Fpv und wild fliegen, welche Versicherung?

Status
Nicht offen für weitere Antworten.

hulk

PrinceCharming
#41
@brandtaucher
Ist der dmfv so neutral wie deine öffentlichen betrugsverdächtigungen? ;)
Dann gute nacht verband....adieu hobby.
 

kinderkram

Erfahrener Benutzer
#42
Natürlich vestößt man gegen ein Gesetz, da FPV (fliegen ohne direkte Sicht) gar nicht erlaubt ist. Mit L/S zu fliegen, ist gar kein echtes FPV, da der direkt Sehende (ohne Brille) das Flugzeug etc. steuert:
Das Verbot des Fliegens ohne Sichtkontakt bezieht sich auf "unbemannte Luftfahrtsysteme" [§19(3)1 LuftVO], also auf gewerbliche "Drohnen", nicht aber für Modellflieger. Deine Aussage ist also falsch. Ebenso das "Votum" des BMVBS is deren Auslegung. Der Wortlaut der Verordnung sagt etwas anderes:
http://www.gesetze-im-internet.de/luftvo_2015/BJNR189410015.html#BJNR189410015BJNG000100000
 

brandtaucher

Erfahrener Benutzer
#43
Das Verbot des Fliegens ohne Sichtkontakt bezieht sich auf "unbemannte Luftfahrtsysteme" [§19(3)1 LuftVO], also auf gewerbliche "Drohnen", nicht aber für Modellflieger. Deine Aussage ist also falsch. Ebenso das "Votum" des BMVBS is deren Auslegung. Der Wortlaut der Verordnung sagt etwas anderes:
http://www.gesetze-im-internet.de/luftvo_2015/BJNR189410015.html#BJNR189410015BJNG000100000
Die Diskussion dazu ist mir bekannt, aber leider auch nur eine Interpreation von Rechtsverdrehern. Der eine sieht es es so, der andere wie es ihm gefällt. Problematisch wird es erst, wenn ein Flugmodell per FPV außerhalb der Sichtweite (z.B. in 1,5 km Entfernung) abstürzt und jemand zu schaden kommt. Dann wird es interessant, wie es ein Richter sieht. Alles ander ist leider Ansichtssache, da die geltenden Gesetze nicht wirklich genau regeln, was zu regeln wäre.
 

J.Heilig

Erfahrener Benutzer
#44
... Die Verbandsarbeit des DMFV möchte ich nicht anzweifeln, keine Frage, die ist wertvoll. Eine Zeitschrift nervt mich aber schon beim ADAC, da jedenfalls steht nichts drin, was mir im Ansatz nützlich wäre :)
Warum nervt Dich eine Zeitschrift? Was Dich nicht interessiert, kannst Du einfach überspringen. Mit dem Modellflieger hat der DMFV ein Medium um seinen Mitgliedern wichtige Informationen zukommen zu lassen. Ganz aktuell können das z.B. geplante oder reale Änderungen im Luftrecht sein. Damit ist zumindest auch ein Nachweis möglich, dass entsprechende Informationen an die Mitglieder weitergeleitet wurden. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. ;)

:) Jürgen
 

MazeVX

Erfahrener Benutzer
#45
Bitte Popcorn....
Also mal ehrlich wir wissen jetzt das es so viele Meinungen wie poster gibt, was eigentlich klar war...
Schlauer ist jetzt leider keiner von uns!
Ich persönlich bin beim DMO versichert und glücklich damit.
Die Gründe dafür waren weder der Preis noch der Leistungsumfang sondern das angenehm zurück haltende auftreten!

Mfg Matze
 
#47
Falls noch jemand was zum Thema -> Fpv und wild fliegen, welche Versicherung? <- sagen kann wäre das echt eine feine sache !

