Der DMFV hat gesprochen...

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aargau

Erfahrener Benutzer
#21
Wieso, das hört sich doch alles vernünfig und gut an..
Prüfung -> wieso nicht?! Über fremde Grundstücke fliegen, wieso nicht?
250g - 30m FPV generell erlaubt ist doch auch super..
Und alle 10 Jahre so eine Prüfung zu machen finde ich ebenfalls okay..

Nur dürfte das ganze für die Katze sein, da EASA noch viel weiter gehen wird und auch in den nächsten Jahren kommen wird.
100m höhe für Multicopter finde ich im übrigen auch mehr als OK
 
#22
Soeben bei Heise gefunden: https://www.heise.de/newsticker/mel...rengere-Sicherheitsregeln-kommen-3339516.html

Hab mich an das Forum hier erinnert und denke das es hier richtig ist.
Die Neuregelung ist in dem Link von Heise als PDF enthalten.

Wollte gerade die Parrot Disco holen, als ich von der Neuregelung hörte...
Wir fliegen doch hauptsächlich zur Sport- oder Freizeitgestaltung ..."Für den Aufstieg von zu Sport- und Freizeitzwecken ge-
nutzten Multikoptern gelten die Bestimmungen über
den Aufstieg von Flugmodellen der §§ 19 - 21 LuftVO." --> kein UAS
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#23
Eben. das Dokument ist von März 2016 und beschreibt den Umgang mit unbemannten Flugsystemen, nicht Flugmodellen. Das verwechseln immer auch viele in der LuftVO, welche explizit das Fliegen außerhalb der Sichtweite von unbemannten Flugsystemen (nicht Flugmodellen) verbietet.
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#28
Was? Ein "Kenntnisnachweis" (DMFV) und ein "Befähigungsnachweis" (DAeC) sind doch etwas völlig anderes... :D:D

Mit einer abschliessenden Bewertung halte ich mich momentan noch zurück, da der genaue Wortlaut der neue LuftVO noch nicht bekannt ist. Aber was bisher veröffentlicht wird seitens des DMFV (muss ja nicht stimmen... :D ) bezgl. FPV scheint es zu einer massiven Verschlechterung zu kommen. Bisher war das FPV-Fliegen (ohne L/S, auch außerhalb der Sichtweite) für Flugmodelle unter 25kg gesetzlich nicht verboten und es war eher ein Problem eine entsprechende Versicherung zu bekommen. Wenn ich den Ausführungen glauben schenke, dann ist in Zukunft FPV explizit nur noch bis 30m Höhe (über Startpunkt oder Boden?) für Modelle bis 250g oder mit Luftraumbeobachter erlaubt. Abgesehen von den Racern muss ich also mit einem Flugmodell nun beim FPV-Fliegen immer knapp über dem Boden fliegen, was ich für wesentlich gefährlicher halte.
 

brandtaucher

Erfahrener Benutzer
#29
Was? Ein "Kenntnisnachweis" (DMFV) und ein "Befähigungsnachweis" (DAeC) sind doch etwas völlig anderes... :D:D

Mit einer abschliessenden Bewertung halte ich mich momentan noch zurück, da der genaue Wortlaut der neue LuftVO noch nicht bekannt ist. Aber was bisher veröffentlicht wird seitens des DMFV (muss ja nicht stimmen... :D ) bezgl. FPV scheint es zu einer massiven Verschlechterung zu kommen. Bisher war das FPV-Fliegen (ohne L/S, auch außerhalb der Sichtweite) für Flugmodelle unter 25kg gesetzlich nicht verboten und es war eher ein Problem eine entsprechende Versicherung zu bekommen. Wenn ich den Ausführungen glauben schenke, dann ist in Zukunft FPV explizit nur noch bis 30m Höhe (über Startpunkt oder Boden?) für Modelle bis 250g oder mit Luftraumbeobachter erlaubt. Abgesehen von den Racern muss ich also mit einem Flugmodell nun beim FPV-Fliegen immer knapp über dem Boden fliegen, was ich für wesentlich gefährlicher halte.
Ja, so richtig klar ist mir auch noch nicht, was genau gemeint ist. Bedeutet es: Bis 250g und unter 30 Meter generell FPV erlaubt und wenn über 250g, dann mit Spotter aber weiterhin unter 30 Meter oder ist dann die Höhenbegrenzung weg?
 
