Modellflug mit Kamera in Österreich vorerst verboten?

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volker3.0

Erfahrener Benutzer
da bin ich mir nicht so sicher. hatte mailverkehr mit austrocontrol, wo ich angefrat habe, ob ich am arlberg privaten fpv flug mit luftaufnahmen machen darf. daraufhin wurde mir der link von oben geschickt...

darf ich nun am arlberg fliegen und filmen oder nicht?
 
Es stimmt schon, da Modellflugsport per Definition "zum Zwecke des Fluges selbst" ist. Wenn ich fliege um zu filmen ist das somit kein Modellflugsport mehr sondern ein UAV und fällt in die neue Regelung.

Ich halte das aber für übertrieben, wenn ich privat für mich ein Foto mache und das nicht verkaufe oder sonst wo verwende ist das in meinen Augen kein gewerblicher Einsatz. Wer gewerblich fliegt muss Auflagen einhalten, da bin ich auch dafür.

Man darf auch nicht vergessen: die ACG hat sowas noch nie gemacht, ebenso nicht die Behörde erster Intanz (=Aeroclub). Somit sind momentan alle aufgescheucht, keiner weiß was kommt, keiner traut sich seinen Segen für irgendwas zu geben, nicht mal Hilfe wird angenommen. Kommt Zeit, kommt Rat. Wer gewerblich fliegen möchte oder ausserhalb der Sichtweite oder über 150m muss sich aktuell an die ACG wenden.

Grüße,
Phil
 

schmiernippel

Erfahrener Benutzer
Zwei Fragen sind mir noch unklar :

Wo steht das in welche Kategorie ich falle, also ob A-B-C oder D ? Das finde ich nirgends ?

Und wo steht die Kostenauflistung für das jeweilige Genehmigungsverfahren ?

Bitte um Aufklärung ? :)

MfG
 

fritz99

Erfahrener Benutzer
Hallo !

Nur damit ich es richtig verstehe :
- Der Unterschied zwischen einem Modellflugzeug und einem Luftfahrzeug ist vereinfacht gesprochen ob eine Kamera dran ist oder nicht. ( Modellflugzeug : nur des Fleigens Willen )
- Ein Modellflugzeug unterliegt auch zukünftig nicht den Vorschriften der Austriacontrol
- Es darf mit einem Modellflugzeug auch weiterhin ohne Zulassung "wild" geflogen werden.
- Ein Luftfahrzeug unterliegt den gesamten Vorschriften der Austriacontrol

Schlussfolgerung :

Die Austriacontrol hängt doch die Zulassung auf der Betriebssicherheit und der Ausbildung des Piloten auf.
Das bedeutet :
Ein Modellflugzeug das exakt gleich aufgebaut ist wie ein Luftfahrzeug ( nur die Kamera fehlt ) darf von unerfahrenen Piloten geflogen werden.
Weiters spielt die Betriebssicherheit bei einem Modellflugzeug kein Rolle, da es ja nicht zugelassen werden muss.
Damit dürfen auch zukünftig zum Beispiel die Jetmodellflugzeuge mit 300 Sachen unzugelassen herumfliegen.
Modellflugzeuge dürfen zukünftig weiterhin an Orten fliegen an denen man mit einem Luftfahrzeug unzugelassen und ohne Pilotenschein nicht fliegen darf.

Ich bin sprachlos wenn das Alles so ist !

Wie werden dieses Thema die Flugkollegen ab 1.1.2014 handhaben, die mit Ihrem Gewerbe Geld verdienen wollen und theoretisch dies ab 1.1.2014 nicht mehr dürfen ?
 
Weiters spielt die Betriebssicherheit bei einem Modellflugzeug kein Rolle, da es ja nicht zugelassen werden muss.
*Grins* also alle Servos mit Karies verwenden und mindestens nen 20A kleineren Regler als nötig ;) .

Da versuchen schreibtischtäter einfach ein neues Hobby einzuordnen und übertreiben es anscheinend völlig....das könnte ja fast schon aus Deutschland kommen.
 

