Modellflug mit Kamera in Österreich vorerst verboten?

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schmiernippel@:

wie sagte Farkas "im Prinzip ja!", aber:

Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 dürfen nur mit Bewilligung der Austro Control GmbH betrieben werden. Diese Bewilligung ist zu erteilen, wenn
1. vom Antragsteller glaubhaft gemacht werden kann, dass das unbemannte Luftfahrzeug der Klasse 1 den von der Austro Control GmbH gemäß § 24h erlassenen Lufttüchtigkeitsanforderungen entspricht,...

Das heißt, ACG prüft, ob die Lufttüchtigkei gegeben ist. Wohl in einem Sachverständigenverfahren.
Warten wir auf die Durchführungsbestimmungen.


allerdings ob das paßt ?

im Gesetz heißt es " die selbständig im Flug verwendet werden können" . Das läßt mich zweifeln.

Aber: zu §24 h bzw. k:

Da es derzeit noch keinen international angewandten Lufttüchtigkeitsstandard für Flugmodelle und un-bemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 gibt (für unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 2 sind grundsätzlich dieselben Standards wie für bemannte Zivilluftfahrzeuge anzuwenden.


Bei Klasse 2 brauchst du einen Pilotenschein und eine Zulassung, wie bei einem Flugzeug.
 
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Thint1

Erfahrener Benutzer
Hi,

wie ich schon zuvor geschrieben habe sehe ich diesen entwurf als den todesstoss des bisherigen betriebes von ferngelenkten flugmodellen. fpv (so wie wir ihn betreiben) ist gar nicht berücksichtigt worden, weil nirgendwo beschrieben.

für mich ist fpv ein gesteuerter flug mit opto-elektronischen hilfsmitteln die den flugkorridor überwachen.

die "klasse 2" wurde geschaffen um autonomen flug von unbemannten fluggeräten (... selbstständig im flug verwendet ...) beschreiben um z.b. fa. schiebel einen zugang zum luftraum zu ermöglichen.

cu Thomas
 

FerdinandK

Erfahrener Benutzer
FPV-Flug ist bis jetzt auch nicht berücksichtigt, und im Lehrer-Schüler-Betrieb (FPV-Pilot als Schüler) bist Du sozusagen nicht vorhanden, weil der Lehrer der relevante Pilot ist, der auch für den Flug verantwortlich ist, es ist also einfach der "status quo". Du musst nur immer einen "Dummen" finden der "spottet" und im Chrashfall für Dich den Kopf hinhält. (ganz ehrlich, wenn ich jemanden als Freund oder auch nur Kollegen betrachte, kann ich von dem doch nicht verlangen für mich zu spotten ...)

Interessant zu sehen ist der "Todesstoß" für das "Wildfiegen". Also das normale fliegen auf irgend einer Wiese, das somit festgeschrieben und legal fast nicht mehr möglich ist. Auf (Modell-)Flugplätzen ist es nicht viel anders als vorher.

Aber ganz ehrlich, vorher waren wir illegal unterwegs, nachher sind wir illegal unterwegs, hat sich also nicht viel geändert. Es war auch nicht zu erwarten, dass der (Hobby) FPV-Flug extra geregelt würde, da er für den Gesetzgeber ganz einfach nicht existent ist (sowie auch in den germanischen Analogverbänden). In der Interessensvertretung ist der FPV-Flug auch nicht mehr als ein "eitriges Wimmerl".

Die verschärfte Regulierung für den RC-Modellflug (Wildflug) ist auch nicht wirklich überraschend, da in den letzten Jahrzehnten jegliches Begehr von jeglicher Seite immer mit einer Verschärfung der Bestimmungen beantwortet wurden. Es wird also auf all die flehenden Rufe nach gesetzlicher Klarheit, Klarstellung, Festschreibung kommen, was kommen musste, die Regeln werden verschärft.

Wenn wir jetzt nochmal in einer Stellungnahme zusätzlich um eine Regelung für (Hobby-) FPV bitten (eine vorschlagen), dann kann es nur noch schlimmer werden.

