TH9x - Anderes Gewand und günstig

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coolmax

Erfahrener Benutzer
#21
Was bekannt ist, ist das es zwei Versionen gibt.
Die Turnigy scheint die Platine zu besitzen wo man SCK direkt an das Lötpad löten kann.
Diese Version wird hier als V2 betitelt.

Die Flysky TH9x hat die hier betitelte V1 Platine.
Der Unterschied ist hier, das SCK direkt an den SMD gelötet werden muss.

ABER !!!
So wie es aussieht sind die Bezeichnungen auf der Platine keine Revisionen.
Denn beide Platinen haben die Platinenbezeichnung V14.

So habe ich das mir hier mir zusammen gelesen.
Ihr könnt mich da natürlich korrigieren wenn ich hier was falsches schreibe.

Oder das mal lesen
 

Metro23

Erfahrener Benutzer
#22
Braucht man für die Querruder ein Y-kabel, oder kann man die Servos einzeln am Emfpänger anschliessen ?
Aus der Anleitung im Internet geht das nicht genau hervor.
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#23
Wenn du neue Firmware drauf hast, ist das kein Problem, gibst 2 mal 1 Funktion aus
Hat auch den Vorteil, das du getrennt Endanschläge einstellen kannst

Mit Turnigy und Flysky hat es nicht zu Tun, haben 3 Flysky, alles V2 Platinen
 

sandrodadon

Fliegender Maschi
#24
guter Preis
nur ob die durch den Zoll kommt ?
Meine hat der Zoll heute kassiert, obwohl es von einer kleinen chinesischen Firma kam, nicht von Hobbyking und Co.
Bin gespannt, ich werde versuchen denen einfach die CE-Dokumente auf den Tisch zu klatschen, zahle meine 19% von den 67€ = 12,75€ und hoffe dass es das dann war ...
 
G

Gelöschtes Mitglied 1973

Gast
#25
nicht gleich auf den tisch klatschen, einfach hoffen das sie das ding nicht aufmachen ;)
wenn sie fragen was drin ist -> modellbauartikel.
 

sandrodadon

Fliegender Maschi
#26
Okay, daran merkt man dass es mein erster Zollgang ist ;)
Wie hoch stehen dann die Chancen, dass der gute Zoll doch mal reinschauen möchte?

Ich weiß schließlich nicht, was der gute Chinese auf das Paket geschrieben hat ;)
Und natürlich auch nicht, welchen Betrag.
 

Kayle

Erfahrener Benutzer
#27
Das kommt auf das Zollamt an. Bei mir ( Rheinland Pfalz ) schauen die nur bei höherem Warenwert ins Paket. Ansonsten nur : "Was ist drin ? ... Aha Modellbau ... Ok" und ich bekomme das Ding ohne Probleme.

Kayle
 
G

Gelöschtes Mitglied 1973

Gast
#28
was draufsteht is vollkommen irrelevant, nur deine paypal rechnung zählt (die du ausgedruckt dabei hast).
wie oft die reingucken hängt vom zollamt und vom zöllner ab. von alles bis nix.
 

nachbrenner

Erfahrener Pfuscher
#29
Mach dir doch nicht so einen Kopf: Geh hin und antworte knapp und wahrheitsgemäß auf die Fragen. Die sagen dir dann was sie wollen oder was nicht. Warte einfach ab was passiert. Rechnung und Paypal-Beleg gibst du natürlich auf Nachfrage raus.

Wenn sie dir die Ware wirklich nicht aushändigen möchten dann lass dir erklären warum und erbitte dir für deine Reaktion Bedenkzeit und mache dich im Netz schlau.

Das ist wie bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle: Wahrheitsgemäß und knapp auf die Fragen antworten und gut ist es, die sagen dir schon was sie wollen. Wer da ohne Ende loslabert oder wessen erste Reaktion ist "Ich war nicht zu schnell!" der bereitet sich nur selbst Schwierigkeiten.
 

sandrodadon

Fliegender Maschi
#30
Okay, danke ;)
Denke jeder war vor dem 1. Zollgang nervös, oder?

Aber an den Vergleich zur Verkehrskontrolle werde ich mich halten.
Knapp und wahrheitsgemäß, nur auf Nachfrage rausrücken.
 
