Heute 19 Uhr RTL2 Drohnen ausser Kontrolle

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PotRacer

Kamikazebuschpilot
denn mit deinem Modell bist du es, der den bemannten Flugzeugen ausweichen muss
jein, die besagten "bemannten" Flugzeuge verstoßen schon gegen das Gesetz sobald sie in einer für uns FPV flieger legalen Höhe unterwegs sind. (Ich spreche nicht von Extremfällen in der Nähe von Flughäfen, da dürfen wir auch nur so hoch wie das höchste Haus)

Ich sehe das aber ähnlich, als FPVler bekommt man schon "weniger" mit von dem was hinter, unter, über, neben dem eigenen Fluggerät passiert, aber die Kontrolle auf die Sicht vorraus ist FPV um einiges besser, was einem selbst&auch dem Piloten nichts bringt wenn man von hinten in die Turbine einer Boing gesaugt wird. Was aber faktisch nicht passieren kann, da ein FPVler "dort oben" nichts zu suchen hat, und die Boing "hier unten" auch nichts zu suchen hat.

Zusammenstöße wären bestenfalls mit Paraglidern, Seglern, Basejumpern etc möglich, und da behaupte ich einfach mal bekommt man es schon mit/weiss man das in der Gegend in der man fliegt auch andere fliegen.

Bei uns ist es nicht unüblich mal einen Fesselballon zu sehen, letzte Woche erst. Aber noch lange bevor er in für mich erwähnenswerte Nähe gekommen ist hat man das "Fuuuuucccchhhhhh" von dem riesigen Gasbrenner an Board schon gehört.


Unfälle können immer passieren, Unfälle mit anderen Luftraumteilnehmern mit aller höchster Warscheinlichkeit aber nur durch eigene Wagemutigkeit und Dummheit. Wer überlegt handelt, wird niemals in solch eine Situation kommen.
Naja, nicht "Wer überlegt handelt...", viel mehr eher "Wer es nicht drauf anlegt..."

So long
Timo
 

Jorge

Erfahrener Benutzer
auch wenn andere sich in "unserem" :) Flugraum nicht aufhalten dürfen, ändert das ja nichts daran, dass du trotzdem ausweichen muss, um einen Unfall zu verhindern. Das kannst du nicht, wenn du den anderen nicht siehst. Ausserdem ist beim Modell eben keine Person im Gefahr, im Gegensatz zum "Anderen".

An mögliche Kollisionspartner gehen mir natürlich nicht nur Jumbos durch den Kopf, denn - wie du schon geschrieben hast - in deren Bereich dürfen wir gar nicht fliegen. Auch in den Bereichen wo kleine Maschinen oder Segler oder Ultralight Fliger unterwegs sind, dürfen wir nicht fliegen, das sind auch Flughäfen.

Hier in der Großstadt kommt aber mal ganz schnell ein Rettungshubschauber im Tiefflug vorbei, da sind 100m Höhe gar nichts.

Du hast natürlich recht, wer überlegt handelt, der minimiert das Risiko ganz gewaltig. Um so unverständlicher, wenn Leute in Einflugschneisen oder unmittelbarer Umgebung von Flughäfen fliegt.
 

kinderkram

Erfahrener Benutzer
Dem könnte ich entgegenhalten, dass ein bemannter Segel-/Drachen-/Kiteflieger auch nicht sieht, was von hinten, schräg oben oder unten auf ihn zukommt. FPVler benutzen i.d.R. Superweitwinkel und können sich mittels Headtracker "umsehen".

Aufs FPV-Racing bezogen spielt sich das eh nur in Bodennähe ab - und wer will bestreiten, dass ein FPVler beim Kurven und Durchfliegen von Parkflächen einen entscheidenden Vorteil gegenüber einem LOS-Flieger hat? Er sieht, was VOR ihm los is, in seiner Bewegungsrichtung...

Wie dem auch sei: meine "FPV"-Brille ist mono-okkular, da seh ich den Vogel UND seine Lage (Kamerastellung).

Aber hier gehts ja auch um die Grundsätze: einige interpretieren den Gesetzestext so, dass Flug auf Sichtweite garnicht erforderlich ist. Somit wäre Brillenfliegerei legal...
 
Okay, die Ausführungen von 'kinderkram' und mir bezogen sich natürlich auf die deutschen Gesetze. Allerdings würde ich dich bitten, bei solchen Aussagen immer die entsprechende Quelle mit anzugeben, denn sonst kann man es lediglich als Behauptung werten.
Tja Behauptungen gibt es viele. Das ist wahr.