Aber es gibt ja im Sommer genug leerstehende Hallen, da können wir uns dann zu einem Indoor FPV-Meeting treffen, und uns gegenseitig mit den Coptern um die Ohren summen. Einen FPV-Shocky werden wir auch noch zustande bringen.

lg Ferdl
 
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Der Wille des Gesetzgebers:

Da unbemannte, ferngesteuerte Geräte sowohl im Freizeitbereich als auch im gewerb-lichen Bereich in den letzten Jahren vermehrt betrieben wurden, sollen spezielle Bestimmungen einge-führt werden, um die Besonderheiten dieser Geräte unter Bedachtnahme auf das Interesse der Sicherheit
der Luftfahrt besser berücksichtigen zu können. Nach der bisher geltenden Rechtslage war eine eindeuti-ge Zuordnung dieser Geräte entweder als Luftfahrzeug oder als Luftfahrtgerät oft schwierig und für die Normadressaten nicht immer klar ersichtlich. Wesentlichstes bisheriges Abgrenzungskriterium war die Eignung des Gerätes, Sachen (zB eine Foto- oder Filmkamera) ohne mechanische Verbindung mit der Erde fortzubewegen. War diese Eignung gegeben, dann lag gemäß § 11 Abs. 1 LFG ein Luftfahrzeug vor. Daraus folgte, dass sämtliche für Luftfahrzeuge geltenden Bestimmungen auch für unbemannte, fernge-steuerte Geräte ohne Rücksicht auf deren Größe, Gewicht und Einsatzbereich anzuwenden waren. Da dies nicht in allen Fällen sachgerecht war, soll eine eigene rechtliche Kategorie dieser Geräte als „Flugmodell“ oder als „unbemanntes Luftfahrzeug der Klasse 1“ oder aber als „Luftfahrzeug der Klasse 2“ geschaffen werden. Je nach Klassifizierung des Gerätes sollen dem Interesse der Sicherheit der Luftfahrt entspre-chend unterschiedliche rechtliche Erfordernisse für den Betrieb festgelegt werden. Dabei sollen als Krite-rien insbesondere die Größe und das Gewicht, die Sichtverbindung, die Art der Nutzung, die Höhe und der Umkreis des Betriebes des Gerätes ausschlaggebend für die Festlegung der rechtlichen Anforderun-gen sein. Die bisherige Bestimmung über Modellflüge in § 129 kann auf Grund der neuen Regelungen entfallen.

zu § 24c:


In Einzelfällen soll auf Antrag des Betreibers des Flugmodells eine Abweichung von bestimmten Kriterien gemäß Abs. 1 bewilligt werden dürfen, ohne dass das Gerät die Qualifikation als Flugmodell verliert
 
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Aber jetzt nochmal eine Frage an den Fachmann: Wieviel Modellflieger inkl. Angehörige gibt es in AT? Das Ganze mal min. mit Faktor 5-10 multiplizieren und schon hat man die Anzahl der Stimmen, auf die die Politiker spätestens bei der nächsten Wahl ganz scharf sind! ...
Alleine die Modellflieger die beim ÖAeC dabei sind belaufen sich auf 12135 (2012, von insgesamt 19763 ÖAeC Mitgliedern; Über 67% des ÖAeC stellt also die Sektion Modellflug). Dazu noch unzählige die nicht Mitglied im ÖAeC sind.

By the way - es gibt eine Arbeitsgruppe im ÖAeC zu dem Gesetzesentwurf, Alfred und ich versuchen dort teilzunehmen.
 

WDZaphod

Erfahrener Benutzer
War wohl zu erwarten, oder?
Die Richtung / Begründung ist (noch) etwas strange, trifft aber das gewollte Ziel recht gut.
Gewissen Herrschaften gefällt es halt absolut nicht, daß sich das gemeine Volk technisch durchaus auf Augenhöhe befindet. Sind wir mal ehrlich: Longrange FPV mit 2+ kg Nutzlast schreit (!) nach terroristischer Anwendung. Daß da nicht schon lange etwas passiert ist, ist ein absolutes Wunder. In Zeiten, in denen Unruhen im Volk nicht mehr völlig ausgeschlossen ist, ist es wohl klar, daß man solche technischen Möglichkeiten möglichst im Keim ersticken will. Entweder man verbietet es, oder man vergibt Lizenzen/Scheine/Prüfungen/Registrierungen. Eins von beiden wird kommen...
 
