Das Gesetz fordert eine Haftpflichtversicherung für Flugmodelle. Noch nicht abschliessend geklärt ist allerdings die Frage, ob es sich bei einem FPV gesteuerten Modell um ein Flugmodell oder ein für die Benutzung des Luftraums bestimmtes Gerät handelt.
Auch die DMO-Versicherung beschränkt sich auf Flugmodelle (Schiffe, Autos und Raketen lassen wir mal aussen vor):
Wenn es nach dem DMFV ginge, wäre eine Senderübergabe an den verantwortlichen Piloten ebenfalls ausreichend. Der Gesetzgeber forderte jedoch kürzere Zeiten, wie sie nur mit einer permanenten Lehrer/Schüler Verbindung erreicht werden können.
Auch die DMO fordert, daß "
die gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen eingehalten werden!"
Jürgen