Modellflug mit Kamera in Österreich vorerst verboten?

Status
Nicht offen für weitere Antworten.
In Österreich sagt der aktuelle Zustand, das man auch als privater nicht filmen darf. FPV ohne Recordtaste ist erlaubt, das Drücken derselben führt ins Kriminal.
 
IST DAS FLIEGEN MIT EINER KAMERA, BZW. FOTOAPPARAT AN BORD ZULASSUNGSPFLICHTIG?

Zulassungspflichtig ist das Fliegen mit Kameras an Bord nur wenn dies in gewerblicher Absicht erfolgt. Modellflugsportler die zum reinen Vergnügen eine Kamera in ihrem Modell montiert haben, müssen nur die Rechte Dritter beachten (z.B. Nachbarn im Garten).

Also wo ist das Problem?
Und täglich grüßt das Murmeltier. Willkommen in der nächsten Schleife des ewig gleichen Austauschs von immer den gleichen Informationen.

Das hatten wir schon mehrere Male in diesem Thread. Das Zitat oben ist die Auffassung des Aeroclub zum Thema, zu finden auf ihrer Webseite. Einer Auffassung, die dem Gesetzestest etwas entgegensteht. Hatten wir alles schon lang und breit diskutiert. Muss das jetzt alles wieder von vorn losgehen?

Gruß Jörg
 
Der Aero Club widerspricht sich hier selbst. Auch der folgende Text ist auf deren Homepage zu finden, und spiegelt die Gesetzeslage (Kamera für FPV ja, Aufnehmen nein) wieder.

Eingangs darf festgestellt werden, dass der im Text verwendeten Begriff der „Drohne“ im Luftfahrtgesetz nicht existiert – die Headline des Berichtes gibt den korrekten Begriff „unbemannte Luftfahrzeuge“ (Unmanned Aerial Vehicles – UAV) wieder. Darauf wird unsererseits deshalb besonderer Wert gelegt, da im Luftfahrtgesetz vorhandene Bestimmungen für „Flugmodelle“ sich von jenen für UAV wesentlich unterscheiden, aber leider für Beides permanent derselbe Begriff – nämlich „Drohne“ – verwendet wird.

Ein UAV kann entgeltlich und gewerblich und zum Zwecke von bspw. Filmaufnahmen o.ä. betrieben werden, wofür eine Betriebsbewilligung erforderlich ist, die wiederum an von der Austro Control GmbH erstellte Lufttüchtigkeits- und Betriebstüchtigkeitshinweise geknüpft wird. Daraus ergibt sich, dass im Gegensatz zu früher u.a. die Filmbranche von den seit 01.01.2014 geltenden Bestimmungen betroffen ist.



Die Gruppe der Modellflieger ist jedoch nicht betroffen, da ein Flugmodell „unentgeltlich und nichtgewerblich zum Zweck des Fluges selbst“ betrieben wird. Daher ist keine Betriebsbewilligung erforderlich, solange das Flugmodell es nicht schwerer als 25 kg ist. Ist es schwerer, muss der Betreiber des Flugmodelles eine Betriebsbewilligung beim ÖAeC als dafür zuständige Zivilluftfahrtbehörde beantragen. Eine solche Bewilligung basiert allerdings auf den vom ÖAeC erstellten Lufttüchtigkeits- und Betriebstüchtigkeitsanforderungen.
 
hmmm... wenn sich "alle" auf die Drohnen einschiessen werd ich mir wohl einen Nuri kaufen müssen, der ist unauffälliger.
Ich nehm den Quad im Mai aber trotzdem in die Toskana mit.

Das mit dem Ausdrucken der AeroClub Aussage bez. "privat erlaubt" ist keine schlechte Idee, da werd ich mir ein paar Ausdrucke in den Copterkoffer legen. (Bei "uns" wird ja gerne zuerst aufgeregt und mit dem Gesetz gedroht, wenn man dann die passende Gegenargumente schriftlich bereit hat ist das nicht das Schlechteste.
Die Meisten kehren ohnehin nur ihr in der Kronenzeitung gesammeltes Halbwissen hervor und dann kommt nix mehr nach.

Wobei ich bisher bei sämtlichen Passantenkonfrontationen (soweit die in der Pampa stattgefunden haben) immer mit Neugierde und Interesse und mit "darf ich auch mal in die Brille gucken?" konfrontiert wurde, nie mit Ablehnung oder Ärger.
 
Zuletzt bearbeitet:

fomape

Erfahrener Benutzer
Gute Idee,

hilft oft aber nicht immer;).

Wie Du schon geschrieben hast sind die meisten eher interessiert, bis auf die Jäger die denken meist Ihnen gehört alles.

LG

Peter

PS: Felixdorf somit müssten wir fast Nachbarn sein.
 
Yup, als Geocacher kann ich ein Lied davon singen. *gg*
 
Man man man, da liest man hier einmal ein paar Tage nicht mit..

