Hallo, ich habe im MK Forum gerade das anghängte PDF gefunden, welches ja eigentlich eine recht Übersicht liefert. Ich hätte das jetzt folgendermaßen interpretiert:
1) Gewerblich ohne Sichtverbindung (FPV Brille) wird nicht möglich sein.
2) Gewerblich auf "Sicht" wird mit Bewilligung möglich, aber die Voraussetzungen folgen erst.
3) Privat mit > 79J ist ohne Bewilligung möglich, es darf aber kein Arbeitsflug sein.
Darf hier also keine Kamera an Bord sein, oder darf es nur nicht gewerblich sein?
Unter §24f steht nämlich "nicht für Freizeit (Arbeitsflug)". Wie ist das genau gemeint?
Bisher hat bei mir die AC damit argumentiert, dass es ein Arbeitsflug ist, sobald eine Kamera an Bord ist.
Ich denke das wird sich auch nicht geändert haben.
4) < 79J: ist vom LFG nicht betroffen.
Die Berechnung ist anscheinend: Modellgewicht [kg] x aktueller Flughöhe [m] x Erdbeschleunigung ca. 9,81 [m/s].
Ich düfte also ohne Bewilligung und auch mit FPV Brille einen 0,5kg Kopter mit GoPro bis zu 15m hoch fliegen (ca. 73,5J)!
Seht ihr das auch so?
Ich arbeite nämlich schon länger an genau so einem Koper und habe schon zwei gute Prototypen am Start
Schönen Gruß, Benny
Aja, gehört eigentlich nicht der Typ eingesperrt der die Kamera erfunden hat?
Der ist doch Schuld dass heute jeder seine Nachbarn filmen könnte. Dazu braucht man keinen Kopter! Also ich würde vorschlagen wir verbieten die gesamte Fotografie