Artikel: FPV-Fliegen – Rechtsfreiheit über den Wolken?

#42
db24: genau das meine ich, Argumente sammeln und speziell für FPV-Flieger Flugbedingungen schaffen, die "freies Fliegen" im definierten Flugraum ermöglichen.

Mayday: klar, dass die Regeln von der Allgemeinen Luftfahrt kommen. Das ist gut so, weil Sicheheit Vorrang hat. Aber die Modellflug-Technologie ist im Umbruch. Wer hätte vor 5 Jahren an Copterfliegen und FPV, RTH und Selbstlandesysteme a la Naza gedacht ?
Der Gesetzgeber sicher nicht und die Versicherer scheuen - verständlich - das Risiko !
An uns liegt es, mit den zuständigen Stellen angemessene Konditionenn zu schaffen, die heute, aber auch in Zukunft unserem Hobby größtmögliche Freiheit, aber auch Sicherheit (=Versicherugsschutz) bieten.
Da 95% der Flugunfälle auf menschliches Versagen zurückzuführen sind, glaube ich nciht an "Helfer" (=Spotter), die im Ernstfall bereitstehen, um zu "übernehmen". Abgesehen von der Kleinheit des Modells im Hinblick auf die Entfernung, der schlechten Sichtbarkeit der Fluglage bei Problemen wegen Hell/Dunkel zu Wolken etc. kommt noch das Überraschungsmoment hinzu: was soll der Spotter machen, der selbst überrascht ist? Wie soll er gegensteuern, wenn er das Modell und seine Fluglage kaum richtig sieht ?
ER ist ÜBERFORDERT ! Wenn er nicht richtig reagiert, kann man ihm kaum einen Vorwurf machen !
Warum bei dieser Situation nicht auf neueste Technologie zurückgreifen, die stressfrei / richtig reagiert?
Was bei Großflugzeugen Alltag ist, sollte uns auch möglich sein, weil es mehr Sicherheit bietet als der Mensch !

Wer würde sich trauen mit der kargen Instrumentierung der Spirit of St. Luis über den Ozean zu fliegen? Sicher heute niemand! Mit einem A330 jedoch jeder ! Autopilot, Wetterradar, GPS ist nicht mehr wegzudenken.

Warum lassen wir uns nicht durch die Technik beim FPV-Fliegen helfen und arbeiten daran, Regeln zu schaffen, die uns ermöglichen legal unser Hobby auszuüben?
Sollte nicht Modellfliegen eine möglichst dem realen Fliegen nahekommende Tätigkeit sein ?
Warum versuchen wir nicht zumindest hier die äußeren Bedingungen (Gesetzeslage/Versicherungsbedingungen) für dieses Hobby zu schaffen ?
Wie die Ultra Lights-Kits aufkamen, sagte jeder: geht hier nicht! Dann versuchten einige es doch. Und plötzlich hat die Luftfahrtbehörde doch die Möglichkeit geschaffen, diese Flieger sicher bauen und zuzulassen.
An uns liegt es ! Ergreifen wir doch diese Chance !

alfred
 

Grandcaravan

Administrator
Mitarbeiter
#43
@ Alfred! Toller Post, nehme ich so auf und werde ich bei unseren Gesprächen mit den Verbänden/Ämtern so einbringen. habe dir dafür eine positive Bewertung gegeben!
Wir müssen noch einen Termin für die Skype-Telkom mit dem Philipp finden ;)

Liebe Grüße
Heiko
 
#44
Jawohl, genau so stell ich mir das auch vor.

Aus meinem anderen Hobby, dem Amateurfunk kenne ich das ähnlich. Früher hat man uns "nutzlose" Kurzwellen-Frequenzen zugewiesen, mit denen niemand etwas anfangen konnte. Erst durch unsere Experimente damit, hat man erkannt, welches Potential hierin steckt. Die Industrie hat dann schließlich ebenfalls den Nutzen dieser anfangs als "nutzlos" abgestempelten Frequenzen erkannt und entsprechend reagiert.

Ich kann mir vorstellen - und hoffen - dass es bei uns genau so sein wird. Klar, dass man am Anfang vor Konfrontationen mit dem Gesetzt steht und auch die Versicherungen nicht so recht wollen - und können.
Zu Zeiten der Spirit of St. Louis hat auch noch niemand dran gedacht, dass Passagiermaschinen und Privatflugzeuge automatisch fliegen und landen können - ich denke auch hier wird es im Anfang neben Tests gewisse Probleme, Zweifel und Gesetzte gegeben haben, mit denen man konfrontiert war.

