Fpv und wild fliegen, welche Versicherung?

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Nicht offen für weitere Antworten.

kinderkram

Erfahrener Benutzer
#21
Beim MFSD war für mich seinerzeit das Preis-/Leistungsverhältnis ausschlaggebend. Weder Verbands- noch die Versicherungsbedingungen haben FPV-Verbot oder LOS- oder Spotterpflicht.
Der Schaden eines Kollegen wurde von der AXA ohne Probleme abgewickelt, ich hatte selber noch keinen Schadensfall - toitoitoi!
Auch die Upgrades (erst höhere Deckungssumme, dann Gewerbe) waren äußerst unkompliziert und mit ein paar Klicks online erledigt.
Der Mitgliedsausweis ist eine eingeschweißte Visitenkarte, die die Versicherungsart und Deckungssumme ausweist - alles paletti im Kontrollfall.
 

comicflyer

Ich mach' alles kaputt...
#22
Moin Maren,
gerade im Bereich FPV bin ich mir bei den Versicherungen nie sicher.
Ich bin selbst beim DMO und du schreibst das es dort ausreicht, dass eine 2. Person die Funke physisch übernehmen könnte.
Ich habe auch zuvor recherchiert, jedoch bei keinem Versicherer genau so einen Wasserfesten Satz gelesen was FPV angeht,
selbst beim DMO nicht, hier bin ich auch immer von einer L/S-Verbindung ausgegangen.
Eine Vergleichstabelle
irgendwo aus`m Internet oder eine mündliche Aussage würde mir hierbei nicht ausreichen.

Hast du eine Quelle vom DMO die das schwarz auf Weiß belegt?
Würde mir im Allgemeinen ein besseres Gefühl geben ;)
Leute, mir gehen echt die Nackenhaare hoch^^

Dieses Forum bzw die Modis hier sind echt Spitze:
Schalten sich hochwichtig bei legalem Besitz und Verkauf von VTX 5.8GHz >25mW ein,
aber unterstützen illegales, weil unversichertes Fliegen durch Schweigen!

Wie soll man solche Mods in einem Modellflugforum ernst nehmen? W-I-E?

Ich denke mal, dass ausser einer Ermahnung oder sogar Sperre für mich nichts kommt.
Jedenfalls nichts, was ein vernünftiger Mensch nachvollziehen kann.

Luftfahrzeug-Halter-Versicherung ist gesetzliche Pflicht!
Besitz und Verkauf von VTX 5.8 >25mW ist absolut legal!

@McFly83
Versicherungsbedingungen der DMO verankert in Verträgen Stand: Januar 2012
.
.
IV. Halter-Haftpflicht-Versicherung
l. Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht aus
dem Halten, Besitz oder Betrieb von Flug-, Auto- oder Schiffsmodellen
einschließlich der Verwendung einer Minikamera in
Verbindung mit einer Videobrille (FPV), hierbei muß immer ein
zweiter Pilot bereitstehen, der bei Ausfall dieser Steuerungsart das
Modell übernehmen und konventionell nach Sicht steuern kann.
Da Du ja bei der DMO bist, solltest Du die Versicherungsbedingungen doch kennen!?!?!

Ausserdem begleicht eine gesetzliche Haftpflichtversicherung IMMER einen Schaden!!!
Dafür ist sie nämlich da.
Sollte der VN aber gegen gesetzliche Bestimmungen verstossen haben, wird er anschliessend
in Regress genommen. Aber der Geschädigte bekommt erstmal sein Geld.

Alle Jahre wieder...............................................................................................
Es sollte sich in 10 Jahren alles aber so langsam mal rumgesprochen haben.

CU Eddy
 

McFly83

Erfahrener Benutzer
#23
Hi comicflyer, danke für deine Informationen, das wollte ich wissen. Auch wenn dir das auf den Sack geht, die Versicherung hatte ich vor allem abgeschlossen und wusste seinerzeit noch nicht worauf es am Ende ankommt. Nicht jeder betreibt das Hobby bereits seit zehn Jahren. Es ist immer ein Prozess sich wissen anzueignen, glauben kann ich in der Kirche. Dein statement sorgt höchstens dafür das die Leute sich nicht trauen zu fragen, was der aktuellen Situation auch nicht zuträglich ist.

Viele Grüße
 

comicflyer

Ich mach' alles kaputt...
#24
Nick oder Vorname?
Ich habe beides! Wer mich sucht, sucht nach meinem Nick.
Wer mit mir redet, spricht mich bitte mit Namen an.
Du hast ja leider keinen, sehr bedauerlich!

Ich betreibe das Hobby seit ~50 Jahren.
Seit 10 Jahren gibt es die Versicherungspflicht!

Wer noch nicht 10 Jahre Auto fährt, muss ja auch nicht wissen, das er einen
Lappen dazu braucht? Ahhja....

Welches Statement meinst Du? Welche aktuelle Situation?
Wer fliegen will, muss sich IMMER über den aktuellen Stand der Dinge auf dem
Laufenden halten. Ist beim Autofahren, beim Stromverbrauch, beim Sparen
oder beim Urlaub machen nicht anders. Das nennt man Leben und das kommt
nicht "Ready-To-Live" aus nem Smartphone.

Mir geht vor allem auf den Sack, dass die wichtigen Dinge offensichtlich den
meisten hier auf Dauer am Arsch vorbeigehen...

War das klar genug, oder willste mir noch irgendwas anderes beibringen?
Glaub mir, brauchste nicht. Da waren andere schon vor Dir da...

Ausserdem denke ich, dass ich dem TO eine vernünftige Antwort gegeben habe.
Die anschliessenden Verunsicherungen und Unsicherheiten der User hier gehören
auch angesprochen und nicht totgeschwiegen.

CU Eddy
 

McFly83

Erfahrener Benutzer
#26
Meine Güte Eddy, mach dir mal nen Bier auf ist ja ätzend deine Laune...

Gruß Klaus ;)
 

