Modellflug mit Kamera in Österreich vorerst verboten?

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Thint1

Erfahrener Benutzer
Hi Galuwen,

vielen dank für deine zusammenfassung und recherche beim aeroclub.

ich habe eine frage zum thema flughöhe und entfernung. das ist jetzt nicht fpv-spezifisch, denn mit einem motorisierten flieger kann ich in der ebene mit 120m üG gut das auslangen finden.
in der letzten zeit gabs in ostösterreich einige tage mit gutem s bis so ... also bin ich nach langer zeit wieder mal zum braunsberg gefahren.
das was ich dort geflogen bin ist also in zukunft illegal. zwar auf einem modellfluggelände, aber kaum von der hangkante gestartet deutlich höher als die zukünftigen 120m üG und sicherlich auch weiter als 500m. ich hatte nur einen 2m hangsegler dabei. die kollegen aus dem f3b-lager waren deutlicher weiter draussen und höher als mein "zwerg".
ich fliege auch mit begeisterung f3k, da bleibe ich zwar unter den 500m entfernung aber nach einem wurf in die thermik werde ich die 120m üG regelmässig nicht einhalten.

war es dem aeroclub bewusst, dass sie mit dem abnicken dieser neuen grenzen ihre mitglieder in die illegalität bringen. gerade bei seglern ist das höhenlimit ein schlechter witz!

cu Thomas
 
Hallo Thomas,

schön eine Fliegerkollegen hier zu treffen.

Das Thema Segelfliegen ist sehr alt und in der Tat wahrscheinlich der erste dokumentierte Fall von Modellflug überhaupt.

In diesem Fall gilt in Grundsatz mal, dass die angeführten Raumabmessungen Richtlinien für die Laufraumaufteilung sind.

Die Höhe über Grund wird beim Start von der Abflughöhe gemessen und ist wie auch in der manntragenden Fliegerei (beim Fliegen im Hochgebirge) ein Sonderfall. In diesen gilt für jedes Luftfahrzeug vorrangig der Abstand zur Hangkante.

Da dieser von uns nicht angeflogen wird ist dieser Luftraum auch für Modellflieger i.d.R. unkritisch.

Auch sind Hänge im Gebirge selten Fußwege. Hier ist ev. eher auf Kletterer zu achten :)

Bitte nur darauf achten, dass die max. Flughöhe von Deinem Startpunkt aus nicht zu hoch wird und Du nicht zu weit (die angeführten 500m sind sicher extrem weit) über Hangkante hinaus fliegst.

Diese Grenzen gelten als Grundsatzdefinition und eine Kollision mit einem Luftfahrzeug ist zwar unbedingt zu vermeiden ab eher für Deine Flieger ein Problem. Auch dürfen diese Grenzen durchflogen werden (das geht z.B. bei einer Außenlandung auch gar nicht anders) bzw. bei unplanmäßigen Thermikblasen die man nicht "sehen" kann. Hier habe eher ich das Problem mit dem Papierkrieg danach :).

Viel mehr Potential hat hier eher der Landeanflug und ein Absturz. Ist es aber mal soweit ist die Höhe natürlich eher NULL und die Flughöhe davor in aller Regel nur dann relevant wenn die Kiste "außer Kontrolle geraten ist".

Daher solltest Du darauf achten, dass Du den Flugraum vor dem Start mit etwas Sachverstand überprüfst > Möglicher Fußgängerverkehr beim Landeanflug möglich? Müssen keine Zuschauer beim Landen überflogen werden? Bzw. sichere Landewiese vorhanden > ev. ist hier ein Helfer sinnvoll der beim Landanflug aufpasst. Hast Du einen Check Deine System gemacht Reichweite, Steuerwege, Ruderwirkung)? Ist Dein Segler nicht mit Hilfsmotor ausgestattet achte darauf mit sinnvollem Gleitwinkel noch reinkommen zu können? (Hier ist ev. eine Variometer sinnvoll, diese sind nicht teuer und sagen neben Thermik auch die aktuelle Flughöhe an). Ev. hältst Du Dich auch an eine Regel der manntragenden Luftfahrt > Kein Alkohol :) Wenn Du das beachtest kann man Dir sicher keine Fahrlässigkeit vorwerfen und die Versicherung nicht aussteigen. Nimm ev. Deine Anmeldung beim Aeroclub mit. Dann bist Du auf der sicheren Seite.