Das soll jetzt kein "Freifahrtschein" sein, mit dem ich alle Aktionen als "vollkommen legal" bezeichne, aber ich denke, man muss einfach dran bleiben, testen was möglich ist und den Versicherungen und Verbänden klar machen, dass es durch mehr Technik sicherer werden kann, als man es sich je vorgestellt hat. Heiko ist mit seinem Team da ja schon länger dran.

Wir sollten also den Kopf nicht hängen lassen, sondern schauen, dass wir als "Pioniere des FPV-Flugs" unseren Teil dazu beitragen, dass Modell- und FPV-Flug sicherer wird, von den Menschen akzeptiert und vom Gesetz legalisiert wird - unter Einhaltung bestimmter Regeln, versteht sich.

Gruß aus dem Schwarzwald,
Felix
 

Mayday

Expert somehow
#45
@Alfred und all:

Klar liegt es an uns. Das Problem liegt aber an den Schnittstellen und auch den Teilnehmern der Gesprächsrunden.
Da ich nun ein Freund klarer Worte bin: Die FPV-C in allen Ehren; Allerdings würde man sich wünschen, daß man mal eine Übersicht hat, wer eigentlich an welchen Gesprächen mit wem dann auch immer teilnimmt. Denn maximal kann eine beratende Funktion mit vielleicht Rederecht stattfinden, wenn keine Experten mit am Tisch sitzen. Das heißt in der Regel, daß Hersteller, Entwickler und User mit am Tisch sitzen. Derzeit sind es doch nur User, die auf vielfältigste Art und Weise die Geräte einsetzen, hier aus diesem Interessenkreis.
Weiter hat sich ja nun auch der DMFV nicht wirklich mit Ruhm bekleckert; Zumindest was Einsatz betrifft und gerade auch Äußerungen seitens des Verbandsjustitiars. Aber gut, besser langsam und sorgfältig, als umgekehrt.
Zum Gesetzgeber sagt man mal besser nix. Oder nicht viel: Die sogenannten Experten beim Luftfahrtbundesamt, welches ja dem BMV untersteht, machen bekannterweise ihr eigenes Ding und haben dem geballten Fachwissen des Volkes schon oft die Pappnase gezeigt. Und aus Sturheit nie eine Meinung revidiert.

Die Technik an sich ist ja nicht ganz neu. Lediglich durch die stark gefallenen Preise, die einfache Anwendung und die dadurch starke Verbreitung tauchen viele Probleme erst auf. Wenn dann noch negative Werbung dazukommt (ob nun Coaxheli mit Spionagecam, TBS oder der verstärkte Einsatz von militärischen Drohnen), dann hat man nun mal Schwierigkeiten, das Hobby als im weitesten Sinne sicher für die Öffentlichkeit zu verkaufen. Aber das ist sicher ein anderes Thema.

Ich weiß, daß die Möglichkeit, Modelle auch (illegal) über große Distanzen per FPV zu fliegen, den Versicherern und gerade auch dem Gesetzgeber Kopfschmerzen bereitet. Die Modelle und deren Einsetzbarkeit zu klassifizieren dürfte wohl das Hauptproblem sein, abgesehen von der Bereitstellung von Spotter und Equipment.
Mit Spotter könnte man nur im Nahbereich und relativ hoch fliegen, sonst wäre es absurd, mit dieser menschlichen Sicherheitleine zu agieren. Ist klar.
Also wird es wohl auf die Technik und eine beschränkte Nutzung des Luftraumes hinauslaufen. Nur: Wie macht man das? Hat man eine Liste mit positiv getesteten Komponenten? Wie ist es mit Redundanzen? Und gerade auch: Wie trennt man den Profi (im Sinne von professionellem Einsatz) vom Hobbyflieger? Anscheinend sind ja auch hier schon sehr viele Profis dabei, also wird deren Gruppe gar nicht so klein sein.