Hier mal ein Link mit diversen Quellen:
https://www.steigerlegal.ch/2014/07/10/drohnen-schweiz-verschaerft-regeln-per-1-august-2014/

Und hier was vom BAZL und daran gibts nix zu rütteln:
http://www.bazl.admin.ch/dienstleistungen/02658/index.html?lang=de

Soviel zum Thema Behauptung.....Google Suche ca. 1Sek.
 
C

Celeritas

Gast
Soviel zum Thema Behauptung.....Google Suche ca. 1Sek.
Mag sein, aber es sollte die Aufgabe des Autors sein, eine hinreichende Quellenangabe zu machen - zumindest bei so kritischen Themen wie Gesetze bzw. Verbote. Damit distanziert man sich dann auch gleichzeitig von den, leider viel zu vielen, Leuten, die Anderen falsche "Fakten" nachplappern, ohne je selbst recherchiert oder verifiziert zu haben.

Das Gesetz bei euch in CH ist da deutlich präziser definiert, als bei uns, wie mir so auf den ersten Blick scheint. Interessant finde ich, dass, zusätzlich zur Vorgabe, dass immer direkter Augenkontakt bestehen muss (Art. 17 Abs. 1 VLK), es die Möglichkeit gibt, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen (Art. 18 Abs. 1 lit. b VLK). Mich würde mal interessieren, wie realistisch es ist, als Schweizer an eine solche Bewilligung zu kommen.
 
Mich würde mal interessieren, wie realistisch es ist, als Schweizer an eine solche Bewilligung zu kommen.
Zur Zeit ist es noch unrealistisch. Allerdings soll es in den nächsten zwei drei Jahren speziell eine Ausbildung für Drohnenpiloten geben und dementsprechend auch Bewilligungen für bestimmte Aufbauten mit Redundanz geben. Der Ende des letzten Jahres gegründete Drohnenverband hängt sich da mächtig rein. Es wird auch über festgelegte Zonen gesprochen, in denen FPVler in Zukunft ohne direkten Sichtkontakt fliegen dürfen. Zur Zeit ist das alles aber erst Papierkram und diverse Hürden müssen noch überwunden werden.

Wenn es dich interessiert, kannst du ja mal reinschauen:
http://www.drohnenverband.ch/

Edit:
Mag sein, aber es sollte die Aufgabe des Autors sein, eine hinreichende Quellenangabe zu machen - zumindest bei so kritischen Themen wie Gesetze bzw. Verbote. Damit distanziert man sich dann auch gleichzeitig von den, leider viel zu vielen, Leuten, die Anderen falsche "Fakten" nachplappern, ohne je selbst recherchiert oder verifiziert zu haben.
Obwohl es mittlerweile sehr viele Forenmitglieder gibt, kristallisiert sich doch recht schnell heraus, wer sich wirklich mit der einen oder anderen Thematik auseinandergesetzt hat und wer nicht. Dass mehr Meinungen als Wissen verbreitet wird, liegt wohl in der Natur des Menschen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Upgrade 08/15

Erfahrener Benutzer
genauso wie das Zaudern & Meckern unserer Generation in D-Land. :D
Ach, du denkst das gibts in der Schweiz nicht :D


Es würde mich auch einmal interessieren, was es für Auflagen für den Flug ohne Sichtkontakt gibt. Ggf sogar ein sense and avoid System?!

Hat jemand hier schon einmal eine Spezialbewilligung bekommen?
Müsste man sich an den Flughafen oder das Bazl wenden, wenn man weniger als 5Km von einem Flugplatz entfernt fliegen möchte?
 
http://www.bazl.admin.ch/dienstleistungen/02658/03845/index.html?lang=de

Für Flüge näher als 5Km zu Flugpisten ist der Flugpatzbertreiber der richtige Ansprechpartner.
Wenn man freundlich fragt und die Auflagen erfüllt ist das in aller Regel kein Problem.
Bei Flughäfen mit Linienverkehr wirds etwas aufwändig.
Genau.....Vor ner Weile hat ein Kollege (Theorieinstruktor des Flughafens) mit dem Kopter einen Flieger beim Start gefilmt. Der Chef des Flughafens gab dafür grünes Licht und der Pilot wusste, dass parallel zum Flieger ein Kopter mitsurrt.

Eigentlich wäre auf dieser Welt fast alles möglich, wenn man sich absprechen würde und das Einhalten dieser Absprachen wie einen Ehrenkodex wertet.
Neue Gesetze sind nämlich nur wie ein Kabelbinder am Sackerl.
 

kinderkram

Erfahrener Benutzer
Hab mal kurz durch die Eidgenössischen Vorschriften geblättert ... Alter Falter!

