DAeC fordert Zusatzversicherung für FPV

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rc-jochen

Erfahrener Benutzer
#61
Versicherunggspflicht:
seit Veröffentlichung der 9. VO LuftVZO im Bundesgesetzblatt am 10.August 2005 gibt es in der Luft keinen versicherungsfreien Raum mehr.
(keine Ausnahmen mehr für Flugmodelle unter 5Kg Fluggewicht)

§ 33, 37, 43, 102, 105, 106 LuftVG

Damit bleibt uns nur zur DMO zu wechseln.
 

mueckchen

Erfahrener Benutzer
#62
gelöschtes Mitglied hat gesagt.:
Alles im allem komme ich zu dem Entschluss das uns das FPV nicht wirklich erlaubt wird.. und wenn, dann nur im Rahmen des Vereins, ergo, wer Mal eben auf dem Nachbar Acker mit Brille Fliegt, tut das in Eigenverantwortung und unter Umständen auf eigene Kasse.
Hallo ihr Ratlosen,
[Sarkasmus]
Lesen können ist ja schon mal nicht schlecht, aber verstehen hilft weiter!
[/Sarkasmus]

Ihr zieht Euch so schön an der Lehrer/Schüler Regelung und den Mitgliedsvereinen hoch, daß Ihr was überseht!
Die Regelung gilt für Unversicherte Anfänger!
Wenn hier noch einer unversichert ist, der zeige sich selber an (wie doof kann man sein?)!
Es geht bei der Lehrer/Schüler Regelung schlicht und ergreifend um Mitgliederaquise.
Ihr könnt doch Eure Anlagen verbinden und Euch gegenseitig helfen...
Es gibt doch genügend Modellpiloten, die aus irgendwelchen Gründen unsicher sind.
Sollen die beim Lehrer/Schüler Fliegen außerhalb des Vereinsgeländes jetzt plötzlich unversichert sein, obwohl beide eine Versicherung haben?
Meine Güte, die Deutsche Gesetzes- und Verordnungsgeilheit treibt hier ja mal eine sehr seltsame Blüte!

Was man allerdings nicht los wird, ist das Fliegen auf Sicht!
[Der ehemals hier geschriebene Quatsch wurde von mir entfernt!]

Kopfschüttelnde Grüße
mueckchen
 

mueckchen

Erfahrener Benutzer
#67
mueckchen hat gesagt.:
Wenn hier noch einer unversichert ist, der zeige sich selber an (wie doof kann man sein?)!
Ok, war von mir saublöd ausgedrückt!
Jetzt noch mal in besser verständlicher Form...

Wenn hier noch einer unversichert fliegt, der zeige sich selber an (wie doof kann man sein?)!

Ich habe mir übrigens mal die Infomationen der Verbände angesehen.
DMFV : Stellungnahme, mein erstes Post zum Thema
DAEC : Fliegen überall versichert, Einzige Erwähnung von FPV auf der gesamten Wesite
DMO : FPV in Versicherungsbedingungen unter 3.2.1 erwähnt.

Im Endeffekt werden sie alle das gleiche meinen und genauere Infos bei einer offizielle Anfrage eines Mitglieds (siehe oben bei DMFV) geben!

Grüßele
mueckchen
 

Archaeoflieger

Erfahrener Benutzer
#69
Waldmensch hat gesagt.:
Ich glaube Archaeoflieger wollte eher einen Vorschlag von den Modellflug Silberrücken wer nun von Preis/Leistung und Versicherungsabdeckung empfehlenswert ist.
Mich würde das auch interessieren. Mit den Texten kann man als Fluganfänger nicht viel anfangen. Da sind Erfahrungswerte gefragt.
Genau :cool:

Archaeoflieger hat gesagt.:
Waldmensch hat gesagt.:
Ich glaube Archaeoflieger wollte eher einen Vorschlag von den Modellflug Silberrücken wer nun von Preis/Leistung und Versicherungsabdeckung empfehlenswert ist.
Mich würde das auch interessieren. Mit den Texten kann man als Fluganfänger nicht viel anfangen. Da sind Erfahrungswerte gefragt.
Genau :cool:
Mein Favorit war eigentlich der DMO
 

rc-jochen

Erfahrener Benutzer
#73
Dann geht mann mit einer Doppelversicherung den sichersten Weg.
Der DMFV hat die höchste Versicherungssumme nach Form 4, und einen eigenen Anwalt.
(den Vorgänger vom Herrn Sonnenschein habe ich bei drei Flugleiterschulungen in denen er auch von Rechtsstreitigkeiten (u.a. mit Todesfällen) aus der/ seiner Praxis des Modellfluges berichtete).
Ein sehr, sehr kompetenter Mann.
Den neuen Justiziar Herrn Sonnenschein habe ich noch nicht kennen gelernt.
(er ging aber in "die Schule" seines Vorgängers)

Wenn sich in einem Rechtsstreit herausstellen sollte, das die Versicherung des DMFV auf Grund doch notwendigen /vorliegenden Lehrer Schüler fliegens, da eben doch ein im Verfahren nachgewiesenermaßen FPV-Flug vorlag, nicht greift, würde die Versicherung der DMO greifen / entstandenen Schaden zahlen müssen.
Soweit Zivielrecht. (hier geht es nur ums Geld)
Dazu kommt Strafrecht, ein weiteres Thema. Hier kommt bei fahrlässigem Verhalten dann eventuell ein Aufenthalt an einem Ort dazu an dem man kein Geld für entstandenen Schaden erarbeiten kann.
 

