Modellflug mit Kamera in Österreich vorerst verboten?

Status
Nicht offen für weitere Antworten.
ups, sorry - hab ich garnicht gekannt :)

@HankMoody82, kannst du die Updates (falls wichtig) in der FB gruppe auch immer posten?
Habe da im Moment keinen Ueberblick...

Danke,
Christoph
 
Oha, das hab ich nicht bedacht (das Nicht-Gruppenmitglieder die Gruppe nicht sehen bzw den Inhalt). Ich kanns auch hier nochmal posten, ist leider so lang das ich mehrere Posts brauche -.- Ich werf es mal in die Gruppe auf FB, da sollte jeder Zugriff haben.

Grüße,
Phil
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
Wäre nett, wenn Du das auch hier posten würdest. Ich bin zwar kein Österreicher, faher aber nach Österreich in Urlaub. Deshalb bin ich an den gesetzlichen Vorgaben auch interessiert.

Bei dem Facebook-Link lande ich immer nur auf einer Loginseite. :(
 

Puppo

FPV Pilot in Ausbildung
Danke euch für die Klärung!
Dann lasse ich mich mal einbürgern :cool:

Gruss
Mario
 

GTILasi

Erfahrener Benutzer
Ich bin oberösterreicher und habe vor 2 wochen mit dem thema fpv angefangen. Da ich heute nach etwas im forum gesucht habe bin ich auf dieses thema gestossen und habs vin anfang bis ende durchgelesen!
1. Bin ich wiedereinmal geschockt von unseren bescheuerten gesetzen in manchen bereichen
2. Frag ich mich was das für euch/uns bedeutet

Ich meine werft ihr jetzz ernsthaft euer fpv equpiment auf den müll!? Also ich hab grad angefangem und bin grad echt angepisst seit ich das gelesen habe! Gesetzestext schòn und gut aber i denke nicht das ich jetzt aufhöre bevor ich richtig angefangen habe.
Wie haltet ihr das!?
 
Also ich gebe mein Equipment her. Die Strafen sind viel zu hoch und eine Zulassung kommt nicht in Frage da viel zu teuer. Alleine der Pilotenschein ist fast ein Jahresgehalt.

Das Thema ist fürchte ich bei uns in Österreich durch. Selbst für Profifotografen steht der Aufwand in keinem Verhältnis.

Alexander
 
Wieso sollte man alles hinwerfen bzw aufgeben? Das Gesetz ist so schwammig das ich kein Problem habe alleine FPV zu fliegen, weiter als 500m weit und 150m hoch darf man zwar immer noch nicht aber das ist ja nichts neues!

Und was die gewerblichen betrifft: das interessiert mich ehrlich gesagt nicht, Modellflugsport ist ein HOBBY und es geht rein um das Fliegen an sich, nicht darum Aufnahmen im Auftrag von wem auch immer gegen Entgelt zu erledigen. Wer gewerblich fliegen will muss eben Auflagen erfüllen - sonst könnte das ja jeder machen.
 

73bm73

Erfahrener Benutzer
Jetzt lasst euch nicht verrückt machen!
Wie Phil schon sagte, da ist nichts Neues dabei. War füher so und ist immer noch so. In wie weit ihr euch daran hält (oder gehalten habt) ist euer Kaffee.
Oder sind hier nur "Gewerbliche" unterwegs?
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
Ich selber möchte im Urlaub in Österreich einfach nur "normal", d.h. ohne Kamera, FC, FPV o. Ä., Modellflug machen. Völlig klassisch. Mit einem Modell meinetwegen ähnlich dem Graupner Junior S.

Jetzt lese ich:
1. in einem Umkreis von höchstens 500 m
OK, das wäre dabei weniger das Problem

4. bis ausschließlich 400 ft (122 m) über Grund,
Äh? Gerade wenn man am Hang fliegt, sind doch 122m über Grund gar nichts und ganz schnell erreicht?

6. nicht näher als 50 m zu Personen und/oder Sachen, die nicht dem Piloten zugehörig sind, und
50m um mich herum keine Person oder Sache, die zu mir gehört? Auch das wird man nicht hinbekommen. Bzw. wenn ich eine Ecke gefunden habe, wo keiner ist, kommt jemand herangewandert und ich muss dann sofort notlanden? Irgendwie verstehe ich das nicht.

Laut den Erläuterungen wird zur Berechnung der Bewegungsenergie das Gewicht des Gerätes in kg mit der geplanten Steighöhe in m und dem Wert 10 multipliziert. Dann bin ich mit einem größeren Segler und max. 122m schon deutlich über der Grenze von 79J.