Also im Moment wird es nicht ganz so schlimm, erstens gibt es da einige die doch etwas mitzusprechen haben (ÖAeC, AAIG zum Beispiel) und andererseits arbeiten die Gesetzesmühlen ja sehr langsam.

Was klar ist: wenn sich keiner der betroffenen (also wir) meldet dann wirds mit Sicherheit nicht besser für uns. Derzeit treibt vor allem die AAIG die Interessen der UAV/RPAS Hersteller/Betreiber voran. Daher ist die FPVC auch in Ö aktiv und in Gesprächen mit dem ÖAeC und der AAIG. Mehr dazu sehr bald hier in der FPVC ;)

Und Unruhen im Volk? Wir reden hier von Österreich, nicht vom Irak oder irgendwo in Ägypten. Und leider haben die Gesetzgeber keine (GAR keine) Ahnung was FPV ist. Die kennen höchstens diesen Floppy.. Puppy.. achja, Trappy und dessen Videos und somit liegt es an UNS hier aktiv zu werden und aufzuzeigen dass es 12000 FPV´ler allein hier in diesem Forum gibt die das ganz anders betreiben als der 1 mit seinen großteils fahrlässigen Flügen.

Fakt ist: Modellflug per FPV ist und bleibt Modellflug, einen Easy Star mit einem zig-tausend Euro UAV/RPAS zu vergleichen ist etwas hochtrabend (auch wenn die Modelle hier teilweise technisch top ausgereift sind und stabiler fliegen als diverse UAV/RPAS :p )

Grüße,
Phil
 

73bm73

Erfahrener Benutzer
Zaphod, den Ausdruck der österreichischen Unruhen nennt man "Raunzen" und es ist gemeinhin bekannt, dass diesen Worten keine Taten folgen werden.
Also keine Angst vor Unruhen in Österreich!:D
 
Die Frage ist, weshalb die Tendenzen alles gesetzlich zu regeln so zunehmen.
Letztendlich besteht ein Arbeitsaufwand bei der Gesetzesentwicklung und auch für eine personell immer mehr ausgedünnte Exekutive, die bei Weitem mit viel wichtigeren Aufgaben betraut ist.

Kriminelle Personen können unabhängig von Gesetzen mit den vorhandenen Technologien aktiv werden. Was nicht hier beziehbar ist, kann anderswo bezogen werden.
Ein gewisser Trost mag sein, dass es eine ziemliche nicht allzu verbreitete Expertise erfordert, ein "verlässlich gerfährliches" Fluggerät zu bauen, bzw. interagierend programmierte Autopiloten, Stabilisierungssysteme jenseits von EagleTree sowie longe range Videodownlinks zu realisieren.
Alleine ein 5,8G FPV System mit beginnenden Videoabriss bei 2-300m ist da nur geringfügig gefährlicher als z.B. ein unter direkter Sicht auf ein Ziel derselben Distanz gesteuerter BigLift aus den 70er Jahren.

Den Spass am eigentlichen FPV zu nehmen wäre sinnlos. Die Sendeleistung ist ohnehin gesetzlich limitiert, die Reichweite sehr gering. Es ist, ich mache FPV selbst sehr gerne, dennoch eine (sehr schöne) Spielerei.
Da sehe ich die erlaubte Jagdaktivität von Freizeitjägern trotz Jagdprüfung als wesentlich gefährlicher an. Auch da passiert in Wirklichkeit sehr wenig und eine Überreglementierung wäre ebenso überflüssig.
Aber an diesem Vergleich kann man erkennen, das möglicherweise Gesetzgeber FPV als gefährlicher sehen als bewaffnete Freizeitaktivitäten.

Ich glaube eher, es liegt an Begrifflichkeiten innerhalb der Gesetzestexte, nicht an einem bewußt gewollten Verbot. Diese Grauzonen einer Auslegung könnten glaube ich beseitigt werden. Es geht in der Folge eher um mögliche Versicherungsregresse oder Leistungsverweigerungen als um das Bestraftwerden.

