Luftbildersammlung

Upgrade 08/15

Erfahrener Benutzer
Hi,
Anstatt dass ihr irgendwelche Behauptungen niederschreibt: Begründet doch eure Aussagen...warum darf er (nicht) auf der Höhe fliegen? Quelle?
Wenn hier einfach jemand einen Vorwurf macht und der Nächste zieht jenen Vorwurf wieder ins lächerliche führt das zu nichts, und alle (uninformierten) die mitlesen, werden auch nicht schlauer.

Danke & Gruss
 

FS4000

Erfahrener Benutzer
Aha, und sowas muss man sich von einem 2-Beitrags Poster anhören...
Was hat das damit zu tun? So nach dem Motto wer viel schreibt hat....

Könnte nun bringen dass ER schon ein 3/4 Jahr länger Mitglied ist hier..... Ist mir aber auch egal.
Was Fact ist, die Bilder sind aus dem Nebel, bzw knapp darunter. Dazu gibt er noch an dass die Nebelgrenze bei 300m lag.... Ich denke da sollte sich wirklich jemand Gedanke machen ob das sich mit der örtlichen Mindestflugflughöhe vereinbaren lässt.
 

schmiernippel

Erfahrener Benutzer
Ich denke da sollte sich wirklich jemand Gedanke machen ob das sich mit der örtlichen Mindestflugflughöhe vereinbaren lässt.
LOL

1) Gibt es keine Regel hier im Forum welche das posten von Luftbilder über X-Meter untersagt !

2) Ist im Zweifel immer anzunehmen das er eine Erlaubnis(Sondergenehmigung bzw Einzelgenehmigung) gehabt hat um so hoch zu fliegen !(Im Zweifelsfall immer Unschuldig, ausser man kann das Gegenteil BEWEISEN)

MfG
 

FS4000

Erfahrener Benutzer
LOL

1) Gibt es keine Regel hier im Forum welche das posten von Luftbilder über X-Meter untersagt !

2) Ist im Zweifel immer anzunehmen das er eine Erlaubnis(Sondergenehmigung bzw Einzelgenehmigung) gehabt hat um so hoch zu fliegen !(Im Zweifelsfall immer Unschuldig, ausser man kann das Gegenteil BEWEISEN)

MfG
Dein 2. Absatz war gut... you Made my Day. Wenn es nicht so ernst wäre würde ich dir gerne einen Smilie spendieren. Möge man doch bitte mal die ASG zeigen.....

Dein 1. Absatz passt. Das zeigen ist nicht verwerflich, das anfertigen u. Umständen schon. Die 300 m sind nun mal in Deutschland, falls nicht änderst vermerkt, die neurologische Höhe.
Wie War das bei euch in Austria nochmal mit Fotos mit dem Copter und der Flughöhe?
 

schmiernippel

Erfahrener Benutzer
Wie War das bei euch in Austria nochmal mit Fotos mit dem Copter und der Flughöhe?
Schwer zu beantworten(seit 2014)....Austrocontrol sagt verboten ohne Genehmigung...Aeroclub sagt erlaubt wenn privat !

Aber es gibt die 79j Regelung...kompliziert...aber grob gesagt bis 250g und 30m Höhe ist man als Spielzeug unterwegs-fällt nicht ins Luftfahrtgesetz-und somit darf man Fotos und Videos machen !

PS: Alle meine Fotos und Videos die ich seit 2014 gemacht habe fallen unter die 79j Regelung...falls es mir jemand nicht glaubt, MUSS er mir halt das Gegenteil BEWEISEN :) :) :)

Das Problem hier im Forum ist ja, man muss immer alles rechtfertigen was ausser der Norm ist, egal ob man Amateurfunker ist und legal mit anderen Frequenzen fliegt, oder bei einer Uni studiert und eine Sonderaufstiegserlaubnis hat um sein UAV auf 500m zu testen. Solche Sachen sind hier halt einfach zensiert und dürfen nicht gepostet bzw diskutiert werden....egal, ist halt so...

So ich klinke mich hier jetzt mal aus, ist ja doch eine Luftbildersammlung :)

MfG
 

kofferfisch

Erfahrener Benutzer
@upgrade
Schöne Bilder, motiv und Stimmung sehr passend


Auf die schnelle ein Panorama in ICE zusammengenäht:


In sicherer "Arbeitshöhe" aufgenommen. ..:)
 
Zuletzt bearbeitet:
FPV1

Banggood

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