Wir sind auf Seite 5 und das einzige was ich lesen konnte war wie sich
die Leute hier in die Köppe kriegen (mir ist es egal aus welchen Gründen Ihr euch Streitet !) und aussagen like:
Ja also ich bin bei x und ganz zufrieden da
bringen nichts !
Ich stelle bei der Frage "Welches Wasser" auch keine grundsatzdiskussion auf das PET Flaschen Hormone beinhalten, deren scheiß Produktion Umweltschädlich ist etc :mad:

Ich finde es echt toll wenn jemand mit dem was ER hat zufrieden ist, meine Frage war klar definiert und ich suche dementsprechend nur auf diese Frage eine Antwort.

Kein rumgeplärre, wir sind doch hier nicht im Kindergarten !

Sollte sich jemand angegriffen fühlen, bitte.
Man muss sich den Schuh ja nicht anziehen.


Ich, als Anfänger hatte eine (1) Frage....
 

Blue Thunder

Erfahrener Benutzer
#48
Tipps gab's genug. Aussuchen musst du nun selbst. Als Wildflieger mit oder ohne Spotter ist DMO wohl am weitesten verbreitet.

Gruß BT
 
#49
Mir geht es nicht um das aussuchen da ja 3 Versicherungen zur wahl standen sonern darum welche der 3 genau das abdeckt, fpv ohne spotter.

Die anderen Herrschaften mussten sich ja lieber fetzen...

Danke dir BT :)
 

Blue Thunder

Erfahrener Benutzer
#50
Mir geht es nicht um das aussuchen da ja 3 Versicherungen zur wahl standen sonern darum welche der 3 genau das abdeckt, fpv ohne spotter.

Die anderen Herrschaften mussten sich ja lieber fetzen...

Danke dir BT :)
Gern geschehen! Auch ich (Wildflieger) stand vor einiger Zeit vor der gleichen Frage. Damals stellte sich die Versicherung durch die DMO als die beste Alternative dar.

Gruß BT
 
#51
Das problem bei der DMO ist allerdings folgendes:

3.2 Modell-Halter-Haftpflichtversicherungen
3.2.1 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Haftpflicht aus der Haltung und dem Betrieb von Schiffsmodellen, Automodellen und Flugmodellen. Das FPV-Verfahren mit Videobrille oder Monitor ist eine zusätzliche Steuerungsart, bei der immer ein Steuerer auf Sicht die Priorität haben muss und im Falle des Ausfalls dieser FPV-Steuerungsart das Modell jederzeit übernehmen und konventionell nach Sicht steuern kann.
Damit ist die DMo für mich raus.


Beim DMFV steht folgendes:
Für den FPV-Flug besteht durch eine DMFV-Mitgliedschaft Versicherungsschutz „auf“ und bei
Abschluss einer Zusatzversicherung Form II, III oder IV auch „außerhalb von“ Modellfluggeländen.
Grundsätzliche Voraussetzung ist, dass die Flugbewegungen mittels zwei Sendern
im Lehrer-Schüler-Modus erfolgen und für beide Piloten eine Halter-Haftpflicht-Versicherung
– erforderlichenfalls einschließlich Zusatzversicherung Form II, III oder IV – für Flugmodelle
besteht.
Zack, fällt auch der DMFV weg.

Und beim MFSD sieht es nicht anders aus.

Ohne Spotter ist bei keinem was zu reißen :)
 

Blue Thunder

Erfahrener Benutzer
#52
Das ist ja auch logisch. Modellflug darf nur innerhalb der Sichtweite des Steuerers betrieben werden. Eine Spotter-Regelung ist da unabdingbar um überhaupt FPV-Fliegen durchzuführen. Der Unterschied besteht lediglich darin, ob der Spotter lediglich daneben steht oder ob eine LS-Verbindung bestehen muss.

Gruß BT
 

Blue Thunder

Erfahrener Benutzer
#54
Sorry, da habe ich mich vertan. Muss heißen mit oder ohne LS.

Gute Nacht!
 

comicflyer

Ich mach' alles kaputt...
#56
Mir geht es nicht um das aussuchen da ja 3 Versicherungen zur wahl standen sonern darum welche der 3 genau das abdeckt, fpv ohne spotter.