Ich will ja nicht destruktive Meinungsbildung fördern, sondern nur kritisch mal die Probleme deutlich machen. Und das ist sicher nur die Spitze des Eisberges.
Nicht nur beruflich habe ich einen sehr guten Kontakt zu diversen Leuten und Behörden, die maßgeblich hohen Einfluß haben auf das, was hier in Zukunft so passieren wird. Wenn auch nicht direkt. Die Meinung der nicht-FPV-Interessierten ist durchwachsen, und zwar positiv durchwachsen!!

Unser Glück ist ja, daß sich jeder halbwegs intelligente Mensch nicht durch Zeitungspolemik anstacheln läßt und eher auf Fakten baut. So auch die, deren Entscheidung hier irgendwann mal was bringen soll.

Meine Meinung ist die: Gute Entscheidungen brauchen Zeit. Aber auch bekannte Grundlagen. Deshalb wäre es wünschenswert, mal eine Auflistung der teilnehmenden Gesprächspartner einsehen zu können. Wir könne nur viel Schaffen, wenn wir Fachwissen von Spezialisten einsetzen, nicht nur Hobbyerfahrungen auf Paragraphenreiter treffen lassen. Die einen treiben Innovationen voran und verteidigen diese, die anderen sind auf die (durchaus richtige) rechtliche Umsetzung erpicht, aber bitte nur, wenn man dadurch nicht angreifbar wird.
Laßt uns die positiven Erfahrungen doch mal zusammentragen und die Vorteile der derzeitigen Möglichkeiten aufzeigen. Wenn dem Gesetzgeber klar wird, welche Sprünge in den letzten Jahren gemacht wurden, kann er sich davor wohl kaum verschließen.

Nur: Vergleicht nicht die professionellen Ansprüche mit den hobby- oder semiprofessionellen, die wir hier vetreten. Egal, wofür man sich als Produzent hält: Wir sind weit von den Vorgaben der bemannten Luftfahrt entfernt und müssen eben für eine veträgliche Freigabe kämpfen.
Die UL etc werden übrigens eher mit Magenschmerzen geduldet, als deren teils innovativen Techniken zu würdigen. Gut und schlecht. Die Unfallszahlen im Vergleich sprechen Bände...
Nur weiß man dann, wo wir in etwa stehen. Besonnen das Thema anzugehen, ist sicher besser, als alles auf eine Karte zu setzen.

Aber mit wem?
 
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#46
Hallo zusammen,

na dann geb ich auch meinen Senf dazu :)

Der Österreichische Aero Club (ÖAeC) ist der österreichische Fachverband für den gesamten Flugsport der nichtgewerblichen Allgemeinen Luftfahrt und ist auch als Zivilluftfahrtbehörde tätig. Er ist der Interessenvertreter aller Flugsportler (die zu über 50% aus Modellfliegern bestehen). Der ÖAeC sieht FPV fliegen ohne zusätzliche Person als VERSICHERT an! Dabei ist es egal ob man mit illegalem Videosender in 3km Entfernung fliegt oder mit legalem Sender in 50m Entfernung. Das liegt natürlich auch daran dass es noch keine gesetzliche Regelung gibt, ABER ich sehe das genauso. Wo ist der Unterschied ob ich auf Sicht fliege und in 100m Entfernung in ein fremdes Haus stürze oder ob ich FPV fliege und das in 1000m Entfernung passiert? Unter Umständen dauert es in sogar länger das Modell in 100m zu finden da ich bei FPV ja die Koordinaten (und meistens auch das Kamerabild der Absturzstelle) habe ;)

Ich bin in der UAV Arbeitsgruppe der AAIG (Austrian Aeronautics Industries Group) die kürzlich gegründet wurde und dort sitzen Vertreter der Industrie (z.B. Schiebel). Wenn es hier wertvolle Erkenntnisse gibt werde ich das der FPVC (via Heiko) natürlich gerne weiterleiten.

Vielleicht ergibt sich mit Alfred, Heiko, mir und dem ÖAeC ja etwas - und was in Österreich funktioniert kann man in Deutschland vermutlich fast 1:1 umsetzen.

Grüße,
Phil
 

Mayday

Expert somehow
#47
Phil! Klingt gut, ist aber in Deutschland leider so nicht richtig und nicht umsetzbar. Das Luftverkehrsgesetz ist gut und richtig, müßte nur ergänzt werden, da ja Luftraumbeobachtung etc. nicht ausgehebelt werden kann und soll. Das A Gesetz in D wäre auch ehrlich gesagt ein Rückschritt, was aber im Detail zu weit führt.
Nur habt Ihr es damit echt besser!!

