FPV Pilot aus der Schweiz gesucht

chillerflieger

Erfahrener Benutzer
Hat jemand 2s 300-600mah Lipos die er verkaufen würde ?
 

Upgrade 08/15

Erfahrener Benutzer
Hallo Schweizer :D

Weiss jemand von euch, wie es mit dem Hobbymässigen Anfertigen + Verkaufen von Luftbildern aussieht? Also rein zur Hobbyfinanzierung, nicht für den allgemeinen Lebensunterhalt. Soweit ich weiss gibt es bei uns keine Aufstiegserlaubnis, Gewerbeschein etc? Die "normalen" Luftfahrtgesetze sind mir bekannt.
Vom Bazl habe ich bisher keine Antwort bekommen.

Im Gesetz steht
"Aufnahmen aus der Luft und die Verbreitung solcher Aufnahmen sind unter Vorbehalt der Gesetzgebung über den Schutz militärischer Anlagen erlaubt."

Aber ob Verbreitung = Verkauf ...oder ob es dazu wieder einen separaten Artikel gibt, wer weiss.

Gruss
 

Merlinfly

Erfahrener Benutzer
Die einzigsten die in dem Fall was von die wollen sind die Steuerbehörden, du hast ja dadurch ein Einkommen.
Streng genommen ist das ein Erwerbseinkommen als selbstängig Erwerbender. Und ab einem gewissen
Umsatz kommt auch noch die AHV dazu. Dem BAZL ist das egal da die nicht zwischen privatem und gewerblichem
Flug unterscheiden. Flug ist Flug.
Möglicherweise deckt die Modellflughaftversicherung den gewerblichen Flug nicht ab.
 

Upgrade 08/15

Erfahrener Benutzer
Die einzigsten die in dem Fall was von die wollen sind die Steuerbehörden, du hast ja dadurch ein Einkommen.
Streng genommen ist das ein Erwerbseinkommen als selbstängig Erwerbender. Und ab einem gewissen
Umsatz kommt auch noch die AHV dazu. Dem BAZL ist das egal da die nicht zwischen privatem und gewerblichem
Flug unterscheiden. Flug ist Flug.
Möglicherweise deckt die Modellflughaftversicherung den gewerblichen Flug nicht ab.

Okay, danke für die Antwort!
Ich denke der Umsatz wird sehr bescheiden bleiben; wahrscheinlich gibt es nicht mal etwas zum Versteuern! Das mit der Versicherung ist auf jeden Fall ein Punkt, den ich abklären muss.

Gruss
 
Bis zu einem bestimmten Betrag (fragt mich jetzt bitte nicht in welcher Höhe) kannst du egal in welcher beruflichen Sparte, steuerfrei Nebeneinkünfte haben. Aber eben....nicht uneingeschränkt....
Ich meine mal was von 2500 SFr. jährlich gehört zu haben, bin mir aber auch nicht sicher.

Edit:
Gerade was gefunden...
https://www.ch.ch/de/besteuerung-nebenverdienst/
 

nique

Legal-LongRanger
Und wenn Du im SMV bist, findest du dort, bis wieviel die als Nichtgewerblich anschauen. Ich meinte, das könnten 10kCHF/Jahr sein. Und wenn de nicht dort bist, dann klärs mit deiner Versicherung ab, ob sie noch decken.
 

Puppo

FPV Pilot in Ausbildung
Oh man, jetzt geht es also bei uns auch los... Echt mühsam und sehr schade.
 

brm

Erfahrener Benutzer
tja, man wird sehen wie es sich entwickelt...
 
Nimmt mich dann wunder, wo der Unterschied zwischen Modellflug und "Drohnen"-Flug ist und wie das unterschieden wird.
Ich hoffe, dass die Gründung der RPAA etwas bringt.
 