borg1

Erfahrener Benutzer
#27
Wer noch nicht 10 Jahre Auto fährt, muss ja auch nicht wissen, das er einen
Lappen dazu braucht? ...
Wer fliegen will, muss sich IMMER über den aktuellen Stand der Dinge auf dem
Laufenden halten. Ist beim Autofahren,...
Hallo Eddy,
muss Dir da mal etwas widersprechen.
Beim Autofahren ist das Wissen um die Notwendigkeit eines Lappens quasi als Allgemeinwissen vorauszusetzen.
Aber bereits bei Kleinkrafträdern und eBikes wird die ganze Sache schwammig.
Aber zumindest wird bei einem angebotenen Kleinkraftrad vorgeschriebener Weise, egal ob in einem Baumarkt, bei einem Mopedhändler und online immer auf dem Preisschild bzw. der Webseite folgendes angegeben: Mindestalter, Führerscheinpflicht Klasse (wie auch immer die jetzt heisst), häufig noch, dass das Gerät nicht auf Autobahnen und Schnellstrassen gefahren werden darf. Bei eBikes liegt keine Scheinpflicht vor, die Dinger werden überall wie Fahrräder vertickt (angesichts der Unfallstatistiken sicherlich auch nicht bis in alle Ewigkeit).
Parkflyer, kleine Helis bis zu Koptern (oft der Doppelacht der AR-Drone oder der Phantom täuschend ähnlich) um die 1kg-Klasse werden als "Spielzeug" bei ToysArUs, in MediaSaturn, im Importshop, bei Pearl oder beim Diskounter rausgeschmissen. Woher soll der Spielzeugkäufer also das Allgemeinwissen haben? Selbst in der Bild wird bei den letzen Drohnen-Tipps mal nichts, mal von soll und mal von MUSS geschrieben.
Warum MUSS man im Internet vor dem Kauf eines Spielzeugs recherchieren?
Und was Dein Strombeispiel angeht, mittleriweile gibt es so viele Preisvergleichsportale, oft verbundelt mit irgendwelchen Anbietern, selbst da kann man kaum noch eine plausible Antwort erhalten. Die Tücken im Kleingedruckten versteht nicht mal ein Elektroingeneur und dank der mittlerweile teilweise in Insolvenz gegangenen Stromanbietern haben manche ihre ihren RECHERCHIERTEN billigen Strom teuer bezahlt.
Ich kann dieses "kann man alles im Web finden" nicht mehr hören, sehen und lesen. Selbst bei einfachsten Hinweisen über die erlaubte maximalflughöhe findet man von den 100m bis zu ICAO-Karte nutzen in den diversen Foren ALLE Varianten von Antworten. Woher soll der Neuling jetzt das richtige dabei herauslesen? Egal ob ein Antwortschreiber Borg, Comicflyer, Admin oder Arthur in einem Nachbarforum heist, es sind alles keine Seriösen, sprich amtliche Antwortgeber. Ja nicht mal die Anwälte von Verbänden, werden in den Medien immer richtig und unbeschnitten zitiert.
Dein Wissen ist in den letzten 50 Jahren kontinuierlich gewachsen. Ich habe mich nicht auf ein Spielzeug sondern auf ein Hobby eingelassen und bereits zuvor mich eingelesen und recherchiert, und dabei nach und nach die immer mal irgendwo erwähnten Gesetze nachgelesen und zusammengetragen. Aber dies kann auch nicht jeder, ganz zu schweigen, dass bei vielen sogar das Verständnis für die verklausulierten Gesetzestexte fehlt.
Würde ein Kunde bereits beim Kauf, egal ob auf einer Webseite oder im Laden auf die Versicherungspflicht, sowie eine amtliche Seite in der die grundlegendenden Vorschriften aufgeführt werden hingewiesen, wäre schon mal "das hab ich nicht gewusst und die 500Seiten in 20 Sprachen Microschrift les ich eh nicht (der dt. Hinweis auf einzuhaltende nationale Gesetze steht auf Seite 287 auf der 9ten in dt. geschriebenen Seite) vom Tisch - ganz zu schweigen davon, auch bei einem Wlanrouter oder einem Ladegerät für eine Taschenlampe stehen auch immer "einzuhaltene FCC-Rules, Telekomunikationsgesetz etc." oder ähnliches. Obwohl in dt. verfasst, betreffen uns in Deutschland viele der aufgeführten Bestimmungen nicht, und lesen tut tatsächlich kaum einer eine Anleitung.
Und was sind die Flieger im Laden? Spielzeuge, mal für´n Taschengeld zu erwerben, mal für n´Tausender. Ok, die fliegen stabiler und haben eine bessere Kameraauflösung. Aber sie sind trotzdem "nur" ein Spielzeug, wenn auch ein teureres für Erwachsene.

Mit einem gesetzlich VORGESCHRIEBENEN Hinweis auf ein paar wichtige Punkte könnte jeder der ohne das eine oder andere auf nem Acker angetroffen wird, sofort aus dem Verkehr gezogen werden und zumindest zu einer Ordnungswiedrigkeit zur Kasse gebeten werden. Das würde sich deutlich schneller rumsprechen und bald ähnliches allgemeinwissen sein, wie das, dass man ohne Lappen kein 2,4PS-Mofa fahren darf. Wer dann trotzdem ohne Versicherungskennzeichen fährt, weiss, warum er beim Anblick einer Streife schnell durch irgendwelche Gassen versucht abzuhauen.
 
Zuletzt bearbeitet:
#28
Ich möchte euch ja nur ungerne stören aber wie schaut das denn jetzt beim MFSD aus ?
Besteht die möglichkeit zur kernfrage zurück zu kommen ?
 

comicflyer

Ich mach' alles kaputt...
#29
Ach Klaus,
so schlecht ist meine Laune eigentlich nicht. Und Bier gibt's bei mir nur beim Grillen, sonst Sekt ;)

@b1
Nach meiner Meinung kannst Du zwar lange diskutieren, aber:
Wenn sogar hier in einem "Fachforum" zur Versicherungspflicht immer noch geschrieben wird:
"...sollte, ...wäre besser, ...kann man brauchen, usw usw ",
dann kansst Du mich nicht davon überzeugen, dass jemand aufgrund eines Verpackungsaufdruckes
eine Versicherung abschliesst.
Wenn man hier auf diese Pflicht und solche Probleme aufmerksam macht (nachdrücklich oder nicht),
und dann anschliessend diskutieren muss, dann passt irgendwas nicht. Und das passiert zu oft!
Bei 5.8>25mW oder fehlendem CE/KE wird sofort "illegal" gerufen, bei fehlender Versicherung nicht.
DAS ist das Problem!

