FPV-Recht ab 2021?

LSG

Erfahrener Benutzer
@silbaer Vertragspartner ist ausschließlich Droniq als private GmbH, nicht die DFS. So steht es in deren AGBs.

Aber wie immer muss am Ende ein Gericht entscheiden, inwiefern die Verwendung von xy Verwendbarkeit hat und der Entwickler verantwortlich gemacht werden kann.

Mit Unifly/dipul ist das BMDV der Forderung nachgekommen, Geodaten für UAS zur Verfügung zu stellen. Daher würde ich mich lieber darauf berufen, denn verantwortlich für den Inhalt bleibt das BMDV. Was auch immer "powered by DFS" im rechtlichen Sinne heißen soll...
 

deadcat

aim for the bushes
Mitarbeiter
denn verantwortlich für den Inhalt bleibt das BMDV
Durch den von silbaer verlinkten Haftungssausschluss ja gerade nicht.
Eine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität kann daher nicht übernommen werden. Dies gilt insbesondere für die auf der dipul ausgewiesenen geografischen Gebiete gemäß § 21j i. V. m. § 21h LuftVO. [...] Geografische Gebiete zum Zwecke der Geo-Sensibilisierung nach § 21h Absatz 3 Nr. 1 - 11 LuftVO und nach § 21h Absatz 4 LuftVO gelten auch dann, wenn das betroffene geografische Gebiet nicht ausgewiesen ist. Etwaige rechtliche Empfehlungen, Auskünfte und Hinweise sind unverbindlich; eine Rechtsberatung findet nicht statt. [...] Unser Online-Angebot enthält Links und Oberflächenintegrationen zu Webseiten anderer Anbieter [Map-Tool "powered by Unifly"]. Das BMDV übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte von Webseiten, die über Links und Oberflächenintegrationen erreicht werden.
 

deadcat

aim for the bushes
Mitarbeiter
Die Übergangsbestimmungen (Artikel 22 DVO (EU) 2019/947) laufen zum Ende des Jahres endgültig aus, d.h. ab 2024 gelten dann nur noch die regulären Bestimmungen.

Auf die Regeln für den Betrieb im Verbandsrahmen für DMFV/MFSD-Mitglieder hat das allerdings keinen Einfluss.
 

LSG

Erfahrener Benutzer
Laufen die Übergangsbestimmungen allen Ländern, wo die EU-Verordnung umgesetzt wurde, aus oder nur in Deutschland?
 
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