Der Zoll hat meine Sony CCD eingesackt

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HSH

Erfahrener Benutzer
@borg1: Bevor du hier wieder einen derartigen Unfug verbreitest, rate ich dir dringend, dich zuvor erst einmal schlau zu machen. Selbstverständlich dürfen Pakete zu Prüfzwecken durch den Zoll geöffnet werden. Damit du nicht erst suchen musst, einfach mal hier lesen: http://www.zoll.de/DE/Privatpersone...cht-EU-Staat/Verfahren/frage_2.html?nn=115522
Sorry, aber hier bist DU Derjenige der Blödsinn verzapft. Und mit dem verstehenden lesen scheints auch zu hapern, sonst hättest du begriffen was du selbst verlinkt hast. Aber für Dich noch einmal:
Deshalb dürfen die Zollbehörden Sendungen, die im Postverkehr befördert werden öffnen lassen und inhaltlich prüfen
Öffnen lassen bedeutet NICHT SELBST öffnen. Zur Öffnung berechtigt sind im kleinen Postverkehr entweder der Empfänger selbst oder ein dafür berechtigter Postbeamter, nicht aber der Zollbeamte! Der darf eine Öffnung nur veranlassen, entweder durch den Empfänger (weshalb du zum Zollamt "geladen" wirst, oder eben durch die Post (Postzollamt). Handelt der Zollbeamte anderes macht er sich rechtlich angreifbar. Und wenn die in Essen damit durchkommen liegts an dem Unwissen der dortigen "Kundschaft". Ich würde mir das nicht bieten lassen und rechtliche Schritte einleiten.
 

HSH

Erfahrener Benutzer
Mit der abgabe beim zuständigen Zoll ist das Paket zugestellt, die Postverzollung und zustellung wird wohl unter einem anderen Auftrag laufen, müsste man mal schauen, ob da noch anderer Aufkleber mit drauf ist, mit neuer trackingnummer, selber hatte ich noch keine solche Verzollung, endweder so durch, oder zum Zoll gewesen
Ist es nicht, da das Zollamt nicht der Empfänger/Empfangsberechtigte ist.Weiterleitung und Postverzollung laufen unter demselben Auftrag/Sendungsnummer. Habe ich oft genug durch.
 

HSH

Erfahrener Benutzer
Ich konnte immer weiter tracken. Der Ablauf war hier immer so: IPZ Frankfurt -> Postzentrum Rüdersdorf ->Zollamt Fürstenwalde -> Benachrichtigung vom Zoll + Antrag auf Postverzollung -> Postzentrum Rüdersdorf -> Postzollamt Radefeld -> Postzentrum Rüdersdorf -> Zustellung.
Umständlich vom Ablauf + ca. 1Woche zusätzliche Laufzeit, aber dafür streßfrei an die Haustür. ;)
 

Altix

Erfahrener Benutzer
@HSH: Du hast natürlich recht, dass der Zoll nur öffnen lassen darf (was er natürlich auch immer durch eine befugte Person der Post machen lässt, das Gegenteil wirst du in der Praxis ohnehin niemals beweisen können). Allerdings ist das an dieser Stelle total zweitrangig. Es ging darum, dass hier jemand eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Verletzung des Briefgeheimnisses starten will, weil eine an ihn gerichtete Sendung in seiner Abwesenheit geöffnet wurde. Und das ist und bleibt Unsinn. In dem von mir verlinkten Text heißt es unter anderem auch (was du natürlich nicht zitiert hast): "Das Brief- und Postgeheimnis ist in dieser Hinsicht eingeschränkt.". Es darf eben sehr wohl geöffnet werden, wenngleich nicht vom Zollbeamten selbst, und letztlich darauf kam es mir an.

Ich möchte es einmal erleben, dass diejenigen, die hier immer wieder solch schlaue Ratschläge geben (oder beispielsweise zum zigsten Mal behaupten, dass CE für Privatpersonen nicht gilt), einmal ihre Ratschläge auch tatsächlich in der Praxis durchexerzieren, am besten noch auf dem Rechtsweg mit Anwalt, Gericht und allem Trara, und anschließend von ihren Erfolgen berichten. Komischerweise kenne ich weder in diesem Forum, noch in irgeneinem anderen eine solche Erfolgsstory. Bis ich eine solche zu lesen bekomme, bin ich hier raus.

Fröhliches Dienstaufsichtsbeschweren...
 
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HSH

Erfahrener Benutzer
@HSH: Du hast natürlich recht, dass der Zoll nur öffnen lassen darf (was er natürlich auch immer durch eine befugte Person der Post machen lässt, das Gegenteil wirst du in der Praxis ohnehin niemals beweisen können).
Doch, weil nicht in jedem Zollamt Postler zum öffnen vorhanden sind (und die kommen auch nicht auf Anfrage mal eben ins Zollamt). Dafür gibt es ja die Postzollämter. Also im Zweifelsfall immer fragen Wer die Sendung geöffnet hat und sich nicht abwimmeln lassen. ;)
 

BaerBalu

Erfahrener Benutzer
Also ich habe in meinem buckligen Verwandtenkreis auch jemanden, der sich sicher war dass man nur entsprechend aggressiv beim Zoll auftreten muss und man bekommt "alles" durch.
Keine Ahnung was er dann bestellt hat und was so alles vorgefallen ist, jedenfalls ist in dem Zusammenhang später mal das Stichwort "Gericht" gefallen und mein Buckliger will seitdem ums Verrecken nicht mehr über das Thema sprechen.

Naja, ich nehme an er hat vor Gericht gewonnen und will einfach nur nicht mit seinen Erfolgen prahlen ... ;) :D

Bye-bye
BaerBalu
 
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