@nach Bochum
Wieso fallen DMFV und DMO wegen der FPV-Klauseln raus?
Es hat bisher noch keinen diesbezüglichen Vor-/Unfall gegeben, bei dem vor Gericht
diese Klauseln bestanden hätten.

Luftfahrzeug-Halter-Haftpflichtversicherung
Meine Meinung dazu, welche sich auf dem begründet, was das GESETZ so hergibt:
Der Gesetzgeber schreibt eine Haftpflichtversicherung vor und beschreibt ausdrücklich den
Versicherungsumfang. Dazu liest man die LuftVO und das LuftVG.
Der Versicherer MUSS genau DAS versichern, was der Gesetzgeber da vorgibt.
Er darf MEHR versichern, aber nicht weniger! Ansonsten wäre es nicht die erforderliche
Versicherung.
Im Gesetz (LuftVO, LuftVG) steht nirgendwo etwas von Spotter oder L/S. Diese Klauseln
in den Versicherungsbedingungen bauen die Versicherunge aufgrund einer Empfehlung
ein, nicht aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe. Das soll nur das Versicherungsrisiko mindern
und ist eine einseitige, gesetzlich nicht begründbare Einschränkung.
Man verstösst also nicht gegen ein Gesetz, wenn man ohne Spotter oder L/S FPV fliegt.
Genau daher rührt auch die unterschiedliche Handhabung des FPV-Fliegens bei den einzelnen
Versicherungen. Gesetzlich begründet ist diese Augenwischrei tatsächlich nicht.

Glaubt jemand ernsthaft, dass eine Versicherung (hier zB MFSD) etwas versichert, was per
Gesetz ausgeschlossen ist oder sich auf rechtlicher Grundlage ausschliessen lässt?

Ich habe bewusst weder Links, noch Quellen angegeben, weil das jeder recherchieren kann
und sich prüfend selber ein Bild machen soll.
Die Vorschriften (Gesetze) sind maßgebend, nicht mein Statement.

CU Eddy
 

comicflyer

Ich mach' alles kaputt...
#31
Wird da nicht andersrum ein Schuh draus?
Wer sich nicht an die Bedingungen des Vertrages hält, ist nicht versichert und darf deshalb nicht fliegen...
Hi Maren,
imho nicht!
Bei einer gesetzlich vorgeschriebenen Versicherung muss ich mich an die gesetzlichen
Vorgaben und Bedingungen halten. Dann bin ich auch versichert.

Die zu versichernden Mindest-Rahmenbedingungen sind GESETZLICH vorgeschrieben!
Da is nix mit freiwilligen und aushandelbaren Mindest-Bedingungen.
Da darf zB weder die Spannweite, Gewicht, FPV, Geschwindigkeit in den Bedingungen von
den Versicherungen unterschritten oder begrenzt werden.
Überschreiten JA, unterschreiten NEIN. Ansonsten wäre es eben NICHT die gesetzlich
vorgeschriebene Mindestversicherung.

Jeder kann viel reinschreiben. Ob es einer rechtlichen, gerichtlichen Prüfung standhält,
ist eben die bisher unbeantwortete Frage. Ich sehe aber wenig Chancen für solche
widerrechtlichen Einschränkungen.

Wir reden hier nicht von zB einer Privathaftpflicht, die ich haben kann, aber nicht muss
und die keine gesetzliche Grundlage hat und individuell variabel ist (Höhe, Umfang...)

Warum ist der Unterschied zwischen einer KANN*- und einer MUSS**-Versicherung
so schwierig zu verstehen?

