Den Bestandsschutz kann man bei eine X9D ja noch geltend machen, bei einer X9D jedoch nicht,
da sie 2015 in den Handel gekommen ist.
da sie 2015 in den Handel gekommen ist.
Meine X9D ist von 2014 und ist und bleibt auf NON-EU. Damit auch meine Empfänger. Und da ich im Fall des Falles (meine X9D gibt den Geist auf) nicht alle Empfänger bei Neukauf eines Senders "Hauruck" auf LBT umflashen möchte, hab ich mir extra ein XJT Modul aus Fernost kommen lassen. Nach Helles Info hier wäre das ja nun nicht notwendig gewesen.
Das wäre ja auch ein "Umschiffen" des LBT Zwangs!
Gruß KH