Leute, zu allererst - hört auf Halbwahrheiten zu verbreiten! Ich lese hier eigentlich nur persönliche Interpretationen des Gesetzes und diverser Stellungnahmen. Jeder kann herauslesen was er möchte, schon klar.

Und als zweites: Drohnen sind militärische unbemannte Fluggeräte - das hat niemand von uns! Es geht hier entweder um Flugmodelle oder um UAVs, nichts anderes.


Das einzig richtige was ich hier gelesen habe ist sich an das BMVIT/ACG und an den Aeroclub zu wenden. Lest euch die Stellungnahme doch mal durch:
http://www.prop.at/b185/kommentar-d...ol-wir-wollen-drohnen-auf-legalen-beinen.html

Wer gewerblich/kommerziell fliegen will -> UAV -> bewilligungspflichtig -> ACG.
Wer privat (auch FPV! Sogar mit aufnehmen!) fliegt -> Flugmodell -> bis 25kg ohne Bewilligung -> Aeroclub.

Und alle technischen Fragen zu Redundanz, etc. - mir ist schon klar das für jemanden der nicht aus der Luftfahrt kommt das ganze sehr komplex wirkt. Ist es ja auch. Aber bitte nicht den Fehler machen und alles als in Stein gemeißelt zu sehen. Bauvorschriften sind eine guideline, wie man gewisse Punkte erfüllt oder vielleicht aushebelt bleibt jedem Hersteller selbst überlassen! Denkt an einen Helikopter mit 14 Personen an Board - wenn der Hauptrotormast bricht wars das, da gibt es auch keine Redundanz. Aber eben haufenweise Berechnungen, eine komplette FMECA, unmengen Materialtests, Rückverfolgbarkeit des Materials bis in die Gießerei, etc.

Und Jäger sind wahrlich ein ganz anderes Thema/Problem - aber wenn selbst freundlich ist hat man auch wenig Probleme ;)
 
Wer gewerblich/kommerziell fliegen will -> UAV -> bewilligungspflichtig -> ACG.
Wer privat (auch FPV! Sogar mit aufnehmen!) fliegt -> Flugmodell -> bis 25kg ohne Bewilligung -> Aeroclub.
DAS würde ja schon reichen. Leider liest sich der Gesetzestext anders. (Phrase "ausschließlich zum Zwecke des Fluges sebst")
 
Ich lese hier eigentlich nur persönliche Interpretationen des Gesetzes und diverser Stellungnahmen. Jeder kann herauslesen was er möchte, schon klar.
Ja, sowas kommt dabei heraus, wenn ein Gesetz verabschiedet wird und sich zwei der Hauptbeteiligten (ACG und Aeroclub) nicht vorher auf eine gemeinsame Auslegung einigen. Denn in Bezug auf das private Fliegen zum Zweck der Filmaufnahme haben beide Beteiligten ja leider eine genau gegenteilige Ansicht. Hätte man sich bei diesem elementar wichtigen Punkt vorher abgesprochen und eine einheitliche Meinung veröffentlicht, wäre die Diskussion hier nach 10 Seiten beendet gewesen. So ist die Lage für viele Modellflieger leider genauso unklar wie vor dem Gesetz und wir können hier ewig weiter diskutieren, ohne einer rechtssicheren Lösung näher zu kommen.

Gruß Jörg
 
Jetzt wird schon bald wieder Gemüse an"gesetzt". Gesetzt ist gesetztenfalls auch ein relatives Wort....lool
 

FerdinandK

Erfahrener Benutzer
nächste Runde ...
 

fragos

Erfahrener Benutzer
Hallo
Ist für uns ja sowieso super.Das steht eben in dieser Aussendung:
1. Spielzeug
Modelle bis 79 Joule Bewegungsenergie: (z.B.
Mini-Spielzeughubschrauber, Minimodelle aus
Schaumstoff) sind bis zu einer Höhe von max.
30 m erlaubt. Eine Gefährdung von Personen
oder Sachen muss ausgeschlossen sein. Diese
„Spielzeuge“ fallen nicht unter den Anwen -
dungs bereich des Luftfahrtgesetzes.
2. Flugmodelle
(zuständige Behörde Aeroclub)
Das LFG unterscheidet zukünftig
verschiedene Flugmodelle.
Flugmodelle bis 25kg:
Dürfen bis zu einer Höhe von 150 m in einem
Umkreis von 500 m mit Sichtkontakt verwen-
det werden, benötigen keine Betriebsbewilli -
gung, der Pilot hat auf einen sicheren Betrieb
zu achten.
Flugmodelle ab 25 kg:
Dürfen in einem Umkreis von höchstens
500 m mit Sichtkontakt verwendet werden.
Erhalten eine Kennzeichnung und werden in
eine Kennzeichenliste eingetragen, die beim
ÖAeC geführt werden soll. Der Betreiber
benötigt eine Betriebsbewilligung durch den
ÖAeC, der die entsprechenden technische
……………………………………..
Undjetzt hol ich mir auch Cola und Popcorn und du auch Ferdl gell.
VG
Franz
 
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