EASA (European Aviation Safety Agency) will FPV und Kopterflug verbieten

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PyroM

Langsamflieger
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Millord

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Don Promillo

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Und nach wie vor schweigt sich die deutsche YouTube-Gemeinde zu dem Thema aus.

Wahrscheinlich muss man beim Auspacken von RTF Kram nicht so viel lesen wie beim Thema EASA Entwurf.
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
Wow, 250g max Abfluggewicht für Selbstbauten, Plus max. Geschwindigkeit 51km/h Plus technische Höhenbegrenzung von 50m
Plus technische Begrenzung auf 100m Aktionsradius?
Das gilt für die Open Kategorie, die hauptsächlich für RTF-Spielzeug gedacht ist. Modellflug als Freizeitgestaltung und Sport wird über §15 in die Specific Kategorie fallen ohne diese (dafür natürlich andere) Limitierungen.
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
Ist ja auch erst einmal richtig. Die Open Kategorie ist prinzipiell für Eigenbauten und RTF. Von den Begrenzungen her kann, man sehen, dass damit effektiv nur "Spielzeug" gemeint ist. Normaler Modellflug braucht mehr Gewicht, mehr Geschwindigkeit, keine technischen Limiter etc.

Artikel 15 beschreibt, dass national zusätzliche Regeln gefunden werden müssen(!), welche Flüge zu Sport- oder Freizeitzwecken betrifft und die, weil sie über die Open Kategorie hinaus gehen (Gewicht, Geschwindigkeit, Limiter...), in die Specific Kategorie fallen und normalerweise eine weitergehende Autorisierung erfordern. Hier sollen die Verbände entsprechende Regeln und Verfahrensweisen erarbeiten. Ähnlich wie jetzt auch schon im Dobrindt-Entwurf drin ist, dass die Verbände und Vereine einen Kenntnisnachweis ausstellen können, der in Zukunft benötigt wird.
Lies einfach mal Artikel 15, das ist nicht so schwer. Das ist die Hintertür für Modellflug. Ohne diese Hintertür wäre der klassische Modellflug komplett tot.

Überfliege vielleicht auch einmal: Analyse der EASA Prototype Regulation aus der Sicht des Modellflugs vom DAeC
Zitat daraus: "Da der Modellflug bis jetzt nur innerhalb der Berechtigungsvoraussetzungen berücksichtigt wurde, hat die EASA mangels technischem Abgrenzungskriterium für Modellflugzeuge den Modellflug mit Artikel 15 in die Specific Category verwiesen und wird den Betrieb, so wie es sich derzeit derBundeskommission Modellflug im DAeC darstellt, im Rahmen von delegierten Rechtsakten, an EASA anerkannte Verbände auf deren Geländen beauftragen."
 

dd8ed

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Hallo,
Das gilt für die Open Kategorie, die hauptsächlich für RTF-Spielzeug gedacht ist. Modellflug als Freizeitgestaltung und Sport wird über §15 in die Specific Kategorie fallen ohne diese (dafür natürlich andere) Limitierungen.
darf ich hier etwas korrigierend eingreifen?
Die Open Category beinhaltet den RTF-Bereich ausserhalb des vereinsgebundenen Modellfugs, also den "Aldikunden" ist aber nicht primär dafür zuständig. Die Open Category ist im Prinzip der "genehmigungsfreie" Bereich der EASA, innerhalb der Operations ohne Genehmigung der Lufthoheit durchgeführt werden können. Anders ausgedrückt: Wenn die Anforderungen der Open Category in den jeweiligen Sub-Classes erfüllt sind, kann man fliegen, ohne jemanden extra fragen zu müssen. Das ist die Idee dahinter. In der Specific Category sieht das anders aus und in der noch zu behandelden Certified Category wird das dann richtig unlustig.
 
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brandtaucher

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Das alles erinnert mich an TTIP, Ceta und wie der ganze Kram heißt, der am Bürger vorbei verandelt wird und man sich dann wundert, dass es soviel Widerstand gibt ...
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
Das alles erinnert mich an TTIP, Ceta und wie der ganze Kram heißt, der am Bürger vorbei verandelt wird und man sich dann wundert, dass es soviel Widerstand gibt ...
Tja,
und mich erinnert die ganze Diskussion um den Bereich EASA an solche Legenden, das die Erde eine Pizza ist, die Mondlandung ein Fake war und Elvis lebt.