73bm73

Erfahrener Benutzer
Je mehr wir nach genauerer Regulierung schreien, umso beschissener wird es für uns werden.
Also freut euch über die schwammige Auslegung - und es wird keine Sau interessieren.
 

volker3.0

Erfahrener Benutzer
wen oder wo muss ich dann um erlaubnis fragen, wenn ich im frühjahr mal nen tag an arlberg fahren will um dort ein wenig zu filmen?
hab keine lust, dass die polizei mir meine copter beschlagnahmt ;-)
 
Seht das doch einfach mal so: Modellflug aus Spaß am Fliegen gibt es, seit der Mensch angefangen hat sich in die Lüfte zu erheben. Man kann noch weiter gehen, die ersten von Menschen gebauten Flieger waren Flugmodelle. Ohne den kindlichen Wunsch, fliegen zu können, gäbe es die gewerbliche Luftfahrt heute nicht. Die heutige Luftfahrt hat den Modellfliegern viel zu verdanken. Auch heute noch kommen viele neue Entwicklungen aus dem Modellflugbereich, und halten erst danach Einzug in die allgemeine Luftfahrt.

Inzwischen ist der Luftraum etwas voller geworden und ohne umfangreiche Sicherheitsbestimmungen geht es nicht mehr. Diese Sicherheit kostet Geld, viel Geld. Geld, das der Modellflieger niemals aufbringen kann. Zum Glück gibt es den gemeinsamen Willen, den vom Spaß am Fliegen getriebenen Modellflug zu erhalten. Daher wurden überall auf der Welt Ausnahmeregelungen geschaffen, die den Modellflieger von diesen umfangreichen kostenintensiven Sicherheitsbestimmungen ausnehmen.

Nun ist es allzu verständlich, dass gewerbliche Flieger diese kostensparenden Ausnahmeregelungen für sich nutzen wollen. Machen dies nur wenige, fällt es nicht weiter auf. Werden es immer mehr, sieht sich irgendwann der Gesetzgeber veranlasst, dem durch genauer formulierte Gesetze einen Riegel vorzuschieben. In genau dieser Situation befinden wir uns heute. Es geht um die Abgrenzung und damit Erhaltung des Modellflugs, um nicht mehr und nicht weniger.
 
Hallo !

Nur damit ich es richtig verstehe :
- Der Unterschied zwischen einem Modellflugzeug und einem Luftfahrzeug ist vereinfacht gesprochen ob eine Kamera dran ist oder nicht. ( Modellflugzeug : nur des Fleigens Willen )
- Ein Modellflugzeug unterliegt auch zukünftig nicht den Vorschriften der Austriacontrol
- Es darf mit einem Modellflugzeug auch weiterhin ohne Zulassung "wild" geflogen werden.
- Ein Luftfahrzeug unterliegt den gesamten Vorschriften der Austriacontrol

Schlussfolgerung :

Die Austriacontrol hängt doch die Zulassung auf der Betriebssicherheit und der Ausbildung des Piloten auf.
Das bedeutet :
Ein Modellflugzeug das exakt gleich aufgebaut ist wie ein Luftfahrzeug ( nur die Kamera fehlt ) darf von unerfahrenen Piloten geflogen werden.
Weiters spielt die Betriebssicherheit bei einem Modellflugzeug kein Rolle, da es ja nicht zugelassen werden muss.
Damit dürfen auch zukünftig zum Beispiel die Jetmodellflugzeuge mit 300 Sachen unzugelassen herumfliegen.
Modellflugzeuge dürfen zukünftig weiterhin an Orten fliegen an denen man mit einem Luftfahrzeug unzugelassen und ohne Pilotenschein nicht fliegen darf.

Ich bin sprachlos wenn das Alles so ist !

