SpiegelOnline - Angst vor den fliegenden Augen

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kritzelkratzel

Erfahrener Benutzer
#1
Hier: http://www.spiegel.de/netzwelt/netz...ngst-vor-dem-ueberwachungsstaat-a-862364.html

Haben die Redakteure recht? Zitat: "...In Deutschland ist ein neues Gesetz zum Thema seit Juni in Kraft. Eine Drohne, die weniger als fünf Kilogramm wiegt, darf bis zu 100 Meter hoch aufsteigen..."

Die 5kg habe ich schon irgedwo mal gehört, aber die 100m klingen irgendwie wenig. Oder trifft das nur für absolut autonom agierende Systeme zu?
 

Rene

Erfahrener Benutzer
#2
Absolut autonom Fliegende Systeme sind in Deutschland nicht erlaubt und die 100m sind mal wieder schlecht recherchiert....
(Habe mir den Text aber auch noch nicht durchgelesen evtl. steht ja was wo diese Beschränkung gilt)
 
#3
Bindend zu dieser Frage ist die noch nicht abschließend geklärte These, ob unsere eingesetzten Systeme per Definition als "Drohne" im Sinne des Gesetzgebers anzusehen sind.

Solange dieses nicht einwandfrei geklärt ist, sind diesbezüglich alles Spekulationen und lassen massig Raum für Interpretation.

LG Chris
 

quansel

Erfahrener Benutzer
#5
Ich kann die im ersten Statement aufgestellten Behauptungen nur bestätigen.
Vor ca. 8 Wochen habe ich beim hessischen RP den Antrag zur allgemeinen
Aufstiegsgenehmigung gestellt ... Welche ich dann auch erhalten habe.

Darin steht eindeutig, dass "unbemannte Flugsysteme" - so heißen anscheinend
ALLE Modellflugzeuge, Copter und ähnliche Geräte - bis 5 kg höchstens 100 m
Hoch dürfen ...

An anderer Stelle hier im Forum wird darauf hingewiesen, dass dies lediglich für
Gewerbe ausführende - damit Geld verdienende - Leute gilt ... Das sehe ich nicht
So, denn diese Zeilen stehen im Abschnitt "allgemeine Richtlinien" ...

Gruß
Quansel
 
#6
Das kann aber nicht sein, da Modellflug anderweitig geregelt ist und dort eben keine max. Höhe von 100m erwähnt wird. Wir haben im Verein z.b. ne Genehmigung für über 600m (is irgendwas mit Fuss, hatte das mal umgerechnet und erinnere mich nur noch dran, dass es um die 600m waren). Und die generellen Richtlinien erlauben ausserhalb von anderweitig geregelten Zonen (Nähe Flughafen etc.) die gleiche Höhe überall. So ist zumindest mein Wissensstand.
 

flatpro

Citius, altius, fortius
#7
Selbst wenn die 100 Meter Stimmen seh ich doch in dieser Höhe nix mehr ab 70 Meter kann ich auch in Googel Earth schauen.
 

Nitro

Adrenalin Junkie
#10
Normalerweise werden solche SINNLOSEN Gesetzes - Threads im Mikrokopter Forum ausgetragen,
da dort zur Genüge Haufenweise selbsternannte Anwälte, Hilfssheriffs, Profi Gewerbliche Fuzzis rumkurven.

Es sollte jedoch klar sein das solch eine Diskussion gar nicht Fruchten kann, da:

Deutschland nicht die Welt ist und es auch noch andere Länder mit anderen Gesetzen gibt.
Viele Gesetze bezüglich dieses Thema auch Kantonal geregelt ist.
Es auch Vereine gibt mit wiederum anderen Vorschriften durch Zusammenarbeit mit den örtlichen Instanzen.

Ich finde die Forumsbetreiber sollten sich da Gedanken darüber machen, ansonsten sinkt das Niveau dieses Forum in etwa so wie oben genannt.

Beste Grüsse
Nitro
 

quansel

Erfahrener Benutzer
#11
Hinzu kommt aber auch, dass mein vorliegendes Schriftstück vom Juni 2012 ist
und der Link von Rene auf ein PDF aus 2003 ...

Randbemerkung:
Ich spiele mich hier nicht als Möchtegern-Anwalt auf, ich gebe lediglich Infos weiter,
die mir in schriftlicher Form des HESSISCHEN RP vorliegen ... und mir ist sehr wohl
klar, dass Hessen nicht die Welt ist. Danke Nitro für den Hinweis ...

