Illegale Sendeleistung; Warum nicht?

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Einherjer

CA Aktivierer
#41
Die Regelung auf 25 mW kam ja nicht für die FPV flieger - von denen wusste man nichts beim Beschluss. Es ist gedacht für Überwachungskameras und dafür ausreichend, wäre es dafür zu wenig gewesen wären wohl auch 100mW genehmigt - eine Änderung des Einsatzbereichs kann ja durchaus zu einer neuregelung führen, was man nicht völlig abtun sollte, bedarf aber Arbeit.
 

fpv-floh

Erfahrener Benutzer
#43
... für Überwachungskameras und dafür ausreichend, wäre es dafür zu wenig gewesen wären wohl auch 100mW genehmigt...
Bitte denk auch mal andersrum... je mehr Überwachungskameras mit 100mW im kleineren Umkreis funken, umso schneller ist 2G4 bzw. 5G8 ausgelastet... das FPV außerhalb von Ortschaften stattfindet, ist ein Umstand der nicht berücksichtigt wurde. Ob da jetzt Handlungsbedarf besteht? Mit ordentlicher Antennentechnik kommste auch jetzt schon legal an die Sichtgrenze. Weiter darf man eh nicht fliegen... aber da könnte man gleich nen neuen Thread starten: "Weiter als du gucken kannst. Warum nicht?" :rolleyes:
 

Einherjer

CA Aktivierer
#44
Es geht nicht um Reichweite sondern um ein stabiles Bild - und die Hersteller für Überwachungssysteme werden nicht gleich auf den Zug aufspringen, ist es für sie ja doch ein sicherheitsrisiko wenn man von 2 Häusern weiter mitkuggen kann. Eine regelbare Sendeleistungen wie beim WLAN üblich wäre ein anderes Thema und dort sinnvoll.
 

Kaldi

...es funktioniert!
#45
na prima - dann startet ihr eine Anfrage für eine größere Reichweite beim FPV-Fliegen... ganz großes Kino... Da schlagt Ihr ja gleich zwei Fliegen mit einer Klappe...

Mit gutem Equipment könnt Ihr problemlos im Sichtbereich fliegen. Jegliche andere Diskussion ist bereits an mehreren Stellen schon geführt und muss hier nicht nochmals angestoßen werden.

Was will der Trheadersteller hören? Dass wir ihn moralisch unterstützen, wenn er mit höherer Leistung fliegt. Ihm quasi das OK dazu erteilen?

mann mann mann...
 

foxdevilwild

Erfahrener Benutzer
#46
Wenn Ihr mehr "Sicherheit" haben wollt, warum nicht das Pferd von hinten aufzäumen?
Ich komme mit meinen Equipment gerade einmal 600m weit (EasyStar2, 25mW Nano Stinger, CL + SPW + Helical 6-turn) - etwa 300m mit CL+SPW! Das bin ich mit Stabantenne und 12dBi-Patch auch gekommen. Das macht mich auf Dauer nicht glücklich.
In diversen Videos wurde gezeigt, dass man mit 25mW Sendeleistung weit außerhalb der Sichtgrenze fliegen kann:
http://vimeo.com/38284562
http://www.youtube.com/watch?v=6HuC-Z_9too&feature=g-all-u

Ich besitze diesbezüglich gerade sehr viel Ehrgeiz und möchte mit meinen Komponenten "sicher" die 1.000m Marke knacken. Also erstmal ein Nuri gebaut und die sich beeinträchtigen Komponenten weit auseinander anbringen. Der Testflug steht noch aus.

Leider gibt es hierzu wenig gesammeltes und bebildertes Wissen - griffbereit in einem Threat! Alles liegt irgendwo versteckt und man muss sehr viel suchen, verstehen und lernen. Aber daran soll es ja nicht scheitern.
Natürlich habe ich auch schon mit dem Gedanken gespielt, mir einen Sender mit >>25mW zu besorgen, aber erstmal will ich meine Ressourcen ausschöpfen.

Die lieben Moderatoren achten zur Zeit sehr auf Themen der Sendeleistung, Flüge über Mensch und Wohngebiet, etc. Mit etwas Feingefühl würde ich versuchen dies zu verstehen und nicht mit den bekannten Worten "passiert schon nix" abtun. Was passiert, wenn es dann doch mal schief läuft? Ich bin noch nie wegen eines Pilotenfehlers abgeschmiert, immer gaben Komponenten den Geist auf.
 
#47
Wer so dumm ist, und eine offizielle Anfrage stellt, der wird im Zweifelsfall eine "Konkretisierung" der sog. Short Range Devices ernten, die vermutlich nicht zu seinen Gunsten ausfallen wird. Wie schon mein Vorredner sagte, hatte die Behörde bei der Zuteilung sicherlich keine Videosender vor Augen, die in erster Linie für FPV-Flug genutzt werden.

Wer wirklich glaubt, dass es JEMALS in Deutschland eine gesetzliche Regelung geben wird, die explizit Sendefrequenzen für "zivilen Videomodellflug" festlegt.. kein Kommentar. Der schlafende Hund wurde bislang noch nicht richtig geweckt. Entsprechende "grenzüberschreitende" Videos lassen die Öffentlichkeit bislang nur kurz aufblinzeln. Das Thema "Sendeleistung" ist das geringste Problem, was die Gesetzeslage anbelangt.

Zu den Leuten, die den Ehrgeiz entwickeln auf 1000m oder höher zu steigen: Vermutlich wurde keine Flugverkehrskontrollfreigabe eingeholt? Die maximale Flughöhe für Modellflieger beträgt (theoretisch) ohne Freigabe 762m über Grund, vorausgesetzt, es handelt sich um keine Sonderzone. Wenn irgendeiner mal irgendwo mit irgendwas kollidiert, dann wirds von heute auf Morgen drakonische Konkretisierungen geben. Die Strafen sind jetzt schon drakonisch.
 

okke dillen

Erfahrener Benutzer
#48
da wir (das forum) die frage des themenstarters nicht beantworten können, sondern nur die bundesnetzagentur, ist diese frage auch dorthin zu richten.
da hier nur das übliche und überflüssige "trollgefüttere" praktiziert wird, alles gesagt wurde, was es aus unserer sicht zu sagen gibt, ist hier nun dicht.

geht fliegen!
mfg. o.d.
 
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