Wie werden dieses Thema die Flugkollegen ab 1.1.2014 handhaben, die mit Ihrem Gewerbe Geld verdienen wollen und theoretisch dies ab 1.1.2014 nicht mehr dürfen ?
Ja und Nein :p

Also nochmal, ein Modellflugzeug ist definiert durch die Verwendung zum Zwecke des Fluges selbst. Für FPV brauchst du dafür die Kamera, die alleine macht also dein Modell nicht zum UAV. Somit ist Modellflugsport NICHT Sache der ACG, das macht die Behörde erster Instanz = öster. Aeroclub. Modelle bis 25kg sind genehmigungsfrei und können auch wild geflogen werden, solange man sich an das LFG hält und der Eigentümer nichts dagegen hat. Über 25kg sind Modellflugzeuge genehmigungspflichtig wie eh und je, ebenso braucht man dann eine Aufstiegsgenehmigung.

Alle Modellflugzeuge sind auch Teilnehmer am Luftverkehr und somit vom Luftverkehrsgesetz betroffen. Lest doch einfach mal die betroffenen Stellen, ist nicht so viel Text, versprochen!

Vorschriften der EASA und der ACG gibt es sehr viele, je nachdem was wo wie und warum fliegt - trifft aber Modelle kaum bzw nicht mehr wie seit vielen Jahren (was zulässige Orte, Höhe, Distanz angeht). Gewerbliche und manntragende haben ebenfalls verschiedene Vorschriften, je nach Größe, Zweck, etc.

Und ja richtig, ein Modellflugzeug das gewerblich genutzt wird (oder ausserhalb der Sichtweite oder höher als 150m (ausgenommen Modellflugplätze mit Sonderregelung) ist ein UAV - und fällt in den Bereich der ACG. Je nach Einsatzgebiet und Gewicht muss man verschiedene Vorschriften erfüllen. Steht aber alles leicht verständlich auf der ACG Website.

Und nochmal ja, Jets mit 300 Sachen dürfen weiterhin wie gewohnt fliegen. Unter 25kg überall (bis 150m Höhe und in Sichtweite), darüber nur mit Genemigung(en) - da hat sich nichts geändert.

Wo Modellflug zulässig ist und wie hoch, wie weit, etc. steht im LFG! Also: lesen :)

@ Volker 3.0: Wer gewerblich fliegen will muss das von der ACG absegnen lassen, je nach Gewicht und Einsatzgebiet wird das sehr aufwendig. Siehe LTBH 67!

Grüße,
Phil

PS: Und bevor alle raunzen warum man ein Gesetz lesen muss - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, klar muss man als Modellflieger sich VORHER informieren was man darf und was nicht! Eh kloa, oder?
 
Erhaltene "Gefällt mir": jreise

volker3.0

Erfahrener Benutzer
@phil: habe ich das richtig verstanden, dass sobald ich eine cam dran baue (egal ob fpv oder gopro) wird mein flug gewerblich???
dann dürfte ja in österreich keiner fpv fliegen, geschweige denn videos von rundflügen machen. ich gehe mal davon aus, dass keiner dieser kollegen eine gewerbliche lizenz hat und die flüge genehmigt/ bezahlt waren ;-)
 

schmiernippel

Erfahrener Benutzer
Wenn ich jetzt eine Kompaktkamera auf meinem Copter habe mit Live Out, dann darf ich zwar FPV Fliegen, aber keine Fotos machen, oder ist das dann schon ein UAV Flug, weil die Kamera könnte ja Fotos machen die nicht zum "Zwecke des Fluges" ansich gehören ???

MfG
 
@phil: habe ich das richtig verstanden, dass sobald ich eine cam dran baue (egal ob fpv oder gopro) wird mein flug gewerblich???
dann dürfte ja in österreich keiner fpv fliegen, geschweige denn videos von rundflügen machen. ich gehe mal davon aus, dass keiner dieser kollegen eine gewerbliche lizenz hat und die flüge genehmigt/ bezahlt waren ;-)
Ich zitiere mich selbst:

"Für FPV brauchst du dafür die Kamera, die alleine macht also dein Modell nicht zum UAV."

Also nein, FPV fliegen ist Modellflugsport und keine ACG Angelegenheit - aber sehr wohl vom LFG betroffen!