Aber ich finde Euren Ansatz (ist ja eigentlich schon viel weiter!) richtig klasse!!

Deshalb meine ich ja auch, daß ein entsprechend hochkarätiges Gremium, auch wenn es hochgestochen klingt, Pflicht ist. Und damit meine ich Hersteller, Entwickler, User, Gesetzgeber, DFS, Versicherer... Heiko kennt mich mittlerweile und weiß, daß ich das nicht persönlich meine, wenn ich sage, daß uns Hobbygesandte nichts nutzen. Außer Meinungsbildung und Erfahrungsberichte tragen die dann recht wenig bei.

Nächste Woche habe ich deswegen Private Telefonate/Treffen mit dem LBA, DFS und mit zwei Herstellern von Videofunksystemen. Mal hören, was die sagen, wegen Meinungsbildung. Auch wenn selbst nur Hobbyist bin und lediglich fachlich in der Luft zu Hause bin... ;-)

Welche Funktion hast Du denn in der AAIG, bzw außerhalb? Denke, daß es wirklich was bringen könnte, wenn länderübergreifend Kompentenzen was beitragen über Lösungsansätze.
 
#48
Hallo !
Das klingt ja garnicht schlecht ! Ich würde vorschlagen, wir beschränken uns vorerst auf Österreich und loten im September einmal via Aeroclub aus, ob wir von dort Unterstützung finden. Je nachdem - wenn das von der FPV-Community autorisiert wird - sprechen wir Austro Control an, weil ich dort eine wichtige Schlüsselstelle in der (behördlichen) Meinungsbildung sehe. Finden wir dort positives Gehör, sollten wir dann weiterüberlegen.
Sinnvoll wäre es, wenn wir vorher einander ev. einmal treffen könnten, um die Eckparameter der Möglichkeiten intern festlegen zu können, damit wir alle "mit der gleichen Zunge" sprechen.
Ich meine, wir sollten fast mit einem Gesetzestextvorschlag in die Gespräche gehen, um ein "eingeschränktes FPV-Fliegen mit definierten Grenzen" schmackhaft zu machen, für das der Versicherer (gleich welcher !) nur mehr Deckung zu gleichen Konditionen wie bisher gewähren kann ----> weil es einfach der (hoffentlich neuen) Gesetzeslage entspricht.
Selbst wenn wir abblitzen, einen Versuch ist es immerhin wert !

lg
alfred
 
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#49
Gentlemen, you got mail :) Ich würde sagen wir konkretisieren das via PM oder Skype oder ähnliches und lassen die FPVC an erwähnenswerten Neuerungen teilhaben!

Kurz: Ich war 7 Jahre Triebwerksingenieur bei der Austrian Airlines und kenne dadurch die Luftfahrt und deren Gesetze bzw die öster. Luftfahrtbehörde ACG. Im Moment bin Ich Project Manager bei Zoerkler Gears und wir entwickeln ein Helikopter Getriebe für große Helikopter (MTWO >6,5t) und bauen/testen das in Zukunft. Dadurch bin ich bei der AAIG in diversen Arbeitsgruppen, bei der UAV Gruppe bin ich rein aus persönlichem Interesse!

Grüße,
Phil
 

J.Heilig

Erfahrener Benutzer
#50
...
Aber die Modellflug-Technologie ist im Umbruch. Wer hätte vor 5 Jahren an Copterfliegen und FPV, RTH und Selbstlandesysteme a la Naza gedacht ?
...
Hallo Alfred,

man hat sogar schon viel früher an Copterfliegen, FPV, RTH etc. gedacht. Auf der Intermodellbau Dortmund 2004 führte Herr Wiggerich interessierten Messebesuchern den Intellicopter vor - mit installierter Funk-Video-Cam und Olympus Eyetrek Brille. Kurz darauf kam der Air-Robot auf den Markt:

http://www.airrobot.de/index.php/start.html

:) Jürgen
 

fluri

Erfahrener Benutzer
#51
Und während ihr hier redet und schreibt, ein hochkarätiges Gremium gründen wollt, Lösungen finden etc bla bla bla, dreht sich die Welt für uns weiter und eigentlich interessiert es dann gar nicht mehr was hinten rauskommt. Bis es mit den Behörden und Beamten zu einer Lösung kommt hab ich wahrscheinlich die FPV Brille implantiert und fliege damit soweit das es gar keine Rolle mehr spielt ob es eine Versicherung übernimmt oder nicht.

