Artikel: FPV-Fliegen – Rechtsfreiheit über den Wolken?

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#3
Und wieder das Technische Problem, wie Übernimmt der Spotter das Flugobjekt, da der FPV Pilot die Lehrerfunke haben muss, um nicht extra 2 Sender besitzen zu müssen, wenn er mit verschiedenen Spottern fliegt
 

Micha1979

Erfahrener Benutzer
#6
Ist ja aber nichts wirklich neues dabei.

So ein Käse mit dem LeherSchüler gebunden fliegen, Ich fliege zwar fast nur noch Copter FPV ,und das auch nur im Sichtbereich aber jetzt mal ehrlich wer kann meinen Copter den im Schülerbetrieb abfangen und die Lage richtig einschätzen ich sage einfach mal das kann keiner ;)
Ich bin besser drann wenn ich den Copter bei schlechtem oder keinem Videobild in den Filesave schicke und ihn mit Notgas laden lasse ! (lehrerschüler betrieb würde hier nichts bringen)
 

Grandcaravan

Administrator
Mitarbeiter
#7
Abend!
Nochmal zur Verdeutlichung: DMFV ist für FPV mit Lehrer-Schüler-Betrieb, wobei der Lehrer die Funktion des Spotters hat und den Luftraum überwacht! Im Notfall kann er die Funke übernehmen, nicht kabelgebunden!

Momentane Situation seitens der Versicherer ist ja kabelgebundener LS-Betrieb. Dies gilt es rückgängig zu machen und daran arbeiten wir auch gemeinsam mit dem DMFV.

Beste Grüße
Heiko
 

J.Heilig

Erfahrener Benutzer
#8
... aber jetzt mal ehrlich wer kann meinen Copter den im Schülerbetrieb abfangen und die Lage richtig einschätzen ich sage einfach mal das kann keiner ;)
Ich bin besser drann wenn ich den Copter bei schlechtem oder keinem Videobild in den Filesave schicke und ihn mit Notgas laden lasse ! (lehrerschüler betrieb würde hier nichts bringen)
Selbstverständlich muß der verantwortliche Pilot am Lehrersender das Fluggerät beherrschen und jederzeit übernehmen können. Wenn er das nicht kann, ist er für diese Aufgabe ungeeignet, bzw. hat zu spät reagiert. Wenn er die Fluglage bereits nicht mehr erkennen kann, ist es zu spät.

Failsafe ist lediglich für den Ausfall der Funkverbindung gedacht, was im Sichtbereich eher unwahrscheinlich sein dürfte. Natürlich könnte man diesen Zustand auch durch Ausschalten des Senders herbeiführen, aber die Landung wäre dann trotzdem unkontrolliert. Eine RTH Funktion wäre hier u.U. zweckmäßiger, ist aber nach derzeitiger Gesetzgebung als autonomes Fliegen zu werten und damit nicht erlaubt.

:) Jürgen
 

Altix

Erfahrener Benutzer
#9
... Eine RTH Funktion wäre hier u.U. zweckmäßiger, ist aber nach derzeitiger Gesetzgebung als autonomes Fliegen zu werten und damit nicht erlaubt.

:) Jürgen
Dann wäre das ein Punkt, an dem man die Hebel ansetzen sollte. Meiner Ansicht nach ist eine RTH-Funktion der beste Schutz, den man im Zweifel haben kann. Mehr und mehr FCs bieten dieses Feature an und auf einen Schalter gelegt funktioniert das narrensicher. Auf diese Art und Weise kann man im Falle z.B. eines Bildverlustes den Kopter sicher wieder zurückholen ohne irgendwen oder irgendwas zu gefährden.
 

BK-Morpheus

Erfahrener Benutzer
#10
Ab kommendem Jahr bin ich eh beim DMO, dort braucht man für FPV keinen Lehrer/Schüler Betrieb, nur den Spotter, der übernehmen können muss. :)
 

J.Heilig

Erfahrener Benutzer
#11
Ab kommendem Jahr bin ich eh beim DMO, dort braucht man für FPV keinen Lehrer/Schüler Betrieb, nur den Spotter, der übernehmen können muss. :)
Auch die DMO wird sich hüten gegen gesetzliche Bestimmungen (hier: Luftverkehrsgesetz (LuftVG)) zu verstoßen.

Es geht hier um die Klärung der Einstufung eines FPV-Modells als "Flugmodell" oder "für die Benutzung des Luftraums bestimmtes Gerät".

:) Jürgen
 

BK-Morpheus

Erfahrener Benutzer
#12
Auch die DMO wird sich hüten gegen gesetzliche Bestimmungen (hier: Luftverkehrsgesetz (LuftVG)) zu verstoßen.

Es geht hier um die Klärung der Einstufung eines FPV-Modells als "Flugmodell" oder "für die Benutzung des Luftraums bestimmtes Gerät".

:) Jürgen
Tun sie nicht, die Regelung gilt dem Versicherungsschutz und kommt nicht vom Luftverkehrsgesetz.
 