Zuletzt bearbeitet:

sandrodadon

Fliegender Maschi
#31
So, der Zoll hat mir die Fernbedienung nicht übergeben.
Daraufhin habe ich dem Zoll das CE-Zertifikat übergeben und von den EN-Zertifikaten/Test-Berichten jeweils die erste Seite (Rest war auf dem Laptop).

Die Fernbedienung geht jetzt zur Bundesnetzagentur und soll dort geprüft werden.
Er wollte sich auch nicht darauf einlassen, das Sendemodul raus zu nehmen und die Antenne zu kappen.

Hat jemand ähnliches erlebt?
 
Zuletzt bearbeitet:

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#32
haben schon einige erzählt, die die Turnigy bestellt hatten.
Leider ist nie raus gekommen, was die am Ende wirklich da dran gestört hat, kam nur ein "Darf nicht eingeführt werden, wollen sie es Vernichten, oder soll es zurück gesandt werden"
 

sandrodadon

Fliegender Maschi
#34
Ja ich werde natürlich weiter berichten, ich rufe am Dienstag auch mal bei der Bundesnetzagentur an und evtl schicke ich denen die kompletten Test Reports sowie das CE Teil nochmal zu.

Leider hat niemand das weiter erläutert wie es dort weiter ging.
Schade
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#35
weil keiner bisher Erfahrung damit hat
Entweder die haben sich Tagelang nicht gemeldet, dann musste die Funke aufgrund eines Gesetzes ausgehändigt werden, da diese Prüfung Zeitnah geschehen muss, oder wurde von der BNA nicht frei gegeben.

Allerdings wurde auch nie weiteres Infomaterial bei gelegt, nur Standard Überprüft, bzw Gerüchte weise nur Fotos vom Objekt gemacht, und aufgrund dieser eine Beurteilung gefällt, die so natürlich nicht gut ausgehen kann.
 

sandrodadon

Fliegender Maschi
#36
weil keiner bisher Erfahrung damit hat
Entweder die haben sich Tagelang nicht gemeldet, dann musste die Funke aufgrund eines Gesetzes ausgehändigt werden, da diese Prüfung Zeitnah geschehen muss [...]
Juhu, bei mir liegt Ostern noch dazwischen, vielleicht klappt das ja mit der Aushändigung nach X Tagen (14?)
Aber bezieht sich das auch auf weitere Prüfung?
Hoffentlich ;)
 

sandrodadon

Fliegender Maschi
#38
Nach EU Recht muß dir innerhalb innerhalb 3 Werktagen ab Beschlagnahme mitgeteilt werden hop oder top. Irgendwo gibts auch dieses Dokument als PDF hier im Board.
Okay, der Zöllner meinte was von "vermutlich wird die bis Freitag bei der BNA ankommen etc" aber er meinte dass ich dann noch keinen Bescheid habe.

Aber was bringt mir das?
Sagen wir Mittwoch wäre der 3. Werktag vorbei - Kann ich dann einfach sagen "Tja, Zeit ist um, her damit" ?
 

Waldmensch

Erfahrener Benutzer
#40
Artikel 28
Freigabe von Produkten
(1) Ein Produkt, dessen Freigabe von den für die Kontrolle der
Außengrenzen zuständigen Behörden nach Artikel 27 ausgesetzt
wurde, wird freigegeben, wenn diese Behörden nicht innerhalb
von drei Arbeitstagen nach Aussetzung der Freigabe eine
Mitteilung über die von den Marktüberwachungsbehörden
getroffenen Maßnahmen erhalten, sofern alle übrigen Anforderungen
und Förmlichkeiten für diese Freigabe erfüllt sind.
(2) Stellen die Marktüberwachungsbehörden fest, dass das
betreffende Produkt keine ernste Gefahr für Gesundheit und
Sicherheit oder keinen Verstoß gegen die Harmonisierungsrechtsvorschriften
der Gemeinschaft darstellt, so wird dieses
Produkt freigegeben, sofern alle übrigen Anforderungen und
Förmlichkeiten für diese Freigabe erfüllt sind.
Quelle: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:218:0030:0030:DE:PDF
Seite 13

"Freigabe ausgesetzt" heißt "Ab dem Moment wo dir Gesagt wird - Du kannst es nicht mitnehmen..."
 
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