Die anderen Herrschaften mussten sich ja lieber fetzen...

Danke dir BT :)
Wir haben uns nicht nur gefetzt, sondern auch versucht Dir zu erklären, dass
lt. den VB das nicht überall gleich, aber ähnlich gehandhabt wird > Spotter.
Darüber hinaus habe ich meine Meinung, auch zu kursierenden Fehleinschätzungen, erörtert.

Alles an Deine Frage angelehnt, die damit wohl umfassend beantwortet wurde.

Offensichtlich bist Du mit uns nicht zufrieden, weil wir Dein Wunschdenken (Vers-Bed
ohne FPV-Spotter) nicht erfüllen konnten. Dafür können wir aber nichts.

Was möchtest Du jetzt noch hören?

CU Eddy
 

hartmut56

Erfahrener Benutzer
#57
da sind wir ja wieder beim Thema. Die Versicherungen werden nur im Rahmen des geltenden Rechts versichern, und in DE ist Fliegen auf Sicht nun mal erlaubt, und bei FPV gibt es die Einschränkung, das man mit Spotter und/oder LS fliegen darf.
Die Unterschiede sind also nur Spotter oder auch LS. Also kannst Du nur nach dem Preis gehen, nach der Versicherungssumme, und/oder ob du so eine tolle Zeitschrift haben möchtest. Solange hier niemand einen Fall nennen und beschreiben kann, wo eine bestimmte Versicherung nicht gezahlt hat, oder die Schadensabwicklung schwierig war, wird es nicht mehr Entscheidungshilfe geben. Ich selbst kann dazu auch nicht mehr sagen, bin bei der DMO, hatte aber auch noch keinen Schaden.
 

hulk

PrinceCharming
#58
Ich hatte im Sommer ein Angebot von der Deutschen Vermögensberatung. Diese war zwar doppelt so teuer, jedoch weiß ich 100% dass kein LS/Spotter drin war. Sinngemäß stand drin, "wenn Gesetze eingehalten werden". Da LS/Spotter gesetzlich nicht definiert ist (bisher) wäre es, vom Preis eventuell abgesehen, eine Alternative. Die Versicherung die dahinter steckt, müßte die Generali oder Achener Münchner sein.
MfG
 

J.Heilig

Erfahrener Benutzer
#59
Ich hatte im Sommer ein Angebot von der Deutschen Vermögensberatung. Diese war zwar doppelt so teuer, jedoch weiß ich 100% dass kein LS/Spotter drin war. Sinngemäß stand drin, "wenn Gesetze eingehalten werden". Da LS/Spotter gesetzlich nicht definiert ist (bisher) wäre es, vom Preis eventuell abgesehen, eine Alternative. Die Versicherung die dahinter steckt, müßte die Generali oder Achener Münchner sein.
MfG
Da es noch keine speziellen Gesetze für FPV gibt, ist ein FPV-Fliegen derzeit nur nach den Regeln für Modellflug möglich und da gilt eben wegen "See and avoid" die Forderung nach Sichtverbindung und die Übernahme der Steuerung bei Ausfall der Video-Bildübertragung. Nur Spotter reicht also nicht, sondern die zweite Person muss auch sofort die Steuerung übernehmen können und das geht eben am schnellsten mit L/S.

:) Jürgen
 

hulk

PrinceCharming
#60
Da es noch keine speziellen Gesetze für FPV gibt, ist ein FPV-Fliegen derzeit nur nach den Regeln für Modellflug möglich und da gilt eben wegen "See and avoid" die Forderung nach Sichtverbindung und die Übernahme der Steuerung bei Ausfall der Video-Bildübertragung. Nur Spotter reicht also nicht, sondern die zweite Person muss auch sofort die Steuerung übernehmen können und das geht eben am schnellsten mit L/S.

Jürgen
Danke für die Info. Wo genau steht das? Ich würde es gern nachlesen.
 
Status
Nicht offen für weitere Antworten.
FPV1

Banggood

Oben Unten