Fpv und wild fliegen, welche Versicherung?

Status
Nicht offen für weitere Antworten.

hulk

PrinceCharming
#62
Auch das ist auslegung. Wir drehen uns im kreis was das betrifft. Daher ist eine versicherung ohne l/s oder spotter bedingung (erstmal) die bessere wahl....wenn man nicht gerade wert auf das verbandskäseheft legt. ;)
 

kinderkram

Erfahrener Benutzer
#67
Und beim MFSD sieht es nicht anders aus.

Ohne Spotter ist bei keinem was zu reißen :)
Wie sieht es beim MFSD denn GENAU aus?
Habe in meinen Versicherungsbedingungen nichts von Spottern gelesen:
http://www.mfsd.de/images/ordnungen/Versicherungsbedingungen-V5.pdf

Ich muss mich an "Recht & Gesetz" halten. Und das FPV-Verbot greift beim Modellflug nicht, da
1. sich die Regelungen in der LuftVO (§19) auf UAS beziehen (UAS zu Sport- & Freizeitzwecken sind Flugmodelle, keine "Drohnen")
2. sich die Regelung in der LuftVZO (§1) auf Fluggeräte von über 25kg bezieht

Wenn ich mich also hobbymäßig mit Brille und ohne Spotter oder L/S im erlaubten Luftraum bewege, halte ich mich exakt an den Wortlaut der Gesetze/Verordnungen.

Daran ändert sich nichts, wenn ich eben dieses UAS auch gewerblich benutze.
Wenn ich allerdings gewerblich unterwegs bin, greifen alle o.g. Vorschriften. D.h., ich darf nur LOS fliegen, nicht höher als 100m und alle weiteren Regelungen, die in meiner AAE stehen.

Hier nochmal die Rechtssauffassung eines Juristen, Vorsitzender des Fachausschusses Recht und Versicherungen der Bundeskommission Modellflug im DAeC:
http://www.mfsd.de/images/funk/fpv_und_drohnen(2014).pdf

Man beachte insbesondere das "Zwischenfazit / Punkt 3"


 
#69
Wie sieht es beim MFSD denn GENAU aus?
Da habe ich nicht richtig gelesen, sorry denn genau das hier
Wenn ich mich also hobbymäßig mit Brille und ohne Spotter oder L/S im erlaubten Luftraum bewege, halte ich mich exakt an den Wortlaut der Gesetze/Verordnungen.
Habe ich gesucht.

Bedeutet das dann daß ich nur beim MFSD dieses "Feature" genießen darf oder auch beim DMFV und DMO da die Gesetzteslage eindeutig ohne Spotter & L/S auskommt (so habe ich es jetzt hoffentlich richtig verstanden ) auch wenn die letzten beiden das trotzdem gene so hätten ?
 

kinderkram

Erfahrener Benutzer
#70
Betrifft jetzt zwar nicht den genehmigungsfreien Modellflug, aber in der aktuellen Betrachtung wird da nicht mehr unterschieden (siehe 2.a) :

https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/...elle | "Drohnen"/1-437-15_DFS_Drohnen_CTR.PDF

:) Jürgen
Ja, das bezieht sich aber auf Kontrollzonen in Flughafennähe. Da macht LOS auch Sinn, egal ob Flugmodell oder UAS.


Bedeutet das dann daß ich nur beim MFSD dieses "Feature" genießen darf oder auch beim DMFV und DMO da die Gesetzteslage eindeutig ohne Spotter & L/S auskommt (so habe ich es jetzt hoffentlich richtig verstanden ) auch wenn die letzten beiden das trotzdem gene so hätten ?
Ich würde es nicht riskieren, wenn die Versicherungsbedingungen das ausschließen. Im Schadensfall auf eine unwirksame Klausel zu pochen, kann nach hinten losgehen.
Bisher gibt es noch keine Präzedenzfälle, in dem höchstrichterlich für oder gegen eine Auslegung geurteilt wurde.
Besonders Mutige könnten das mit einer Selbstanzeige erzwingen... ;)
 

J.Heilig

Erfahrener Benutzer
#71
Ja, das bezieht sich aber auf Kontrollzonen in Flughafennähe. Da macht LOS auch Sinn, egal ob Flugmodell oder UAS.
...
Darum habe ich ja geschrieben, dass die Aussagen in dem Link nicht direkt den genehmigungsfreien Modellflug betreffen.

"See and Avoid" gilt aber immer und setzt voraus, dass man nicht nur sein Flugmodell sehen kann, sondern auch dessen Umgebung.