J.Heilig

Erfahrener Benutzer
#13
Dann wäre das ein Punkt, an dem man die Hebel ansetzen sollte. Meiner Ansicht nach ist eine RTH-Funktion der beste Schutz, den man im Zweifel haben kann. Mehr und mehr FCs bieten dieses Feature an und auf einen Schalter gelegt funktioniert das narrensicher. Auf diese Art und Weise kann man im Falle z.B. eines Bildverlustes den Kopter sicher wieder zurückholen ohne irgendwen oder irgendwas zu gefährden.
Auch RTH ist hier kein "Allheilmittel". Wie soll der Rückflug erfolgen? Auf dem kürzesten Weg? In welcher Höhe? Auf dem gleichen Flugweg zurück? Mittlerweile können sich die Bedingungen verändert haben und der Startplatz ist u.U. nicht mehr frei. Eine manuelle Steuerung durch den verantwortlichen Piloten ist hier einfach flexibler.

:) Jürgen

Tun sie nicht, die Regelung gilt dem Versicherungsschutz und kommt nicht vom Luftverkehrsgesetz.
Das Gesetz fordert eine Haftpflichtversicherung für Flugmodelle. Noch nicht abschliessend geklärt ist allerdings die Frage, ob es sich bei einem FPV gesteuerten Modell um ein Flugmodell oder ein für die Benutzung des Luftraums bestimmtes Gerät handelt.

Auch die DMO-Versicherung beschränkt sich auf Flugmodelle (Schiffe, Autos und Raketen lassen wir mal aussen vor):

IV. Halter-Haftpflicht-Versicherung
l. Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht aus dem Halten, Besitz oder Betrieb von Flug-, Auto- oder Schiffsmodellen einschließlich der Verwendung einer Minikamera in Verbindung mit einer Videobrille (FPV), hierbei muß immer ein
zweiter Pilot bereitstehen, der bei Ausfall dieser Steuerungsart das Modell übernehmen und konventionell nach Sicht steuern kann. ...
Autarkes F l i e g e n ist nicht mit versichert (gemeint ist hier wohl autonomes Fliegen).
Wenn es nach dem DMFV ginge, wäre eine Senderübergabe an den verantwortlichen Piloten ebenfalls ausreichend. Der Gesetzgeber forderte jedoch kürzere Zeiten, wie sie nur mit einer permanenten Lehrer/Schüler Verbindung erreicht werden können.

Auch die DMO fordert, daß "die gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen eingehalten werden!"

:) Jürgen
 

BK-Morpheus

Erfahrener Benutzer
#14
Das Gesetz fordert eine Haftpflichtversicherung für Flugmodelle. Noch nicht abschliessend geklärt ist allerdings die Frage, ob es sich bei einem FPV gesteuerten Modell um ein Flugmodell oder ein für die Benutzung des Luftraums bestimmtes Gerät handelt.

Auch die DMO-Versicherung beschränkt sich auf Flugmodelle (Schiffe, Autos und Raketen lassen wir mal aussen vor):



Wenn es nach dem DMFV ginge, wäre eine Senderübergabe an den verantwortlichen Piloten ebenfalls ausreichend. Der Gesetzgeber forderte jedoch kürzere Zeiten, wie sie nur mit einer permanenten Lehrer/Schüler Verbindung erreicht werden können.

Auch die DMO fordert, daß "die gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen eingehalten werden!"

:) Jürgen
Jop, aber Lehrer/Schüler Betrieb wird hier nicht gefordert (wurde einigen Leuten bereits so vom DMO bestätigt).
 

J.Heilig

Erfahrener Benutzer
#15
Jop, aber Lehrer/Schüler Betrieb wird hier nicht gefordert (wurde einigen Leuten bereits so vom DMO bestätigt).
Fragt sich halt, ob die DMO bei Gesprächen mit dem Gesetzgeber überhaupt dabei ist. Die vermitteln ja "nur" eine Versicherung und da ist die Klausel "Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen" mit drin. So lange die Frage nicht endgültig geklärt ist, ob FPV vom Gesetzgeber als Flugmodell oder als UAV eingestuft wird, ist eine Bestätigung durch die DMO ebenfalls nur vorläufig, denn sie gilt nur für Flugmodelle.

Übrigens fordert auch die DMO "Lehrer/Schüler Betrieb" in ihren Versicherungsbedingungen:

... hierbei muß immer ein zweiter Pilot bereitstehen, der bei Ausfall dieser Steuerungsart das Modell übernehmen und konventionell nach Sicht steuern kann.
Also muß der zweite Pilot das Modell sicher nach Sicht steuern können und ebenfalls eine Modellflug-Haftpflichtversicherung besitzen. Eine risikoarme, verzugslose Übernahme geht halt nur mit einem L/S System.

:) Jürgen
 

BK-Morpheus

Erfahrener Benutzer
#16
Fragt sich halt, ob die DMO bei Gesprächen mit dem Gesetzgeber überhaupt dabei ist. Die vermitteln ja "nur" eine Versicherung und da ist die Klausel "Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen" mit drin. So lange die Frage nicht endgültig geklärt ist, ob FPV vom Gesetzgeber als Flugmodell oder als UAV eingestuft wird, ist eine Bestätigung durch die DMO ebenfalls nur vorläufig, denn sie gilt nur für Flugmodelle.