GekoCH

Erfahrener Benutzer

aargau

Erfahrener Benutzer
Tja, alles reine Geldmacherei...
Ich denke mit dem nötigen Kleingeld kann man da sehr wohl eine Bewilligung einholen. Es trifft mal wieder die, welche ihr hobby ausüben wollen, wobei ich es natürlich auch nicht gerade für schlau halte mitten in der Stadt zu starten. Aber auch in Zürich gibt es genügend plätze an welche man ohne weiteres in die Luft konnte und absolut keine Angst haben musste das da was passieren könnte wenn der Copter doch mal runter kommt.

Ich hoffe ich werde den 30k Copter von Zürich nie in der Stadt zu sehen kriegen, sonst gibt es nämlich auch eine Anzeige...
 

nique

Legal-LongRanger
Wenn man da am Mittwoch dabei sein will, wo muss oder soll man sich anmelden?
Schreibt mir eine PN mit Mailadresse, dann bekommt ihr die offizielle Einladung mit dem Statutenvorschlag, Wegbeschreibung, Programm.

Übrigens, Markus Farner (BAZL und oberster "Drohnen-Regulator") wird uns was erzählen, das wird also sehr spannend.

Ich gehe davon aus, dass es künftig (2016) eine bessere Trennung zwischen Modellflieger und Drohnen (RPAS) geben wird. Modellflieger sind fürs Hobby und definieren sich über den Zweck des Fliegens (und nicht der Datengewinnung wie bei Drohnen...) Naja, ok, eine schwammige Definition, aber dies entspricht auch einem Consens auf ICAO-Stufe.

Modellflieger werden aber dann eingeschränkt sein auf Sichtflug und all den anderen Einschränkungen die heute schon gelten.

Die Frage ist dann, was ist FPV?

Ihr könnt dann wohl wählen, zwischen Bewilligung als RPAS mit ordentlichem administrativem Aufwand (Stichwort GALLO), oder einer Ausnahmebewilligung zu den Einschränkungen als Modellflugzeug - so es die noch geben wird.

Hat sich jemand schon die Mühe genommen und rausgefunden, wie Zürich Mini-Drohnen definiert?
 

nique

Legal-LongRanger
Hat mich nicht losgelassen... Hier: https://www.stadt-zuerich.ch/conten...hueren/Merkblatt_Multicopter_Stadt_Zurich.pdf

Verschärfungen hier:
- Über öffentlichem Grund (bebautes Gebiet und Gewässer) darf nicht geflogen
werden (Verfügung des Polizeivorstandes der Stadt Zürich vom 8. Juli 1983 - Nr.
651/82).
- Bei Flügen ab Privatgrund in überbautem Gebiet darf die Luftsäule über dem
Grundstück nicht verlassen werden und das Einverständnis des Grundeigentümers
ist nötig
Die Luftsäule über dem Grundstück darf nicht mehr verlassen werden. Gut hat jeder ein Grundstück von mehreren km2... :(
 

Upgrade 08/15

Erfahrener Benutzer
Wie sieht es mit landwirtschaftlichen Flächen aus? Das ist doch meist gepachtet--> Zählt das als öffentlicher Grund oder Privat?

Zusätzlich wird ja öffentlicher Grund noch als "bebautes Gebiet und Gewässer" definiert. Also ist das Fliegen etwas ausserhalb sowieso kein Problem?

Oder ganz allgemein; wie ist das denn zu interpretieren:
"Über öffentlichem Grund (bebautes Gebiet und Gewässer) darf nicht geflogen
werden "
Ist das "bebautes Gebiet und Gewässer" gar keine Definition, sondern eine Erweiterung des "öffentlichen Grundes"?
Falls ja, könnte man das Multikopterfliegen auf legale Weise im kt Zürich ja gleich vergessen. Unsere "normalen" privaten Grundstücke sind immer in bebautem Gebiet.
Falles nein (d.h. das Fliegen über öffentlichem Grund ist verboten sofern es sich um ein bebautes Gebiet oder Gewässer handelt), wäre dieses Gesetz gar nicht so dramatisch wie es sich anhört - denn wer fliegt schon im überbauten Gebiet und über Gewässern (okay, die Meisten. Aber darauf könnte man schon irgendwie verzichten)?

