FPV-Recht ab 2021?

Lownoise

Fliegt: Segler, Elektro, FPV Freestyle
Und auch nicht ganz unwichtig (finde ich): Im Rahmen des Verbandes darf man FPV bis 30m Flughöhe generell ohne Spotter machen.

Das ist für mich das Hauptargument, den DMFV Schein erneut zu machen, wenn mein alter abgelaufen ist. Denn ich fliege oft Copter alleine auf ner Wiese oder sonstwo. Da das nach A1/A3 jedes Mal illegal ist, auch beim kleineren 3" "Spielzeugcopter" oder so, ist mir das Risiko zu hoch bzw. das Ganze (nervige Diskussionen usw.) zu blöde.

Und klar, typisch Deutsch, man kauft sich seine Rechte, bezahlt also für einen Zettel auf dem steht dass man das darf was man früher auch ohne den Zettel durfte, aber das ist leider so... Aufregen oder hinterfragen bringt nix, lieber dankbar sein, dass man das Hobby noch legal in diesem Ausmaß weiter betreiben darf. Das sieht in anderen Ländern schon ganz anders aus... Also: Rauchen oder Tanken ist teurer, von daher... nicht aufregen... ;)

Also:
EU Kompetenznachweis A1/A3, eID, Versicherung:
Bis 25 kg
bis max. 120 m
Spotter erforderlich

Im Ramen des Verbandes
DMFV Kenntnisnachweis, eID, Versicherung:
Wildflug bis 12 kg (statt vorher "nur" 5 kg)
unbegrenzte* Höhe
Spotter erst ab 30 m Flughöhe erforderlich bei FPV

Ich habe einfach beides, so kann ich mir im Bedarfsfall aussuchen was ich will bzw. "schlaue Leute" bei unsinnigen Diskussionen was man wo darf verwirren oder ruhig stellen ;)

PS: Der neue DMFV Kenntnisnachweis ist nun online
DMFV Kenntnisnachweis – Deutscher Modellflieger Verband
 
Zuletzt bearbeitet:

silbaer

Neuer Benutzer
@Lownoise Nicht ganz richtig und nicht komplett:
  • Nach EU-Verordnung fliegen: > 250g (bzw. bis Ende 2023 > 500g) musst du 150m weg von so ziemlich allem (Wohn- Industrie-, Erholungs-, ... Gebiete), bleiben.
  • Fliegen nach Verband brauchst du erst ab 2kg einen Verbands-Kenntnisnachweis (StRfF 5.1.1)
  • Für Multicopter gilt eine maximale Höhe von 120m außerhalb von Modelfluggeländen
  • Generell gilt Luftraum G als maximale Höhe
 

Lownoise

Fliegt: Segler, Elektro, FPV Freestyle
@silbaer Ja genau, war heute Morgen in Eile und habe erst überlegt ob ich noch dazu schreibe, dass ich nur die oberen Grenzen ohne Gewähr auf Vollständigkeit aufgezählt habe und nicht die nach unten (u 250g usw.).. ;)

Den DMFV Kenntnisnachweis brauche/nutze ich hauptsächlich für legales FPV ohne Spotter, und natürlich für Flächenmodelle über 2 kg und/oder über 120 m.
 
Erhaltene "Gefällt mir": Rolf-K.

maddyn

Erfahrener Benutzer
hi
ist so nicht richtig
ich kann den schein bei beiden verbänden machen auch ohne mitglied zu sein
du machst ja eine "prüfung" die nach gewissen regeln sind und nach denen darft du dann dein modell betreiben
 
Aber ist das Ablegen der Prüfung eines der Verbände nicht sinnlos wenn ich da garnicht Mitglied bin? Habe es so verstanden dass Mitgliedern der Betrieb unter Einhaltung der Regeln (deren Kenntnis mittels Prüfung abgefragt wird) erlaubt ist. Alle anderen müssen sich an die EU Richtlinie halten. Alles andere wäre doch eigentlich Quatsch...
 

deadcat

aim for the bushes
Mitarbeiter
Beim MFSD steht auf der Seite des Schulungsnachweises:
Am Flugbetrieb im Verbandsrahmen des MFSD dürfen alle MFSD-Mitglieder und Modellflieger der regionalen Multiluftsportverbände des DAeC teilnehmen.
In den FAQ auch noch ausführlicher:
Die Verbandsbetriebserlaubnis gilt für die Mitglieder des MFSD, die Modellflieger der Deutschen Modellsport Organisation (DMO), die Mitglieder der kooperativ angeschlossenen Landesverbände des DAeC sowie nach Anmeldung für Modellpiloten, die nicht dem MFSD angeschlossen sind und die auf dem MFSD zugeordneten Modellfluggeländen Flugbetrieb durchführen wollen. Ferner gilt die Verbandsbetriebserlaubnis für Gastpiloten ohne Wohnsitz in Deutschland auf MFSD-Geländen und ausserhalb von MFSD-Geländen (grüne Wiese), wenn sie sich für einen vorübergehenden Modellflugbetrieb beim MFSD registriert haben.
Beim DMFV steht quasi das Gleiche, nur etwas verklausulierter:
Mit dem am 18. Juni 2021 in Kraft getretenen „Gesetz zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge“ sind für die Mitglieder von DMFV und MFSD die Regelungen aus der Luftverkehrsordnung aus 2017 weitestgehend erhalten geblieben und nicht verschärft worden. Als Grundlage für den Modellflug in den Verbänden gelten die einschlägigen Paragrafen der LuftVO und die Betriebserlaubnis des jeweiligen Verbandes, die am 6. Juli 2022 erteilt wurde.
Der Schulungsnachweis der Verbände ist genau das, was der Name aussagt: Ein Schulungsnachweis für die eigenen Mitglieder. Eine allgemeine "Prüfung" bzw. einen normalen Kenntnisnachweis für jedermann gibt's beim LBA. Dort dann halt im Rahmen der normalen EU-Regeln.
 