Wenn Du das Fluggebiet nicht kennst und auch noch nicht viel Erfahrung im Gebirge hast empfehle ich Dir mal eine eingetragenen Modellflugplatz zu besuche.Bei jedem bei uns eingetragenen Verein (siehe unter www.aeroclub.at > Modellflug > Vereine) bist Du gut aufgehoben.

Also > bitte absolut keine Sorge es ändert sich betreffend Modellflug im Grundsatz nichts und Du wirst sicher sicheren Spaß haben.

Einen fliegerischen Gruß aus Tirol > Glück ab - gut land !!

Alexander
 
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Thint1

Erfahrener Benutzer
Hi Alexander,

:) ich bin ein österreicher :) .... "Wowbagger" will bei uns urlaub machen.

also, wenn ich dich richtig verstanden habe ist "Höhe über Grund" für uns modellflieger nicht dasselbe "Höhe über Grund" der manntragenden (siehe luftraumaufteilung und diverse aeronautisches kartenmaterial), sondern wird beim hangflug als "Höhe über Hangkante" interpretiert.
na gut, besser als komplett illegal. ich werde jedenfalls den herren der staatsanwaltschaft die bedienung des vario-logger im f3b nicht erklären ;)
kann man nur mehr hoffen, dass in zukunft bei den bewerben eine sondergenehmigung vorliegt, sonst sind 30er zeiten wohl für immer geschichte.

schade auch, dass in zukunft historische modellfliegergebiete wie insbesondere braunsberg (ausgewiesenes modellfluggebiet) wegen der wanderer, ausblickgenießer und parkplatz nicht mehr legal befliegbar sind - siehe 50m regel.

die 500m sind nicht wirklich weit, da täuscht man sich gewaltig. wenn ich den flug meines co-piloten spotte kann ich den 1.8m nurflügel bei rd. 600m (los lt. osd anzeige) übernehmen und auf sicht wieder kontrolliert heimfliegen. beim auskreisen einer thermik ist man mit dem wesentlich besser sichtbaren 4m segler ganz bestimmt weiter entfernt.

cu Thomas
 

FerdinandK

Erfahrener Benutzer
@el_momo
Ist etwas anstrendend wenn immer die gleichen Links kommen ( Werbung für den Ö-Alternativverband) ...

Das neue (kommende und verhandelte) Gesetz erlaubt FPV im Umkreis von 500m bis zu eine Höhe von 150m mit einem Spotter (also jemandem der den Luftraum beobachtet, das ist in Europa einzigartig). Das was Du uns zum Unterschreiben und Unterstützen unterjubeln möchtest schreibt zwingend den L/S-Betrieb vor. Hast Du das überhaupt gelesen?

lg Ferdl
 
Zuletzt bearbeitet:
Das neue (kommende und verhandelte) Gesetz erlaubt FPV im Umkreis von 500m bis zu eine Höhe von 150m mit einem Spotter (also jemandem der den Luftraum beobachtet, das ist in Europa einzigartig). Das was Du uns zum Unterschreiben und Unterstützen unterjubeln möchtest schreibt zwingend den L/S-Betrieb vor. Hast Du das überhaupt gelesen?
das ist nur die interpretation des AC im Bezug auf deren Versicherung, oder?
"Einzigartig" ist auch etwas schwammig formuliert bzw. auch nur der AC schoenrederei nachgeplappert.., immerhin gibts Laender ohne Regelung oder? :)
 

schmiernippel

Erfahrener Benutzer
Und für das FPV fliegen würde ich sagen sieht es gut aus :)

"First Person View
(FPV)

Der Betrieb ist zulässig, wenn der „FPV-Pilot“ das Flugmodell unter Zuhilfenahme einer Videobrille o.ä. steuert und
gleichzeitig ein „Beobachter“ die ständige Sichtverbindung zum Flugmodell ohne Zuhilfenahme technischer Hilfsmittel aufrecht
erhält, dem FPV-Pilot bei Gefahr im Verzug Anweisungen erteilt bzw. im Notfall das Kommando über das Flugmodell übernehmen kann.

Verantwortlich und auch haftbar „für Drittschäden(=Haftpflichtversicherung)“,ist der „FPV-Pilot“!"

