Ah, Du bist wieder aus dem Urlaub zurück? Dann hilf doch mal einem armen Modellflieger, der angeblich die zivile Luftfahrt gefährdet:
Also was jetzt?
Sind die Ausweichregeln noch irgendwo anders anders festgelegt als in §12LuftVO beschrieben wird, also:
Anhang SERA.3210 Buchstabe d Nummer 4 Ziffer ii Buchstabe B der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012
Die habe ich mir nämlich durchgelesen und war entsetzt (evtl. habe ich die auch falsch verstanden).
Fall es nämlich keine anderen Ausweichregeln gibt und ich die richtig verstanden habe, finde ich die im Hinblick auf Modellflug extrem gefährlich. Ich habe und werde in Zukunft auf jeden Fall andere Ausweichregeln benutzen, da diese, so wie ich sie dort gelesen habe, für eine Gefährdung der Luftfahrt halte.
Nicht falsch verstehen. Die dort genannten Regeln sind notwendig und sinnvoll, keine Frage. Aber bezgl. Modellflug ungeeignet...
Zu Herrn Felling: Nein, so wie Du das behauptest, habe ich es nicht geschrieben. Verdrehe nicht meine Worte. Ich habe das verallgemeinert und nicht ihn persönlich angegriffen.
Da es um die Ausarbeitung von Dr. Walter Felling geht und Du darauf geantwortet hast: "Egal, welcher Experte oder welcher Vorsitzende eines Fachausschusses welche Meinung auch immer veröffentlicht: Die Gesetzestexte sind voll von Passagen, die so oder so ausgelegt werden können." Bisher ist dieses Ausarbeitung die einzige, die ich kenne und die sich nachvollziehbar und entlang der aktuellen Gesetze mit Quellenverweisen argumentiert. Es steht Dir frei, andere qualitativ gleichwertige Publikationen zu nennen, statt nur allgemein "Ein Totschlagargument der Juristen ist..." in die Runde zu werfen. Oder setze Dich mit der Ausarbeitung von Dr. Walter Felling auseinander und zeige seinen Fehler.
Bestest Beispiel für Luftraumüberschneidungen: DFS Kontrollzonen. Du reitest ja so wahnsinnig auf der Aussage rum... bitteschön.
Das ist kein Beispiel für eine Provokation, sondern wieder einmal für Dein Weigerung anderen zu helfen. Du stellst, die These auf, dass regelkonformer Modellflug und Verkehrsfliegerei im gleichen Luftraum stattfindet und es dadurch zu Gefährdungen kommt.
Edit: Zur Erinnerung:
Es ging um angebliche Überschneidung der Lufträume von Verkehrsfliegern und
regelgerechtem Modellflug, der von Dir behauptet wurde. Wo überschneiden die sich?
siehe:
Ja, eine interessante Frage, die nach meinem Kenntnisstand nichts mit dem erlaubnisfreien Modellflug zu tun hat, weil der Luftraum von Verkehrsflugzeugen und der des erlaubnisfreien Modellfluges überhaupt nicht überlappen. Das betrifft doch eben nur Personen, die absichtlich oder unwissentlich die bestehenden Gesetze und Regelungen missachten. Oder liege ich da falsch? Dann bitte korrigieren.
Viertens:
Der Modellflug allgemein, sowie die kommerzielle Drohnenfliegerei und der bemannte Flug
inkl. (!) Verkehrsfliegerei haben sehr wohl
sich überlappende Gebiete.
Niemand hat das verstanden und Du wurdest mehrfach gefragt, wo das so ist. Man will ja als Modellflieger keine Verkehrsflieger unbewusst gefährden. Erst nach fast einem Jahr lässt Du Dich zu einer Antwort herab. Schön, dass Du nun antwortest. Verstehen tue ich die Antwort allerdings nicht. Was meinst Du damit?