* freiwillig, frei aushandelbare Bedingungen in Höhe und Umfang
** für bestimmte Dinge vorgeschrieben, daher nicht freiwillig und
GESETZLICH vorgegebene Mindestbedingungen in Höhe und Umfang

CU Eddy
 
Zuletzt bearbeitet:

hartmut56

Erfahrener Benutzer
#32
selbstverständlich ist eine Versicherung Pflicht, darüber sollte ich wirklich nicht diskutiert werden.

Der nach wie vor ungeklärte Punkt ist, ob ich mit Anerkennung der AGBs des Versicherungsgebers an diese gebunden bin, oder ob gesetzliche Bestimmungen, die mehr erlauben, über diesen AGBs stehen.
Ich würde denken, das ich an einen Vertrag gebunden bin, den ich unterschrieben habe. Und ehrlich gesagt, möchte ich im Schadensfall nicht in der Position sein, gesetzliche Bestimmungen und somit den Eintritt der Versicherung erst einklagen zu müssen.
 

kinderkram

Erfahrener Benutzer
#33
imho = in my humble opinion. Halten wir also fest: Du gibst hier Deine Meinung wieder.

Bei einer gesetzlich vorgeschriebenen Versicherung muss ich mich an die gesetzlichen
Vorgaben und Bedingungen halten. Dann bin ich auch versichert.

Die zu versichernden Mindest-Rahmenbedingungen sind GESETZLICH vorgeschrieben!
Da is nix mit freiwilligen und aushandelbaren Mindest-Bedingungen.
Da darf zB weder die Spannweite, Gewicht, FPV, Geschwindigkeit in den Bedingungen von
den Versicherungen unterschritten oder begrenzt werden.
Überschreiten JA, unterschreiten NEIN. Ansonsten wäre es eben NICHT die gesetzlich
vorgeschriebene Mindestversicherung.
Welche sind denn die gesetzlichen Mindest-Bedingungen? Hast Du mal eine Quelle, die diese beschreibt?

Jeder kann viel reinschreiben. Ob es einer rechtlichen, gerichtlichen Prüfung standhält,
ist eben die bisher unbeantwortete Frage. Ich sehe aber wenig Chancen für solche
widerrechtlichen Einschränkungen.
Schreiben tust Du auch viel... Machen wir´s mal konkret: Ich habe eine gewerbliche Haftpflicht, die Foto- & Videoflüge ausschließt. Wenn ich dann mit einer Kamera an Board einen Schaden verursache, kann ich mich dann auf Dich berufen, da diese Einschränkung ja widerrechtlich und somit unwirksam ist?

GESETZLICH vorgegebene Mindestbedingungen in Höhe und Umfang
Nochmal: welche sind das KONKRET?
Beispiel: die Allianz versichert autarke (autonome) Flüge explizit NICHT mit. Wenn ich´s trotzdem mache (ist ja gesetzlich nicht verboten), kann ich dann den Versicherungsschutz einklagen?
 

borg1

Erfahrener Benutzer
#34
Egal wie die Versicherungsbedingungen lauten, der Geschädigte muss reguliert werden, selbst wenn der Beitrag nicht bezahlt wurde. Dafür ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung letztendlich da.
Aber aufgrund vertragsspezifischer Regelungen kann der Vertragsnehmer bei Zuwiederhandlung, zumindest teilweise, in Regress genommen werden oder bei einem Folgevertragsabschluss mit einer höheren Prämie bzw. mit Wegfall von Rabatten sanktioniert werden.
Sogar der Rausschmiss aus der Versicherung wäre möglich, davon machen auch KFZ-Versicherungen regen Gebrauch.

@Kinderkram:
Den von Deinem Kamerakopter oder dem Autonomen angerichteten Schaden werden sie mit grösster Wahrscheinlichkeit regulieren müssen. Aber sie werden das Geld zumindest teilweise bei Dir wieder zurückholen. Evtl. wird Dir die Versicherung im Anschluss auch gekündigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
#35
Naja ich denke wenn man gegen die agbs der Versicherung handelt zahlt sie, wird einen aber in Regress nehmen wollen.

