Hallo !
Nur damit ich es richtig verstehe :
- Der Unterschied zwischen einem Modellflugzeug und einem Luftfahrzeug ist vereinfacht gesprochen ob eine Kamera dran ist oder nicht. ( Modellflugzeug : nur des Fleigens Willen )
- Ein Modellflugzeug unterliegt auch zukünftig nicht den Vorschriften der Austriacontrol
- Es darf mit einem Modellflugzeug auch weiterhin ohne Zulassung "wild" geflogen werden.
- Ein Luftfahrzeug unterliegt den gesamten Vorschriften der Austriacontrol
Schlussfolgerung :
Die Austriacontrol hängt doch die Zulassung auf der Betriebssicherheit und der Ausbildung des Piloten auf.
Das bedeutet :
Ein Modellflugzeug das exakt gleich aufgebaut ist wie ein Luftfahrzeug ( nur die Kamera fehlt ) darf von unerfahrenen Piloten geflogen werden.
Weiters spielt die Betriebssicherheit bei einem Modellflugzeug kein Rolle, da es ja nicht zugelassen werden muss.
Damit dürfen auch zukünftig zum Beispiel die Jetmodellflugzeuge mit 300 Sachen unzugelassen herumfliegen.
Modellflugzeuge dürfen zukünftig weiterhin an Orten fliegen an denen man mit einem Luftfahrzeug unzugelassen und ohne Pilotenschein nicht fliegen darf.
Ich bin sprachlos wenn das Alles so ist !
Wie werden dieses Thema die Flugkollegen ab 1.1.2014 handhaben, die mit Ihrem Gewerbe Geld verdienen wollen und theoretisch dies ab 1.1.2014 nicht mehr dürfen ?
Ja und Nein
Also nochmal, ein Modellflugzeug ist definiert durch die Verwendung zum Zwecke des Fluges selbst. Für FPV brauchst du dafür die Kamera, die alleine macht also dein Modell nicht zum UAV. Somit ist Modellflugsport NICHT Sache der ACG, das macht die Behörde erster Instanz = öster. Aeroclub. Modelle bis 25kg sind genehmigungsfrei und können auch wild geflogen werden, solange man sich an das LFG hält und der Eigentümer nichts dagegen hat. Über 25kg sind Modellflugzeuge genehmigungspflichtig wie eh und je, ebenso braucht man dann eine Aufstiegsgenehmigung.
Alle Modellflugzeuge sind auch Teilnehmer am Luftverkehr und somit vom Luftverkehrsgesetz betroffen. Lest doch einfach mal die betroffenen Stellen, ist nicht so viel Text, versprochen!
Vorschriften der EASA und der ACG gibt es sehr viele, je nachdem was wo wie und warum fliegt - trifft aber Modelle kaum bzw nicht mehr wie seit vielen Jahren (was zulässige Orte, Höhe, Distanz angeht). Gewerbliche und manntragende haben ebenfalls verschiedene Vorschriften, je nach Größe, Zweck, etc.
Und ja richtig, ein Modellflugzeug das gewerblich genutzt wird (oder ausserhalb der Sichtweite oder höher als 150m (ausgenommen Modellflugplätze mit Sonderregelung) ist ein UAV - und fällt in den Bereich der ACG. Je nach Einsatzgebiet und Gewicht muss man verschiedene Vorschriften erfüllen. Steht aber alles leicht verständlich auf der ACG Website.
Und nochmal ja, Jets mit 300 Sachen dürfen weiterhin wie gewohnt fliegen. Unter 25kg überall (bis 150m Höhe und in Sichtweite), darüber nur mit Genemigung(en) - da hat sich nichts geändert.
Wo Modellflug zulässig ist und wie hoch, wie weit, etc. steht im LFG! Also: lesen
@ Volker 3.0: Wer gewerblich fliegen will muss das von der ACG absegnen lassen, je nach Gewicht und Einsatzgebiet wird das sehr aufwendig. Siehe LTBH 67!
Grüße,
Phil
PS: Und bevor alle raunzen warum man ein Gesetz lesen muss - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, klar muss man als Modellflieger sich VORHER informieren was man darf und was nicht! Eh kloa, oder?