FPV is ja komplett tabu - außer Ihr beantragt, was man in D-Land "Einzelaufstiegsgenehmigung" nennt. Für jeden Flug. Kostenpflichtig.

100m Abstand von "Menschenansammlungen" is auch ne ordentliche Portion, puh. Es ist zwar - anders als bei uns - klarer definiert, was ein Ansammlung ist (mehrere dutzend dicht bei einander) aber das lässt auch Spielraum für Erbsenzählerei.

Das Filmen und Fotografieren mit Drohnen ist generell verboten, sobald Einzelpersonen erkennbar abgebildet sind.
Und es setzt noch nicht mal das Speichern oder einen Verwertungsgedanken voraus.

Einerseits verständlich - mit fortschreitender Miniturisierung könnten die Kameradrohnen schnell zur Plage werden - andererseits wenig alltagstauglich. Jeder Tourist oder Selfieknipser kriegt mehr Personen vor die Linse, als ein FPV Pilot das jemals haben wird. Der Zweck ist primär die Orientierungshilfe - nicht das Ablichten. Wobei der Zweck für den Betrachteten ja nicht immer ersichtlich ist, besonders wenn der Steuerer außer Sichtweite ist...

Die "Panorama-Option" ist in D-Land auch nur ein hilfloses Vehikel, um die Kluft zwischen unsanktionierter Knipserei und dem "Recht am eigenen Bild" zu überbrücken. Da kollidiert der Wunsch nach Privatsphäre mit dem Wunsch, Momente und Szenen festhalten zu wollen...

FPV als Rennsport wird sich durchsetzen. Abseits von Spinnern&Spannern hat es bereits eine Nische besetzt und irgendwann wird der Spaß&Sport Gedanke Oberhand bekommen. Bis dahin wird weiter fleißig Luft in der Grauzone gequirlt.

Dabei wäre eine unverzerrte Berichterstattung hilfreich, liebe RTL2. Eine, die eine Randsportart nicht in eine Reihe mit Kriminellen&Killern stellt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Upgrade 08/15

Erfahrener Benutzer
So tragisch ists nicht :)

Die 100m Abstand finde ich gut und richtig.

Fpv ist erlaubt, sofern ein Spotter da ist. Ansonsten interessierts auch keinen, wenn du irgendwo im Grünen fliegst.

Das "Filmen" ohne Speicherung (also nur livebild) generell verboten sein soll, wenn Personen erkennbar sind, bezweifle ich. Wo steht das?

Fotografieren ist ja nicht generell verboten sondern generell erlaubt. Das keine Personen erkennbar sein dürfen, ist irgendwie auch klar und sinnvoll. Mit Weitwinkel und >20m Flughöhe auch kein Problem.
 

GerdS

Erfahrener Benutzer
Natürlich dürfen auch Personen auf den Bildern und Videos erkennbar sein, das lässt sich auch bei ganz normalen Fotos am Boden nie verhindern, wenn man z.B. die Freundin auf irgendeinem öffentlichen Platz ablichtet.
Nur, falls man die Bilder irgendwo veröffentlichen will (nicht nur kommerziell sondern auch privat auf Youtube, Facebook etc.), benötigt man eben das Einverständnis aller darauf erkennbaren Personen.

Gruß Gerd
 

kinderkram

Erfahrener Benutzer
Das "Filmen" ohne Speicherung (also nur livebild) generell verboten sein soll, wenn Personen erkennbar sind, bezweifle ich. Wo steht das?
Hier: http://www.edoeb.admin.ch/datenschutz/00625/00729/01171/index.html?lang=de
A. unabhängig davon, ob die Kamerabilder gespeichert und aufbewahrt werden:
Das Filmen von bestimmbaren Personen mittels Drohne oder anderen Modellluftfahrzeugen darf nur erfolgen, wenn ein Rechtfertigungsgrund vorliegt.

Als Rechtfertigungsgründe wird hierauf verwiesen:
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19920153/index.html#a13

Spaß am Brillenfliegen wird dort nicht als "überwiegendes privates Interesse" genannt. ;)
Und das Rechtsgut "Schutz der Privatsphäre" dürfte das Recht auf Spaß am Hobby deutlich überwiegen, odr?
Mag sein, dass ich das falsch interpretiere - aber beim Studium der Texte hats mir erstmal die Schuhe ausgezogen...
 
