Wer so dumm ist, und eine offizielle Anfrage stellt, der wird im Zweifelsfall eine "Konkretisierung" der sog. Short Range Devices ernten, die vermutlich nicht zu seinen Gunsten ausfallen wird. Wie schon mein Vorredner sagte, hatte die Behörde bei der Zuteilung sicherlich keine Videosender vor Augen, die in erster Linie für FPV-Flug genutzt werden.
Wer wirklich glaubt, dass es JEMALS in Deutschland eine gesetzliche Regelung geben wird, die explizit Sendefrequenzen für "zivilen Videomodellflug" festlegt.. kein Kommentar. Der schlafende Hund wurde bislang noch nicht richtig geweckt. Entsprechende "grenzüberschreitende" Videos lassen die Öffentlichkeit bislang nur kurz aufblinzeln. Das Thema "Sendeleistung" ist das geringste Problem, was die Gesetzeslage anbelangt.
Zu den Leuten, die den Ehrgeiz entwickeln auf 1000m oder höher zu steigen: Vermutlich wurde keine Flugverkehrskontrollfreigabe eingeholt? Die maximale Flughöhe für Modellflieger beträgt (theoretisch) ohne Freigabe 762m über Grund, vorausgesetzt, es handelt sich um keine Sonderzone. Wenn irgendeiner mal irgendwo mit irgendwas kollidiert, dann wirds von heute auf Morgen drakonische Konkretisierungen geben. Die Strafen sind jetzt schon drakonisch.