Ich habe also jetzt auf einer grünen Wiese einen Haufen Leute in D und aus D, die unterschiedlichen Verbänden angehören und teilweise auch keinem.
Die DAeC-Mitglieder können nach den DAeC-Regeln fliegen. Die DMFV-Mitglieder können nach den DMFV-Regeln fliegen. Alle anderen müssen nach den EU-Richtlinienregeln fliegen und die Verbandsmitglieder können nach den EU-Richtlinienregeln fliegen.
Wenn man mit mehreren Leuten unterwegs ist, ist ein Spotter ja eigentlich kein Problem. Ob andere Gewichtsbeschränkungen gelten, habe ich nicht rausfinden können. Was aber (vielleicht) wieder interessant ist: Für FPV brauchst du nur in dem Bereich zwischen 30m und 120m Höhe einen Spotter. Ist eigentlich auch logisch, weil man ja nach EU-Richtlinie nur bis 120m Höhe fliegen darf.
Aber: Als Verbandsmitglied darfst du unter bestimmten Voraussetzungen auch höher als 120m über Grund fliegen. Keine Ahnung welche, aber darf ich dann mit meinem Wing LR FPV machen so lange ich über 120m bleibe?
Ach und noch was: Im Rahmen des Verbandes darf ich keine DJI-Produkte fliegen. und einige andere Video-Drohnen sicher auch nicht, denn "Der Betrieb von Geofencing-Systemen, die in die Steuerung des Modells eingreifen können, ist unzulässig." (Abschnitt 6.2.7 der StRfF)
EDIT: Scheinbar darf ich meine Flugmodelle, sofern keine Multicopter, im Luftraum G bewegen. Der endet normal bei 2500ft also 762m über Grund, kann aber auch bis 1000ft abgesenkt werden. Heißt für mich dann im Umkehrschluss: Wenn ich mit meinem Wing Fliegen darf, darf ich ab 120 Höhe auch wieder die Brille aufsetzen. Wenn das mal so beabsichtigt war....