franco

Well-known member
was mich mal interessieren würde: ist das rechtlich eigentlich durchsetzbar, dass verbandsmitglieder andere rechte im durch bundes-u. eu-recht geregelten flugbetrieb bekommen, als "normale" nicht-verbandsmitglieder? das wär ja so, als würde man sagen, wer nicht mitglied beim adac ist, für den gilt ein geschwindigkeitslimit, aber adac-mitglieder dürfen ballern. gilt nicht ein gleichbehandlungsgrundsatz bei bundesrecht?
 

deadcat

aim for the bushes
Mitarbeiter
Da Ausnahmeregelungen für den Verbandsbetrieb in der EU-Verordnung explizit vorgesehen sind, gehe ich mal stark davon aus, dass das rechtens ist.
Letztlich ist das ganze ja auch nicht nur an die Verbandsmitgliedschaft, sondern eben auch an die zusätzliche Schulung gebunden. Das wäre im Straßenverkehr vermutlich nicht sinnvoll bzw. würde zu signifikanten Problemen führen, aber wenn es eine Arte Zusatzführerschein für ADAC-Mitglieder gäbe, wäre das prinzipiell sicherlich auch rechtens.

Zumal das ja oder so nicht dem Gleichheitssatz widerspricht, solange jeder Mitglied in den entsprechenden Verbänden werden kann. Für jemanden, der Mitglied in einem Schützenverein ist und dort entsprechende Schulungen absolviert, gelten ja auch andere Regeln als für den Rest des Landes.
 
@franco ich denke das Stichwort ist 'Verbandsbetriebserlaubnis' Alternativ kannst Du ja weiter nach EU Recht fliegen wenn Du keinem Verband angehörst. Mir fällt jetzt kein Beispiel ein, aber ich kann mir sehr gut vorstellen das ähnliche Regelungen in anderen Bereichen/Verbänden gibt.
 

maddyn

Erfahrener Benutzer
Hi

dann dürfte ich ja garnicht die möglichkeit haben den freizugänglichen
nachweis zu machen und es durfte er nur mitgliedern des verbandes zugänglich sein

währe eine frage für rechtsanwälte
 

deadcat

aim for the bushes
Mitarbeiter
Du kannst das ja gerne mal von nem Juristen prüfen lassen, aber das halte ich für ziemlich sinnlos ausgegebenes Geld. Parkautomaten sind in aller Regel auch frei zugänglich und trotzdem ist nicht jedes Ticket für jeden Parkplatz gültig.
Beim MFSD taucht der Kram aus den FAQ, den ich zitiert habe, sogar im Schulungsmaterial auf und wird abgefragt. Da kann man also nicht mal behaupten, das nicht gewusst zu haben. Zumal die auch die Mitgliedsnummer auf dem Schulungsnachweis angeben, was schwierig werden dürfte, wenn man kein Mitglied ist. Keine Ahnung, wie es beim DMFV aussieht, aber da auf deren Anmeldeseite im Wesentlichen die gleichen Infos stehen, dürfte das ähnlich sein.
 
Erhaltene "Gefällt mir": Pixhai

QuadCrash

Erfahrener Benutzer
Prinzipiell kann jeder den Kenntnisnachweis ablegen und dann nach den Regeln des jeweiligen Verbandes fliegen ohne im betreffenden Verband Mitglied zu sein.

Beim DMFV kann man sich bspw. registrieren (Anschrift und Geburtsdatum werden abgefragt) und den Kenntnisnachweis ablegen ohne im DMFV Mitglied zu sein. Gedacht ist das für Gastpiloten (bspw. aus dem Ausland).

Da der Kenntnisnachweis eh nur in Verbindung mit dem Ausweis gültig ist, gibt es da m.E. auch keine Probleme, wenn man ohne Verbandsmitgliedschaft (über einen Verein oder Einzelmitgliedschaft) auf der grünen Wiese nach den Regeln eines Verbandes fliegt (andere Dinge wie Versicherung etc. vorausgesetzt).
 

deadcat

aim for the bushes
Mitarbeiter
Gedacht ist das für Gastpiloten (bspw. aus dem Ausland).
Auf der DMFV-Seite konnte ich auf die Schnelle nichts weiter zu Gastfliegern finden. Beim MFSD ist der Status allerdings noch an weitere Bedingungen geknüpft:
Ferner gilt die Verbandsbetriebserlaubnis für Gastpiloten ohne Wohnsitz in Deutschland auf MFSD-Geländen und ausserhalb von MFSD-Geländen (grüne Wiese), wenn sie sich für einen vorübergehenden Modellflugbetrieb beim MFSD registriert haben.
 

silbaer

Neuer Benutzer
@deadcat Du kannst beim MFSD außerordentliches Mitglied werden:
Als außerordentliches Mitglied wirst du Mitglied im MFSD, bekommst aber keine Modellflug-Haftpflichtversicherung. Du wirst von uns beim LBA registriert und erhältst Zugang zur Verbands-Betriebserlaubnis nach Artikel 16 der DVO (EU) 2019/947. Du hast kein Stimmrecht im Verbandstag und hast kein Anrecht auf das FMT-Abo.
Die außerordentliche Mitgliedschaft kostet 7,60 Euro/Jahr
 

deadcat

aim for the bushes
Mitarbeiter
Ja klar, aber irgendeine Form von Mitgliedschaft im Verband braucht es halt. Es ging ja die ganze Zeit darum, ob man einfach den Schulungsnachweis der Verbände machen und dann nach Verbandsregeln fliegen kann, ohne Mitglied im Verband zu sein.
 
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