Kennt jemand den eigentlichen Gesetzestext, also nicht den Text vom Merkblatt?

Gemäss lfg können die einzelnen Kantone ja eigene Gesetze zum Modellflug verfassen - doch wo zur Hölle findet man die (online)? Ich z.B. wohne im Kanton Luzern. Was da für spezielle Gesetze gelten und ob es die überhaupt gibt...keine Ahnung.


Gruss
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie sieht es mit landwirtschaftlichen Flächen aus? Das ist doch meist gepachtet--> Zählt das als öffentlicher Grund oder Privat?

Zusätzlich wird ja öffentlicher Grund noch als "bebautes Gebiet und Gewässer" definiert. Also ist das Fliegen etwas ausserhalb sowieso kein Problem?
Wenn du dich mit dem Bauern oder Grundbesitzer abgesprochen und die Erlaubnis bekommen hast, kannst du beruhigt fliegen. Der Haken daran sind die Feldwege, die ja öffentlich sind und nicht direkt zum Acker gehören. Dasselbe gilt auch für Waldgebiete.
Direkt an unser Haus angrenzend liegt ein Acker, über welchem ich häufig fliege. Den Bauern kannte ich schon als Knirps und die Chemie stimmt. Abgesehen davon fliegt auch der Bruder des Bauern und somit ist das Fliegen eigentlich kein Thema, solange man nicht durch die Frucht watschelt oder was in den Mähdrescher oder Futter gelangt.

Gibt es bei uns eigentlich auch die 500g Klausel?
 

chillerflieger

Erfahrener Benutzer
jap unter 500g braucht man keine Versicherung. Schade dass das nun auch in der Schweiz anfängt.
 

aargau

Erfahrener Benutzer
Wenn du dich mit dem Bauern oder Grundbesitzer abgesprochen und die Erlaubnis bekommen hast, kannst du beruhigt fliegen. Der Haken daran sind die Feldwege, die ja öffentlich sind und nicht direkt zum Acker gehören. Dasselbe gilt auch für Waldgebiete.
Direkt an unser Haus angrenzend liegt ein Acker, über welchem ich häufig fliege. Den Bauern kannte ich schon als Knirps und die Chemie stimmt. Abgesehen davon fliegt auch der Bruder des Bauern und somit ist das Fliegen eigentlich kein Thema, solange man nicht durch die Frucht watschelt oder was in den Mähdrescher oder Futter gelangt.

Gibt es bei uns eigentlich auch die 500g Klausel?
Naja ausserhalb vom KT Zürich darfst du ja (noch) auf öffentlichem Grund aufsteigen ohne irgend eine Erlaubniss. Notfalls startest du halt aus der Hand oder aber ab dem Autodach...
So wie ich das verstehe gibt es in Zürich keine 500g regel, also auch ein 1g microQuad von BG darf nicht mehr in die Luft.......
Wie das mit Acker in Zürich aussieht ist übrigens auch fraglich, es heisst ja bis zur Haussäule, da müsstest du erst was aufstellen :D
Naja, so oder so - ein riesen Witz das verbot, vor allem weil das eigentliche Reglement ja schon stein alt ist...

Ich habe nichts dagegen, dass man in der Stadt etwas mehr einschränkt diese Phantomflieger die meinen überall zu fliegen gehören schon mal ein wenig eingewiesen. Aber was spricht dagegen an einem Sonntag morgen früh auf einem leeren Feld eine Runde zu drehen? Datenschutz kann ja wohl echt nicht der Grund sein. Ich hätte da eigentlich eher Angst um meine Gesundheit, aber das sieht wohl keiner...
 
FPV1

Banggood

Oben Unten