Ab 1.Jan.14 muss jeder der gewerblich fliegt (oder aus dem LFG Bereich für Modellflugsport fällt) sowohl sein Modell prüfen lassen als auch sich selbst und er muss seine Flüge anmelden.

Wie gesagt, wer gewerblich fliegt ist für mich ein Profi und muss sich auch entsprechend informieren. Und zwar vor jedem Flug.

Allgemeiner Tipp: Forum lesen, LFG lesen, für gewerbliche oder interessierte ACG Website lesen. Mehrmals.
 

FerdinandK

Erfahrener Benutzer
Für die "gewerblichen" sehe ich das Problem nicht, es gibt neue Regulierungen, diese kosten Zeit und Geld (ev neuer Kopter neue Ausrüstung, Abnahme, ev Ausbildung, ev Genemigungen pro Flug) das wird einfach wieder beim Endkunden dazugeschlagen. Das passiert in jeder Branche tagtäglich und immer wieder, man muss sich (sein Gewerbe) nur danach (neu) ausrichten. Fragt mal einen Tischler Eures Vertrauens, was der alles machen muss, damit ein Mitarbeiter eine Kreissäge bedienen darf.

Ganz toll bei neuen Regelungen ist immer die Vorgehensweise, ja aber wir (sind so brav und so toll) und dürfen nicht und die (grausligen, gesetzlosen z.B. Jetflieger) dürfen schon. Lieber St. Florian, verschon mein Haus zünd´s andere an, und wenn meins schon brennt, dann sollen zumindest auch die anderen brennen.

Bzüglich der Abnahme, muss einfach mal wer einen Kopter abnehmen lassen um zu erfahren was ok ist, und was beanstandet wurden, gerade am Anfang werden die Kollegen auch sehr erfreut über Vorschläge sein, weil es noch ein unbeschriebenes Blatt ist. Es sitzen keine Feinde im ACG, die machen nur Ihre Arbeit, welche man Ihnen erleichtern oder erschweren kann.


@volker3.0
Wenn Du den Post über Deinem nochmal liest, findest Du ev beim zweiten Anlauf die Antwort.
edit: HankMoody82 war schneller

lg Ferdl
 
Wenn ich jetzt eine Kompaktkamera auf meinem Copter habe mit Live Out, dann darf ich zwar FPV Fliegen, aber keine Fotos machen, oder ist das dann schon ein UAV Flug, weil die Kamera könnte ja Fotos machen die nicht zum "Zwecke des Fluges" ansich gehören ???

MfG
Wenn du die Bilder/Videos für dich privat verwendest ist das in meinen Augen kein Thema (natürlich müssen sämtliche geltenden Gesetze wie Datenschutzgesetz, Naturschutzgesetz, etc. beachtet werden - aber das gilt ja ohnehin immer). Sobald du die Bilder/Videos gewerblich verwendest sprich verkaufst, jemandem zur Verfügung stellst, im Auftrag erstellst, etc. ist das gewerblich und somit nicht Modellflugsport sondern ein UAV Flug.
 
Vielleicht sollte man es einfacher ausdrücken: es ist verboten, nicht FPV zu fliegen, sofern man eine Camera am Modell hat, die aufnimmt... :eek: Also wer braucht noch ein BLG?
 

schmiernippel

Erfahrener Benutzer
Also wenn ich schon eine Kamera auf dem FPV-Flieger habe, die ich ja brauche zum Fliegen, kann ich mit der auch Videos und Fotos für den nicht gewerblichen Einsatz machen !
Irgendwie logisch, weil sonst würde es die ganzen AR.Drones und Phantom Visions in Österreich ab 1.Jan um -50% Rabatt geben :)

MfG
 

benny_911

Erfahrener Benutzer
Also wenn ich schon eine Kamera auf dem FPV-Flieger habe, die ich ja brauche zum Fliegen, kann ich mit der auch Videos und Fotos für den nicht gewerblichen Einsatz machen !
Nein eben nicht!
Wenn dich dabei keiner erwischt, wird es kein Problem sein, aber es ist definitiv nicht erlaubt.

Schönen Gruß, Benny
 
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FPV1

Banggood

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