Quansel
 
#12
@Rene

Wegen dem autonomen Fliegen.....
Ist es nicht so, dass das autonome Fliegen mit direktem Sichtkontakt und der Möglichkeit jederzeit einzugreifen gestattet ist? Bei uns in CH ist das die einzige Variante, die ein legales, autonomes Fliegen ermöglicht.

lG
Markus
 

burn

gives a shit!
#13
Deutschland nicht die Welt ist und es auch noch andere Länder mit anderen Gesetzen gibt.
Nichts für Ungut, aber das hier ist doch ein deutsches Forum?! Klar, dass es sich an den gesamten deutschsprachigen Raum wendet aber wenn ich lese, dass viele Gesetze kantonal geregelt werden, dann schwebt mir eine fpv-community.ch vor, zumal der Bericht von Spiegel Online sich ja auch mit der Lage in Deutschland befasst :)

Dass die Paragrafenreiterei von selbsternannten Anwälten, Sachverständigen, etc. nervt und zu keinem Ziel führen wird, da gebe ich Dir absolut Recht.

Gruß

Bernhard
 

Tu154M

Erfahrener Benutzer
#14
Ich finde die Forumsbetreiber sollten sich da Gedanken darüber machen, ansonsten sinkt das Niveau dieses Forum in etwa so wie oben genannt.
Hallo,

du darfst uns die Weitsicht zugestehen dies bereits getan zu haben.
Ich sehe persönlich an diesem Thread noch nichts verwerfliches bis auf den Punkt, an dem du anfingst mit dem erhobenen Zeigefinger zu schwingen. Gern können Threads in denen die Diskussion ausufert bei uns gemeldet werden. Wir brauchen allerdings kein Frühwarnsystem dafür, danke.

Grüße,
Kevin
 

Fliegergruss

... sieht alles
#16
Da sieht man doch, wie wichtig die Arbeit der FPVC ist!

Habe das Gefühl, der Spiegel hat Angst davor, das die besseren Paparazzi-Fotos demnächst von "Hobby-Spionen und Nachbarschaftsschnüfflern" kommen könnten, "die für knapp hundert Euro beim Versandhändler Pearl einen kleinen Hubschrauber mit Kamera und Speicherkarte an Bord kaufen können". :D

(Zitat vom 24.09.2012 im gleichen Blatt - und hier ist der Link!)

Alle vier Wochen wird hier dazu wieder mal was aus der Schublade gekramt.

Meiner Meinung nach gilt es, mit Nachdruck zu vetreten, dass wir "Modellflug" mit Flumodellen betreiben ... und keine Drohnen steuern!
 

Rene

Erfahrener Benutzer
#17
Stimmt mein Link ist von 2003 ich habe aber bisher keine andere Meldung bis auf den DMFV Link der von 2012 ist) gehört oder gelesen.
Ich als versicherter Wildflieger (ohne festen Verein und Gelände) halte mich also daran. Der Blick in die Luftraum Karte bei unserem nächsten Flugplatz hat mir klar gemacht das meine "Flugwiesen" in keiner Begrenzten Zone liegen daher hat das schreiben für mich Gültigkeit....

Wegen dem Autonomen Fliegen kann ich mich irren aber ich glaube das auch im Sichtbereich kein autonomes Fliegen gestattet ist.
 

Bodo1963

Bebop 2 + Disco
#18
Bei uns am Platz ist die maximale Flughöhe die Sichtweite.

Da meine Anlage ab 500m unsicher in der Übertragung ( Höhe schon bei ca.450m ) wird, flieg ich selten weiter.
 

Fliegergruss

... sieht alles
#20
..., aber die 100m klingen irgendwie wenig. Oder trifft das nur für absolut autonom agierende Systeme zu?
Hier spricht man von "unbemannten Luftfahrtsystemen" deren Aufstieg gem. §16 Abs. 1 Nr.7 der LuftVO erlaubnisbedürftig ist!!!

Ein Auszug bezüglich der Anwendbarkeit dieser Begriffe definiert sich aus den Nachrichten für Luftfahrer (NFL) vom 28. Juni 2012 und sagt aus, dass:

... die im Einzelfall erforderliche Abgrenzung zwischen unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen im Sinne von § 1 Absatz 2 Nummer 9 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) ausschließlich über den Zweck der Nutzung erfolgt![/U]

Dient die Nutzung des Geräts dem Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung, so gelten die Regelungen über Flugmodelle. Ist mit dem Einsatz hingegen ein sonstiger, insbesondere gewerblicher Zweck verbunden (z.B. Bildaufnahmen mit dem Ziel des Verkaufs), so handelt es sich um ein unbemanntes Luftfahrtsystem, dessen Betrieb unabhängig von seinem Gewicht gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 7 LuftVO erlaubnispflichtig ist.

Da wir in der Regel unser Hobby "zum Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung", so wie es §1 Abs. 1 Nr.8 der LuftVZO für die Musterzulassung vorsieht betreiben, fliegen wir Flugmodelle - und keine unbemannten Luftfahrtsysteme!
 
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FPV1

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