfolg im Vordergrund stehn soll)
wie habe ich mich hier zu verhalten ? Benötige ich eine Allgemeine Aufstiegsgenehmigung ?
(sollten sich die Kosten in Grenzen halten für mich Privat würde ich gern eine solche auch beantragen)
Da es sich ja um PRIVATE Flüge handelt benötige ich doch auch nur eine Private Modelbau Haftpflichtversicherung richtig ?
Es wäre toll wenn Sie mir diesbezüglich ein paar Worte schreiben könnten.
Ich bedanke mich bereits jetzt bei Ihnen,
Mit freundlichen Grüßen