und was den überflug angeht, den muss die nette dame dulden (sofern er sie nicht durch zb laute geräusche belästigt).
Hier ein Zitat (ich hoffe es ist erlaubt) und der link:
"Kann mir mein Nachbar den Überflug seines Grundstücks verbieten?
Der Eigentümer hat grundsätzlich einen Anspruch darauf, die Unterlassung von Beeinträchtigungen seines Grundstücks zu fordern. Dies gilt nach herrschender Meinung unter den Juristen auch für den Luftraum darüber. Allerdings hat er "luftverkehrsrechtlich ordnungsgemäße Überflüge" zu dulden. Dies dürfte jedoch nicht für den auf geringer Höhe erfolgenden geräuschvollen Einflug von privaten Drohnen auf das Grundstück gelten. Insbesondere in den Fällen, in denen die Drohne zudem noch eine Kamera an Bord hat, dürfte davon auszugehen sein, dass darin eine Beeinträchtigung des Eigentums und der Privatsphäre zu sehen ist, die der Grundbesitzer verbieten kann. Spezielle Urteile zu dieser Problematik bestehen jedoch derzeit wohl noch nicht. In jedem Fall sollte bei Drohnenflügen Rücksicht auf die Belange der Anwohner und Nachbarn genommen werden."
http://www.spiegel.de/netzwelt/gadg...nen-das-darf-das-fliegende-auge-a-903502.html
'Geräuschvoll' und 'geringe Höhe' klingt da für mich eher nach einem nebensächlichem Aspekt.....
Aber auf diesem Gelände ist ja ein Überflug von Häusern überhaupt nicht notwendig, da ist ja genug Platz in andere Richtungen. Wenn der Bauer uns die Freigabe geben sollte, heißt es dann einfach: zu Fuß zum Platz (vlt. gibt es ja auch in der anderen Richtung, weg von der 'Dame' Parkmöglichkeiten), keine Überflug vom Dorf und gut is!
Zuletzt bearbeitet: