@HSH: Du hast natürlich recht, dass der Zoll nur öffnen lassen darf (was er natürlich auch immer durch eine befugte Person der Post machen lässt, das Gegenteil wirst du in der Praxis ohnehin niemals beweisen können). Allerdings ist das an dieser Stelle total zweitrangig. Es ging darum, dass hier jemand eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Verletzung des Briefgeheimnisses starten will, weil eine an ihn gerichtete Sendung in seiner Abwesenheit geöffnet wurde. Und das ist und bleibt Unsinn. In dem von mir verlinkten Text heißt es unter anderem auch (was du natürlich nicht zitiert hast): "Das Brief- und Postgeheimnis ist in dieser Hinsicht eingeschränkt.". Es darf eben sehr wohl geöffnet werden, wenngleich nicht vom Zollbeamten selbst, und letztlich darauf kam es mir an.
Ich möchte es einmal erleben, dass diejenigen, die hier immer wieder solch schlaue Ratschläge geben (oder beispielsweise zum zigsten Mal behaupten, dass CE für Privatpersonen nicht gilt), einmal ihre Ratschläge auch tatsächlich in der Praxis durchexerzieren, am besten noch auf dem Rechtsweg mit Anwalt, Gericht und allem Trara, und anschließend von ihren Erfolgen berichten. Komischerweise kenne ich weder in diesem Forum, noch in irgeneinem anderen eine solche Erfolgsstory. Bis ich eine solche zu lesen bekomme, bin ich hier raus.
Fröhliches Dienstaufsichtsbeschweren...