Quelle: http://www.prop.at/hinweise/lfg_information.pdf

bzw

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2013_I_108/BGBLA_2013_I_108.pdf

MfG
 

J.Heilig

Erfahrener Benutzer
Und für das FPV fliegen würde ich sagen sieht es gut aus :)

"First Person View
(FPV)

Der Betrieb ist zulässig, wenn der „FPV-Pilot“ das Flugmodell unter Zuhilfenahme einer Videobrille o.ä. steuert und
gleichzeitig ein „Beobachter“ die ständige Sichtverbindung zum Flugmodell ohne Zuhilfenahme technischer Hilfsmittel aufrecht
erhält, dem FPV-Pilot bei Gefahr im Verzug Anweisungen erteilt bzw. im Notfall das Kommando über das Flugmodell übernehmen kann.

Verantwortlich und auch haftbar „für Drittschäden(=Haftpflichtversicherung)“,ist der „FPV-Pilot“!"
...
Bei diesem Absatz wird mehrmals der Begriff Flugmodell verwendet, obwohl es sich laut Definition gar nicht um ein Flugmodell handelt:

§ 24c. (1) Flugmodelle sind nicht der Landesverteidigung dienende unbemannte Geräte, die selbständig im Fluge in direkter, ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung zum Piloten verwendet werden können ...
Da besteht also Nachbesserungsbedarf.

:) Jürgen
 

73bm73

Erfahrener Benutzer
Warum?
FPV-Modelle können ja auch "selbständig im Fluge in direkter, ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung zum Piloten verwendet werden"
 

J.Heilig

Erfahrener Benutzer
Warum?
FPV-Modelle können ja auch "selbständig im Fluge in direkter, ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung zum Piloten verwendet werden"
Klar können und müssen(!) die Modelle auch ohne FPV Ausrüstung steuerbar sein, aber das ist dann kein FPV-Fliegen im eigentlichen Sinne.

Der Begriff FPV ist im Gesetz nicht einmal erwähnt.

:) Jürgen
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier sieht man schön wie unterschiedlich die Auslegung eines gewissen wordings sein kann. Und das obwohl wir hier tief in der Materie sind! Was glaubt ihr wie schwer sich ein Polizist, ein Versicherungsvertreter, ein Richter, etc. da erst tut. Und dafür braucht man immernoch einen Schadensfall und einen Kläger und als Grund das FPV geflogen wurde. Und DAS ist reichlich unwahrscheinlich wenn man sich normal verhält.

Denn wenn mir der Flieger beim FPV fliegen abhaut weil der Regler spinnt hat das auf einen etwaigen Schaden (weil das Ding irgendwo einschlägt) keinen Einfluß und ist für die Versicherung nicht relevant. Ebenso wenig relevant wie die Leistung des Videosenders, übrigens (was theoretisch natürlich dann extra angegriffen werden kann, aber nicht in zusammenhang mit dem Schadensfall).

Mitglied alfred ist in der Fliegerei-Versicherungs-Branche daheim, der hat das schon mehrmals klargestellt.

Also, wer sich normal verhält und nicht auf dumme Ideen kommt wird nie Probleme haben. Wer riskant fliegt und sich fahrlässig verhält bekommt sowieso früher oder später eine auf den Deckel. Ob mit FPV oder ohne.
 
Just for info, gestern gab es ein Meeting der gewerblichen mit der ACG, da wurde auch kurz erwähnt das FPV mit Spotter im Rahmen der legalen Grenzen (150m Höhe falls keine Sonderregelung und in Sichtweite) kein Problem ist.

Wer gewerblich fliegt bekommt ab 1.1.14 Auflagen je nach Ort+Fluggerät und kann sich bei der ACG informieren.

Ich kann nur jedem Modellflieger raten sich das LFG mal durchzulesen - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Grüße,
Philip
 
hier passend zum Thema ein Bericht der gestern im Report war zu "Drohnen"

http://tvthek.orf.at/program/Report/1310
Danke fürs posten, wollte ich gerade machen ;)

Der Typ mit der blauen Jacke und dem X4 bin übrigens ich ;) Der ORF hat einen Fliegerkollegen im Modellbaushop angerufen, er hat ein paar FPVler zusammengetrommelt und zwei Tage danach hatten wir das Interview. Leider wurde natürlich viel weggeschnitten, aber immerhin die Kernaussage von Manuel haben sie gezeigt.
 
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FPV1

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