Darum finden sich Forderungen nach einer qualifizierten zweiten Person auch an anderen Stellen, z.B. hier:

http://www.daec.de/fileadmin/user_u...rsicherung_AMU_760-00_2015-01-01_Webseite.pdf

:) Jürgen
 

maddyn

Erfahrener Benutzer
#72
hi

alter, mach dir nicht unnötig schwer

nimm die versicherung(mit dem schönsten logo o,ä.) und geh fliegen

im schadensfall, der wenn man nicht grob fahrlässig handelt und sich ans manuel, erfahrungs/tipps und den gesunden menschenverstand hält
zu 90% nicht eintritt und wenn doch mal was sein sollte
papier is geduldig

ich bin seit 10 jahren wildflieger auch fpv hatte noch nie nen schaden
ach ja ich bin bei der dmo
 

Blue Thunder

Erfahrener Benutzer
#73
Da der TE hier eine Haftpflichtversicherung für FPV-Flug ohne Spotter sucht, erübrigt sich jede weitere Diskussion. Eine solche Versicherung gibt es nicht!
 
#74
Wenn es sich für dich hier erübrigt wäre es natürlich schade hier keine weiteren Kommentare von dir in diesem thread zu lesen. Aber damit komme ich klar ;)

Ich zitiere mal Kinderkram, ist am Handy etwas umständlich.
Eine Seite zurück ist der Text zu finden.
Ich muss mich an "Recht & Gesetz" halten. Und das FPV-Verbot greift beim Modellflug nicht, da
1. sich die Regelungen in der LuftVO (§19) auf UAS beziehen (UAS zu Sport- & Freizeitzwecken sind Flugmodelle, keine "Drohnen")
2. sich die Regelung in der LuftVZO (§1) auf Fluggeräte von über 25kg bezieht

Wenn ich mich also hobbymäßig mit Brille und ohne Spotter oder L/S im erlaubten Luftraum bewege, halte ich mich exakt an den Wortlaut der Gesetze/Verordnungen.
@Eddy
Ich mag deine Art, ernsthaft.
Dazu deine Quellenangaben, dann hat das ganze wieder fein Hand und Fuß, darauf steh ich.

Das obige Zitat, trifft es denn zu das ich zb über den mfsd versichert, ruhigen Gewissens fpv ohne spotter & l/s Verbindung fliegen kann ohne gegen geltendes recht und Versicherungsbedingungen zu verstoßen?


Den blauen Donner kann ich ja nicht mehr fragen, der mag sich ja nicht mehr beteiligen und hat im Gegensatz zu Kinderkram eine ganz andere Meinung die da lautet: Eine solche Versicherung gibt es nicht!
 

hulk

PrinceCharming
#75
Guten Morgen,
Auszüge aus den Bedingungen der privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse Darmstadt:
Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers,
Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges
wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden.
Versichert ist jedoch die Haftpflicht wegen Schäden aus .....
Besitz und Führen von ferngelenkten Land- und WasserModellfahrzeugen;
3. aus dem Besitz und Gebrauch von
a) nicht versicherungspflichtigen Flugmodellen, Ballonen und
(Sportlenk-)Drachen;
b) versicherungspflichtigen Flugmodellen, Ballonen und (Sportlenk-)Drachen, deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt.QUOTE]

Keine zusätzliche Versicherung nötig. Dies ist die normale private Haftpflicht. Fair fomuliert.

MFG
 
G

Gelöschtes Mitglied 1973

Gast
#76
Immer dieses was wäre wenn.
Verschwendet eure Zeit damit nicht, geht lieber fliegen.
Was wirklich passiert is am ende reine Glückssache, die Versicherung kann sich immer irgendwie rausreden ;)

Ich hatte vor Jahren mal nen Unfall mit meinem Quad is kopfüber auf dem Auto des Nachbarn gelandet.
Kurze Beschreibung des Hergangs an die DMO und die hat anstandslos bezahlt.
Oder denkt ihr die lassen nen Gutachter NSA Satelitendaten auswerten wegen einem 1000€ schaden?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
#79
Imig, das ist ein echt sehr unproduktiver Beitrag, man sollte dir dafür gratulieren.

Mein "Auftritt" war eine Frage, ich schmiege mich sicher nicht beide Wangen hinhaltend und bequem für andere hier hin wenn vom Thema abgewichen wird.

Ich habe mich, aufgrund dieses Thema's und dank der Hilfe die ich in diesem Thread erfahren habe, entschieden.
Wo ist also dein problem ?
Geltungsdrang ?
Langeweile ?

Einfach mal die Finger neben der Tastatur liegen lassen wenn man nichts Produktives zum Thema beitragen kann.
 

J.Heilig

Erfahrener Benutzer
#80
...
Ich hatte vor Jahren mal nen Unfall mit meinem Quad is kopfüber auf dem Auto des Nachbarn gelandet.
Kurze Beschreibung des Hergangs an die DMO und die hat anstandslos bezahlt.
...
Die DMO zahlt selber gar nichts. Der Schaden wurde sicher durch die vermittelte Versicherung beglichen. Früher war das die AXA, jetzt die Allianz.

:) Jürgen
 
Status
Nicht offen für weitere Antworten.
FPV1

Banggood

Oben Unten