Verrückte Welt
 

Mayday

Expert somehow
#52
Die Bedenken hätte ich auch. Denn unsere Lobby ist nun mal recht klein.
Deshalb ist es umso wichtiger, daß in einer eventuellen Diskussionsrunde mit Entscheidungsträgern Menschen sitzen, die eben auch ernst genommen werden. Und das ist leider immer auch abhängig vom Erscheinungsbild (ich meine nicht die optische Erscheinung... ;-)). Nur dann kann man auch Gewicht einbringen.
Erst mal abwarten, was sich so ergibt.
 

J.Heilig

Erfahrener Benutzer
#53
...
Der ÖAeC sieht FPV fliegen ohne zusätzliche Person als VERSICHERT an! Dabei ist es egal ob man mit illegalem Videosender in 3km Entfernung fliegt oder mit legalem Sender in 50m Entfernung.
...
Wo ist der Unterschied ob ich auf Sicht fliege und in 100m Entfernung in ein fremdes Haus stürze oder ob ich FPV fliege und das in 1000m Entfernung passiert?...
Hallo Phil,

kannst Du die entsprechende Quelle nennen?

In 100m Entfernung auf Sicht geflogen, kann ich in der Regel deutlich erkennen wo mein Modell abgestürzt ist und ob eventuell ein Dritter geschädigt wurde. Auch für den Geschädigten ist es wesentlich einfacher, den Schadensverursacher in 100m Entfernung (Sichtkontakt, Suchbereich 0.0314km²), als eine Fläche von 3,14 km² nach dem Steuerer abzusuchen.

:) Jürgen

...
Da 95% der Flugunfälle auf menschliches Versagen zurückzuführen sind, glaube ich nciht an "Helfer" (=Spotter), die im Ernstfall bereitstehen, um zu "übernehmen". Abgesehen von der Kleinheit des Modells im Hinblick auf die Entfernung, der schlechten Sichtbarkeit der Fluglage bei Problemen wegen Hell/Dunkel zu Wolken etc. kommt noch das Überraschungsmoment hinzu: was soll der Spotter machen, der selbst überrascht ist? Wie soll er gegensteuern, wenn er das Modell und seine Fluglage kaum richtig sieht ?
ER ist ÜBERFORDERT ...
Hallo Alfred,

für den verantwortlichen Piloten (der ohne Videobrille = Lehrer/Spotter) gibt es doch gar keinen Unterschied gegenüber dem derzeit häufig verwendeten L/S-Verfahren. Auch da muß er übernehmen, bevor das Modell zu klein wird. Überraschungsmoment? Auch beim "normalen" Lehrer/Schüler Betrieb muß der Fluglehrer ständig damit rechnen, dass der Schüler Fehler macht. Wenn ihn das überfordert, sollte er es nicht machen.

:) Jürgen
 
#54
Hallo Phil,

kannst Du die entsprechende Quelle nennen?

In 100m Entfernung auf Sicht geflogen, kann ich in der Regel deutlich erkennen wo mein Modell abgestürzt ist und ob eventuell ein Dritter geschädigt wurde. Auch für den Geschädigten ist es wesentlich einfacher, den Schadensverursacher in 100m Entfernung (Sichtkontakt, Suchbereich 0.0314km²), als eine Fläche von 3,14 km² nach dem Steuerer abzusuchen.

:) Jürgen
Ich hab mit einem Herrn (dessen Namen ich nicht öffentlich nennen möchte so lange keine offizielle Zusammenarbeit besteht) etwa 20min telefoniert und eben solche Fragen gestellt, was ist wenn ich in 3km Abstürze, was ist wenn ich stärkere Sender/modifizierte Antennen verwende, etc. - der output war dass der AeroClub da keinen Unterschied macht.

