Mike so Unnötig war das nicht
Ein Beispiel
Gesetzlich ist es erlaubt, aus der Garage zu fahren
Gesetzlich ist es erlaubt, an einer Offenen Garage vorbei zu fahren
Meine Mutter ist aus unserer Garage gefahren, ein anderer Garagenmieter (Mietgaragenhof) wollte zur Ausfahrt, und ist dabei an unserer vorbei gefahren.
Rückwärts aus der Garage ist die Sicht extrem eingeschränkt, so hatte meine Mutter den anderen Übersehen, dieser hatte meine Mutter Übersehen.
Schaden war nur Minimal, nur Lackschaden
Gesetzlich waren beide Verpflichtet, auf andere Ausschau zu halten, haben sich dann über die Versicherung auf 50/50 geeinigt, da beide Teilschuld haben.
Rein gesetzlich waren aber auch beide im Recht.
Deswegen ist ja auch die frage, ob es jemals ein Gespräch mit dem Herren von der HDI gegeben hat.
Mit dem Verbandsjustiziar zu sprechen, ist das gleiche, wie mit der Verkehrsbehörde in dem Beispiel zu sprechen, die können sagen, ja du darfst es, ob die Versicherung aber hinterher sagt, ja das war Richtig, wir Zahlen, ist eine ganz andere Geschichte
Deswegen war ja meine Frage, ob ein Sachverständiger in Versicherungsangelegenheiten jemals mit in der Gesprächsrunde war.
@ Grand
Die Ungeduld dürfte nicht nur daran liegen, ob die Versicherungsgeschichte geklärt wird, sondern auch die sonstige Ausrüstungsfrage.
Sind am Ende z.B. nur noch Airwave Module erlaubt, sind 4 Wochen etwas Eng, sein System zu tauschen.