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Michael, um deine Frage zu beantworten: Nach den Buchstaben des Gesetzes ist die Antwort ein glassklares: Jein. Man sollte sich allerdings der möglichen Konsequenzen bewusst sein.
Deutlich einfacher wäre es, wenn die Hersteller direkt halbwegs gescheite Antennen liefern würden.
Gruss
Frank
Hallo Frank,
danke für die ausführliche Antwort. Für mich machen die Ausführungen einmal mehr deutlich, dass wir uns mit unserem FPV-Equipment weitgehend in einer Grauzone bewegen. Das kann eigentlich auch niemanden verwundern, bedenkt man die rasante technische Entwicklung einerseits und die Behäbigkeit in Gesetzgebungsverfahren andererseits. Auf absehbare Zeit werden wohl technische Lösungen und Produkte entwickelt werden und auf den Markt kommen, die auf Seiten der Gesetzestexte und Verordnungen keine Entsprechung haben und deshalb auch nicht eindeutig einzuordnen sind.
Wie so oft besteht die Welt aus Grautönen, in den seltensten Fällen trifft man auf ein reines Weiß oder Schwarz. Diesen Punkt, und das war der Hintergedanke meiner Frage, sollten sich auch ein paar der Forenverantwortlichen hier mal hinter die Ohren schreiben. Über den 1000 mW 5,8 GHz Sender brauchen wir ebenso wenig diskutieren, wie einen 25mW Sender mit originalen Antennen und allen Stempeln und Aufklebern. Dazwischen aber ist die Welt grau. Auf meine konkrete Fragestellung bezogen heißt das: nein, der Betrieb ist nicht eindeutig illegal, aber er ist eben auch nicht per se in Ordnung (so wie einige das ja gerne hinstellen). Am Ende läuft das darauf hinaus, dass jeder selbst wissen muss, was er verantworten kann, weil es eben in irgendwelchen Gesetzen nicht eindeutig geregelt ist.
In der Praxis bedeutet das: solange niemand gestört oder behindert wird, interessiert niemanden, was man da gerade treibt. Passiert etwas, oder fühlt sich jemand gestört (und die Tatsache, dass man sich das momentan nicht vorstellen kann heißt ja noch lange nicht, dass das nicht doch tatsächlich eintreten kann), dann wird es spannend. Ist der angerichtete Schaden oder die Störung nur groß genug, oder der Gestörte auch einfach nur wichtig genug, dann findet sich immer jemand, der es ganz genau wissen will und ein Opfer sucht, dem er die fällige Rechnung stellen kann. Dann tritt die Situation der Beweislast dafür ein, dass der geänderte Sender nach wie vor konform ist, und dieser Beweis kann teuer werden.
[OT] Beruflich bin ich in der Chemie zuhause. Dort ist die erwähnte Selbstverantwortung längst Programm geworden. Mit Einführung der Betriebssicherheitsverordnung hat es sich der Gesetzgeber leicht gemacht. Im Prinzip sagt er (sehr stark vereinfacht, in der Praxis sieht es dann schon etwas anders aus): ich schreibe dir Anlagenbetreiber nicht mehr vor, wie deine Anlage auszusehen hat oder wie sie betreiben werden soll. Die Anlagen sind alle so stark unterschiedlich, da kann man nicht mehr jedes Detail per Gesetz regeln. Du kennst deine Anlage am besten, da kann ich dir nicht viel vormachen. Meine Forderung ist lediglich: deine Anlage muss sicher sein und darf Mensch und Umwelt nicht gefährden. Wie du das machst ist deine Sache.
Ein paar Rahmenbedingungen schreiben wir dir in die Technischen Regeln, aber die sind nicht verbindlich und die brauchst du auch nicht in jedem Falle einzuhalten. Im Schadensfall musst du aber nachweisen, dass die von dir getroffenen Entscheidungen und Maßnahmen mindestens auf dem Niveau der Technischen Regeln sind und das gleiche Schutzniveau für Mensch und Umwelt sicherstellen. Andernfalls nehmen wir dich als Unternehmer in die persönliche Verantwortung und Haftung.
In der Konsequenz führte das unter anderem dazu, dass man zunehmend in Situationen kommt, in denen man eben nicht mal eben ein Gesetz aufschlägt, in dem klar geregelt ist, was ich darf und was ich nicht darf. Stattdessen wird man immer häufiger gezwungen sein Hirn einzuschalten und viele der Themenstellung relevante Verordnungen und Regelungen zu studieren, um anschließend eine Risikoabschätzung zu machen. Dabei kommt dann manchmal raus, dass es besser ist, die Finger von etwas zu lassen, manchmal kommt man aber auch dem Schluss, dass es vertretbar ist, ein gewisses (vielleicht sehr theoretisches) Risiko einzugehen. Menschen, die rein zwischen schwarz und weiß unterscheiden können, sind mit solchen Situationen natürlich zunehmend überfordert. [\OT]
Und nochmal: mir geht es bei dieser Diskussion nicht darum, irgendjemandem etwas vorzuschreiben, ein lautes "ILLEGAL" um die Ohren zu hauen oder sonstwie irgendjemanden zu bevormunden oder zu maßregeln. Ich versuche nur, so gut es geht herauszufinden und zu verstehen, wie in Punkten wie dem hier diskutierten die gesetzliche Ausgangslage ist, welche Dinge klar und eindeutig sind und welche nicht. Was jeder Einzelne daraus macht ist mir wurscht, da kümmere ich mich nur um meine Angelegenheiten.