Modellflug mit Kamera in Österreich vorerst verboten?

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Rheinperchten

Erfahrener Benutzer
Das muss man sich mal in ruhigen Stunden durchlesen denn da haben wirs ja wieder :
Regeln für Flugmodelle sind davon nicht betroffen und werden von der voraussichtlich zuständigen Behörde (Österreichischer Aeroclub) veröffentlicht.
.....:p
Nun,- und wenn wir Klasse 1 sind dann gute Nacht....alleine schon die Renundanzanforderungen.
 
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Mayday

Expert somehow
Rheinpeterchen, ich meinte lediglich die von Dir genannten Vergleiche. Es wird sehr penibel auf die Einhaltung gewisser Vorschriften geachtet... Was allerdings der gemeine Privat- und erst recht UL-/VLA Flieger so macht... Nun ja.

Aber es steht außer Frage, daß wir uns ob der Schwachsinnigkeit der aktuellen Regelungen einig sind, denke ich, oder? Irgendwas zwischen nix (jetzt, hier in D) und Luftfahrtnorm muß sein.
Den Photo- und Videoquatsch kapiere ich sowieso mal gar nicht...
 

Rheinperchten

Erfahrener Benutzer
Ich denke dass man da auch viel mit verschiedenen Auslegungen arbeiten kann. Ich lese gerade die Vorschriften usw der Austrocontrol durch. Also Grundsätzlich haben wir als Modellflieger nix mit Bewilligungen zu tun.
Auszug siehe hier.....

Ausnahmen:

Unbemannte Luftfahrzeuge mit einer maximalen Bewegungsenergie von bis zu 79 Joule
gemäß § 24d LFG sind von diesem LBTH ausgenommen.

Unbemannte Luftfahrzeuge mit einer Betriebsmasse von mehr als 150 kg fallen in die
Zuständigkeit der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) und werden deshalb in
diesem LBTH nicht behandelt.

Der Landesverteidigung dienende unbemannte Luftfahrzeuge sind von diesem LBTH
ausgenommen.

Flugmodelle gem. § 24c LFG sind von diesem LBTH ausgenommen. Für Flugmodelle
über 25 kg ist die zuständige Behörde der Österreichische Aeroclub

Bedeutet für mich: Ich fliege Kopter ohne Bewilligung und das ist erlaubt, mache ich ne Cam dran für FPV dann greift der Spruch " zum Zweck des Fluges selbst", soweit richtig ??? Also Es ist nicht sofort ein unbemanntes Luftfahrzeug wenn ne Cam dran ist für das dann die Austrocontrol zuständig ist da FPV ja laut Aeroclub erlaubt ist. Bis 25 Kg ist alles egal ( pauschal gesprochen ).
Es geht nun nur um folgendes: Wenn man fliegt um vorrangig Luftaufnahmen zu machen,---richtig ???
Und nochwas,- was mich echt ärgert: Es ist doch sch...egal ob ich ein Video aufzeichen wenn ich FPV fliege oder aus einer Seilbahn filme, oder sonstwie,- wie kann man da nur so ein Geschiß draus machen. OK,- immer wieder tauchen Typen auf welche durch ihr Verhalten andere Menschen gefährden,- das läßt sich aber auch nie ausschließen. Ich für meinen Teil würde eh meist nur über Bergen, Gletschern, Seen usw fliegen.
 
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DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
Genau darum geht es seit 20 seiten
Genau dieser Satz " zum Zweck des Fluges selbst"
Das ist wieder so schwammig Formuliert, das eben 2 Auslegungen davon gibt
Der Aeroclup Interpretiert das so, du machst vorrangig einen Flug, und nebenbei eine Aufnahme
Der Austrocontrol, zumindest der bisherige Ansprechpartner Interpretiert das so, das montieren der Kamera mit Aufnahmefunktion zeugt von der Absicht, eine Aufnahme zu machen, während man fliegt

Der Unterschied ist eben, was dein Hauptbeweggrund ist, diesen Flug zu machen, der Film oder der Flug
 

Rheinperchten

Erfahrener Benutzer
Ich denke NICHT das die Austrocontrol mein Hauptasnsprechpartner ist. Denn laut deren eigener Aussage sind Flugmodelle von deren Regelungen (LBTH) nicht betroffen bis 25 Kg. Von 25 bis 150 Kg dann Austrocontrol. So verstehe ich das was die selber in ihren Statuten schreiben.
 

schmiernippel

Erfahrener Benutzer
@DerCamperHB :
Der Aeroclup Interpretiert das so, du machst vorrangig einen Flug, und nebenbei eine Aufnahme
Der Abschnitt im LFG lautet :

[TABLE="class: wi100 noTableBorder"]
[TR]
[TD="class: AlignRight VAlignTop, colspan: 2"]2.[/TD]
[TD="class: AlignJustify VAlignTop, colspan: 9"]ausschließlich unentgeltlich und nicht gewerblich im Freizeitbereich und AUSSCHLIEßLICH zum Zwecke des Fluges selbst,
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD="class: AlignJustify, colspan: 11"]betrieben werden.
[/TD]
[/TR]
[/TABLE]
Also das Wort "AUSSCHLIEßLICH" lässt relativ wenig Spielraum für Interpretationen zu........... Das ist das Problem !