Unabhängig von der gesetzlichen Lage sollte man die Modellfliegerei ähnlich wie die Manntragende unter Haltung gewisser Regeln betreiben, die Risken minimalisieren.
Egal ob mit oder ohne Kamera. Das fängt bei der Auswahl des Gebietes an und hört bei der Qualität der RC Komponenten auf. Zudem sollte man damit auch kein Aufsehen vor Menschenansammlungen erregen.
Aus etwas Entfernung hat keiner eine Ahnung, was man da macht. Man sieht ein Flugzeug herumfliegen, ein Auto herumstehen, eine unauffällige Szene.
 

FerdinandK

Erfahrener Benutzer
Das Thema FPV/Modellflug ist in unserer (meiner) Wahrnehmung sehr präsent, allerdings ist dies bei 99% der Bevölkerung nicht der Fall. Wenn "Drohnen" kurz im Fokus der Medien sind, wird der Thema kurz etwas mehr wahr genommen, dann verschwindet es aber wieder genauso schnell. Will damit sagen, so wichtig ist FPV/Modellflug nicht, und das ist gut so, und ich würde vorschlagen, solange der Fokus nicht auf dem Thema liegt, das Thema nicht in den Brennpunkt zu holen.

Es ist übrigens in jeder anderen Hobbysparte das gleiche (Musik, Motorrad, Auto, Fotografie, Skifahren, ...) , überall ist man schnell "illegal" unterwegs und neue Bestimmungen und Gesetze sind im entstehen (das dauert aber immer Jahre).

Also ruhig und unterm Radar bleiben ...

lg Ferdl
 
Kenne nicht so genau die speziellen Details in Österreich, aber ich sehe da jetzt keine Verschärfung der Lage für uns Modellflieger, die Grauzone FPV-Flug mal aussen vor. Der Aero Club ist meines Wissens die Interessenvertretung des Flugsports in Österreich, also auch der Modellflieger. Und dort soll sich doch nichts ändern. Das Gesetz soll doch nur die gewerbliche Nutzung regeln und beschränken, und damit hat der Aero Club als Verein der Hobbyflieger nichts zu tun. Wenn die Luftbildprofis jetzt ihre Felle davonschwimmen sehen, sollten sie sich an ihre Lobby wenden, und wenn nicht vorhanden, eine eigene Interessenvertretung gründen. Der oben genannte Fachverband der Film- und Musikindustrie scheint da ja wohl auch nicht so ganz der richtige Vertreter zu sein.
 
Dafür wäre eigentlich der Aero-Club zuständig! Scheinbar haben die besseres zu tun :)
Negativ - ich bin sehr engagiert beim AeroClub (FPV Referent), leider hat sich bei mir bisher noch keiner (in Zahlen: 0) der AeroClub Mitglieder bzw der FPV Flieger in Österreich gemeldet! Ich versuche schon länger eine Lobby zu bilden, einerseits um als Interessensvertreter beim ÖAeC was bewirken zu können und andererseits um über den ÖAeC beim BMVIT was bewirken zu können.

Nur wenn sich keine FPV Flieger melden gibt es auch keine Interessensgemeinschaft.

Bald (Kevin!!) wird es eine Umfrage hier in der FPVC geben um zu ermitteln wieviele österr. FPV´ler wir hier haben. Und die müssen sich dann formieren, dann haben wir auch Gewicht.

@jreise: sehe ich (und der ÖAeC) genauso. Wir sind Hobbyflieger und tun das zur persönlichen Entspannung.

Also - engagiert euch :)

Grüße,
Phil
 
HankMoody82, ich habe mich heute gemeldet :p Beim AC

Koennen wir da irgendwas auf die Beine stellen? Eine Gruppe, Facebook/Google+ bei dem sich oesterreichische User Registrieren koennen und dann ueber Abstimmungen etc informiert werden?
Habe bei FB nur die Wiener Gruppe von Phischi gefunden - aber ich denke wir sollten uns da unbedingt zusammenschliessen, so schnell wie moeglich.
 
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FPV1

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