Völlig unabhängig von FPV, wenn ich das alles richtig verstanden habe, ist auch klassischer normaler Modellflug praktisch nicht mehr erlaubt?
 
Eigentlich wollte der Aero Club wegen den 122 bzw. 500m Aenderungen durchbringen, passiert ist da wohl allerdings leider garnichts.
Das eine Videobrille ein 'technisches Hilfsmittel' ist, ist vermutlich auch sehr schwer abzustreiten :)

Also so viel positives sehe ich da nicht wirklich ... nur Einschraenkung, keine Regelung
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
Laut den Erläuterungen wird zur Berechnung der Bewegungsenergie das Gewicht des Gerätes in kg mit der geplanten Steighöhe in m und dem Wert 10 multipliziert. Dann bin ich mit einem größeren Segler und max. 122m schon deutlich über der Grenze von 79J.
Irgendwie stehe ich da völlig auf dem Schlauch. Neben den Begrenzungen max. 500m weit und 50m drumerum keine Personen und Sachen: Angenommen ich habe einen Segler mit 1,5kg (bei uns im Verein haben größere Segler durchaus auch 5kg oder mehr). Also 1,5kg. Da bei genehmigungsfrei ich nur max. 79J haben darf, errechne ich daraus meine max. Flughöhe über Grund:
79/10/1,5= 5,27m. :confused:

Meine uralten HLGs (Tercel) hatten immer so 350g, d.h.:
79/10/0,35= 22,57m :confused:

Irgendwas kann ich da doch nicht richtig verstanden haben, oder?
 
Vorsichtig - genau lesen, die 122m Höhe zum Beispiel standen und stehen in keinem Gesetz!

In Österreich gilt aktuell 150m Höhe über Grund / maximal 500m Entfernung / nicht in Sicherheitszonen / ohne Gefährdung von Personen oder Sachen. Vergesst die 79 Joule! Die sind noch nicht im Gesetz und gelten auch im neuen Gesetz nur für "Spielzeug" (ENTWEDER es ist ein Flugmodell ODER es fällt in die 79 Joule Kategorie).

ABER: wer kontrolliert denn das? Die Höhe sollte man strikt einhalten, so mancher Manntragende kommt sehr genau auf 150m daher. Die Distanz kann man ohne entsprechendes Equipment nicht messen, somit muss jeder selber wissen wie genau er das schätzen kann. Ich bin zum Beispiel total schlecht im Schätzen. Das wichtigste ist sein Hirn zu verwenden und auf keine dummen Ideen zu kommen ;)

Also, lest lieber mal die Novelle durch anstatt Halbwissen weiterzutragen.


PS: Post Nummer 666... muhahahaha :engel:
 
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Wowbagger

Erfahrener Benutzer
In Österreich gilt aktuell 150m Höhe über Grund / maximal 500m Entfernung / nicht in Sicherheitszonen / ohne Gefährdung von Personen oder Sachen. Vergesst die 79 Joule! Die sind noch nicht im Gesetz und gelten auch im neuen Gesetz nur für "Spielzeug" (ENTWEDER es ist ein Flugmodell ODER es fällt in die 79 Joule Kategorie).
:confused:
Genau deshalb frage ich doch. Die deutsche Regelung kenne ich verständlicherweise genau und die österreichische eben überhaupt nicht. Ich versuche mir hier die Regeln zusammenzulesen und hatte das verstanden, was ich geschrieben habe. Nur das fand ich eben sehr merkwürdig.

Hmm, ist es also so:?
Aktuell 150m Höhe über Grund und max 500m weit.
Das verabschiedete neue Gesetz gilt ab 1.1.2014 und dort gilt für Flugmodelle über 79J praktisch das gleiche wie vorher und für darunter die 30m? :confused: Und was ist mit 50m im Umkreis keine Personen/Sachen?

Wäre schön, wenn das mal jemand kurz und knapp zusammenfassen kann.

ABER: wer kontrolliert denn das?
Ja, wo kein Kläger da kein Richter. Ich nehme es bei uns beim Wildfliegen manchmal auch nicht so 100% genau, aber im Schadensfall kann so etwas schon wichtig werden. Im (für mich) Ausland nehme ich es für mich besser übergenau, denn mit fremden Behörden Ärger zu kriegen, ist ziemlich abschreckend.

