Um mal auf Beitag nr 47 mit dem Antwortschreiben Bezug zu nehmen:
Für mich hört sich das doch ganz vernünftig an. Bei der Kennzeichnungspflicht stellt sich die Frage, wie man dies umsetzen könnte. Eine Kennzeichnugnspflicht im Sinne von "Name und Telfonnummer des Besitzers gut ersichtlich auf dem Modell" fände ich in vielerlei Hinsicht sinnvoll (Versicherungsfrage; gefundenes Modell zurückgeben usw). Sollte es hingegen in Richtung Transponder gehen, erachte ich das als unnötig (aber ich bin mir sehr sicher, die zuständigen Leute sehen das genauso).
@Mayday
Interessant, dass in deinem Status "expert somehow" steht und in der Signatur "Experten lernen so lange weniges, bis sie alles über nichts wissen."
Mal ganz abgesehen davon, dass der Spruch an sich schon dämlich ist.
So plant das Ministerium, den Betrieb von Drohnen über Wohngebieten zu untersagen, sowie eine Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle über 500 g Gewicht einzuführen. Ab einem Gewicht von 5 Kg ist vorgesehen, eine Lizenzpflicht einzuführen.
Eine generelle Flughöhenbeschränkung ist demnach nicht geplant.
...
Die Verordnung befindet sich noch in der Entwurfsphase. Mir wurde zugesichert, dass die Meinung von Verbänden und Interessenvertretern des Modellflugsports noch im weiteren Verfahren eingeholt wird und sicherlich auch Berücksichtigung findet. Die Regelungen sollen den klassischen Modellflugsport weder beschneiden noch verhindern.
Eine generelle Flughöhenbeschränkung ist demnach nicht geplant.
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Die Verordnung befindet sich noch in der Entwurfsphase. Mir wurde zugesichert, dass die Meinung von Verbänden und Interessenvertretern des Modellflugsports noch im weiteren Verfahren eingeholt wird und sicherlich auch Berücksichtigung findet. Die Regelungen sollen den klassischen Modellflugsport weder beschneiden noch verhindern.
@Mayday
Interessant, dass in deinem Status "expert somehow" steht und in der Signatur "Experten lernen so lange weniges, bis sie alles über nichts wissen."
Mal ganz abgesehen davon, dass der Spruch an sich schon dämlich ist.