Übrigens fordert auch die DMO "Lehrer/Schüler Betrieb" in ihren Versicherungsbedingungen:



Also muß der zweite Pilot das Modell sicher nach Sicht steuern können und ebenfalls eine Modellflug-Haftpflichtversicherung besitzen. Eine risikoarme, verzugslose Übernahme geht halt nur mit einem L/S System.

:) Jürgen
Wird trotzdem nicht per L/S System gefordert und derzeit sind wir keine UAV Piloten (habe auch kein RTH System).
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#17
Das Kabel/Funkgebundene System fordert die Versicherung vom DMVF, nicht der Verein, bzw der Gesetzgeber.
Somit ist das Rechtlich alles abgesegnet, wenn deine Versicherung sagt, ihr wäre die Sendeübergabe zu Unsicher, sondern will ein 2. Sender, dann ist das in Ordnung, der DMVF kann die Versicherung nur Beraten, und nichts Vorschreiben.
 

Micha1979

Erfahrener Benutzer
#18
Selbstverständlich muß der verantwortliche Pilot am Lehrersender das Fluggerät beherrschen und jederzeit übernehmen können. Wenn er das nicht kann, ist er für diese Aufgabe ungeeignet, bzw. hat zu spät reagiert.

:) Jürgen
Ja genau, selbst der beste Pilot kann beim zuschauen Spotten wie auch immer nicht ständig richtig die Lage erkennen, ich meine ich *fliege* FPV mit dem Copter und schwebe nicht FPV :D
Meine Notlandefunktion klappt super, sollte das Videobild verschwinden lege ich einen Schalter um, oder schalte den Sender aus, der Copter geht in den ACC stellt sich gerade und reduziert das Gas zum notlanden, besser als diese einfache Technische lösung, kann kein Spotter meinen Copter übernehmen.
Jeder der mal richtig Copter fliegt kennst das.
Aber um dem gerecht zu werden kann ja der Sender dann beim *notladen* an den Spotter übergeben werden und alles ist wieder toll :p


beim FPV Flieger finde ich aber die Spotterfunktion mit Lehrer Schüler wiederum sinvoll, da ein Flugzeug im Sichtbreich bei FPV flügen gut erkannt werden kann und leichter zu komtrolieren ist.
 

-Jonas-

Neuer Benutzer
#19
Hi,

die DMO und der DMFV stelle beide die gleichen Bedingungen die eingehalten werden müssen!!!
Einzigster aber großer Unterschied ist, die DMO versteht unter Schüler-Lehrer Betrieb nicht zwangsweise eine kabelgebundene Verbindung! Es reicht aus wenn der Sender übergeben wird. Von Hand zu Hand! Dazu muss der Lehrer natürlich direkt daneben stehen.

So haben wir früher auch das Fliegen gelernt:eek:

Grüße

Jonas
 

J.Heilig

Erfahrener Benutzer
#20
Ja genau, selbst der beste Pilot kann beim zuschauen Spotten wie auch immer nicht ständig richtig die Lage erkennen, ich meine ich *fliege* FPV mit dem Copter und schwebe nicht FPV :D
Meine Notlandefunktion klappt super, sollte das Videobild verschwinden lege ich einen Schalter um, oder schalte den Sender aus, der Copter geht in den ACC stellt sich gerade und reduziert das Gas zum notlanden. ...
Wenn der verantwortliche Pilot die Fluglage nicht mehr eindeutig erkennen kann, dann war der Copter bereits zu weit weg und er hätte früher übernehmen müssen. Deine "Notlandefunktion" könnte man u.U. bereits als autonomes Fliegen auslegen.

Weder Gesetzgeber noch Versicherung unterscheiden zwischen FPV-Starr- und Drehflügler.

:) Jürgen

...
Einzigster aber großer Unterschied ist, die DMO versteht unter Schüler-Lehrer Betrieb nicht zwangsweise eine kabelgebundene Verbindung! Es reicht aus wenn der Sender übergeben wird. Von Hand zu Hand! Dazu muss der Lehrer natürlich direkt daneben stehen.

So haben wir früher auch das Fliegen gelernt:eek:
...
Auch beim DMFV muß es nicht unbedingt ein kabelgebundes System sein. Es gibt auch L/S Systeme ohne Kabel.

Da - wie bereits geschrieben - nicht zwischen Starr- und Drehflüglern unterschieden wird und auch keine Differenzierung nach Handsender/"Bauchsender" erfolgt, kann auch keine eindeutige Aussage zur erforderlichen "Übernahmezeit" gemacht werden.

Zum Erlernen des Modellfliegens werden meist eigenstabile langsame Modelle verwendet und man fliegt in einer ausreichenden Höhe. Ein Handsender ist da schnell übergeben und der Lehrer hat in der Regel genügend Zeit das Modell abzufangen und wieder auf "Sicherheitshöhe" zu bringen.

:) Jürgen
 
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