MfG
 
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schmiernippel

Erfahrener Benutzer
Wird bei uns auch sicher noch Änderungen geben, die Frage ist halt nur wann........ Weil wenn die ersten "unwissenden" DJI Phantom (Klischee :) Piloten, die 0 Ahnung haben, Aufgrund ihrer Youtube Videos oder Luftfotos nach §169 bestraft werden, dann wirds kritisch....... LOL Geschweige den von den ganzen AR-Drone(weit über 300g-also bei Aufnahme UAV) Piloten bzw Videos.

Wenn ein 15Jähriger eine ARDrone zu Weihnachten bekommt, ein paar Videos auf Youtube hochlädt, and dann eine Anzeige bekommt und X1000 Euro zahlen muss............. Ich glaube da wird noch recht viel passieren beim Gesetz, bzw muss !!!

MfG
 
Zuletzt bearbeitet:

schmiernippel

Erfahrener Benutzer
Schon klar, das dassTeil ist bei den Modellbauinteressierten bekannt ist, aber im Spielzeuggeschäft oder Elektromarkt ist halt die ArDrone dominant.
Um das Gesetz zu umgehen gibt es viele Lösungen, du kannst eine Spiegelreflex auf einen 5m3 Heliumballon montieren und egal wo(ausser Sicherheitszonen) Luftaufnahmen machen......... Und Mit einer MobiusHD kannst auch einen Copter unter 79j bauen und im Stadtzentrum (wenn keine offensichtliche Gefährdung vorliegt) herumheizen und HD-Videos machen.......

PS: Aber das Gesetz haben anscheinend Leute gemacht die 10 Jahre in der Schule waren, 6 Jahre studiert haben und trotzdem kein Bier mit einem Feuerzeug öffnen können :) IRONIE

MfG
 
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Rheinperchten

Erfahrener Benutzer
Aha, in Ö ist die AR dominant ??? Hätte ich nicht gedacht. Also dann nen Copter unter 79j bauen. dürften 300 Gramm sein glaube ich oder ?? Da fällt mir ein,- ein RC-Paragleiter. Ich denke aber das Gewicht zählt MIT Cam ,- also Gesammtgewicht.
 

Rheinperchten

Erfahrener Benutzer
So,- das hier ist auch OK,- die fette Cam weg und ne Mobius ohne Gehäuse drunter, Empfänger ohne Gehäuse. Nanosender ( Stinger ) und schon fertig,- das werde ich mal versuchen zu testen.
[video=youtube;KrL1VfqrX08]http://www.youtube.com/watch?v=KrL1VfqrX08[/video]
 

Mosquito

Erfahrener Benutzer
Jetzt gehen wir dochmal einen Schritt weiter in diesem Gesetzes-Chaos.

Flugtag, Flugplatz, jede Menge Publikum 10 mtr. neben dem Flugfeld hinter dem Zaun und ich will ein Modellflugzeug (< 5 kg) vorführen.

A) Kategorie B od. C?
B) Brauche ich eine AC-Zulassung? Es ja kein Flug um des Fluges willen, sondern eine Produktpräsentation, man könnte sogar fast schon sagen "ein Arbeitsflug".

So, jetzt seid ihr dran ...
 

fragos

Erfahrener Benutzer
Hallo Freunde
In Österreich braucht man nicht mehr darüber zu diskutieren.
So steht es im Gesetz:
Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeuge
Flugmodelle
§ 24c. (1) Flugmodelle sind nicht der Landesverteidigung dienende unbemannte Geräte, die selb-ständig im Fluge in direkter, ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung zum Piloten ver-wendet werden können und
1. in einem Umkreis von höchstens 500 m und
2. ausschließlich unentgeltlich und nicht gewerblich im Freizeitbereich und ausschließlich zum Zwecke des Fluges selbst,
betrieben werden.
(2) Flugmodelle mit einem Gewicht bis einschließlich 25 kg dürfen ohne Bewilligung gemäß Abs. 3 betrieben werden. Der Pilot hat stets darauf zu achten, dass durch den Betrieb dieser Flugmodelle keine Personen oder Sachen gefährdet werden.
(3) Flugmodelle mit einem Gewicht über 25 kg dürfen nur mit Bewilligung der Austro Control GmbH oder einer auf Grund einer Übertragung gemäß § 140b zuständigen Behörde betrieben werden. Diese Bewilligung ist zu erteilen, wenn......
Dies ist ein Auszug aus dem neuen Gesetzestext.
Nachzulesen in Abschnitt 4

Seite 10 und 11:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/RegV/REGV_COO_2026_100_2_866254/REGV_COO_2026_100_2_866254.pdf
Die haben nur etwas gegen Filmen als Hauptberuf und Gewerblich.So lange sich keiner gestört in seiner Privatsphäre fühlt, haben wir Ruhe.
VG
Franz
 

fragos

Erfahrener Benutzer
Hallo
Also ich betreibe den Modellflug des Fliegens willen.
Aber im Gesetz steht auf Seite 10 bis 12 genau was ein Modellflugzeug ohne Bewilligung ist und was nicht(nämlich Modellflugzeuge die weiter als 500m fliegen dürfen und zu gewerblichen Zwecken unterwegs sind)das sind doch genaue Aussagen was ich darf und was nicht.Ich darf auch filmen so lange sich niemand in seiner Privatsphäre gestört fühlt oder den Film hinterher ins Netz stellen.
Vg
Franz
 
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FPV1

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