Zuletzt bearbeitet:

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#30
Nun ja, was der DMFV schreibt ist da eindeutig. Es kann aber sein, dass es nicht stimmt bzw. eine unvollständige und damit verfälschende Darstellung ist. Der DMFV schreibt da explizit übers FPV-Racing, bei dem 30m Maximalhöhe ja kein Problem wären:
Der Betrieb erfolgt außerhalb der Sichtweite des
Steuerers, wenn das unbemannte Fluggerät ohne
besondere optische Hilfsmittel nicht mehr zu sehen
oder seine Fluglage nicht mehr eindeutig zu erkennen
ist. Abweichend von Satz 1 Nummer 1 ist der Betrieb
mithilfe eines visuellen Ausgabegeräts (z.B. Videobrille) bis zu einer Höhe von 30 Metern über Grund zulässig, wenn
a) das Flugmodell weniger als 250 Gramm wiegt oder
b) eine zweite Person, die das Flugmodell ständig in Sichtweite hat und den Luftraum beobachtet,
den Steuerer unmittelbar auf Gefahren hinweisen kann.
In diesem Absatz ist klar:
Maximalhöhe auf jeden Fall 30m unter der Bedingung 250g Maximalgewicht oder Luftraumbeobachter.
Diese Definition hätte nur dann Sinn, wenn abweichend zur geltenden gesetzlichen Lage der Flug außerhalb der Sichtweite explizit auch für Flugmodelle unter 25kg verboten ist. Wäre es weiterhin erlaubt, dann bräuchte man nicht fürs FPV-Racing Rahmenbedingungen definieren. Auch passt diese Beschränkung zu den Zielen des DMFV, die explizit eine konkrete Beschränkung auf die Sichtweite im Gesetz gefordert haben. Der DMFV hat (auch in der Petition) gefordert, dass die Einschränkungen ihrer eigenen Versicherung ins Gesetz einfliessen. Klarer kann man sich nicht gegen FPV stellen.

Wie auch immer. Wie es genau aussieht, werden wir erst erfahren, wenn der Entwurf öffentlich ist.
 

-Jonas-

Neuer Benutzer
#31
Oh man Leute,

ich bekomme Depressionen:(
Im Radio wurde gesagt, dass nur Copter über 5kg einen Befähigungsnachweis/Kenntnisnachweis benötigen.
Wenn das stimmt sind wir als Wildflieger eh nicht betroffen.

Aber die "Freigabe" für Racer ist doch auch ein Witz:rolleyes:
ist der Betrieb mithilfe eines visuellen Ausgabegeräts (z.B. Videobrille) bis zu einer Höhe von 30 Metern über Grund zulässig, wenn
a) das Flugmodell weniger als 250 Gramm wiegt
Mein 250er Race wiegt weit mehr als 250g !!!

Der Betrieb erfolgt außerhalb der Sichtweite des
Steuerers, wenn das unbemannte Fluggerät ohne
besondere optische Hilfsmittel nicht mehr zu sehen
oder seine Fluglage nicht mehr eindeutig zu erkennen
ist.
Was mich auch wundert, warum steht da "unbemantes Fluggerät" und nicht Flugmodell?
Sind jetzt Copter automatisch "unbemannte Fluggeräte" oder zählt weiterhin die Hobby und Sport Definition?
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#32
Aber die "Freigabe" für Racer ist doch auch ein Witz:rolleyes:
Mein 250er Race wiegt weit mehr als 250g !!!
Du musst schon vollständig zitieren:
ist der Betrieb
mithilfe eines visuellen Ausgabegeräts (z.B. Videobrille) bis zu einer Höhe von 30 Metern über Grund zulässig, wenn
a) das Flugmodell weniger als 250 Gramm wiegt oder
b) eine zweite Person, die das Flugmodell ständig in Sichtweite hat und den Luftraum beobachtet,
den Steuerer unmittelbar auf Gefahren hinweisen kann.
Unter 250g oder ein Luftraumbeobachter.

Was mich auch wundert, warum steht da "unbemantes Fluggerät" und nicht Flugmodell?
Sind jetzt Copter automatisch "unbemannte Fluggeräte" oder zählt weiterhin die Hobby und Sport Definition?
Du verwechselst das mit "unbemanntem Luftfahrtsystem".
Fluggeräte sind alles, was sich im Luftraum befindet.
Unbemannte Fluggeräte sind alles, was sich im Luftraum befindet und unbemannt ist. Die unbemannten Fluggeräte teilen sich aktuell auf in
- Flugmodelle (=Hobby/Sport)
- unbemannte Luftfahrtsysteme (=nicht Hobby/Sport)

Nützt alles nichts. Wir müssen auf den genauen Wortlaut warten...
 

brandtaucher

Erfahrener Benutzer
#33
Bedeutet dass dann auch, wenn ich unter 250g bin und unter 30 Meter Höhe bleibe, kann ich soweit fliegen, wie ich will, auch außerhalb meiner Sichtweite?
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#34
Tja, gute Frage. Ich würde bei dem bekannten Text jetzt erst einmal von "Ja" ausgehen, aber das ist alles Lesen im Kaffeesatz beruhend auf Aussagen von Leuten, die anscheinend schon öfters nicht ganz die Wahrheit gesagt haben...
 