Da gibt es dann so ein paar Pseudofachleute, die sich per Video bei Youtube breit und bräsig über den Themekomplex EASA auslassen und dabei im Zusammenhang mit dem Modellflug sich über die Open Category verbreiten. Die sollten die Prototype Regulation mal lesen und VERSTEHEN!, bevor sie darüber rumsalbadern und sich blamieren.
Diese Kategorie hat NICHTS!!! mit dem Modellflug zu tun. Absolut nichts.

Was bisher offenbar noch keiner kapiert hat ist das es seitens der EASA zum Thema Modellflug letzendlich genau 3 essentielle Aussagen gibt:

1.: Ein Safety Assement ist nicht notwendig.
2.: Wir (die EASA) wollen mit dem Modellflug nix zu tun haben.
3.: Die Regulierung des Modellflugs wird in nationales Recht zurückdeligiert.

Es gibt seitens der EASA keinerlei Regulierung des Modellflugs innerhalb der Prototype Regulation! Keine Anforderung an das Material und keine Anforderungen an den Bereich Operations!
Es gibt Anforderungen an die Operator, die aber nicht modellflugspezifisch und nur sehr begrenzt relevant sind und nebenbei bei einer geschickten Nutzung die Optimallösung für den Modellflug darstellen, die allerdings recht aufwändig wäre.

Es wäre sehr hilfreich, wenn der Eine oder Andere mal den §15 der Regulation LESEN und VERSTEHEN würde.
Da steht doch überdeutlich: 3 Jahre Übergangsfrist und dann nationales Recht. Und was dann im nationalen Recht drinstehen wird, weiss jetzt noch keiner.
Ist es so schwer, das zu lesen ?
 

brandtaucher

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Wenn der Empfänger es nicht versteht, macht der Sender einen Fehler. Es sei denn, er will gar nicht, dass es Unbeteiligte verstehen. Auch Du nutzt gerne Fachbegriffe, die der Laie nicht kennt. Denk mal drüber nach ...
 

Mayday

Expert somehow
rodizio1: Wen genau meinst Du damit...? ;) Oder solltest Du den "Typen" einfach direkt ansprechen und etwas zurückhaltender sein?

dd8ed: Gut, dass Du das noch mal so deutlich sagst. Wenn andere das tun, werden die ja sofort virtuell geköpft... Grundverständnis und Verstehen sind eben doch unterschiedlich.
 

rodizio1

Erfahrener Benutzer
Nicht Brandtaucher und nicht den Thread-Ersteller :)

Passt auch wieder sehr gut zu der Orange Geschichte:

Der Europäische Rechnungshof veröffentlichte 2012 einen Bericht zum Thema Behandlung von Interessenkonflikten in ausgewählten EU-Agenturen, in dessen Rahmen auch die EASA untersucht wurde. Dabei stellten die Prüfer fest, dass die EASA keinerlei Mechanismen eingerichtet hatte, die Einflussnahmen und Interessenkonflikte verhindern oder zumindest reduzieren würden.

„Mit Ausnahme der für Genehmigungen und Normierung zuständigen Abteilung der EASA verfügt diese nicht über Interessenkonflikte betreffende interne Handlungsleitlinien und Verfahren.“

– Europäischer Rechnungshof (EuRH): Sonderbericht Nr. 15/2012, Behandlung vom Interessenkonflikten in ausgewählten EU-Agenturen[12]

In den untersuchten vier Bereichen Sachverständige, Personal, Verwaltungsrat sowie der Widerspruchs-/Beschwerdekammer für von der EASA getroffenen Entscheidungen kam der EuRH zu dem Ergebnis, dass die Behandlung von Interessenkonflikten "nicht angemessen" seien, "da interne Handlungsleitlinien und Verfahren der Agentur fehlen."[12]
(Wikipedia Eintrag über die EASA)
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
Die Open Category beinhaltet den RTF-Bereich ausserhalb des vereinsgebundenen Modellfugs, also den "Aldikunden" ist aber nicht primär dafür zuständig. Die Open Category ist im Prinzip der "genehmigungsfreie" Bereich der EASA, innerhalb der Operations ohne Genehmigung der Lufthoheit durchgeführt werden können.
...
Ja, das war mir klar. Ich habe es etwas überspitzt ausgedrückt. :)