Archaeoflieger

Erfahrener Benutzer
#74
Also ich gehöre ja keinem Verein an und fliege auch nie auf einem vereinsgelände, dann müsste ich Ja bei dem dmfv noch die Zusatzversicherung in Anspruch nehem und bei rund 56 Euro jahresbeitrag, beim DMO dagegen bräuchte ich die zusatzversicherung nicht und wäre bei der gleichen deckungszumme bei rund 40 Euro jahresbeitrag.

Sehe ich das so richtig ?

Gruß
Heiko
 

rc-jochen

Erfahrener Benutzer
#75
Ich dächte das war beim DMFV mit Zusatzvers. nach Form 4 mehr, (habe es jetzt nicht zur Hand),
Was deckt die Zusatzvers. bei der DMO eigentlich ab?

Wir Deutschen meinen uns gegen alles versichern zu können/ müssen, aber es entspricht Pro Jahr noch nicht mal dem was wir an Lipos verballern.
Schaut euch die Flugvideos an, villeicht sogar von Euch selbst, im Netz für alle Zeit öffentlich gemacht. (auch für einen Anwalt oder Staatsanwalt)

Villeicht doch zu oft und keineswegs aus Versehen über Siedlungen/ Wohngebäuden? Eisenbahnlinien, Strassenbahnendschleifen?
Über nichtsahnende Spaziergänger?
zu sehen bei ....
 

Archaeoflieger

Erfahrener Benutzer
#77
rc-jochen hat gesagt.:
Ich dächte das war beim DMFV mit Zusatzvers. nach Form 4 mehr, (habe es jetzt nicht zur Hand),
Was deckt die Zusatzvers. bei der DMO eigentlich ab?
Hier ein ausschnitt zu der Mitgliedschaft im dmfv, besser Krieg ich das mit dem Handy nicht hin....

Ich versteht das so dass das noch zusätzlich zu der normalen einzelmitgliedschaft zu entrichten ist




http://dmfv.aero/mitgliedschaft/



Für Einzelmitglieder und Vereinsmitglieder, die außerhalb des Vereinsrahmens ihr Modell privat zum Einsatz bringen, ist eine Zusatzversicherung mit einer weltweiten Gültigkeit zwingend vorgeschrieben.

Bitte wählen Sie:

ZUSATZVERSICHERUNG

nach Form II / € 14,36 p.a. Deckung: Pauschal € 1,5 Mio für Personen- und/oder Sachschäden –oder

nach Form III / € 17,44 p.a. Deckung: Pauschal € 3,0 Mio für Personen- und/oder Sachschäden –oder

nach Form IV / € 24,62 p.a. Deckung: Pauschal € 4,0 Mio für Personen- und/oder Sachschäden

Vereinshaftpflicht-Deckungssumme € 1,5 Mio

Selbstbehalt bei Kanaldoppelbelegung € 150,-

Bei Schäden über 2.500 € beträgt der Selbstbehalt allerdings laut Vertrag 10 % der Regulierungsumme ! Die Selbstbehaltregelungen werden nur bei Schäden durch Kanaldoppelbelegung an Flugmodellen angewendet, nicht aber bei Personenschäden oder Schäden an anderen Sachen.

Testen Sie uns, wir sind stets für Sie da, nach dem Motto des Deutschen Modellflieger Verbandes e. V
 

Miss-Lynn

Erfahrener Benutzer
#78
mueckchen hat gesagt.:
ja mal eine sehr seltsame Blüte!
Allerdings, wie war das noch? Wo kein Kläger, da ist auch kein Richter!
Im übrigen ist doch alles eine Frage der Ausrede

Kopfschüttelnde Grüße
mueckchen
Also diese Aussage ist ja wohl mehr als fragwürdig !

Und vor allen Dingen hilft das hier niemandem, und trägt schon garnicht zur klärung des komplizierten Sachverhaltes bei.

Noch mehr Kopfschüttelnd
 

Archaeoflieger

Erfahrener Benutzer
#80
Hi


Ich möchte das Thema nochmal aufgreifen, sonst stehe ich nächstes Jahr immernoch ohne Versicherung da :wow: :wow: :wow:

Also wäre die Versicherung bei DMO der DMFV zu bevorzugen, da man bei der DMO keine zusatzversicherung braucht und bei der gleichen Versicherungsleistung rund 16€ Jahrebeitrag sparen würde ?

Gruß + schönen Sonntag
Heiko
 
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