Ich möchte da halt nicht zu naiv handeln und mich später ärgern.
 

fly-kai

Erfahrener Benutzer
#36
Hey,

Also ich kann euch nur zum DMFV raten:
Das ist der einzige Verband/Versicherung der von den aufgezählten auch Öffentlichkeitsarbeit betreibt. Und das für 10€ mehr pro Jahr. Außerdem bekommt ihr noch eine Zeitung dazu. Da würde ich doch nicht lange überlegen.
Hatte bereits einen Versicherungsfall und der wurde bezahlt. Und da hätte kein DMO o.ä. gezahlt...

Mit freundlichen Grüßen
Kai
 

MarenB

Runter kommen sie immer!
#37
Und da hätte kein DMO o.ä. gezahlt...
Warum nicht? Haben sie dir das bestätigt?

Die Verbandsarbeit des DMFV möchte ich nicht anzweifeln, keine Frage, die ist wertvoll. Eine Zeitschrift nervt mich aber schon beim ADAC, da jedenfalls steht nichts drin, was mir im Ansatz nützlich wäre :)
 

hartmut56

Erfahrener Benutzer
#38
woher willst du das denn wissen, das DMO nicht gezahlt hätte? Das sind immer so Behauptungen ohne jeglichen stichhaltigen Hintergrund. Es sei denn, du kannst von einem realen vergleichbaren Fall berichten.
 

brandtaucher

Erfahrener Benutzer
#39
Comicflyer schrieb oben: "Man verstösst also nicht gegen ein Gesetz, wenn man ohne Spotter oder L/S FPV fliegt.
Genau daher rührt auch die unterschiedliche Handhabung des FPV-Fliegens bei den einzelnen
Versicherungen. Gesetzlich begründet ist diese Augenwischrei tatsächlich nicht."

Natürlich vestößt man gegen ein Gesetz, da FPV (fliegen ohne direkte Sicht) gar nicht erlaubt ist. Mit L/S zu fliegen, ist gar kein echtes FPV, da der direkt Sehende (ohne Brille) das Flugzeug etc. steuert:

Im Nachgang des Treffens kommt das BMVBS allerdings zu folgendem Votum:
„Der Betrieb von Flugmodellen mit Videobrille stellt aus Sicht des BMVBS grundsätzlich dann keine Gefahr dar, wenn
- der verantwortliche Steuerer das Flugmodell in Sichtweite betreibt und somit jederzeit die Gewalt über die Steuerung innehat beziehungsweise übernehmen kann, und
- eine zusätzliche Person mittels einer zweiten Fernsteuerung (z. B. eine Lehrer-Schüler-Verbindung) und Videobrille das Flugmodell mit steuert.
Dabei ist diese zweite Person kein „Steuerer“ im Sinne der luftverkehrsrechtlichen Vorschriften; diese Verantwortung verbleibt vielmehr bei dem „ersten“ Steuerer. Eine Änderung der geltenden Rechtslage wird vor diesem Hintergrund nicht für erforderlich gehalten.“

Ansonsten kann ich nur jedem Anfänger hier empfehlen, die Texte hier zu ignorieren und sich neutral auf den Seiten des DMFV zu informieren, denn:

"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
 

hulk

PrinceCharming
#40
Hey,

Also ich kann euch nur zum DMFV raten:
Das ist der einzige Verband/Versicherung der von den aufgezählten auch Öffentlichkeitsarbeit betreibt. Und das für 10€ mehr pro Jahr. Außerdem bekommt ihr noch eine Zeitung dazu. Da würde ich doch nicht lange überlegen.
Hatte bereits einen Versicherungsfall und der wurde bezahlt. Und da hätte kein DMO o.ä. gezahlt...

Mit freundlichen Grüßen
Kai
Was zahlt dir der verband?
Woher weisst du, dass der dmo nicht bezahlt hätte? Bitte erläutere ausführlich deinen schadensfall.
Die zeitung des dmfv ist ein schundblatt voller werbung. Das einzelne mitglied zählt bei denen nicht. Der justitiar antwortet noch nicht einmal auf versicherungsspezifische fragen.
Welche interessen sollte der verband für mich wahren? Was hat sich bisher für mich verbessert?
Danke schon mal;)
 
Status
Nicht offen für weitere Antworten.
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