FPV-Treffen 2012 - Offizielles Thema

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Grandcaravan

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Genau, mach das mal ;)
Diese Aussage haben wir in einem ausführlichen Gespräch mit Carl Sonnenschein und Hans schwägerl auf der Intermodellbau 2012 erhalten.
 

Kaldi

...es funktioniert!
O den ich hatte zum Jahres ende 2011 eine dermaßen eklatante Auseinandersetzung mit den Herren des DMFV wie auch der HDI, die da besagten das ich das weder als Wildflieger noch auf anderen Vereinsgelände " also nicht DMFV " machen darf,
was? FPV im L/S - Spotter Betrieb als Wildflieger? Will nicht ins OT geraten, würde mich auch interessieren.

EDIT: Hab's im verlinkten Beitrag gefunden.
Zum Thema Lehrer-Schüler: Es muss KEIN kabelgebundener Lehrer-Schüler-Betrieb durchgeführt werden. Es reicht völlig aus, wenn der Spotter den RC-Sender des Piloten übernehmen kann. Dies ist beim DMFV auch beim Wildfliegen versichert, da beide Piloten die Modelle sicher fliegen können und somit kein Schüler-Betrieb im Sinne einer Lehrtätigkeit stattfindet ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

JR63

Erfahrener Benutzer
Das Ganze ist aber sicherlich auch eine Frage der Zusatzversicherung.

Bei Zusatz III gilt laut der Rückseite meines Ausweises, dass der Haftpflichtversicherungsschutz auch außerhalb von Modellfluggeländen weltweit gilt.

Somit sollte das von Euch so genannte Wildfliegen, ich nenne es Freifliegen, mit versichert sein.

Tschö
JR
 

BK-Morpheus

Erfahrener Benutzer
So, wie Werner das erläutert hat, klingt das eher so, als sei Wildflug bei entsprechender Zusatzversicherung nur erlaubt+versichert, wenn man auf Sicht fliegt.
 

JR63

Erfahrener Benutzer
Den Zusatz haste doch sicher drin weil du eine Einzellmitgliedschaft hast... ]
falsch vermutet, die Versicherung läuft über den Modellflugverein und die Mitglieder habe eine Wahl welchen Zusatz sie wählen


Bei Einzellmitglieder ist das LS eh nicht versichert.. ergo.. keinen Schutz
somit irrelevant


Und der Schutz bezieht sich nur auf Europa ;-)
in meinen Unterlagen steht weltweit
 

mr..speed

Erfahrener Benutzer
Man sollte keine schlafenden Hunde wecken.

Jeh mehr man die in die Ecke draengt, desto mehr werden sie sich absichern.

In den letzten Jahren gab es doch keine Probleme.

Also hoert bitte damit auf.
 

Grandcaravan

Administrator
Mitarbeiter
Ich muss es jetzt wirklich mal schreiben.

Wir sind bereits im engen Kontakt mit den richtigen Personen. Da ist es eher kontraproduktiv, wenn andere Piloten auf eigene Faust bei den Verbänden/Versicherungen handeln.
Daher die ausdrückliche Bitte: Wartet ab, wir posten diese offiziellen Infos hier.
Wir würden NIE so ein Event aufziehen, wenn die versicherungsrechtlichen Fragen nicht abgeklärt sind ;)

Heute Abend haben wir noch eine Planungstelco, danach gibts dann die geltenden Informationen hier!
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
Diese Frage mit DMFV-Plätzen, erlaubten L/S-Betrieb, "Wild-Fliegen" bezieht sich nur auf die DMFV-Versicherung, richtig?

Ich bin beim DAeC und bisher habe ich immer nur gehört, dass man dort weltweit (außer USA) versichert ist. Von Einschränkungen bezgl. zugelassener Plätze, L/S-Betrieb o. Ä. habe ich noch nie gehört und gelesen, auch nicht auf Lehrgängen. Irre ich mich da oder bin ich auf der sicheren Seite?
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
Das ist eine gute Frage, soweit mir bekannt verlangt der DAeC fürs FPV Fliegen eine Zusatz Versicherung,
Meine Frage bezog sich jetzt aber nicht speziell aufs FPV-Fliegen. Wenn ich die vorhergehenden Postings richtig verstehe, dann ist schon ein normaler L/S-Betrieb völlig ohne FPV bei DMFV-Versicherung nur auf DMFV-Plätzen erlaubt. Und eine Einschränkung auf Europa scheint es auch noch zu geben.
Wenn ich es richtig verstehe, hat man diese Einschränkungen beim DAeC nicht, oder?
 

Grandcaravan

Administrator
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Ich zitiere mich hier gerne nocheinmal selbst:

Zum Thema Lehrer-Schüler: Es muss KEIN kabelgebundener Lehrer-Schüler-Betrieb durchgeführt werden. Es reicht völlig aus, wenn der Spotter den RC-Sender des Piloten übernehmen kann. Dies ist beim DMFV auch beim Wildfliegen versichert, da beide Piloten die Modelle sicher fliegen können und somit kein Schüler-Betrieb im Sinne einer Lehrtätigkeit stattfindet ;)
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
Mit anderen Worten, es sind 2 Getrennte Piloten, wo jeder ein eigenen Versicherungsschutz besitzen muss, der FPV Pilot ist im Eigentlichen Sinne Unversichert, da der "Spotter" im Gefahrenfall/Systemausfall das Modell übernehmen MUSS

Verstehe ich das so Richtig
 
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FPV1

Banggood

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