das Limit liegt bei 10 mW. Die alte Frequenzzuteilung für R/C-Anlagen auf 433 MHz ist nicht mehr aktuell und auch eine Amateurfunklizenz nutzt da nichts. Es gibt eben einen Unterschied zwischen Amateurfunk und Modellfunk, der eine Nutzung der AFU-Lizenz zu Fernsteuerzwecken ausschliesst. Es gibt da recht klare Regeln, was im AFU ferngesteuert werden darf (z.B. automatische Amateurfukstationen).
Hallo Frank und alle anderen,
sorry, dass ich schon wieder damit nerve, aber ich bin im
Frequenznutzungsplan 2011 auf einen Eintrag gestoßen, den ich nicht verstehe. Und zwar steht auf S. 247 ganz unten:
* 433,0875 - 434,7625 MHz
* Fernsteuerung von Modellen
* max. zulässige äquivalente Strahlungsleistung: 500mW ERP
Außerdem steht da noch: "Übertragen von Fernsteuersignalen in eine Richtung".
Was bedeutet diese Zuteilung konkret? Darf man einen RC-Sender mit 500mW in diesem Frequenzbereich betreiben, wenn der Rx keine Telemetriedaten zurücksendet?
Grüße, Markus