Altix

Erfahrener Benutzer
#35
Ich glaube, es ist am sinnvollsten, zunächst den offiziellen Text abzuwarten (Gesetz, Verordnung oder was auch immer). Auf Basis irgendwelcher Verlautbarungen des DMFV zu diskutieren, bringt uns nichts. Wir können da nicht zwischen Fakten und Wunschdenken unterscheiden.

Gesendet von meinem SM-T805 mit Tapatalk
 

brandtaucher

Erfahrener Benutzer
#36
Schade ist nur, dass der Zug dann erst mal abgefahren ist. Richtigerweise müsste der DMFV nun erst mal mit seinen Mitgliedern diskutieren, ob sie dass wollen. Als Mitglied fühle ich mich nicht vertreten, sondern regiert.
 

-Jonas-

Neuer Benutzer
#37
Moin Markus,

dann zitiere du bitte auch ganz:
Der Betrieb erfolgt außerhalb der Sichtweite des
Steuerers, wenn das unbemannte Fluggerät ohne
besondere optische Hilfsmittel nicht mehr zu sehen
oder seine Fluglage nicht mehr eindeutig zu erkennen
ist. Abweichend von Satz 1 Nummer 1 ist der Betrieb
mithilfe eines visuellen Ausgabegeräts (z.B. Videobrille) bis zu einer Höhe von 30 Metern über Grund zulässig, wenn
a) das Flugmodell weniger als 250 Gramm wiegt oder
b) eine zweite Person, die das Flugmodell ständig in Sichtweite hat und den Luftraum beobachtet,
den Steuerer unmittelbar auf Gefahren hinweisen kann.
Mir ging es um den ersten Teil, wo die Rede von fliegen außer Sichtweite ist.
Da fällt für mich der Spotter dann eh raus.

Wir fliegen manchmal kleine Race aber nicht auf dem Sportplatz oder so sondern mitten in der Natur, Wald, Wiese, Hecken, Bäume..... da ist dann sehr häufig kein Sichtkontakt möglich -> außerhalb der Sichtweite

Im Radio wurde gesagt, dass ein Befähigungsnachweis/Kenntnisnachweis erst ab 5kg benötigt wird.
Ist das so oder ist das auch noch nicht entgültig klar?

@Brandtaucher <250g, < 30m, 25mW dann viel Spaß außerhalb der Sichtweite :D
 
Zuletzt bearbeitet:

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#38
Der DMFV hat gesprochen....have FUN :)

Das Problem bei dem Zitat ist auch, dass sich da auf Satz 1 Absatz 1 bezogen wird, der aber nicht bekannt ist. Wir können vermuten, was da steht, aber wir müssen warten, bis der komplette Text öffentlich ist.

Ja, Racer über 250g außerhalb der Sichtweite des Luftraumbeobachters würden nicht unter dieses Zitat fallen.

Zu dem Befähigungsnachweis: da ist noch gar nichts genaues bekannt.

Abwarten und Tee trinken.
 

Stefimat

Erfahrener Benutzer
#39
...
Aber die "Freigabe" für Racer ist doch auch ein Witz:rolleyes:
...
Mein 250er Race wiegt weit mehr als 250g !!!
...
Ich denke nicht, daß die 250g Grenze eine "Freigabe" für Racer darstellen soll.
Da stehen in meinen Augen ganz andere Interessen dahinter!
=============================================
Denn auch mein Racer ist weit schwerer als 250g!
 

Altix

Erfahrener Benutzer
#40
...Richtigerweise müsste der DMFV nun erst mal mit seinen Mitgliedern diskutieren, ob sie dass wollen...
Naja, wenn man so verfahren würde, würde man vermutlich nie zu Potte kommen. Ein Politiker muss eigentlich davon ausgehen können, dass der Verhandlungspartner, der ihm da gegenüber sitzt, hinreichend legitimiert ist.

Mein Problem mit dem DMFV war und ist, dass ich den Eindruck nie losgeworden bin, dass die Interessen der Modellflieger allgemein nur Mittel zum Zweck der eigenen Verbandspolitik sind. Ich hatte immer das Gefühl, dass der DMFV statt für die Gesamtinteressen aller Modellflieger zu kämpfen, im Zweifel Kopter- bzw. FPV-Piloten ohne mit der Wimper zu zucken opfern wird, wenn dadurch Schaden für die traditionelle Klientel des DMFV abgewandt werden kann. Ebenso ist dieses FPV-Kompetenzreferat immer eine reine Feigenblatt Aktion gewesen, deren Nutzen sich mir nie erschlossen hat.

Natürlich ist es legitim, sich als Verband an die Interessen der Hauptgruppe der Mitglieder zu erinnern und vorrangig diese zu vertreten. Aber dann ist dieser Verband nicht mehr meiner und deshalb bin ich da jetzt auch raus.
 
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