Hallo Freunde
In Österreich braucht man nicht mehr darüber zu diskutieren.
So steht es im Gesetz:
Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeuge
Flugmodelle
§ 24c. (1) Flugmodelle sind nicht der Landesverteidigung dienende unbemannte Geräte, die selb-ständig im Fluge in direkter, ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung zum Piloten ver-wendet werden können und
1. in einem Umkreis von höchstens 500 m und
2. ausschließlich unentgeltlich und nicht gewerblich im Freizeitbereich und ausschließlich zum Zwecke des Fluges selbst,
betrieben werden.
(2) Flugmodelle mit einem Gewicht bis einschließlich 25 kg dürfen ohne Bewilligung gemäß Abs. 3 betrieben werden. Der Pilot hat stets darauf zu achten, dass durch den Betrieb dieser Flugmodelle keine Personen oder Sachen gefährdet werden.
(3) Flugmodelle mit einem Gewicht über 25 kg dürfen nur mit Bewilligung der Austro Control GmbH oder einer auf Grund einer Übertragung gemäß § 140b zuständigen Behörde betrieben werden. Diese Bewilligung ist zu erteilen, wenn......
Dies ist ein Auszug aus dem neuen Gesetzestext.
Nachzulesen in Abschnitt 4
Seite 10 und 11:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/RegV/REGV_COO_2026_100_2_866254/REGV_COO_2026_100_2_866254.pdf
Die haben nur etwas gegen Filmen als Hauptberuf und Gewerblich.So lange sich keiner gestört in seiner Privatsphäre fühlt, haben wir Ruhe.
VG
Franz