Zeitungsartikel-Sammlung

rc-jochen

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Am Sonntag kommt in der Wissenschaftlichen Sendung des Deutschlandfunks um 16:30 Uhr der Drohnenkrieg ins Radio. "wie man Drohnen vom Himmel holt!"
 

rc-jochen

Erfahrener Benutzer
oben : Zitat : Dradio Wissen vom 10. Juni 2016; Moderator: Thilo Jahn; Gesprächspartner: Tim Hoesmann

"Was tun, wenn beim Grillen im Park eine Drohne am Himmel nervt? Wenn die Drohne mit einer Kamera ausgerüstet ist, euch filmt und ihr keine Möglichkeit habt, den Drohnenpiloten ausfindig zu machen, dann könntet ihr das Objekt vom Himmel holen.
Unerlaubtes Filmen stellt eine Notwehrsituation dar

"Rechtlich ist das nicht ganz klar", sagt Tim Hoesmann, Anwalt und Justiziar für den Bundesverband der Copterpiloten. "Aber das unerlaubte Filmen stellt eine Notwehrsituation dar, man darf sich dann wehren."

Auch dichtes und gefährliches Fliegen direkt über Menschen, ist eine Gefahrensituation. "Ansonsten muss man den Drohnenüberflug erst einmal dulden", sagt Hoesmann. "Denn von dem bloßen Überflug geht direkt keine Gefahr aus."

Das ist doch ganz schön gequirlte Schei.... und wiederspricht sich. " dann könnt ihr das Objekt vom Himmel holen" !!!!; gehts noch??
Tim Hoesmann, Anwalt und Justiziar für den Bundesverband der Copterpiloten, na toll, wer hat den denn eingestellt!!
 

nachtfalke71

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Da würde der Bock zum Gärtner gemacht 😂

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aargau

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Ich bin zwar selber (hobby)Fotograf, aber nach diesem Artikel dürfte ich also dem nächsten Chinesen, der ein Foto macht, bei welchem ich zufällig durchs Bild latsche auch die Kamera zerstören. Das geht aber garantiert nicht so - wenn dann kann man sich wehren wenn man im höchstpersönlichen Bereich 100% erkennbar abgebildet wurde.
In der Öffentlichkeit ist ein Foto alleine noch lange kein verstoss gegen das Gesetz. Erst wenn das Hauptmotiv die Person darstellt wird es auch da kritisch für das Bild alleine.

Ich rate auf jeden Fall niemandem einen Copter einfach vom Himmel zu holen. Die Anzeige wegen eingriff in den Luftverkehr + Mutwillige Zerstörung wird garantiert härter ausfallen als ein ggf. eingriff in ein Persönlichkeitsrecht..
 

TomW

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Bundesverband der Copterpiloten? Dessen Rechtsbeistand soll ja diese Angaben gemacht haben.
Ich bin entsetzt das ein Jurist sich zu solchen Äußerungen hinreißen lässt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Als persönliches Highlight darf ich auf einen Bericht hinweisen, der kürzlich über mein Projekt FlightZoomer gemacht wurde. Hier ist der Link zum Artikel, der auf dem grössten Schweizer Medienportal (Blick) sowie in der Gratis Abendzeitung Blick Am Abend publiziert wurde:
http://www.blick.ch/life/digital/sc...mulator-mit-echtem-fluggefuehl-id5371597.html

Der Kontakt mit Lorenz Keller war sehr angenehm und professionell. Obwohl Blick an sich der Deutschen Bildzeitung ähnlich ist, stelle ich bei vielen Berichten im Blick eine positive Einstellung gegenüber Drohnen fest und auch ein Bemühen, das Thema, sachlich und unvoreingenommen zu präsentieren.