Also, lest lieber mal die Novelle durch anstatt Halbwissen weiterzutragen.
Ja, eben. Wo gibt’s da aktuelle und richtige Infos evtl. mit zutreffenden Erläuterungen.
Die Diskussion mit Halbwissen kenne ich in Foren auch oft, z.B. bei der Auslegung der deutschen Vorgaben. Deshlab hätte ich ja gerne handfeste Aussagen. Ob und wer sich daran hält, ist wieder eine andere Geschichte.
 
Hallo Leute,

nun mische ich mich auch noch ein, aber man sieht erneut, dass eine Gesetzesvorlage ohne rechtskundige Interpretation nichts wert ist.

Gemäß Stellungnahme des Österreichischen Aeroclubs ist die nun ratifizierte Gesetzesvorlage die liberalste in Europa DENN:

Es wird nun nur noch generell von einer erforderlichen Sichtverbindung zum Modell gesprochen, NICHT aber das diese zum Piloten selbst erforderlich ist. Bedeutet zum FPV Fliegen ist eine zweiter Person nötig die ggf. bei Gefahren warnt.

Dies wurde mit den zuständigen Stellen im Vorfeld auch klar so besprochen und heißt, dass wir im Gegensatz zur Vergangenheit wo diese Unterstützung auch schon nötig war aber nicht geregelt war nun das erste Land in der EU sind wo dies ausdrücklich ERLAUBT ist.

Auch sagt dieser Text absolut nichts über den Einsatz eine Kamera auf dem Flugmodell bzw. der Drohne aus. Der Passus über den ich als Helireferent nicht glücklich bin "ausschließlich zum Zwecke des Fluges selbst". Denn dieser ist mir zu unklar. Wir sehen das im Moment so wie es gemeint ist: Die Grundintention des Fluges (wer kann das Prüfen *KLATSCH*) muss also FLIEGEN sein.

Im Falle eines Unfalles wird also gefragt: Warum bist Du geflogen. Sagst Du: Um zu Fliegen. Die Kamera dient zu Protokollzwecken des Fluges. Scheint alles OK. Sagst Du im selben Fall aber: Ich habe das Modell gestartet um Nachbars Garten zu FILMEN bist Du dran. *UFFFF*.

Hier nun die offizielle Antwort vom Aeroclub (Manfred Dittmayr):

Lieber Alexander

Bezüglich Information über das neue LFG (Novelle) wurden
seitens des Aeroclubs/Modellflugsport zwei
Infoveranstaltungen (März 2013 Salzburg/ Mai2013 Wien)
abgehalten zu den alle Obmänner eingeladen wurden.
Weiters wurden alle Landessektionsleiter und
Vereinsobmänner schriftlich informiert:

Fest steht, und das haben wir in langen Verhandlungen
erreicht, das Quatrocopter bisX-copter Flächenmodell und
Helis bis 25Kg Abfluggewicht sowohl rechtlich als auch
versicherungstechnisch weiterhin als Flugmodelle gelten,
solange sie nicht gewerblich genutzt werden.
Für FPV Flüge wurde zusätzlich vereinbart dass ein
Flugbeobachter zugegezogen wir, der bei FPV Flügen den
Luftraum beobachtet und bei Gefahr in Verzug den Piloten
informiert/warnt.
Das wars aber auch schon!! Wir haben damit eine der
freisten Regelungen in Europa erreicht!!!
Nur für gewerbliche Flüge werden andere Gesetze gelten die
aber noch in Ausarbeitung sind.

Übrigens wird das Gesetz frühestens ab Oktober2013 in Kraft
treten.


So ich hoffe nun sind die letzten Unsicherheiten beseitig. Freuen wir uns und ein 3faches Hoch auf den Aeroclub, denn es stand auf Messerflugs Schneide :)

Ing. Alexander Katrycz

P.S.: Und um mich auch hier gleich zu positionieren: Ich finde es auch GUT, dass mit der Neuregelung eine bessere Handhabe gegen Leute vorliegt wie das Team der "schwarzen Schafe", die bei uns in Tirol mit gewerblichen Background (Werbevideo für Ihren Shop) bis zu 48km!! vom Piloten entfernt ohne Sichtverbindung mit ihren Styro Nuris den Berghang und die Skischanze im gesperrten Luftraum des Flughafen Ibk heizen. Das mit Videofunkstrecken die bei 48km wohl kaum den Auflagen der Post (25mW) entsprechen und dann zu allem Überfluss auch noch in Deutschland als Helden gefeiert werden und durch die Medien gehen. Ganz zu schweigen davon, dass die Jungs das nicht zugelassene Zeug auch noch vertreiben und niemand eine Riegel vorschiebt.
 
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