Ja, wenn in 100m dein Flieger einschlägt wirst du ziemlich genau sehen wo und wie. In 300m oder 400m schon eher nicht mehr. Wenn ich bei einem FPV Flug Abstürze weiß ich exakt wo der Flieger ist, ich habe Bild und Koordinaten. Sollte das Bild ausfallen und der Flieger unkontrollierbar abhauen ist kein Unterschied in welcher Entfernung dir das passiert, da ist er dann unter Umständen wirklich unauffindbar. Ansonsten seh ich bei FPV viel genauer wo er runter kommt als auf Sicht in 100, 200, 300, 400m Entfernung. Auf RTH und fail safe geh ich jetzt gar nicht erst ein :)

Grüße,
Phil
 
#55
Hallo fluri !
wenn man´s nicht probiert,hast DU Recht !

Wenn man ´s probiert, gibts eine Chance !
Mann kann hinter dem Ofen sitzen, mäckern und die Hände in den Schoß legen----> das ist nicht meins!

Ich suche den Kontakt, und versuche die Diskussion auf Behördenebene in Gang zu bringen.

Wenns nicht geht, ist es halt Pech. Aber den Versuch ist es wert !!

lg
alfred
 

fluri

Erfahrener Benutzer
#56
Mann kann hinter dem Ofen sitzen, mäckern und die Hände in den Schoß legen----> das ist nicht meins!
Meins auch nicht. Deswegen geh ich einfach raus und fliege FPV. Wann, wie, wo vollkommen egal. Die Gesetze sind doch da eindeutig: es ist erlaubt.

L/S Betrieb, in Sichtweite fliegen (100m) und was auch immer ist doch nur für die Versicherung interessant. Und dann auch nur wenn es einen Schaden gibt und man ihn Ersetzt haben will.

Der Rest ist doch nur Beschäftigungsteraphie. (für eigentlich nutzlose Institutionen)

Sorry das ich es so hart ausdrücke, aber warum soll ich mit irgendwelchen Ämtern, Luftfahrtbehörden und Vereinen über eine Sache Diskutieren die uns allen erlaubt ist. Anders wäre es wenn ein Gesetz in Planung wäre was uns die FPV Fliegerei verbietet.

Da dem nicht so ist sollte man doch keine schlafenden Hunde wecken sondern einfach weiter fliegen.
 

J.Heilig

Erfahrener Benutzer
#57
...
Ja, wenn in 100m dein Flieger einschlägt wirst du ziemlich genau sehen wo und wie. In 300m oder 400m schon eher nicht mehr. Wenn ich bei einem FPV Flug Abstürze weiß ich exakt wo der Flieger ist, ich habe Bild und Koordinaten. ...
Die Problematik die ich aufgezeigt habe, ist ja auch eher umgekehrt. Für einen Geschädigten ist es aufgrund der o.a. aufgezeigten Zahlenwerte wesentlich schwieriger den Piloten zu finden.

:) Jürgen
 
#58
Meines Wissens nach müssen doch Modellflugzeuge sowieso alle mit Name/Adresse beschriftet sein, ich meine gelesen zu haben bei Größeren Verbrennern sogar Feuerfest.

http://bundesrecht.juris.de/luftvzo/anlage_1_161.html
IV. Gemeinsame Vorschriften
3.Unbemannte Ballone, Drachen, Flugmodelle mit einem Gewicht von fünf Kilogramm und mehr sowie Flugkörper mit Eigenantrieb müssen an sichtbarer Stelle den Namen und die Anschrift des Eigentümers in dauerhafter und feuerfester Beschriftung führen.
 

J.Heilig

Erfahrener Benutzer
#59
...
L/S Betrieb, in Sichtweite fliegen (100m) und was auch immer ist doch nur für die Versicherung interessant. Und dann auch nur wenn es einen Schaden gibt und man ihn Ersetzt haben will.
...
Na dann hoffe ich 'mal für Dich, dass Du nie einen Schaden verursachst. Modellflug ohne die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung kann durchaus zum finanziellen Ruin führen.

:) Jürgen

Meines Wissens nach müssen doch Modellflugzeuge sowieso alle mit Name/Adresse beschriftet sein, ich meine gelesen zu haben bei Größeren Verbrennern sogar Feuerfest.
Diese Vorschrift gilt nur für Flugmodelle über 5kg, wobei es durchaus Sinn macht, auch leichtere Modelle damit auszustatten.

:) Jürgen
 
FPV1

Banggood

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