Für alle die bisher noch nie darüber gestolpert sind
FlightZoomer habe ich in diesem Forum unter dem folgenden Link vorgestellt:
http://fpv-community.de/showthread....erte-Telemetrie-Navigation-OSD-Flugplan-u-s-w
 

TomW

Erfahrener Benutzer
Hallo,
Ich habe das Thema beim BVCP hinterfragt und eine entsprechende Antwort erhalten. Mit Erlaubnis zitiere ich hiermit:

"Guten Tag Herr W.....

das Interview ist schon älter, von Herrn Hoesmann kurz nach Verbandsgründung als Radiointerview gegeben, und drehte sich um das Gefahrenpotenzial Drohnen sowie die Frage, ob und wie man sich dagegen wehren kann.

Wir können Ihren Einwand sehr gut verstehen. Auch wir sind mit der sensationsbetonten und auf negative Klischees stark verkürzten Darstellung der Website nicht glücklich. Im Interview selbst wurden die Themen kontroverser diskutiert, als es auf der Webseite dargestellt ist.

Wir hätten uns gewünscht, dass hier auch die Einwände gegen ein Abschießen von Drohnen wie „Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr“ oder „Gefährdung Dritter durch den Absturz abgeschossener Drohnen oder die Projektile" sowie der Hinweis auf den "Tatbestand der Sachbeschädigung“ abgedruckt werden.

Das hätte das Meinungsbild relativiert und jeden nochmal über die Angemessenheit der Mittel nachdenken lassen. Auch muss die Intension und Berechtigung des Copter-Piloten mit betrachtet werden, denn es kann durchaus sein, dass der Flug erlaubt ist. Copter werden nicht nur zum Filmen, sondern auch für Sicherheit und Rettung eingesetzt.

Wir haben seitdem gelernt, mit Medien sehr vorsichtig zu sprechen, damit selbst verkürzte Aussagen nicht missverständlichh wiedergegeben werden können.
Ganz zu vermeiden und einfach ist das nicht, da leider reißerische Headlines bei den Lesern besser ankommen, aber wir wollen in Gesprächen mit der Presse diese (auch) für die Darstellung der positiven Seiten von Copter-Einsätzen gewinnen.

Darüber berichten wir auf unserer Website und hoffen, dass auch die breite Presse mehr und mehr von den gewinnbringenden Möglichkeiten der Copter und nicht nur angstschürend von möglichen Gefahren berichtet.

Mit besten Grüßen

Ihr Team BVCP "

Ich denke das sollte einiges klarstellen.
 

nachtfalke71

Erfahrener Benutzer
dann schaut mal bei Facebook was vom copterverband da verzapft wird...
frage:
ich hab nen presseausweis...Darf ich damit fliegen und Filmen...

Antwort:
du musst nur die örtlichen Behörden informieren...

Da pack ich mir doch an den Kopf...

Frage:
hab 2500 Euro was empfehlt ihr?

antwort:
kauf dir nen Phantom...Den kann jeder fliegen...

aaaaahhhhh...

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RCCopter

Coptertestingenieur
Streng genommen war's ja ein Hobbyflieger, der sich daneben benommen hat. [emoji14]
Ohne gültige AAE gibts halt keine Grundlage für ein Gewerbe...
Der Flug war kein Hobby, sondern Teil der Dienstleistung eines Fotografen auf einer Hochzeit, wofür er bezahlt wird. Mehr Gewerbe geht wohl nicht.
 

Merlinfly

Erfahrener Benutzer
Der Flug war kein Hobby, sondern Teil der Dienstleistung eines Fotografen auf einer Hochzeit, wofür er bezahlt wird. Mehr Gewerbe geht wohl nicht.
Das kann man so nicht direkt sagen. Kann sehr gut auch ein Gast der Hochzeitsgesellschaft gewesen sein der ein paar Fotos machen wollte. Wenn jemand bei einer solchen Gelegenheit , Anlass etc ein paar Bilder macht wir er schnell als Fotograf bezeichnet, auch wenn er das von berufswegen nicht ist. In solchen oder ählichen Artikeln wird oft vorschnell ein falscher Schluss gezogen und Dinge aus dem Zusammenhang gebracht.

Schlimm finde ich das die Leute wegen jedem Lufthupser gleich die Polizei rufen.
 
FPV1

Banggood

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