Ohne jetzt nachgelesen zu haben: Was verstehen die denn unter "Filmen"? Das Aufzeichnen oder allgemein die eingeschaltete Kamera (Livebild)?
 

Upgrade 08/15

Erfahrener Benutzer
Na, beim Fpv Fliegen ist die Auflösung sowieso nicht gut genug, um Personen zu erkennen. Also unproblematisch.


Davon abgesehen hast du das Ganze komplett aus dem Kontext gerissen und selber interpretiert. Die Überschrift lautet

Die wichtigsten Regeln zum rechtmässigen Einsatz von Drohnen mit Kameras zwecks Videoüberwachnung (nicht abschliessend):

Zumindest ich verwende keine Drohne zur Videoüberwachung :D
 

aargau

Erfahrener Benutzer
In dem Gestz da geht es doch eher darum, dass nicht geflimt wird und anhand dieser Daten z.B. Bewegungsprofile etc. erstellt wird und nicht um eine einfache Aufnahme.
Solange die Personen nicht das Bild ausmachen, sprich du eigentlich die Burg Filmst aber da halt 2 Personen rumlaufen muss man das so hinnehmen, auch wenn du es veröffentlichst...
Du darfst aber nicht mit nem 200mm Tele ein Bild von mir machen und es dann auch noch veröffentlichen ohne das ich das ok gebe. Aber auch schon das Anfertigen solch einer Aufnahme könnte problematisch werden. Stichwort "Streetfotografie".

Edit: Ganz legal sind Luftbilder aber wohl nie... Denn die Panoramafreiheit giltet ja nur vom Boden aus ohne Hilfsmittel. Ein Multicopter ist sehr wohl ein Hilfsmittel. Somit könnte theoretisch ein Architekt der das Bild von seinem Gebäude nicht will gegen euch vorgehen. Und diesbezüglich will da ja jemand aus der EU noch viel weiter gehen und die Programmfreiheit grundsätzlich! einschränken...

Bei uns in der CH wird im übrigen momentan diskutiert ob die Heliports als Flughäfen angesehen werden sollen. Wenn das durchkommt kann man Modellfliegen fast überall vergessen, da 5km um Flugplätze verboten...
 
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kinderkram

Erfahrener Benutzer
Na, beim Fpv Fliegen ist die Auflösung sowieso nicht gut genug, um Personen zu erkennen. Also unproblematisch.


Davon abgesehen hast du das Ganze komplett aus dem Kontext gerissen und selber interpretiert. Die Überschrift lautet

Die wichtigsten Regeln zum rechtmässigen Einsatz von Drohnen mit Kameras zwecks Videoüberwachnung (nicht abschliessend):

Zumindest ich verwende keine Drohne zur Videoüberwachung :D
Da hast Du offensichtlich das Wörtchen "können" übersehen:

"Da Drohnen heute in der Regel mit Kameras bestückt sind, können sie zur Videoüberwachung eingesetzt werden. Personen, die solche Drohnen fliegen lassen, müssen deshalb die Voraussetzungen des Datenschutzes einhalten, sobald auf den Aufnahmen bestimmte oder bestimmbare Personen enthalten sind."
http://www.edoeb.admin.ch/datenschutz/00625/00729/01171/index.html?lang=de

Luftaufnahmen sind zulässig, sofern die Vorschriften zum Schutz militärischer Anlagen berücksichtigt werden. Zu beachten sind dabei auch der Schutz der Privatsphäre respektive die Vorschriften des Datenschutzgesetzes.

http://www.bazl.admin.ch/dienstleistungen/02658/

Datenschutz hab ich oben bereits verlinkt.

Willst Du bestreiten, dass Deine Drohne zur Überwachung eingesetzt werden kann? :p
 
Willst Du bestreiten, dass Deine Drohne zur Überwachung eingesetzt werden kann? :p
Also wenn ich mit dem Gemini "ÜBER" die Kollegen flitze, sind alle "WACH" oder werden es zumindest.....grins.

Überwachung ist ein gutes Stichwort. Ob aufgezeichnet wird oder nicht, ändert die rechtliche Lage ziemlich. Im Prinzip ist es dasselbe wie bei Google. Sofern auf öffentlichem Raum jemand vor die Linse gerät und die betreffenden Aufnahmen veröffentlicht wurden, kann die Person verlangen, unkenntlich gemacht zu werden.

Also....immer ein paar Rasierklingen dabei haben um damit das Gesicht unkenntlich zu machen. lool
 
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FPV1

Banggood

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