Hallo Leute,
nun mische ich mich auch noch ein, aber man sieht erneut, dass eine Gesetzesvorlage ohne rechtskundige Interpretation nichts wert ist.
Gemäß Stellungnahme des Österreichischen Aeroclubs ist die nun ratifizierte Gesetzesvorlage die liberalste in Europa DENN:
Es wird nun nur noch generell von einer erforderlichen Sichtverbindung zum Modell gesprochen, NICHT aber das diese zum Piloten selbst erforderlich ist. Bedeutet zum FPV Fliegen ist eine zweiter Person nötig die ggf. bei Gefahren warnt.
Dies wurde mit den zuständigen Stellen im Vorfeld auch klar so besprochen und heißt, dass wir im Gegensatz zur Vergangenheit wo diese Unterstützung auch schon nötig war aber nicht geregelt war nun das erste Land in der EU sind wo dies ausdrücklich ERLAUBT ist.
Auch sagt dieser Text absolut nichts über den Einsatz eine Kamera auf dem Flugmodell bzw. der Drohne aus. Der Passus über den ich als Helireferent nicht glücklich bin "ausschließlich zum Zwecke des Fluges selbst". Denn dieser ist mir zu unklar. Wir sehen das im Moment so wie es gemeint ist: Die Grundintention des Fluges (wer kann das Prüfen *KLATSCH*) muss also FLIEGEN sein.
Im Falle eines Unfalles wird also gefragt: Warum bist Du geflogen. Sagst Du: Um zu Fliegen. Die Kamera dient zu Protokollzwecken des Fluges. Scheint alles OK. Sagst Du im selben Fall aber: Ich habe das Modell gestartet um Nachbars Garten zu FILMEN bist Du dran. *UFFFF*.
Hier nun die offizielle Antwort vom Aeroclub (Manfred Dittmayr):
Lieber Alexander
Bezüglich Information über das neue LFG (Novelle) wurden
seitens des Aeroclubs/Modellflugsport zwei
Infoveranstaltungen (März 2013 Salzburg/ Mai2013 Wien)
abgehalten zu den alle Obmänner eingeladen wurden.
Weiters wurden alle Landessektionsleiter und
Vereinsobmänner schriftlich informiert:
Fest steht, und das haben wir in langen Verhandlungen
erreicht, das Quatrocopter bisX-copter Flächenmodell und
Helis bis 25Kg Abfluggewicht sowohl rechtlich als auch
versicherungstechnisch weiterhin als Flugmodelle gelten,
solange sie nicht gewerblich genutzt werden.
Für FPV Flüge wurde zusätzlich vereinbart dass ein
Flugbeobachter zugegezogen wir, der bei FPV Flügen den
Luftraum beobachtet und bei Gefahr in Verzug den Piloten
informiert/warnt.
Das wars aber auch schon!! Wir haben damit eine der
freisten Regelungen in Europa erreicht!!!
Nur für gewerbliche Flüge werden andere Gesetze gelten die
aber noch in Ausarbeitung sind.
Übrigens wird das Gesetz frühestens ab Oktober2013 in Kraft
treten.
So ich hoffe nun sind die letzten Unsicherheiten beseitig. Freuen wir uns und ein 3faches Hoch auf den Aeroclub, denn es stand auf Messerflugs Schneide
Ing. Alexander Katrycz
P.S.: Und um mich auch hier gleich zu positionieren: Ich finde es auch GUT, dass mit der Neuregelung eine bessere Handhabe gegen Leute vorliegt wie das Team der "schwarzen Schafe", die bei uns in Tirol mit gewerblichen Background (Werbevideo für Ihren Shop) bis zu 48km!! vom Piloten entfernt ohne Sichtverbindung mit ihren Styro Nuris den Berghang und die Skischanze im gesperrten Luftraum des Flughafen Ibk heizen. Das mit Videofunkstrecken die bei 48km wohl kaum den Auflagen der Post (25mW) entsprechen und dann zu allem Überfluss auch noch in Deutschland als Helden gefeiert werden und durch die Medien gehen. Ganz zu schweigen davon, dass die Jungs das nicht zugelassene Zeug auch noch vertreiben und niemand eine Riegel vorschiebt.