Was bisher offenbar noch keiner kapiert hat ist das es seitens der EASA zum Thema Modellflug letzendlich genau 3 essentielle Aussagen gibt:
Hmmm, effektiv habe ich das doch geschrieben. ???
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
Ah, Du bist wieder aus dem Urlaub zurück? Dann hilf doch mal einem armen Modellflieger, der angeblich die zivile Luftfahrt gefährdet:

Also was jetzt?
Sind die Ausweichregeln noch irgendwo anders anders festgelegt als in §12LuftVO beschrieben wird, also:
Anhang SERA.3210 Buchstabe d Nummer 4 Ziffer ii Buchstabe B der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012

Die habe ich mir nämlich durchgelesen und war entsetzt (evtl. habe ich die auch falsch verstanden).
Fall es nämlich keine anderen Ausweichregeln gibt und ich die richtig verstanden habe, finde ich die im Hinblick auf Modellflug extrem gefährlich. Ich habe und werde in Zukunft auf jeden Fall andere Ausweichregeln benutzen, da diese, so wie ich sie dort gelesen habe, für eine Gefährdung der Luftfahrt halte.
Nicht falsch verstehen. Die dort genannten Regeln sind notwendig und sinnvoll, keine Frage. Aber bezgl. Modellflug ungeeignet...

Zu Herrn Felling: Nein, so wie Du das behauptest, habe ich es nicht geschrieben. Verdrehe nicht meine Worte. Ich habe das verallgemeinert und nicht ihn persönlich angegriffen.
Da es um die Ausarbeitung von Dr. Walter Felling geht und Du darauf geantwortet hast: "Egal, welcher Experte oder welcher Vorsitzende eines Fachausschusses welche Meinung auch immer veröffentlicht: Die Gesetzestexte sind voll von Passagen, die so oder so ausgelegt werden können." Bisher ist dieses Ausarbeitung die einzige, die ich kenne und die sich nachvollziehbar und entlang der aktuellen Gesetze mit Quellenverweisen argumentiert. Es steht Dir frei, andere qualitativ gleichwertige Publikationen zu nennen, statt nur allgemein "Ein Totschlagargument der Juristen ist..." in die Runde zu werfen. Oder setze Dich mit der Ausarbeitung von Dr. Walter Felling auseinander und zeige seinen Fehler.

Bestest Beispiel für Luftraumüberschneidungen: DFS Kontrollzonen. Du reitest ja so wahnsinnig auf der Aussage rum... bitteschön.
Das ist kein Beispiel für eine Provokation, sondern wieder einmal für Dein Weigerung anderen zu helfen. Du stellst, die These auf, dass regelkonformer Modellflug und Verkehrsfliegerei im gleichen Luftraum stattfindet und es dadurch zu Gefährdungen kommt.

Edit: Zur Erinnerung:
Es ging um angebliche Überschneidung der Lufträume von Verkehrsfliegern und regelgerechtem Modellflug, der von Dir behauptet wurde. Wo überschneiden die sich?
siehe:
Ja, eine interessante Frage, die nach meinem Kenntnisstand nichts mit dem erlaubnisfreien Modellflug zu tun hat, weil der Luftraum von Verkehrsflugzeugen und der des erlaubnisfreien Modellfluges überhaupt nicht überlappen. Das betrifft doch eben nur Personen, die absichtlich oder unwissentlich die bestehenden Gesetze und Regelungen missachten. Oder liege ich da falsch? Dann bitte korrigieren.
Viertens: Der Modellflug allgemein, sowie die kommerzielle Drohnenfliegerei und der bemannte Flug inkl. (!) Verkehrsfliegerei haben sehr wohl sich überlappende Gebiete.
Niemand hat das verstanden und Du wurdest mehrfach gefragt, wo das so ist. Man will ja als Modellflieger keine Verkehrsflieger unbewusst gefährden. Erst nach fast einem Jahr lässt Du Dich zu einer Antwort herab. Schön, dass Du nun antwortest. Verstehen tue ich die Antwort allerdings nicht. Was meinst Du damit?
 
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FPV1

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